07.09.2017

ICO – the next big thing?

Gastbeitrag. Nicholas Aquilina von Brandl & Talos Rechtsanwälte gibt für den Brutkasten Expertentipps zum Thema Initial Coin Offering (ICO).
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(c) Brandl & Talos: Nicholas Aquilina

Auf der Suche nach dem nächsten großen Trend im Bereich der Kryptowährungen? Wer derzeit nach mehr sucht, als bloß nach einer neuen und alternativen Kryptowährung, und einen Schritt weiter denkt, hat längst bemerkt: Initial Coin Offerings sind “the next big thing” und haben international das Interesse zahlreicher Startups geweckt. Das führte auch zu mehreren Betrugsfällen und in weiterer Konsequenz zuletzt zu einem Verbot der neuen Form der Unternehmensfinanzierung durch China. Dennoch: Von ICOs ist in nächster Zeit noch einiges zu erwarten.

+++ ICOs: Die Rechtslage von Initial Coin Offerings in Österreich +++

Was ist ein ICO?

Bei einem Initial Coin Offering (ICO) oder Initial Token Offering (ITO) kommt es zur erstmaligen Ausgabe einer Kryptowährung. In den meisten Fällen werden Coins oder Tokens basierend auf der Blockchain Technologie ausgegeben, um durch den Verkauf der Coins oder Tokens frisches Kapital aufzubringen. Der große Vorteil, den sich Startups von einem ICO/ITO versprechen ist, dass ohne die traditionellen – und häufig langwierigen – Methoden der Kapitalaufbringung bzw. Kapitalerhöhung frisches Geld aufgenommen werden kann. Wenn es um die Aufnahme frischen Kapitals geht, muss im gleichen Atemzug aber eines klargestellt werden: ein ICO ist kein IPO (Initial Public Offering), durch welches Anteile eines Unternehmens zum Verkauf in einem regulierten Markt (an der Börse) angeboten werden.

Keine Anteile und hohe Volatilität

Coins oder Tokens, die im Zuge eines ICO/ITO erworben werden, verschaffen ihrem Halter grundsätzlich keine Rechte an einem Unternehmen und verbriefen auch keine Anteile an dem Unternehmen, das die Coins ausgibt. Mit anderen Worten: wer Coins im Zuge eines ICO erwirbt, erhält dafür keine Unternehmensanteile des Unternehmens, das die Coins ausgibt, also des Emittenten. Diese Coins oder Tokens sind daher auch nicht das, was üblicherweise als Wertpapier bezeichnet wird. Und das kann man ruhig bildlich verstehen, denn Coins oder Tokens sind, ähnlich wie Bitcoin oder andere Kryptowährungen, höchst volatil, weil ihr Wert auf einem – zumindest derzeit – unregulierten Markt bestimmt wird.

Beim ICO kreiere ich also mein eigenes Geld?

Das kommt darauf an. Es gibt viele verschiedene Ideen, die Unternehmen zu einem ICO/ITO bewegen. Manche wollen den ICO “nur” um frisches Geld zu holen und hoffen, dass “ihre” Coins stark im Kurs steigen. Manche wollen ihren Kunden eine alternative Möglichkeit geben, innerhalb eines Ökosystems für diejenigen Waren und Dienstleistungen zu bezahlen, die das Unternehmen verkauft (Ein Beispiel wäre hier Herosphere, das den ersten ICO in Österreich durchführt). Andere wiederum wollen bestimmte Rechte und Privilegien an das Halten von Coins oder Tokens knüpfen, etwa in dem bestimmte Produkte, Dienstleistungen oder Angebote “only for members” zugänglich sind. Ob nun wirklich eigenes “Geld” (oder mit anderen Worten: alternative Bezahlmethoden) herausgegeben wird, hängt stark von der jeweiligen Funktion ab, die der Emittent “seinen” Coins oder Tokens gibt. Die rechtlichen Konsequenzen dieser Entscheidung können jedoch weitreichend sein.

+++ Julian Hosp von TenX: “Zu viele Fälle, wo Token Sales missbraucht werden” +++

Was immer du machst, mach’s richtig.

