29.06.2023

„Ich finde Regulierung geil“: David Schnetzer im PaymentTalk-Podcast

In der neuesten Folge des PaymentTalk-Podcasts ist der Gründer und Geschäftsführer David Schnetzer von NodeVenture zu Gast.
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David Schnetzer im PaymentTalk-Podcast © PaymentTalk
David Schnetzer im PaymentTalk-Podcast © PaymentTalk
kooperation

In der 52. Folge des PaymentTalk-Podcasts ist der Gründer David Schnetzer zu Gast. Der Blockchain-Experte ist Co-Founder und CEO von NodeVenture, einer regulierten Verwahrstelle. Bei NodeVenture befinden sich Krypto Assets in einer kundeneigenen Wallet, auf die man jederzeit und einfach zugreifen kann. Im Podcast spricht Schnetzer über Herausforderungen im Krypto-Umfeld und wie er zum aktuellen Krypto-Winter steht.

Zudem verrät der CEO, was er von den Regulierungen rund um MiCA und DAC8 hält, sowie was er über Innovation im Krypto-Space denkt. Gemeinsam mit den Hosts spricht Schnetzer außerdem über die Herausforderungen für die Banken und wie bzw. ob sie sich auf Krypto vorbereiten sollten.

Die Podcast-Hosts:

Matthias Horvath und Karl Zettl, die Hosts beim PaymentTalk Fokus Österreich.

Karl Zettl ist seit rund 15 Jahre in der Branche und hatte unterschiedlichen Managementpositionen in den Bereichen Projektmanagement, Business Development sowie Vertrieb für namhafte Unternehmen in Österreich und Deutschland inne. Seit 2018 ist er Geschäftsführer und Berater bei der Firma Peak Software Solutions GmbH.

Matthias Horvath ist seit mehr als zehn Jahren im Payments-Umfeld, hauptsächlich in den Regionen DACH und CEE, tätig. Er arbeitete sowohl für Kartenproduzenten als auch für kartenausgebende Banken und hat hat unter anderem den Apple-Pay-Launch der Debitkarten in Österreich verantwortet.

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12.08.2026

EU-Verpackungsverordnung gilt: Was jetzt auf Unternehmen zukommt

Seit heute ist die PPWR EU-weit unmittelbar anwendbar. Der Handelsverband fordert ein Moratorium, eine PwC-Studie zeigt zeitgleich, dass die Konsument:innen strengere Regeln wollen. Ein Überblick, welche Pflichten tatsächlich schon greifen und wo Kleinstunternehmen ausgenommen sind.
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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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AI Summaries

„Ich finde Regulierung geil“: David Schnetzer im PaymentTalk-Podcast

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Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Aus dem Artikel geht hervor, dass David Schnetzer, der Gründer von NodeVenture, eine positive Einstellung zur Regulierung im Kryptowährungssektor hat. Dies könnte gesellschaftspolitische Auswirkungen haben, da die Regulierung von Kryptowährungen bisher ein umstrittenes Thema ist und sowohl Befürworter als auch Kritiker hat. Die Haltung von Schnetzer kann dazu beitragen, das Vertrauen in den Kryptowährungsmarkt zu stärken und möglicherweise auch institutionelle Investoren anzuziehen. Dies könnte wiederum positive Auswirkungen auf die Akzeptanz und Integration von Kryptowährungen in die traditionelle Finanzwelt sowie auf die allgemeine Akzeptanz und Nutzung von Kryptowährungen haben. Darüber hinaus spricht Schnetzer auch über die Vorbereitung der Banken auf den Kryptobereich und die Herausforderungen, vor denen sie stehen. Dies könnte eine weitreichendere Bedeutung haben und möglicherweise Auswirkungen auf die Art und Weise haben, wie traditionelle Finanzinstitutionen mit dem Aufstieg von Kryptowährungen umgehen und sich anpassen. Insgesamt könnten die Aussagen von Schnetzer dazu beitragen, den Diskurs über die Regulierung und Integration von Kryptowährungen zu fördern und damit möglicherweise gesellschaftspolitische Veränderungen in diesem Bereich zu initiieren.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Als Innovationsmanager:in ist es wichtig, einen Überblick über die Entwicklungen und Trends im Krypto-Bereich zu haben. Der Artikel gibt Einblicke in die Meinungen und Perspektiven eines CEOs einer regulierten Verwahrstelle von Krypto Assets. Dies kann dir helfen, zu verstehen, wie die Regulierung in diesem Bereich voranschreitet und wie sich Banken auf die Integration von Krypto vorbereiten könnten. Darüber hinaus kannst du auch Informationen über die Herausforderungen und den aktuellen Stand des Krypto-Marktes erhalten. Diese Erkenntnisse können dir dabei helfen, innovative Lösungen und Strategien im Zusammenhang mit Krypto-Assets und deren Verwaltung zu entwickeln.

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