23.03.2021

iBike-Box: Doch kein Millionen-Deal, dafür 50 Prozent Abgabe an Hillinger

iBike-Box konnte bei "2 Minuten 2 Millionen" auf voller Linie überzeugen und nach einer Bieterschlacht von Schütz und Hillinger eine Million Euro Investment mitnehmen. Nach der Aufzeichnung kam es allerdings etwas anders.
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(c) iBike-Box - Gründer Michael Friesenbichler und Neo-Partner Leo Hillinger.

Man merkte das Kribbeln, das Leo Hillinger erfasst hatte, als ihm die Möglichkeiten des e-Bike-Startups iBike-Box gewahr wurden. Er holte sich in Form von Alexander Schütz Verstärkung und bot sogar den kapitalstarken Hans Peter Haselsteiner aus. Eine Million Euro für 25,1 Prozent Beteiligung sollte es werden. Doch vor der Kamera ist nicht nach der Kamera.

TV-Investor übernimmt Anteile von TV-Investor – plus mehr

„Leo Hillinger hat die Anteile von Alexander Schütz übernommen und auf 50 Prozent aufgestockt. Der genaue Betrag bleibt geheim“, sagt Gründer Michael Friesenbichler. „Nachhaltigkeit, zukunftsweisende Mobilität, die Förderung der Bewegung und somit die Gesundheit von Menschen sind für Hillinger sehr wichtige Themen. Zudem ist er selbst extrem bike-affin und mit enormer Leidenschaft dem Rad verbunden. Daher wollte er intensiver in das Unternehmen einsteigen.“

Smartes Verleihsystem

Konkret und einfach gesagt handelt es sich bei dieser Unternehmung um ein smartes Verleihsystem von e-Bikes, die inklusive Zusatzequipment in einem energieautarken Holzcontainer verstaut und etwa Hotels und Touristikern kostenlos und inklusive Service zur Verfügung gestellt werden.

Wenn das „e“ zu eng wird

Durch das Investment des TV-Juroren und der damit verbundenen Expansion haben sich neue Geschäftsfelder aufgetan und das „e“ in Bike-Box wurde dem Team strategisch zu eng. „Wir verleihen nun unter anderem Rennräder auf Mallorca, Gravelbikes in Tirol und im Burgenland und Enduros in diversen Bike-Parks. Unser absoluter Fokus liegt natürlich auf dem e-Bike, jedoch ist die Nachfrage nach nicht motorisierten Rädern auch vorhanden. Jetzt sind wir iBike-Box, intelligent, innovative, individual und smart rental“, erklärt Friesenbichler.

(c) iBike-Box – So sieht eine Box aus, die das Startup Hotels und anderen Tourismus-Beteiligten zur Verfügung stellt.

Zudem hat das Startup mit Haibike bzw. der gesamten „Accell Group“ und der darin beinhaltenden Marken wie Haibike, Lapierre oder Ghost einen neuen Partner gewonnen, der sie nicht nur in diesen schweren Zeiten mit Rädern beliefert, wie die Gründer berichten, sondern sie auch im Marketing unterstützt. „Wir kooperieren auf breiter Basis. Räder aus der iBike-Box können auch über die Website von Haibike gemietet werden“, so Friesenbichler weiter.

Zwölf Jahre früher…

Die Idee zu iBike-Box liegt bereits lange in der Vergangenheit. 2009 hat der Gründer mit einem Bikeshop in einer Garage im elterlichen Haus in Birkfeld begonnen. 2014 kam dann der zweite Shop in Gleisdorf dazu.

„Jedes Jahr ist im Jänner im Fahrradgeschäft ‚tote Hose‘. Wir haben daher nachgedacht, was wir machen können. Der Umweltgedanke hat bei mir schon immer eine große Rolle gespielt, und ich wollte in Verbindung mit dem Radfahren ein Projekt ins Leben rufen, das zum einen Menschen zum Sport motiviert, sie somit unsere wunderbare Natur neu entdecken lässt, und zum anderen auch ein zeitgemäßes Mobilitätskonzept ins Leben rufen“, so Friesenbichler.

