07.09.2017

ICO – the next big thing?

Gastbeitrag. Nicholas Aquilina von Brandl & Talos Rechtsanwälte gibt für den Brutkasten Expertentipps zum Thema Initial Coin Offering (ICO).
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(c) Brandl & Talos: Nicholas Aquilina

Auf der Suche nach dem nächsten großen Trend im Bereich der Kryptowährungen? Wer derzeit nach mehr sucht, als bloß nach einer neuen und alternativen Kryptowährung, und einen Schritt weiter denkt, hat längst bemerkt: Initial Coin Offerings sind „the next big thing“ und haben international das Interesse zahlreicher Startups geweckt. Das führte auch zu mehreren Betrugsfällen und in weiterer Konsequenz zuletzt zu einem Verbot der neuen Form der Unternehmensfinanzierung durch China. Dennoch: Von ICOs ist in nächster Zeit noch einiges zu erwarten.

+++ ICOs: Die Rechtslage von Initial Coin Offerings in Österreich +++

Was ist ein ICO?

Bei einem Initial Coin Offering (ICO) oder Initial Token Offering (ITO) kommt es zur erstmaligen Ausgabe einer Kryptowährung. In den meisten Fällen werden Coins oder Tokens basierend auf der Blockchain Technologie ausgegeben, um durch den Verkauf der Coins oder Tokens frisches Kapital aufzubringen. Der große Vorteil, den sich Startups von einem ICO/ITO versprechen ist, dass ohne die traditionellen – und häufig langwierigen – Methoden der Kapitalaufbringung bzw. Kapitalerhöhung frisches Geld aufgenommen werden kann. Wenn es um die Aufnahme frischen Kapitals geht, muss im gleichen Atemzug aber eines klargestellt werden: ein ICO ist kein IPO (Initial Public Offering), durch welches Anteile eines Unternehmens zum Verkauf in einem regulierten Markt (an der Börse) angeboten werden.

Keine Anteile und hohe Volatilität

Coins oder Tokens, die im Zuge eines ICO/ITO erworben werden, verschaffen ihrem Halter grundsätzlich keine Rechte an einem Unternehmen und verbriefen auch keine Anteile an dem Unternehmen, das die Coins ausgibt. Mit anderen Worten: wer Coins im Zuge eines ICO erwirbt, erhält dafür keine Unternehmensanteile des Unternehmens, das die Coins ausgibt, also des Emittenten. Diese Coins oder Tokens sind daher auch nicht das, was üblicherweise als Wertpapier bezeichnet wird. Und das kann man ruhig bildlich verstehen, denn Coins oder Tokens sind, ähnlich wie Bitcoin oder andere Kryptowährungen, höchst volatil, weil ihr Wert auf einem – zumindest derzeit – unregulierten Markt bestimmt wird.

Beim ICO kreiere ich also mein eigenes Geld?

Das kommt darauf an. Es gibt viele verschiedene Ideen, die Unternehmen zu einem ICO/ITO bewegen. Manche wollen den ICO „nur“ um frisches Geld zu holen und hoffen, dass „ihre“ Coins stark im Kurs steigen. Manche wollen ihren Kunden eine alternative Möglichkeit geben, innerhalb eines Ökosystems für diejenigen Waren und Dienstleistungen zu bezahlen, die das Unternehmen verkauft (Ein Beispiel wäre hier Herosphere, das den ersten ICO in Österreich durchführt). Andere wiederum wollen bestimmte Rechte und Privilegien an das Halten von Coins oder Tokens knüpfen, etwa in dem bestimmte Produkte, Dienstleistungen oder Angebote „only for members“ zugänglich sind. Ob nun wirklich eigenes „Geld“ (oder mit anderen Worten: alternative Bezahlmethoden) herausgegeben wird, hängt stark von der jeweiligen Funktion ab, die der Emittent „seinen“ Coins oder Tokens gibt. Die rechtlichen Konsequenzen dieser Entscheidung können jedoch weitreichend sein.

+++ Julian Hosp von TenX: “Zu viele Fälle, wo Token Sales missbraucht werden” +++

Was immer du machst, mach’s richtig.

