07.09.2017

ICO – the next big thing?

Gastbeitrag. Nicholas Aquilina von Brandl & Talos Rechtsanwälte gibt für den Brutkasten Expertentipps zum Thema Initial Coin Offering (ICO).
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(c) Brandl & Talos: Nicholas Aquilina

Auf der Suche nach dem nächsten großen Trend im Bereich der Kryptowährungen? Wer derzeit nach mehr sucht, als bloß nach einer neuen und alternativen Kryptowährung, und einen Schritt weiter denkt, hat längst bemerkt: Initial Coin Offerings sind „the next big thing“ und haben international das Interesse zahlreicher Startups geweckt. Das führte auch zu mehreren Betrugsfällen und in weiterer Konsequenz zuletzt zu einem Verbot der neuen Form der Unternehmensfinanzierung durch China. Dennoch: Von ICOs ist in nächster Zeit noch einiges zu erwarten.

+++ ICOs: Die Rechtslage von Initial Coin Offerings in Österreich +++

Was ist ein ICO?

Bei einem Initial Coin Offering (ICO) oder Initial Token Offering (ITO) kommt es zur erstmaligen Ausgabe einer Kryptowährung. In den meisten Fällen werden Coins oder Tokens basierend auf der Blockchain Technologie ausgegeben, um durch den Verkauf der Coins oder Tokens frisches Kapital aufzubringen. Der große Vorteil, den sich Startups von einem ICO/ITO versprechen ist, dass ohne die traditionellen – und häufig langwierigen – Methoden der Kapitalaufbringung bzw. Kapitalerhöhung frisches Geld aufgenommen werden kann. Wenn es um die Aufnahme frischen Kapitals geht, muss im gleichen Atemzug aber eines klargestellt werden: ein ICO ist kein IPO (Initial Public Offering), durch welches Anteile eines Unternehmens zum Verkauf in einem regulierten Markt (an der Börse) angeboten werden.

Keine Anteile und hohe Volatilität

Coins oder Tokens, die im Zuge eines ICO/ITO erworben werden, verschaffen ihrem Halter grundsätzlich keine Rechte an einem Unternehmen und verbriefen auch keine Anteile an dem Unternehmen, das die Coins ausgibt. Mit anderen Worten: wer Coins im Zuge eines ICO erwirbt, erhält dafür keine Unternehmensanteile des Unternehmens, das die Coins ausgibt, also des Emittenten. Diese Coins oder Tokens sind daher auch nicht das, was üblicherweise als Wertpapier bezeichnet wird. Und das kann man ruhig bildlich verstehen, denn Coins oder Tokens sind, ähnlich wie Bitcoin oder andere Kryptowährungen, höchst volatil, weil ihr Wert auf einem – zumindest derzeit – unregulierten Markt bestimmt wird.

Beim ICO kreiere ich also mein eigenes Geld?

Das kommt darauf an. Es gibt viele verschiedene Ideen, die Unternehmen zu einem ICO/ITO bewegen. Manche wollen den ICO „nur“ um frisches Geld zu holen und hoffen, dass „ihre“ Coins stark im Kurs steigen. Manche wollen ihren Kunden eine alternative Möglichkeit geben, innerhalb eines Ökosystems für diejenigen Waren und Dienstleistungen zu bezahlen, die das Unternehmen verkauft (Ein Beispiel wäre hier Herosphere, das den ersten ICO in Österreich durchführt). Andere wiederum wollen bestimmte Rechte und Privilegien an das Halten von Coins oder Tokens knüpfen, etwa in dem bestimmte Produkte, Dienstleistungen oder Angebote „only for members“ zugänglich sind. Ob nun wirklich eigenes „Geld“ (oder mit anderen Worten: alternative Bezahlmethoden) herausgegeben wird, hängt stark von der jeweiligen Funktion ab, die der Emittent „seinen“ Coins oder Tokens gibt. Die rechtlichen Konsequenzen dieser Entscheidung können jedoch weitreichend sein.

+++ Julian Hosp von TenX: “Zu viele Fälle, wo Token Sales missbraucht werden” +++

Was immer du machst, mach’s richtig.

