07.09.2017

ICO – the next big thing?

Gastbeitrag. Nicholas Aquilina von Brandl & Talos Rechtsanwälte gibt für den Brutkasten Expertentipps zum Thema Initial Coin Offering (ICO).
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(c) Brandl & Talos: Nicholas Aquilina

Auf der Suche nach dem nächsten großen Trend im Bereich der Kryptowährungen? Wer derzeit nach mehr sucht, als bloß nach einer neuen und alternativen Kryptowährung, und einen Schritt weiter denkt, hat längst bemerkt: Initial Coin Offerings sind „the next big thing“ und haben international das Interesse zahlreicher Startups geweckt. Das führte auch zu mehreren Betrugsfällen und in weiterer Konsequenz zuletzt zu einem Verbot der neuen Form der Unternehmensfinanzierung durch China. Dennoch: Von ICOs ist in nächster Zeit noch einiges zu erwarten.

+++ ICOs: Die Rechtslage von Initial Coin Offerings in Österreich +++

Was ist ein ICO?

Bei einem Initial Coin Offering (ICO) oder Initial Token Offering (ITO) kommt es zur erstmaligen Ausgabe einer Kryptowährung. In den meisten Fällen werden Coins oder Tokens basierend auf der Blockchain Technologie ausgegeben, um durch den Verkauf der Coins oder Tokens frisches Kapital aufzubringen. Der große Vorteil, den sich Startups von einem ICO/ITO versprechen ist, dass ohne die traditionellen – und häufig langwierigen – Methoden der Kapitalaufbringung bzw. Kapitalerhöhung frisches Geld aufgenommen werden kann. Wenn es um die Aufnahme frischen Kapitals geht, muss im gleichen Atemzug aber eines klargestellt werden: ein ICO ist kein IPO (Initial Public Offering), durch welches Anteile eines Unternehmens zum Verkauf in einem regulierten Markt (an der Börse) angeboten werden.

Keine Anteile und hohe Volatilität

Coins oder Tokens, die im Zuge eines ICO/ITO erworben werden, verschaffen ihrem Halter grundsätzlich keine Rechte an einem Unternehmen und verbriefen auch keine Anteile an dem Unternehmen, das die Coins ausgibt. Mit anderen Worten: wer Coins im Zuge eines ICO erwirbt, erhält dafür keine Unternehmensanteile des Unternehmens, das die Coins ausgibt, also des Emittenten. Diese Coins oder Tokens sind daher auch nicht das, was üblicherweise als Wertpapier bezeichnet wird. Und das kann man ruhig bildlich verstehen, denn Coins oder Tokens sind, ähnlich wie Bitcoin oder andere Kryptowährungen, höchst volatil, weil ihr Wert auf einem – zumindest derzeit – unregulierten Markt bestimmt wird.

Beim ICO kreiere ich also mein eigenes Geld?

Das kommt darauf an. Es gibt viele verschiedene Ideen, die Unternehmen zu einem ICO/ITO bewegen. Manche wollen den ICO „nur“ um frisches Geld zu holen und hoffen, dass „ihre“ Coins stark im Kurs steigen. Manche wollen ihren Kunden eine alternative Möglichkeit geben, innerhalb eines Ökosystems für diejenigen Waren und Dienstleistungen zu bezahlen, die das Unternehmen verkauft (Ein Beispiel wäre hier Herosphere, das den ersten ICO in Österreich durchführt). Andere wiederum wollen bestimmte Rechte und Privilegien an das Halten von Coins oder Tokens knüpfen, etwa in dem bestimmte Produkte, Dienstleistungen oder Angebote „only for members“ zugänglich sind. Ob nun wirklich eigenes „Geld“ (oder mit anderen Worten: alternative Bezahlmethoden) herausgegeben wird, hängt stark von der jeweiligen Funktion ab, die der Emittent „seinen“ Coins oder Tokens gibt. Die rechtlichen Konsequenzen dieser Entscheidung können jedoch weitreichend sein.