Komplexe Sachverhalte werden komplex geregelt. Kryptowährungen sind ein vergleichsweise junges Phänomen. Die bestehenden Gesetze wurden deutlich früher verfasst, als dem Gesetzgeber das Phänomen bekannt wurde, auf das seine Gesetze schließlich angewendet werden. Die Aufsichtsbehörden können aber freilich nur die Gesetze und Regeln verwenden, die sie zur Hand haben. Um nur ein Beispiel von vielen zu nennen: Coins, die im Zuge eines ICO ausgegeben werden, können rechtlich als E-Geld unter der EU E-Geld Richtlinie (welche die Mitgliedstaaten jeweils in nationales Recht umsetzen mussten) qualifiziert werden, wenn der monetäre Wert in Form einer Forderung gegenüber dem Emittenten besteht und gegen Zahlung eines Geldbetrags ausgestellt wird, um damit Zahlungsvorgänge durchzuführen, und der auch von anderen Personen als dem E-Geld-Emittenten angenommen wird. Mit anderen Worten: wenn

  • der Halter der Coins damit eine Forderung gegen den Emittenten hat;
  • Coins verwendet werden können, um damit Zahlungen durchzuführen; und
  • die derart durchgeführten Zahlungen nicht nur vom Emittenten akzeptiert werden,

spricht vieles dafür, dass die Ausgabe von E-Geld mit diesen Eigenschaften nur den Haltern einer von der Aufsichtsbehörde des jeweiligen Heimatstaats ausgestellten E-Geld Lizenz erlaubt ist.

Navigation durch die Weiten des Banken- und Aufsichtsrechts, Kapitalmarktrechts, Verbraucherschutzrechts und E-Commerce-Rechts

Ist die Party damit zu Ende? Nein! Denn wenn der Halter des elektronischen Gelds nur innerhalb eines begrenzten Netzes Waren oder Dienstleistungen kaufen kann, ist das Erfordernis einer Lizenz gemäß der Bestimmungen der E-Geld Richtlinie (und somit der jeweils lokalen Gesetze in den Mitgliedstaaten) nicht anwendbar. Die genaue Definition eines solchen „begrenzten Netzes“ ist unumgänglich, um die regulatorischen Kosten im Griff zu behalten. Und das ist nur einer von vielen Bereichen, in denen maßgeschneiderte Rechtsberatung vor regulatorischen Komplikationen (und anderem bösen Erwachen) schützen kann. Je nachdem welche Funktionen die Coins haben sollen, ist eine klare Navigation durch die Weiten des Banken- und Aufsichtsrechts, Kapitalmarktrechts, Verbraucherschutzrechts und E-Commerce-Rechts für jeden erfolgreichen ICO unerlässlich.

+++ Event: “The Rise of ICO” – Zukunft der Startup-Finanzierung? +++


Über den Autor: Mag. Nicholas Aquilina

(c) Brandl & Talos: Nicholas Aquilina

Nicholas Aquilina ist seit 2009 wissenschaftlicher Mitarbeiter der Kanzlei Brandl & Talos Rechtsanwälte und spezialisiert sich auf E-Commerce, Payments, Europarecht sowie Internationales Glücksspiel und Entertainment Recht, Social Gaming, Fantasy Gaming und E-Sports. Er ist Autor zahlreicher Fachpublikationen im In- und Ausland und spricht auf Veranstaltungen zu seinen Arbeitsschwerpunkten. Nicholas Aquilina ist Mitautor des Buches „Social Gaming in Europe“, LexisNexis Österreich, Wien 2013 sowie des Sammelbands „Bitcoins“, Jan Sramek Verlag, Wien 2014.

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Speedinvest-CEO Oliver Holle | (c) brutkasten / Haris Dervisevic
Speedinvest-CEO Oliver Holle | (c) brutkasten / Haris Dervisevic

Der KI-Boom der vergangenen Jahre hält nicht nur an. Zumindest was den Bereich Risikokapital angeht, erreichte er zuletzt seinen bisherigen Höhepunkt: OpenAI sicherte sich eine 12-, Anthropic und mehrere weitere US-AI-Unternehmen 11-stellige Investments. Nach SpaceX stehen weitere gigantische Börsengänge bevor, während die Marktkonsolidierung durch die Übernahme kleinerer KI-Startups voranschreitet.

Geht es nach Oliver Holle, Co-Founder, CEO und Managing Partner von Speedinvest, befindet sich die Welt in Sachen KI überhaupt erst am Anfang eines „Super Cycles“. „Artificial Intelligence ist eine immer noch unterschätzte Drehbewegung, die die ganze Branche umorientiert, auch die Venture-Branche“, sagt er im brutkasten-Talk.

„Brutaler und härter und natürlich auch viel, viel kompetitiver“

Auf deutlich niedrigerem Niveau und doch spürbar zeigen sich diese Entwicklungen auch in Europa und in Österreich. Auch getrieben durch KI stiegen die Investment-Volumina hierzulande zuletzt wieder stark an und Startup-Börsengänge sind aktuell wieder ein Thema. Was bedeutet das für den – Early-Stage-getriebenen – heimischen Venture-Capital-Sektor?

