07.09.2017

ICO – the next big thing?

Gastbeitrag. Nicholas Aquilina von Brandl & Talos Rechtsanwälte gibt für den Brutkasten Expertentipps zum Thema Initial Coin Offering (ICO).
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(c) Brandl & Talos: Nicholas Aquilina

Auf der Suche nach dem nächsten großen Trend im Bereich der Kryptowährungen? Wer derzeit nach mehr sucht, als bloß nach einer neuen und alternativen Kryptowährung, und einen Schritt weiter denkt, hat längst bemerkt: Initial Coin Offerings sind “the next big thing” und haben international das Interesse zahlreicher Startups geweckt. Das führte auch zu mehreren Betrugsfällen und in weiterer Konsequenz zuletzt zu einem Verbot der neuen Form der Unternehmensfinanzierung durch China. Dennoch: Von ICOs ist in nächster Zeit noch einiges zu erwarten.

+++ ICOs: Die Rechtslage von Initial Coin Offerings in Österreich +++

Was ist ein ICO?

Bei einem Initial Coin Offering (ICO) oder Initial Token Offering (ITO) kommt es zur erstmaligen Ausgabe einer Kryptowährung. In den meisten Fällen werden Coins oder Tokens basierend auf der Blockchain Technologie ausgegeben, um durch den Verkauf der Coins oder Tokens frisches Kapital aufzubringen. Der große Vorteil, den sich Startups von einem ICO/ITO versprechen ist, dass ohne die traditionellen – und häufig langwierigen – Methoden der Kapitalaufbringung bzw. Kapitalerhöhung frisches Geld aufgenommen werden kann. Wenn es um die Aufnahme frischen Kapitals geht, muss im gleichen Atemzug aber eines klargestellt werden: ein ICO ist kein IPO (Initial Public Offering), durch welches Anteile eines Unternehmens zum Verkauf in einem regulierten Markt (an der Börse) angeboten werden.

Keine Anteile und hohe Volatilität

Coins oder Tokens, die im Zuge eines ICO/ITO erworben werden, verschaffen ihrem Halter grundsätzlich keine Rechte an einem Unternehmen und verbriefen auch keine Anteile an dem Unternehmen, das die Coins ausgibt. Mit anderen Worten: wer Coins im Zuge eines ICO erwirbt, erhält dafür keine Unternehmensanteile des Unternehmens, das die Coins ausgibt, also des Emittenten. Diese Coins oder Tokens sind daher auch nicht das, was üblicherweise als Wertpapier bezeichnet wird. Und das kann man ruhig bildlich verstehen, denn Coins oder Tokens sind, ähnlich wie Bitcoin oder andere Kryptowährungen, höchst volatil, weil ihr Wert auf einem – zumindest derzeit – unregulierten Markt bestimmt wird.

Beim ICO kreiere ich also mein eigenes Geld?

Das kommt darauf an. Es gibt viele verschiedene Ideen, die Unternehmen zu einem ICO/ITO bewegen. Manche wollen den ICO “nur” um frisches Geld zu holen und hoffen, dass “ihre” Coins stark im Kurs steigen. Manche wollen ihren Kunden eine alternative Möglichkeit geben, innerhalb eines Ökosystems für diejenigen Waren und Dienstleistungen zu bezahlen, die das Unternehmen verkauft (Ein Beispiel wäre hier Herosphere, das den ersten ICO in Österreich durchführt). Andere wiederum wollen bestimmte Rechte und Privilegien an das Halten von Coins oder Tokens knüpfen, etwa in dem bestimmte Produkte, Dienstleistungen oder Angebote “only for members” zugänglich sind. Ob nun wirklich eigenes “Geld” (oder mit anderen Worten: alternative Bezahlmethoden) herausgegeben wird, hängt stark von der jeweiligen Funktion ab, die der Emittent “seinen” Coins oder Tokens gibt. Die rechtlichen Konsequenzen dieser Entscheidung können jedoch weitreichend sein.

+++ Julian Hosp von TenX: “Zu viele Fälle, wo Token Sales missbraucht werden” +++

Was immer du machst, mach’s richtig.