+++ Julian Hosp von TenX: “Zu viele Fälle, wo Token Sales missbraucht werden” +++

Was immer du machst, mach’s richtig.

Komplexe Sachverhalte werden komplex geregelt. Kryptowährungen sind ein vergleichsweise junges Phänomen. Die bestehenden Gesetze wurden deutlich früher verfasst, als dem Gesetzgeber das Phänomen bekannt wurde, auf das seine Gesetze schließlich angewendet werden. Die Aufsichtsbehörden können aber freilich nur die Gesetze und Regeln verwenden, die sie zur Hand haben. Um nur ein Beispiel von vielen zu nennen: Coins, die im Zuge eines ICO ausgegeben werden, können rechtlich als E-Geld unter der EU E-Geld Richtlinie (welche die Mitgliedstaaten jeweils in nationales Recht umsetzen mussten) qualifiziert werden, wenn der monetäre Wert in Form einer Forderung gegenüber dem Emittenten besteht und gegen Zahlung eines Geldbetrags ausgestellt wird, um damit Zahlungsvorgänge durchzuführen, und der auch von anderen Personen als dem E-Geld-Emittenten angenommen wird. Mit anderen Worten: wenn

  • der Halter der Coins damit eine Forderung gegen den Emittenten hat;
  • Coins verwendet werden können, um damit Zahlungen durchzuführen; und
  • die derart durchgeführten Zahlungen nicht nur vom Emittenten akzeptiert werden,

spricht vieles dafür, dass die Ausgabe von E-Geld mit diesen Eigenschaften nur den Haltern einer von der Aufsichtsbehörde des jeweiligen Heimatstaats ausgestellten E-Geld Lizenz erlaubt ist.

Navigation durch die Weiten des Banken- und Aufsichtsrechts, Kapitalmarktrechts, Verbraucherschutzrechts und E-Commerce-Rechts

Ist die Party damit zu Ende? Nein! Denn wenn der Halter des elektronischen Gelds nur innerhalb eines begrenzten Netzes Waren oder Dienstleistungen kaufen kann, ist das Erfordernis einer Lizenz gemäß der Bestimmungen der E-Geld Richtlinie (und somit der jeweils lokalen Gesetze in den Mitgliedstaaten) nicht anwendbar. Die genaue Definition eines solchen „begrenzten Netzes“ ist unumgänglich, um die regulatorischen Kosten im Griff zu behalten. Und das ist nur einer von vielen Bereichen, in denen maßgeschneiderte Rechtsberatung vor regulatorischen Komplikationen (und anderem bösen Erwachen) schützen kann. Je nachdem welche Funktionen die Coins haben sollen, ist eine klare Navigation durch die Weiten des Banken- und Aufsichtsrechts, Kapitalmarktrechts, Verbraucherschutzrechts und E-Commerce-Rechts für jeden erfolgreichen ICO unerlässlich.

+++ Event: “The Rise of ICO” – Zukunft der Startup-Finanzierung? +++


Über den Autor: Mag. Nicholas Aquilina

(c) Brandl & Talos: Nicholas Aquilina

Nicholas Aquilina ist seit 2009 wissenschaftlicher Mitarbeiter der Kanzlei Brandl & Talos Rechtsanwälte und spezialisiert sich auf E-Commerce, Payments, Europarecht sowie Internationales Glücksspiel und Entertainment Recht, Social Gaming, Fantasy Gaming und E-Sports. Er ist Autor zahlreicher Fachpublikationen im In- und Ausland und spricht auf Veranstaltungen zu seinen Arbeitsschwerpunkten. Nicholas Aquilina ist Mitautor des Buches „Social Gaming in Europe“, LexisNexis Österreich, Wien 2013 sowie des Sammelbands „Bitcoins“, Jan Sramek Verlag, Wien 2014.