„Das Venture-Geschäft wird brutaler und härter und natürlich auch viel, viel kompetitiver“, sagt Holle. Und etwas salopper: „Die letzten paar Wochen waren crazy! Ich habe das so noch nie erlebt.“ Denn auch der Wiener VC sorgte in den vergangenen Wochen und Monaten für jede Menge Schlagzeilen. Im März berichtete brutkasten etwa von einem Stellenabbau, zuletzt dann von den großen KI-Exit-Deals für das Linzer Startup Emmi AI an Mistral und das Kieler (Deutschland) Startup Ona an OpenAI, bei denen Speedinvest jeweils Leadinvestor war.

Zur genannten Stellenkürzung sagt Holle: „Man darf das auch nicht überbewerten. Wir haben sechs Leute abgebaut, aber wir müssen auch die Speedinvest umbauen.“ Es sei ein „Aufstellen für die nächsten fünf Jahre, die sicher ganz, ganz anders sein werden als die letzten fünfzehn.“ Dabei setze man auch innerhalb der Organisation massiv auf KI. „Und wir müssen uns letztlich auch international so aufstellen, dass wir bei den allerbesten Deals gewinnen.“

„Wir sind alle inzwischen zu Hustlern geworden“

Denn die Top-Startups könnten sich aussuchen, wen sie als Investor hereinholen und würden sich oft für die großen US-Player entscheiden. Die Arbeit als VC bestehe mittlerweile nicht mehr primär im Screenen und Ausselektieren von Startups. „Die wirklich große Aufgabe ist, in die richtigen Runden reinzukommen“, so Holle. Hierbei gehe es um Teams, die einen entsprechenden Track Record hätten. „Wir sind alle inzwischen zu Hustlern geworden, aber weniger im Sinne von Geld eintreiben als im Sinne von Geld ausgeben.“ Und dabei investiere man mittlerweile wieder in Startups, die noch nicht einmal gegründet seien – „zu Bewertungen, die deutlich über dem liegen, was wir 2020 und 2021 gesehen haben“.

Oliver Holle im brutkasten-Studio | (c) brutkasten /Haris Dervisevic

Mit der neuen Arbeitsweise geht bei Speedinvest auch eine Anpassung der Strategie einher. Österreichische Startups spielen im Portfolio eine zunehmend geringere Rolle. Und: „Wir haben immer noch 90 Prozent des Fokus von Speedinvest in Europa, haben aber inzwischen eine kleine Unit für Middle East und Afrika aufgebaut – da sind wir mittlerweile einer der führenden Investoren“, so Holle.

Neuer Blick auf die Spätphase

Die Strategie-Frage ist aber keine rein geografische. Speedinvest entwickelt sich zunehmend in den Later-Stage-Bereich. Dabei soll die Aktivität in der Frühphase freilich nicht zurückgefahren werden. „Die einzige Chance, nachhaltig einen Growth Fund in Europa zu etablieren, ist Multistage. Das heißt, du fängst eigentlich in der Frühphase an, holst dir dadurch Zugang und baust dann aus dem heraus einen Growth Fund auf“, erklärt Holle.

Ambivalent steht er auch dem geplanten österreichischen Dachfonds gegenüber, der die Lage eben jener Spätphasen-Finanzierung verbessern soll. „Der Dachfonds ist eine gute Sache, er ist vernünftig und wird vor allem die Venture-Branche in Österreich stärken“, meint der Speedinvest-Chef. Aber: „Bis dieses Geld in Anschlussfinanzierungen sich durchdekliniert, werden noch einige Jahre ins Land ziehen und das wird jetzt keinen unmittelbaren Impact haben.“

Warum Speedinvest beim OpenAI-Exit profitieren wird

Sehrwohl unmittelbare Auswirkungen hat für Holle dagegen der aktuelle internationale Boom von Börsengängen, also das offene „IPO Window“. „Börsengänge von SpaceX, von OpenAI, von Anthropic werden enorm viel Kapital zurückspielen und das ist ein Trickle-Down-Effekt.“ Die vor allem US-amerikanischen institutionellen Investoren, die als Limited Partners (LPs) hinter den großen VC-Fonds stehen, hätten nämlich in den vergangenen sechs bis acht Jahren „extrem darunter gelitten, dass zu wenig Rückflüsse gekommen sind“, so der Speedinvest-Gründer. „Deswegen haben sie auch nicht neu investiert.“

Die aktuelle Welle an Börsengängen mache LPs weltweit also „wieder flüssig“. Und auch Speedinvest selbst werde etwa vom geplanten IPO des US-KI-Giganten OpenAI direkt profitieren. „Wir sind über den Ona-Exit nun auch bei OpenAI investiert“, erklärt Holle. Denn der nicht konkret bezifferte Kaufpreis – es soll sich um einen der größten Exits der vergangenen Jahre in Deutschland handeln – wurde teilweise in Unternehmensanteilen bezahlt. Letztlich gelte: „Wir brauchen Exits, die uns nicht fünfmal oder zehnmal, sondern hundertmal das Kapital zurückspielen, sonst funktioniert Venture nicht. Und das ist ja genau das, was jetzt passiert.“