IBike–Box-Gründer: „E-Bikes im Keller verstaubt“

Und fügt an: „e-Bikes boomen ja bereits seit mehreren Jahren und viele Hotels hatten schon welche, die aber irgendwo im Keller verstaubt sind. Weil sich niemand um das Service gekümmert hat. Oder sie niemand den Gästen angepriesen hat. Ich habe daraufhin mit einem Freund telefoniert und ihm von der Idee erzählt, den Hoteliers und Touristikern ein ‚rundum-Sorglos-Paket‘ für den Bike-Verleihs anbieten zu wollen. Dieser war von der Idee sofort begeistert und wir haben gleich am Telefon beschlossen, in die Welt des Bike-Verleihs einzusteigen.“

Erster Partner für iBike-Box 2018

Drei Monate später war iBike-Box mit den ersten Boxen und einem ersten Rental-Tool am Start. „Gleich 2018 konnten wir mit der JUFA-Gruppe unseren ersten großen Partner gewinnen und mit dem Wellnesshotel Pierer auf der Teichalm, dem Seminarhotel Retter in Pöllauberg und dem Loisium in der Südsteiermark drei der steirischen Top-Hotels von unserem Konzept überzeugen“ erklärt der Geschäftsführer. „Ende 2018 hatten wir 16 Boxen und knapp 100 Räder im Verleih.“

15.000 Mal xy

Zum Zeitpunkt der Aufzeichnung der Startup-Show waren es dann schon knapp über dreißig Bike-Boxen, die das Team an verschiedenen Orten platzieren konnte. „Heute stehen wir bei rund 120 Standorten in Österreich und auf Mallorca. Aufgrund der allgemein schwierigen Situation, Engpässen bei der Verfügbarkeit von Rädern, sowie Verzögerungen bei der Boxen-Produktion sind wir froh, für 2021 nun auf Schiene zu sein und unsere Partner wie geplant beliefern zu können. Auch das Servicenetzwerk haben wir entsprechend ausgebaut“, freut sich Friesenbichler, der auch nicht unerwähnt lässt, dass man pro Standort mit rund 15.000 Euro Umsatz rechne.

Saison in Österreich dauert acht Monate

Die durchschnittliche e-Bike Saison in Österreich dauert acht Monate. Während im Süden und Osten des Landes von März bis November geradelt wird, ist die Saison in den alpinen Gegenden auf Mai bis Oktober beschränkt, weiß das iBike-Box-Team. Aus diesem Grund erweist sich gerade Mallorca mit über 300 Sonnentagen im Jahr als besonders wichtiger Standort.

Touristische und Work-Mobilität neu definieren

Das große Ziel des Bike-Startups ist es, touristische Mobilität neu zu definieren. Weg vom Auto, hin zu nachhaltigem Verkehr und zum Naturerlebnis. „Wir verstehen uns als touristischer Infrastruktur-Anbieter und wollen hier zur Mobilitätswende beitragen“, betont Friesenbichler.

Neben den schon erwähnten Expansionsplänen möchte iBike-Box ein flächendeckendes Servicenetzwerk aufbauen. Auch das Rental-Tool wird laufend weiter entwickelt und ergänzt. „Seit heuer bieten wir die unsere Box als innovative und zeitgemäße Mobilitätslösung für Unternehmen an. Ob für die Mitarbeiter zur täglichen Bewältigung des Arbeitsweges, als Mobilitätslösung für Besucher oder als effiziente und ökologische Transportlösung am Firmengelände und darüber hinaus. Mit der Firma Knapp konnten wir einen ersten Big Player für unser Konzept gewinnen“, so Friesenbichler abschließend.

Weitere Expansion 2022

Für 2022 ist geplant, die bestehenden Regionen zu verdichten und nach Deutschland und Südtirol zu expandieren. Auch Slowenien und Kroatien sind in den Fokus des Unternehmens geraten. Mittelfristig sollen bis 2025 500 iBike-Boxen installiert werden.

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Ein Exit in Millionenhöhe – und trotzdem bleibt für die Gründer:innen kaum etwas übrig. Schuld daran können sogenannte Liquidation Preferences sein, die darüber entscheiden, wer beim Verkauf eines Startups bevorzugt wird. Jurist Manuel Mofidian ordnet ein.
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Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

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