07.09.2017

ICO – the next big thing?

Gastbeitrag. Nicholas Aquilina von Brandl & Talos Rechtsanwälte gibt für den Brutkasten Expertentipps zum Thema Initial Coin Offering (ICO).
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(c) Brandl & Talos: Nicholas Aquilina

Auf der Suche nach dem nächsten großen Trend im Bereich der Kryptowährungen? Wer derzeit nach mehr sucht, als bloß nach einer neuen und alternativen Kryptowährung, und einen Schritt weiter denkt, hat längst bemerkt: Initial Coin Offerings sind “the next big thing” und haben international das Interesse zahlreicher Startups geweckt. Das führte auch zu mehreren Betrugsfällen und in weiterer Konsequenz zuletzt zu einem Verbot der neuen Form der Unternehmensfinanzierung durch China. Dennoch: Von ICOs ist in nächster Zeit noch einiges zu erwarten.

+++ ICOs: Die Rechtslage von Initial Coin Offerings in Österreich +++

Was ist ein ICO?

Bei einem Initial Coin Offering (ICO) oder Initial Token Offering (ITO) kommt es zur erstmaligen Ausgabe einer Kryptowährung. In den meisten Fällen werden Coins oder Tokens basierend auf der Blockchain Technologie ausgegeben, um durch den Verkauf der Coins oder Tokens frisches Kapital aufzubringen. Der große Vorteil, den sich Startups von einem ICO/ITO versprechen ist, dass ohne die traditionellen – und häufig langwierigen – Methoden der Kapitalaufbringung bzw. Kapitalerhöhung frisches Geld aufgenommen werden kann. Wenn es um die Aufnahme frischen Kapitals geht, muss im gleichen Atemzug aber eines klargestellt werden: ein ICO ist kein IPO (Initial Public Offering), durch welches Anteile eines Unternehmens zum Verkauf in einem regulierten Markt (an der Börse) angeboten werden.

Keine Anteile und hohe Volatilität

Coins oder Tokens, die im Zuge eines ICO/ITO erworben werden, verschaffen ihrem Halter grundsätzlich keine Rechte an einem Unternehmen und verbriefen auch keine Anteile an dem Unternehmen, das die Coins ausgibt. Mit anderen Worten: wer Coins im Zuge eines ICO erwirbt, erhält dafür keine Unternehmensanteile des Unternehmens, das die Coins ausgibt, also des Emittenten. Diese Coins oder Tokens sind daher auch nicht das, was üblicherweise als Wertpapier bezeichnet wird. Und das kann man ruhig bildlich verstehen, denn Coins oder Tokens sind, ähnlich wie Bitcoin oder andere Kryptowährungen, höchst volatil, weil ihr Wert auf einem – zumindest derzeit – unregulierten Markt bestimmt wird.

Beim ICO kreiere ich also mein eigenes Geld?

Das kommt darauf an. Es gibt viele verschiedene Ideen, die Unternehmen zu einem ICO/ITO bewegen. Manche wollen den ICO “nur” um frisches Geld zu holen und hoffen, dass “ihre” Coins stark im Kurs steigen. Manche wollen ihren Kunden eine alternative Möglichkeit geben, innerhalb eines Ökosystems für diejenigen Waren und Dienstleistungen zu bezahlen, die das Unternehmen verkauft (Ein Beispiel wäre hier Herosphere, das den ersten ICO in Österreich durchführt). Andere wiederum wollen bestimmte Rechte und Privilegien an das Halten von Coins oder Tokens knüpfen, etwa in dem bestimmte Produkte, Dienstleistungen oder Angebote “only for members” zugänglich sind. Ob nun wirklich eigenes “Geld” (oder mit anderen Worten: alternative Bezahlmethoden) herausgegeben wird, hängt stark von der jeweiligen Funktion ab, die der Emittent “seinen” Coins oder Tokens gibt. Die rechtlichen Konsequenzen dieser Entscheidung können jedoch weitreichend sein.

+++ Julian Hosp von TenX: “Zu viele Fälle, wo Token Sales missbraucht werden” +++

Was immer du machst, mach’s richtig.