Liquidation Preference: „Wirklich übrig bleiben dann eigentlich die Frühphaseninvestoren“

Denn bei den nicht so großen Exits gehen nicht nur Gründer:innen, sondern auch Frühphasen-Investoren immer wieder leer aus. Der Grund, der zuletzt in der heimischen Startup-Szene mitunter emotional diskutiert wird: die „Liquidation Preference“. Diese regelt, vereinfacht erklärt, vertraglich eine Mindestsumme, die bei einem Exit an VC-Investoren ausbezahlt wird, bevor die Gründer:innen an der Reihe sind. Wird hier etwa ein „Multiple“ von 3x vereinbart, bekommt der VC jedenfalls das Dreifache der investierten Summe (wenn die Exit-Summe überhaupt groß genug ist), bevor weiteres Geld verteilt wird. Über eine weitere Regelung – „non-participating“ vs. „participating“ werden zudem mögliche zusätzliche anteilige Auszahlungen neben dem genannten „Multiple“ definiert.

Wie handhabt das Speedinvest? „Es gibt in der Frühphasen-Venture-Branche inzwischen seit Jahren völlig klare Standards: 1x Liquidation Preference, einmalig, non-participating. Das ist für die Gründer extrem harmlos“, sagt Holle. Umgekehrt sei man aber durchaus von den Liquidation Preferences von Later-Stage-VCs betroffen. „Wir sind hier die engsten Verbündeten der Gründer, weil wir in der Liquidation Preference, genau wie sie, ganz unten sitzen.“ Als Beispiel nennt Holle das Investment in das E-Scooter-Startup Tier, bei dem nach zunächst sehr hoher Firmenbewertung eine Wertberichtigung gefolgt sei. „Wir haben das schon lange auf null abgeschrieben und die Gründer auch. Wir werden da kein Geld herausbekommen, auch wenn die Firma für 700 Millionen Euro verkauft wird“, so der Speedinvest-Chef.

Und er fügt an: „Es gibt aber einen großen Vorteil für Gründer: Wenn sie noch an Bord sind in einer CEO- oder Executive-Rolle, haben sie immer die Möglichkeit, sich einen Side-Deal herauszuverhandeln, und das machen sie auch alle. Wirklich übrig bleiben dann eigentlich die Frühphaseninvestoren oder die Mitarbeiter, die nicht mehr an Bord sind.“

„Das als 28th Regime zu verkaufen, ist einfach peinlich“

Deutlich äußert sich Holle auch zum Thema EU Inc. Er ist immer wieder öffentlich als Fürsprecher der gleichnamigen Inititative aufgetreten. Der daraufhin entstandene EU-Entwurf für eine paneuropäische Gesellschaftsform für Startups wird in der Szene aber bekanntlich dafür kritisiert, den Anspruch eines 28th Regime (neben den Rechtsrahmen der 27 Mitgliedstaaten) nicht zu erfüllen. „Wir sind immer noch in einer Situation, wo man glaubt, man kann sich durchschummeln“, sagt Holle. Es sei kein Problem der EU, sondern eines der Nationalstaaten, auf die es Druck auszuüben gelte. „Die Idee, hier ein Routing auf die einzelnen nationalen Lösungen hübsch als 28th Regime zu verkaufen, ist einfach peinlich und nicht adäquat für die Drucksituation, unter der Europa steht.“

Es gelte nun auch, schnell massive Mengen an Kapital in den europäischen Risikokapitalsektor „umzudirigieren“ – „und wenn wir das nicht tun, dann wird das für die europäische Gesellschaft nicht gut ausgehen“, meint der Speedinvest-Chef. Dabei mache er sich keine Sorgen um die Risikokapital-Gesellschaften selbst. „In unserer kleinen Bubble wird es uns gut gehen. Aber wer profitiert davon? Da profitieren im Moment die Pensionskassen in Kalifornien oder in Kanada, aber nicht die österreichische Gesellschaft.“

Dabei gehe es nicht nur um die zuvor erwähnten Rückflüsse, sondern auch um die aktuell viel diskutierte digitale Souveränität. „Wir haben natürlich einen enormen Investitionsdruck, die gesamte Infrastruktur, die diese KI-Welle braucht, auch in Europa umzusetzen“, so Holle. Und dass die aktuelle Welle der digitalen Souveränität auch von US-Investoren finanziert werde, weil europäisches Kapital dafür fehlt, sei paradox.

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