Komplexe Sachverhalte werden komplex geregelt. Kryptowährungen sind ein vergleichsweise junges Phänomen. Die bestehenden Gesetze wurden deutlich früher verfasst, als dem Gesetzgeber das Phänomen bekannt wurde, auf das seine Gesetze schließlich angewendet werden. Die Aufsichtsbehörden können aber freilich nur die Gesetze und Regeln verwenden, die sie zur Hand haben. Um nur ein Beispiel von vielen zu nennen: Coins, die im Zuge eines ICO ausgegeben werden, können rechtlich als E-Geld unter der EU E-Geld Richtlinie (welche die Mitgliedstaaten jeweils in nationales Recht umsetzen mussten) qualifiziert werden, wenn der monetäre Wert in Form einer Forderung gegenüber dem Emittenten besteht und gegen Zahlung eines Geldbetrags ausgestellt wird, um damit Zahlungsvorgänge durchzuführen, und der auch von anderen Personen als dem E-Geld-Emittenten angenommen wird. Mit anderen Worten: wenn

  • der Halter der Coins damit eine Forderung gegen den Emittenten hat;
  • Coins verwendet werden können, um damit Zahlungen durchzuführen; und
  • die derart durchgeführten Zahlungen nicht nur vom Emittenten akzeptiert werden,

spricht vieles dafür, dass die Ausgabe von E-Geld mit diesen Eigenschaften nur den Haltern einer von der Aufsichtsbehörde des jeweiligen Heimatstaats ausgestellten E-Geld Lizenz erlaubt ist.

Navigation durch die Weiten des Banken- und Aufsichtsrechts, Kapitalmarktrechts, Verbraucherschutzrechts und E-Commerce-Rechts

Ist die Party damit zu Ende? Nein! Denn wenn der Halter des elektronischen Gelds nur innerhalb eines begrenzten Netzes Waren oder Dienstleistungen kaufen kann, ist das Erfordernis einer Lizenz gemäß der Bestimmungen der E-Geld Richtlinie (und somit der jeweils lokalen Gesetze in den Mitgliedstaaten) nicht anwendbar. Die genaue Definition eines solchen „begrenzten Netzes“ ist unumgänglich, um die regulatorischen Kosten im Griff zu behalten. Und das ist nur einer von vielen Bereichen, in denen maßgeschneiderte Rechtsberatung vor regulatorischen Komplikationen (und anderem bösen Erwachen) schützen kann. Je nachdem welche Funktionen die Coins haben sollen, ist eine klare Navigation durch die Weiten des Banken- und Aufsichtsrechts, Kapitalmarktrechts, Verbraucherschutzrechts und E-Commerce-Rechts für jeden erfolgreichen ICO unerlässlich.

+++ Event: “The Rise of ICO” – Zukunft der Startup-Finanzierung? +++


Über den Autor: Mag. Nicholas Aquilina

(c) Brandl & Talos: Nicholas Aquilina

Nicholas Aquilina ist seit 2009 wissenschaftlicher Mitarbeiter der Kanzlei Brandl & Talos Rechtsanwälte und spezialisiert sich auf E-Commerce, Payments, Europarecht sowie Internationales Glücksspiel und Entertainment Recht, Social Gaming, Fantasy Gaming und E-Sports. Er ist Autor zahlreicher Fachpublikationen im In- und Ausland und spricht auf Veranstaltungen zu seinen Arbeitsschwerpunkten. Nicholas Aquilina ist Mitautor des Buches „Social Gaming in Europe“, LexisNexis Österreich, Wien 2013 sowie des Sammelbands „Bitcoins“, Jan Sramek Verlag, Wien 2014.

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Die Dæly-Gründer v.l.: Paul Truffner, Florian Ritter und Alexander Walliser | (c) Dæly
Die Dæly-Gründer v.l.: Paul Truffner, Florian Ritter und Alexander Walliser | (c) Dæly

„Es ist so ein bisschen der iPhone-Moment für das Familien-Whiteboard“, sagt Florian Ritter, Co-Founder des Grazer Startups Dæly, im Gespräch mit brutkasten. Gemeinsam mit Paul Truffner und Alexander Walliser hat der 26-Jährige ein digitales Wandgerät entwickelt, das die traditionelle Zettelwirtschaft in Haushalten ersetzen soll. Der 15,6 Zoll große Touchscreen fungiert als zentrales Organisationsmedium und soll verstreute Kalender, Einkaufslisten und To-Do-Anwendungen vereinen.