Komplexe Sachverhalte werden komplex geregelt. Kryptowährungen sind ein vergleichsweise junges Phänomen. Die bestehenden Gesetze wurden deutlich früher verfasst, als dem Gesetzgeber das Phänomen bekannt wurde, auf das seine Gesetze schließlich angewendet werden. Die Aufsichtsbehörden können aber freilich nur die Gesetze und Regeln verwenden, die sie zur Hand haben. Um nur ein Beispiel von vielen zu nennen: Coins, die im Zuge eines ICO ausgegeben werden, können rechtlich als E-Geld unter der EU E-Geld Richtlinie (welche die Mitgliedstaaten jeweils in nationales Recht umsetzen mussten) qualifiziert werden, wenn der monetäre Wert in Form einer Forderung gegenüber dem Emittenten besteht und gegen Zahlung eines Geldbetrags ausgestellt wird, um damit Zahlungsvorgänge durchzuführen, und der auch von anderen Personen als dem E-Geld-Emittenten angenommen wird. Mit anderen Worten: wenn

  • der Halter der Coins damit eine Forderung gegen den Emittenten hat;
  • Coins verwendet werden können, um damit Zahlungen durchzuführen; und
  • die derart durchgeführten Zahlungen nicht nur vom Emittenten akzeptiert werden,

spricht vieles dafür, dass die Ausgabe von E-Geld mit diesen Eigenschaften nur den Haltern einer von der Aufsichtsbehörde des jeweiligen Heimatstaats ausgestellten E-Geld Lizenz erlaubt ist.

Navigation durch die Weiten des Banken- und Aufsichtsrechts, Kapitalmarktrechts, Verbraucherschutzrechts und E-Commerce-Rechts

Ist die Party damit zu Ende? Nein! Denn wenn der Halter des elektronischen Gelds nur innerhalb eines begrenzten Netzes Waren oder Dienstleistungen kaufen kann, ist das Erfordernis einer Lizenz gemäß der Bestimmungen der E-Geld Richtlinie (und somit der jeweils lokalen Gesetze in den Mitgliedstaaten) nicht anwendbar. Die genaue Definition eines solchen „begrenzten Netzes“ ist unumgänglich, um die regulatorischen Kosten im Griff zu behalten. Und das ist nur einer von vielen Bereichen, in denen maßgeschneiderte Rechtsberatung vor regulatorischen Komplikationen (und anderem bösen Erwachen) schützen kann. Je nachdem welche Funktionen die Coins haben sollen, ist eine klare Navigation durch die Weiten des Banken- und Aufsichtsrechts, Kapitalmarktrechts, Verbraucherschutzrechts und E-Commerce-Rechts für jeden erfolgreichen ICO unerlässlich.

+++ Event: “The Rise of ICO” – Zukunft der Startup-Finanzierung? +++


Über den Autor: Mag. Nicholas Aquilina

(c) Brandl & Talos: Nicholas Aquilina

Nicholas Aquilina ist seit 2009 wissenschaftlicher Mitarbeiter der Kanzlei Brandl & Talos Rechtsanwälte und spezialisiert sich auf E-Commerce, Payments, Europarecht sowie Internationales Glücksspiel und Entertainment Recht, Social Gaming, Fantasy Gaming und E-Sports. Er ist Autor zahlreicher Fachpublikationen im In- und Ausland und spricht auf Veranstaltungen zu seinen Arbeitsschwerpunkten. Nicholas Aquilina ist Mitautor des Buches „Social Gaming in Europe“, LexisNexis Österreich, Wien 2013 sowie des Sammelbands „Bitcoins“, Jan Sramek Verlag, Wien 2014.

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(c) UPS

Zölle, Steuern, Abgaben und dann noch ein sich ständig änderndes Lieferzeitfenster. In Zeiten der globalen Vernetzung ist das Liefern und Beliefert-Werden ein everyday business, das häufig Bürokratie und Arbeitsaufwand bringt. Das kann vor allem Startups in ihrem Tagesgeschäft hindern.

Egal, ob du Waren in deinem Heimmarkt anbieten oder deine Fühler in neue Märkte ausstrecken möchtest: Lege den Versand deiner Produkte am besten einem Experten in die Hände: Mit UPS kannst du jedes Land weltweit erreichen, ohne dass du dich woanders niederlassen musst. Bei UPS bist du in guten Händen – vor allem dann, wenn du als Startup das erste Mal exportierst. Worauf du beim Export in EU- und Nicht-EU-Länder achten solltest, gibt es hier:

1. Stelle sicher, dass du alle notwendigen Informationen deiner Kund:innen hast.

Name, Anschrift und Postleitzahl sind längst nicht alles, was du vor dem Export über deine Kund:innen wissen musst. Bei B2C-Geschäften gilt: Du brauchst als Absender eine Mehrwertsteuer- und EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification). Wenn du aber B2B versendest, musst du dich auch über die Mehrwertsteuer- und EORI-Nummer des Empfängers informieren.

Achtung beim Erstellen deines Versandaufklebers!