Komplexe Sachverhalte werden komplex geregelt. Kryptowährungen sind ein vergleichsweise junges Phänomen. Die bestehenden Gesetze wurden deutlich früher verfasst, als dem Gesetzgeber das Phänomen bekannt wurde, auf das seine Gesetze schließlich angewendet werden. Die Aufsichtsbehörden können aber freilich nur die Gesetze und Regeln verwenden, die sie zur Hand haben. Um nur ein Beispiel von vielen zu nennen: Coins, die im Zuge eines ICO ausgegeben werden, können rechtlich als E-Geld unter der EU E-Geld Richtlinie (welche die Mitgliedstaaten jeweils in nationales Recht umsetzen mussten) qualifiziert werden, wenn der monetäre Wert in Form einer Forderung gegenüber dem Emittenten besteht und gegen Zahlung eines Geldbetrags ausgestellt wird, um damit Zahlungsvorgänge durchzuführen, und der auch von anderen Personen als dem E-Geld-Emittenten angenommen wird. Mit anderen Worten: wenn

  • der Halter der Coins damit eine Forderung gegen den Emittenten hat;
  • Coins verwendet werden können, um damit Zahlungen durchzuführen; und
  • die derart durchgeführten Zahlungen nicht nur vom Emittenten akzeptiert werden,

spricht vieles dafür, dass die Ausgabe von E-Geld mit diesen Eigenschaften nur den Haltern einer von der Aufsichtsbehörde des jeweiligen Heimatstaats ausgestellten E-Geld Lizenz erlaubt ist.

Navigation durch die Weiten des Banken- und Aufsichtsrechts, Kapitalmarktrechts, Verbraucherschutzrechts und E-Commerce-Rechts

Ist die Party damit zu Ende? Nein! Denn wenn der Halter des elektronischen Gelds nur innerhalb eines begrenzten Netzes Waren oder Dienstleistungen kaufen kann, ist das Erfordernis einer Lizenz gemäß der Bestimmungen der E-Geld Richtlinie (und somit der jeweils lokalen Gesetze in den Mitgliedstaaten) nicht anwendbar. Die genaue Definition eines solchen „begrenzten Netzes“ ist unumgänglich, um die regulatorischen Kosten im Griff zu behalten. Und das ist nur einer von vielen Bereichen, in denen maßgeschneiderte Rechtsberatung vor regulatorischen Komplikationen (und anderem bösen Erwachen) schützen kann. Je nachdem welche Funktionen die Coins haben sollen, ist eine klare Navigation durch die Weiten des Banken- und Aufsichtsrechts, Kapitalmarktrechts, Verbraucherschutzrechts und E-Commerce-Rechts für jeden erfolgreichen ICO unerlässlich.

+++ Event: “The Rise of ICO” – Zukunft der Startup-Finanzierung? +++


Über den Autor: Mag. Nicholas Aquilina

(c) Brandl & Talos: Nicholas Aquilina

Nicholas Aquilina ist seit 2009 wissenschaftlicher Mitarbeiter der Kanzlei Brandl & Talos Rechtsanwälte und spezialisiert sich auf E-Commerce, Payments, Europarecht sowie Internationales Glücksspiel und Entertainment Recht, Social Gaming, Fantasy Gaming und E-Sports. Er ist Autor zahlreicher Fachpublikationen im In- und Ausland und spricht auf Veranstaltungen zu seinen Arbeitsschwerpunkten. Nicholas Aquilina ist Mitautor des Buches „Social Gaming in Europe“, LexisNexis Österreich, Wien 2013 sowie des Sammelbands „Bitcoins“, Jan Sramek Verlag, Wien 2014.

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Alpbach
(c) EFA

Das European Forum Alpbach (EFA) hat sich seit seiner Gründung im Jahr 1945 als eine bedeutende Plattform für den interdisziplinären Dialog etabliert. Jährlich versammelt das Forum führende Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft im malerischen Alpbachtal in Tirol, um aktuelle und zukünftige Herausforderungen zu diskutieren.