Die Organisation in vielen Familien sei nämlich auf bis zu acht verschiedene, teils digitale und teils analoge Werkzeuge verteilt, erklärt Ritter. Kinder besäßen oft noch kein Smartphone, weshalb Eltern Termine zwar digital im Google- oder Apple-Kalender pflegten, parallel aber einen analogen Wandkalender führten, damit der Nachwuchs sehe, wann etwa das Fußballtraining stattfinde. Diese fragmentierte Organisation führe zu mangelndem Überblick, ständigen Missverständnissen und Koordinationsstress im Alltag.

„Wir bringen diese ganzen Tools in ein einziges System“

Um Abhilfe zu schaffen, führt das System verschiedene Datenquellen zusammen. „Wir bringen diese ganzen Tools in ein einziges System, das für alle funktioniert“, erläutert Ritter. Die Gründer haben das Gerät systemagnostisch aufgebaut, sodass Nutzer Google-, Outlook- oder Apple-Kalender synchronisieren können. Dies löse ein häufiges Problem in Partnerschaften, in denen die Beteiligten oft unterschiedliche Kalendersysteme nutzten. Über eine kostenlose Begleit-App für iOS und Android lassen sich Einträge auch von unterwegs verwalten.

Neben der Terminplanung bietet das Gerät eine Aufgabenverwaltung, ein Punktesystem für Kinder sowie eine Einkaufs- und Essensplanung. Für Ritter ist klar: „Unser Ziel ist es, das beste Familienhaushalts-Managementsystem zu bauen, das es gibt.“ Die kontinuierliche Weiterentwicklung erfolge auf Basis des Feedbacks einer engagierten Nutzerschaft, wobei das System Software-Updates automatisch und kostenfrei aufspiele.

Hardware-Entwicklung ohne Investorengelder

Im konkreten Segment, in dem es mehrere internationale Player gibt, ist man bereits Marktführer im DACH-Raum. „Wir sind bereits bei mehreren Tausend Familien im Einsatz“, sagt Ritter. Dabei setzt so ein Hardware-Startup bekanntlich eine stabile finanzielle Basis voraus. Hier unterscheidet sich der Weg des Unternehmens von einigen im Technologiesektor üblichen Mustern: Dæly ist vollständig eigenfinanziert und bereits profitabel. Für die Entwicklung und den Start investierten die Gründer einen sechsstelligen Betrag aus eigenen Mitteln, die sie unter anderem durch ihr bestehendes E-Commerce-Unternehmen „Tassenliebling“ erwirtschaftet hatten. Der weitere Aufbau erfolge primär über eine Vorbestellungskampagne sowie den laufenden operativen Cashflow. „Wir können das richtig gut aus dem eigenen Cashflow heraus stemmen“, sagt Ritter.

Er sieht in diesem „Finance Based Scaling“ eine zentrale Stärke des jungen Unternehmens. Auf Risikokapital wolle das Team vorerst verzichten, um die Unabhängigkeit zu wahren. Die Bildschirme lässt das Startup wie branchenüblich in China fertigen. Ritter räumt dabei ein, dass eine Produktion in Europa wünschenswert wäre, dass jedoch die Kosten für das Endgerät, das aktuell 300 Euro kostet, massiv steigern würde.

Fokus auf den DACH-Raum und europäische Sicherheitsstandards

Trotz der Hardware-Fertigung in Asien legt das Unternehmen großen Wert auf europäische Sicherheitsstandards. Ein zentraler Aspekt des Produkts ist die bewusste Abgrenzung von US-amerikanischen Cloud-Diensten. Um die Privatsphäre der Familien zu schützen, betreibt das Unternehmen seine Server ausschließlich in Deutschland. Synchronisierte Kalenderdaten speichert das System laut Herstellerangaben nicht zwischen. Die technische Infrastruktur verzichtet bei der Datenspeicherung auf US-Anbieter wie Google Firebase, um die Einhaltung der DSGVO und europäischer Sicherheitsstandards zu gewährleisten.

Beim physischen Produkt setzt das Startup auf Nachhaltigkeit: Das Gerät verfügt über keinen Akku. Ritter begründet dies mit der höheren Energieeffizienz eines direkten Stromanschlusses und dem Umweltschutz durch die Vermeidung seltener Rohstoffe. Der feste Standort an der Steckdose sichere, dass das Gerät stets für alle Familienmitglieder auffindbar bleibe. In den kommenden Monaten liege der strategische Fokus des Teams ganz auf dem DACH-Markt. Eine weitere geografische Expansion behalte man sich für einen späteren Zeitpunkt vor.

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