Komplexe Sachverhalte werden komplex geregelt. Kryptowährungen sind ein vergleichsweise junges Phänomen. Die bestehenden Gesetze wurden deutlich früher verfasst, als dem Gesetzgeber das Phänomen bekannt wurde, auf das seine Gesetze schließlich angewendet werden. Die Aufsichtsbehörden können aber freilich nur die Gesetze und Regeln verwenden, die sie zur Hand haben. Um nur ein Beispiel von vielen zu nennen: Coins, die im Zuge eines ICO ausgegeben werden, können rechtlich als E-Geld unter der EU E-Geld Richtlinie (welche die Mitgliedstaaten jeweils in nationales Recht umsetzen mussten) qualifiziert werden, wenn der monetäre Wert in Form einer Forderung gegenüber dem Emittenten besteht und gegen Zahlung eines Geldbetrags ausgestellt wird, um damit Zahlungsvorgänge durchzuführen, und der auch von anderen Personen als dem E-Geld-Emittenten angenommen wird. Mit anderen Worten: wenn

  • der Halter der Coins damit eine Forderung gegen den Emittenten hat;
  • Coins verwendet werden können, um damit Zahlungen durchzuführen; und
  • die derart durchgeführten Zahlungen nicht nur vom Emittenten akzeptiert werden,

spricht vieles dafür, dass die Ausgabe von E-Geld mit diesen Eigenschaften nur den Haltern einer von der Aufsichtsbehörde des jeweiligen Heimatstaats ausgestellten E-Geld Lizenz erlaubt ist.

Navigation durch die Weiten des Banken- und Aufsichtsrechts, Kapitalmarktrechts, Verbraucherschutzrechts und E-Commerce-Rechts

Ist die Party damit zu Ende? Nein! Denn wenn der Halter des elektronischen Gelds nur innerhalb eines begrenzten Netzes Waren oder Dienstleistungen kaufen kann, ist das Erfordernis einer Lizenz gemäß der Bestimmungen der E-Geld Richtlinie (und somit der jeweils lokalen Gesetze in den Mitgliedstaaten) nicht anwendbar. Die genaue Definition eines solchen „begrenzten Netzes“ ist unumgänglich, um die regulatorischen Kosten im Griff zu behalten. Und das ist nur einer von vielen Bereichen, in denen maßgeschneiderte Rechtsberatung vor regulatorischen Komplikationen (und anderem bösen Erwachen) schützen kann. Je nachdem welche Funktionen die Coins haben sollen, ist eine klare Navigation durch die Weiten des Banken- und Aufsichtsrechts, Kapitalmarktrechts, Verbraucherschutzrechts und E-Commerce-Rechts für jeden erfolgreichen ICO unerlässlich.

+++ Event: “The Rise of ICO” – Zukunft der Startup-Finanzierung? +++


Über den Autor: Mag. Nicholas Aquilina

(c) Brandl & Talos: Nicholas Aquilina

Nicholas Aquilina ist seit 2009 wissenschaftlicher Mitarbeiter der Kanzlei Brandl & Talos Rechtsanwälte und spezialisiert sich auf E-Commerce, Payments, Europarecht sowie Internationales Glücksspiel und Entertainment Recht, Social Gaming, Fantasy Gaming und E-Sports. Er ist Autor zahlreicher Fachpublikationen im In- und Ausland und spricht auf Veranstaltungen zu seinen Arbeitsschwerpunkten. Nicholas Aquilina ist Mitautor des Buches „Social Gaming in Europe“, LexisNexis Österreich, Wien 2013 sowie des Sammelbands „Bitcoins“, Jan Sramek Verlag, Wien 2014.

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Kerstin Lobner | (c) Ideenflow

Brainstorming – die legendäre Kreativitätstechnik, die in den 1950ern Einzug in Unternehmen hielt, gilt als Standard, wenn es darum geht, frische Ideen zu entwickeln. Doch so oft wir uns im Meetingraum wiederfinden, Post-its verteilen und hoffen, dass die Geistesblitze nur so sprühen – manchmal endet der Workshop in einer ideenlosen Sackgasse. Woran liegt das? Warum scheitern viele Brainstorming-Sessions und wie können wir das ändern? Lass uns einen Blick auf die häufigsten Fehler werfen – und vor allem darauf, wie du sie zukünftig vermeidest.

Fehler #1: Zu viel Reden, zu wenig Schreiben

Viele Brainstorming-Sessions werden von einzelnen Persönlichkeiten dominiert. Während die Lauten ihre Gedanken äußern, bleiben die Ideen der ruhigeren Teilnehmer:innen ungehört – und damit möglicherweise die besten Ansätze auf der Strecke. Das Problem? Klassisches Brainstorming setzt stark auf mündliche Kommunikation, wodurch nicht alle Beteiligten gleichermaßen eingebunden werden.