Die Zukunft Europas und “Moment of Truth”

Angesichts der rasanten technologischen Entwicklungen und ihrer tiefgreifenden Auswirkungen auf alle Lebensbereiche, bietet das EFA auch in diesem Jahr wieder eine Plattform, um sich unter anderem über die Wechselwirkungen zwischen technologischen Innovationen und gesellschaftlichen Veränderungen auszutauschen.

Traditionsgemäß legt das European Forum Alpbach einen Fokus auf europaweit relevante Themen. Im Sinne des grenzüberschreitenden Wissensaustausch werden Ende August wieder Expert:innen aus dem In- und Ausland nach Tirol anreisen. Ingesamt werden über 4000 Teilnehmer:innen erwartet.

“In einer Zeit voller politischer und wirtschaftlicher Herausforderungen sowie starker Polarisierung ist das spezielle Konzept des EFA relevanter denn je. Unter dem Motto ‚Moment of Truth‘ konzentrieren wir uns auf die nötigen Lösungen, die Europas Zukunft und seine Rolle in der Welt nachhaltig prägen können”, so Andreas Treichl, Präsident des European Forum Alpbach.


Technologie und Innovation innerhalb der vier Themen-Tracks

2024 setzt das EFA auf vier inhaltliche Schwerpunkte (Tracks). Dazu zählen der Security Track rund um geopolitische Fragestellungen, der Finance and Economy Track zur Zukunft unseren Wirtschaftssystem, der Climate Track zur Klimakrise sowie der Democracy and the Rule of Law Track, der sich mit demokratiepolitischen Fragestellungen auseinandersetzt.

Innerhalb der vier Hauptthementracks werden dieses Jahr wieder technologie- und innovationsübergreifende Themen behandelt. Themen wie Künstliche Intelligenz, Digitalisierung, Cybersecurity, und die Zukunft der Arbeit stehen dabei im Mittelpunkt. Hier ein kurzer Überblick über Programmpunkte des European Forum Alpbach, die sich mit Themen rund im Innovation und Technologie befassen:


Arbeit im Zeitalter von KI und Automatisierung | 26. August

Im Rahmen eines Hikes wird der Frage nachgegangen, wie sich die Arbeitswelt durch künstliche Intelligenz und Automatisierung verändert. Expert:innen wie Anja Meierkord (Arbeitsmarktexpertin OECD), Philip Meissner (Gründer / Direktor European Center for Digital Competitiveness) und Werner Stengg (Kabinettsexperte European Commission) diskutieren dabei die Auswirkungen auf Beschäftigung und Gesellschaft sowie Strategien zur Anpassung.

Wettlauf um grüne Technologien zwischen USA und EU: Wie können sie zusammenarbeiten? | 26. August

Im Zuge eines Chats wird der Wettbewerb zwischen den USA und der EU im Bereich der grünen Technologien beleuchtet. Unter anderem diskutieren Philipp Gerbert (CEO TUM Venture Labs), Haaris Mateen (Assistenzprofessor für Finanzen, University of Houston) Kooperationen und Strategien zur gemeinsamen Bewältigung klimatischer Herausforderungen.

Europas Scaleup-Herausforderung: Wie kann man in Europa wachsen? | 28. August

Diese Session thematisiert die Schwierigkeiten europäischer Startups beim Wachstum. Bekannte Expert:innen aus der Startup- und VC-Szene wie Lucanus Polagnoli (CEO Calm/Storm Ventures) und Daniela Buchmayr (CEO Sarcura GmbH) oder auch der Finanzwelt wie Hans Unterdorfer (Chief Corporates Officer Erste Bank Österreich) bieten Einblicke und Lösungen zur Förderung von Innovation und Unternehmenswachstum in Europa.

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Diese Diskussion fokussiert auf die Regulierung von Künstlicher Intelligenz in Österreich. Anthony Cook (Corporate Vice President & Deputy General CounselMicrosoft), Jeannette Gorzala (CEOAct.AI.Now), und Martin Kocher (Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft) werden politische, rechtliche und ethische Aspekte der KI-Nutzung erörtern.