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PrixxOne, Klemmbausteine, Lego-Möbel
© PrixxOne

Im Netz kursieren seit langer Zeit witzige Memes und Aussagen solcher Art: „Ja, ein Autounfall tut weh, aber bist du schon Mal auf einen Legostein draufgestiegen?“ Eher das Gegenteil zu Pein, nämlich die Liebe zu den dänischen Bausteinen hat PrixxOne-Gründer Jürgen Sommer schon als kleines Kind entwickelt. Sein He-Man aus der „Masters of the Universe“-Reihe saß damals auf einem Lego-Thron, mit Pölstern aus Watte und Taschentüchern.

PrixxOne: Möbelsystem aus Interlocking-Blöcken

Diese Leidenschaft lebte er später auch als Vater weiter. Als seine beiden Söhne acht und vier waren, baute das Trio ein riesiges Haus aus Lego mit Möbeln darin. „Ich habe mir damals sogar gewünscht, so groß wie eine Lego-Figur zu sein“, gesteht der Founder.

Doch statt wenige Zentimeter groß zu sein, war Sommer vor seiner Unternehmer-Karriere Lehrling bei der Wiener Städtischen und 18 Jahre lang u.a. als Manager bei Uniqa tätig. Dort und auch bei Raiffeisen gestaltete er Prozesse für interne sowie Außenpartner der Versicherungsbranche und verantwortete den Bereich digitale Signaturen.

„Ich habe immer sehr viel gearbeitet, manchmal 16 Stunden am Tag“, sagt er, „also habe ich eine Auszeit genommen und bin dem Projekt nachgegangen.“

© PrixxOne – Jürgen Sommer.

Das Projekt heißt PrixxOne und entwickelt ein Produkt, bei dem es nicht nur nicht wehtut, draufzusteigen, sondern es ist dafür gemacht, sich draufzusetzen. Sommers Startup bietet ein Möbelsystem aus Interlocking-Blöcken (oder Klemmbausteinen) im Maßstab 15:1 an. Patentrechtlich ist diese Prinzip frei nutzbar, denn der ursprüngliche Patentschutz für das Klemmsystem lief 1978 aus und der Europäische Gerichtshof hat 2010 die Form des Steins als Marke zu schützen abgelehnt. Wobei sich Lego immer wieder und auch aktuell in Rechtsstreitigkeiten befindet, zum Design oder bestimmten Bausteinen etwa, wie hier im Juni berichtet wurde.

Made in Austria

Unabhängig davon produziert das durch Investments aus dem familiären Bereich gestützte Unternehmen von Sommer diese Klemmbausteine, die nicht nur zum Möbelstück gebaut werden können, sondern auch designgeschützt sind: Jede Seite des PrixxOne-Bausteins verfügt über eine zwei Zentimeter hohe Ausnehmung, sodass man den Stein ohne jegliches Werkzeug auseinandernehmen, aufbauen, umbauen und erweitern kann – vom Hocker zum Sessel, bis hin zur Couch. Laut Gründer trage die Konstruktion das Gewicht von Erwachsenen – das sei intensiv getestet worden.

Die Bausteine werden in Wien designt und bestehen zu 100 Prozent aus recyceltem Kunststoff. „Wir nehmen Material, das sonst auf Deponien landen würde, und verwandeln es in zirkuläres, langlebiges Design komplett ohne Verschwendung“, sagt Sommer.

So richtig durchstarten möchte er Anfang nächsten Jahres und hat für die Produktion im Sinne von „Made in Austria“ drei potentielle österreichische Partner an der Hand. „Es ist nur noch eine Skalierungsfrage“, sagt Sommer, der mit seiner Idee auch einen Nachhaltigkeitsgedanken verfolgt: „In den vergangenen 25 Jahren habe ich als Operations-Manager und COO große Unternehmensstrukturen optimiert. Mein zentraler Antrieb ist das Lean-Management: Starrheit aufbrechen und Verschwendung radikal eliminieren. Genau dieses Mindset übertrage ich nun von der Unternehmenswelt mit PrixxOne auf die Möbelbranche.“

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