(c) Ideenflow

Die Lösung: Stellt sicher, dass jeder zu Wort kommt, bevor die Diskussion startet. Eine Technik, die genau das fördert, ist 1-2-4-All. Der Prozess: Jeder beginnt mit einer Minute allein und notiert seine Ideen. Dann teilt man sich in Zweiergruppen auf, diskutiert und kombiniert Ansätze. Im nächsten Schritt geht es in Vierergruppen, bevor die Ergebnisse schließlich mit allen geteilt werden. So kommen wirklich alle Ideen auf den Tisch – und nicht nur die der extrovertierten Teilnehmer:innen.

Fehler #2: Keine klare Zielsetzung

“Lasst uns mal ein bisschen brainstormen!“ – klingt nett, aber ohne ein konkretes Ziel verliert sich das Brainstorming schnell in oberflächlichen Ideen. Ohne klares Briefing weiß keiner, in welche Richtung die Ideen gehen sollen, und oft bleibt es bei unstrukturiertem Austausch.

Die Lösung: Definiere vorab eine klare Fragestellung oder ein konkretes Ziel. Statt “Wie können wir unser Produkt verbessern?“ könnte die Aufgabe lauten: “Wie können wir die Nutzererfahrung in unserer App innerhalb von 30 Tagen optimieren?“ – je klarer und spezifischer die Frage, desto wertvoller die Ideen.

Fehler #3: Keine Ideenverbindung

Kreativität ist keine Einbahnstraße. Oft entsteht die Magie nicht durch eine einzelne brillante Idee, sondern durch die Kombination verschiedener Ansätze. Viele Brainstormings scheitern daran, dass Ideen isoliert betrachtet und nicht weiterentwickelt werden.

Die Lösung: Fördere die Verknüpfung von Ideen. Bei der 1-2-4-All Methode etwa wird schon in den Zweier- und Vierergruppen intensiv miteinander gearbeitet, um die Ansätze zu kombinieren. Anstatt stur nach “der einen” perfekten Idee zu suchen, kann der iterative Austausch dazu führen, dass sich aus vielen kleinen Puzzleteilen das große Ganze entwickelt.

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Fehler #4: Angst vor dem „Falschmachen“

„Keine Idee ist eine schlechte Idee“ – dieser Grundsatz sollte beim Brainstorming eigentlich an oberster Stelle stehen. Trotzdem ertappen sich viele Teams dabei, Ideen vorschnell abzulehnen, weil sie „unrealistisch“ erscheinen. Das bremst den kreativen Prozess aus und verhindert die Entfaltung gewagter Gedanken.

Die Lösung: Schafft einen Safe Space für verrückte Ideen. Mach klar, dass es in der Brainstorming-Phase nicht um Machbarkeit geht – das kommt später. Zuerst gilt: Je kreativer, desto besser. Eine scheinbar absurde Idee könnte sich am Ende als realistische Innovation herausstellen.

Fehler #5: Zu wenig Struktur

Zu viel Freiheit kann Kreativität lähmen. Ein Brainstorming ohne klare Struktur endet oft in chaotischem Hin und Her, bei dem keiner genau weiß, wann und wie es weitergeht.

Die Lösung: Nutze Techniken wie Timeboxing, bei der jede Phase des Brainstormings ein festes Zeitfenster erhält – vom Ideensammeln bis zur Auswahl der besten Ansätze. So bleibt der Prozess straff und zielgerichtet, Diskussionen verlaufen nicht endlos, und das Team bleibt fokussiert. Timeboxing bringt Struktur und sorgt für effizientes Arbeiten.

(c) Ideenflow

Fazit: Brainstorming neu gedacht

Brainstorming muss nicht scheitern – wenn man es richtig macht. Der Schlüssel liegt in der richtigen Vorbereitung, Struktur und einem bewussten Umgang mit den Teilnehmern. Tools wie 1-2-4-All und Timeboxing bieten eine effektive Möglichkeit, den Prozess zu optimieren und wirklich alle Stimmen einzufangen. So wird das Brainstorming zum Erfolgserlebnis und nicht zur frustrierenden Zeitverschwendung.


Was passiert, wenn ihr diese Tipps beherzigt? Eure nächste Brainstorming-Session bringt nicht nur mehr Ideen, sondern auch bessere, innovativere Lösungen. Probiert es aus – eure Teammitglieder, Projekte und Partner:innen werden es euch danken.


Über die Gastautorin Kerstin Lobner

Kreativität prägte Kerstin Lobner von klein auf, als Enkelin des General Managers von Faber Castell in Irland. Während andere im Alter an Neugierde verlieren, vertiefte sie ihr Interesse an Kreativität stetig. Nach verschiedenen Positionen im Marketing in Branchen wie IT, Telekommunikation und Gesundheitswesen unterstützt sie heute Führungskräfte und Teams dabei, innovative Lösungen zu finden und ihr kreatives Potenzial zu entfalten.

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