Quanten-Computing: Die nächste Supermacht? | 29. August

Diese Session untersucht die potenziellen revolutionären Veränderungen durch Quanten-Computing. Unter anderem diskutierten der renommierte Investor Hermann Hauser (Gründungspartner Amadeus Capital Partners) und Isabell Kunst (CEO Xephor Solutions GmbH) über Anwendungen, Herausforderungen und die Verantwortung im Umgang mit dieser mächtigen Zukunftstechnologie.

Hinweis: Dies sind nur einige der Highlights des EFA24 rund um das Thema “Technologie & Innovation”. Das gesamte Programm des European Forum Alpbach findet ihr hier. Die Liste der Mitwirkenden wird laufend aktualisiert. brutkasten wird als Medienpartner im Vorfeld des Forums und vor Ort live berichten.


brutkasten-Networking-Session am EFA2024 zum Thema “Corporate Venturing”

Neben diesen Themen wird 2024 auch brutkasten als Programmpartner am European Forum Alpbach auftreten und die Ergebnisse seiner neuen Schwerpunktserie “Corporate Venturing” vorstellen.

Acht Pioniere aus dem Bereich – AVL, Elevator Ventures, Flughafen Wien, ÖBB, Plug and Play Austria, Raiffeisen Bank International, UNIQA Ventures und Verbund – teilen ihre wichtigsten Erkenntnisse und Best Practices. Gemeinsam werden in einem Whitepaper konkrete Empfehlungen an die Politik formuliert, um die Rahmenbedingungen für Corporate Venturing zu verbessern.

Im Zuge einer Networking-Session am Mittwoch, den 28. August (12:00 – 14:00 Uhr), werden die Ergebnisse des Whitepapers präsentiert. Diese Session bietet eine Plattform für wertvolle Kontakte und tiefere Einblicke in aktuelle Entwicklungen rund um das Thema. Nähre Infos zur Networking-Session werden demnächst veröffentlicht. Stay tuned!


Jetzt Tickets für das European Forum Alpbach Tickets sichern

Das European Forum Alpbach gliedert sich in fünf Module. Für jedes dieser Module können über den Ticketshop separate Tickets gekauft werden. Hinweis für Startups: EFA bietet ein limitiertes Kontingent an ermäßigten Tickets von 50 Prozent an (50 Tickets pro Modul). Berechtig sind unter anderem Vertreter:innen eines Startup-Unternehmens.


Überblick zu den fünf Modulen:

Während der “Euregio Days” (17. – 20. August) treffen Menschen aus der Europaregion Tirol/Südtirol/Trentino in Alpbach zusammenIm Rahmen der Euregio-Days werden herausragende Forschung und Innovation prämiert; der „Tirol-Tag“ bietet einen ersten festlichen Höhepunkt des EFA24.

Die Alpbach Seminars“ (18. – 24. August) bilden den internationalen Auftakt für über 600 Stipendiat:innen aus der ganzen Welt beim European Forum Alpbach – ein zentraler Teil des Forums, wie Treichl ausführt: „Junge Menschen aus über 70 Ländern kommen nach Alpbach und gemeinsam mit Entscheidungsträger:innen entsteht ein diverser, interdisziplinärer und generationsübergreifender Austausch, wie es ihn sonst nirgendwo gibt. So entstehen auch über ideologische Differenzen hinweg Ideen, wie wir Gegenwart und Zukunft gestalten können“

Konkrete Fragestellungen werden bei den „Lab Days“ (22. – 24. August) bearbeitet. Expert:innen aus den unterschiedlichsten Bereichen arbeiten dabei an Lösungen.

Die „Europe in the World Days“ (24. – 27. August) setzen verstärkt auf europäische Stakeholder. Zahlreiche Entscheidungsträger:innen der europäischen Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur treffen sich für den Saisonauftakt in Alpbach.

Bei den Austria in Europe Days” (27. – 30. August) steht die Rolle Österreichs in Europa im Mittelpunkt. Die wichtigsten Akteur:innen der Zivilgesellschaft sowie Unternehmer:innen und Politiker:innen kommen nach Alpbach, um untereinander sowie mit der nächsten Generation in Austausch zu treten.

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