Achte darauf, dass die Kontaktdaten deiner Empfänger:innen richtig und vollständig sind. So kann UPS deine Kund:innen über aktuelle Transport- und Zustelldaten informieren. Das verbessert nicht nur die Customer Experience, sondern auch die Liefergenauigkeit.

2. Formulare und Tarifcode checken.

Im Inland oder innerhalb der EU brauchst du neben dem Versandaufkleber kein zusätzliches Formular. Wenn du aber von der EU in ein Nicht-EU-Land exportierst, solltest du eine Handelsrechnung ausfüllen. Das UPS-Versandtool hilft dir dabei, alle Angaben detailliert anzuführen und Verzögerungen zu vermeiden.

Tarifcodes werden von Zollbehörden verwendet, um Waren zu identifizieren. Damit können die jeweiligen Landesbehörden Zölle und Steuern der Ware genau ermitteln. Ein falscher Code kann deine Sendung verzögern oder sogar zu Geldstrafen führen. Um das zu verhindern, unterstützt dich UPS mit dem UPS TradeAbility® International Tool. Den Tarifcode deiner Pakete kannst du damit ganz einfach checken.

3. Du willst in EU- und Nicht-EU-Länder exportieren? Hol dir deine IOSS- und EORI-Nummer.

Für Lieferungen in der EU benötigst du eine Mehrwertsteuer-Nummer. Dafür registrierst du dich auf der Website der Europäischen Kommission. Wenn du mehrere EU-Märkte mit Waren unter einem Wert von 150 Euro belieferst, solltest du dich auch für eine IOSS-Nummer (Import-One-Stop-Shop) registrieren. Sobald du deine IOSS-Nummer hast, kann UPS diese im Versandsystem speichern, damit du diese nicht bei jeder Sendung neu angeben musst.

Du verkaufst EU-weit auf einem Online-Marktplatz?

UPS kannst du als Lieferpartner einfach in einen Online-Marktplatz – wie Amazon, eBay oder Shopify – integrieren. Über das UPS Market Shipping-Dashboard kannst du deine Amazon- und eBay-Angebote verwalten.

Die EORI-Nummer verfolgt den Warenverkehr beim Export von der EU in Nicht-EU-Länder. Ohne EORI-Nummer kann es passieren, dass deine Ware beim Zoll zurückgehalten wird. Auf der Website des Zolls deines Heimatlandes kannst du deine EORI-Nummer beantragen. Beim Export musst du sie auf der Handelsrechnung deiner Pakete angeben.

4. Du verstehst die Mehrwertsteuer auf deine Sendung nicht?

Auf die meisten Waren muss eine Mehrwertsteuer gezahlt werden. Der Mehrwertsteuersatz wird vom Land des Empfängers bestimmt.

Wie bestimme ich die Mehrwertsteuer meines Paketes?

Dafür bestimmst du zunächst den Wert deines Paketes – und zwar aus dem Warenwert, den Transportkosten und bei Nicht-EU-Ländern auch aus den anfallenden Zöllen. UPS hilft dir dabei, die Mehrwertsteuer für alle Länder weltweit zu berechnen.

5. Informiere dich vorab: Wer zahlt Zölle, Steuern und Gebühren?

Zölle, Steuern und Gebühren zahlt entweder der Empfänger (DDU – Delivery Duty Unpaid) oder der Absender (DDP – Delivery Duty Paid). UPS erleichtert den Bezahlvorgang vor und nach deiner Lieferung: Als lieferndes Startup kannst du schon beim Erstellen des Versandaufklebers wählen, ob du oder dein Kunde bezahlen soll.

6. Schluss mit Papierkram: UPS macht deine Handelsrechnung digital

Wenn du UPS als Logistikpartner wählst, kannst du mit der UPS Paperless Invoice Lösung die Daten deiner Handelsrechnungen digital übermitteln. Das beschleunigt Zollabfertigung und Versandabwicklung. UPS kann so Handelsrechnungen und Zollformulare elektronisch registrieren.

7. Im Fall der Fälle: Checke deine Rücksende-Optionen

Der Versand hat geklappt und deine Kund:innen haben ihr Paket erhalten? Damit die Customer Journey rund um abgedeckt ist, solltest du dich vorab über Cross-Border-Rücksendeoptionen informieren. UPS hat jahrelang Erfahrung und hilft dir, Retouren professionell abzuwickeln. Für einen reibungslosen Rücksendeprozess gibt es das UPS Import Control Center – mit wenig Papierkram, wenig Compliance und einfacher Koordination.

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