26.04.2022

Elon Musk hat neue Hyperloop-Pläne – mit einem großen Unterschied zu früher

Der Hyperloop-Hype vor ein paar Jahren dauerte nicht lang. Seitdem stießen einige Unternehmen mit ihren Plänen auf große Hürden. Elon Musk hat nun einen neuen Versuch mit The Boring Company angekündigt - unterirdisch.
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Elon Musks Hyperloop-Teststrecke in Kalifornien | (c) The Boring Company
Elon Musks Hyperloop-Teststrecke in Kalifornien | (c) The Boring Company

Erst vor wenigen Tagen verkündete Elon Musks „The Boring Company“ den Abschluss ihrer Series C-Finanzierungsrunde über 675 Millionen US-Dollar – der brutkasten berichtete. Jetzt twitterte der Gründer über einen neuen, wie gewohnt ambitionierten, Plan mit seinem dritten Unternehmen nach Tesla und SpaceX. Dabei greift Musk ein vor einigen Jahren gehyptes Thema auf, zu dem er bereits 2013 – damals als einer der ersten – Pläne skizziert hatte: Den Hyperloop.

Was ist ein Hyperloop?

Die Idee des Hyperloop sind Röhrensysteme mit extrem niedrigem Druck, also einem nahezu-Vakuum, in dem sich spezielle Züge extrem schnell fortbewegen können sollen. In Elon Musks Plänen aus 2013 waren knapp über 1000 km/h geplant. Es wurde auch eine Teststrecke in Kalifornien gebaut. Seitdem arbeiteten zahlreiche andere Unternehmen auf der ganze Welt, darunter mehrere Startups, aber etwa auch Virgin, an eigenen Konzepten dafür und auch die ÖBB lässt das Thema sichtlich nicht los. Doch technisch ist es ein denkbar schwieriges Unterfangen. Virgin kann mittlerweile erfolgreiche Fahrten mit Passagieren auf seiner Teststrecke vorweisen, allerdings mit gerade einmal 160 km/h.

Elon Musk: „Aus physikalischer Sicht ist es die schnellste Möglichkeit“ bei unter 3200 Kilometern

Der neue Plan hat einen großen Unterschied zum alten: Er sieht eine unterirdische Umsetzung des Konzepts vor – klar, nachem die Boring Company ja auf Tunnel spezialisiert ist. Elon Musk gibt sich natürlich gewohnt selbstsicher. „Aus physikalischer Sicht ist es die schnellste Möglichkeit, von einem Stadtzentrum zu einem anderen zu gelangen, wenn die Entfernung weniger als ~2000 Meilen beträgt. Bei längeren Strecken ist das Raumschiff schneller“, schreibt er auf Twitter. Die besagten 2000 Meilen entsprechen rund 3200 Kilometern – etwa die Entfernung (Luftlinie) von Wien zur iranischen Hauptstadt Teheran und damit weiter, als jedes bislang geplante Hyperloop-Projekt.

The Boring Company: Neues Tunnelbau-Gerät kommt auf 11 Kilometer pro Tag

Das bisher einzige realisierte Projekt der Boring Company ist ein 2,7 Kilometer langer Test-Tunnel in Las Vegas, in dem Passagiere von autonomen Teslas befördert werden. Schon bald soll in der Wüstenstadt ein weitaus größeres System entstehen. In einer Aussendung dazu vom Unternehmen hieß es, mit der nächsten Generation des autonomen Tunnelbau-Geräts Prufrock könne man statt bislang 1,6 Kilometer pro Woche elf Kilometer Tunnel pro Tag graben. Damit scheint natürlich auch der Plan, Langstrecken über mehrere Hundert Kilometer zu graben, realistischer.

Warum soll der Hyperloop überhaupt unter die Erde?

Doch warum soll der Hyperloop der Boring Company überhaupt unter die Erde? Dazu Elon Musk auf Twitter: „Unterirdische Tunnel sind immun gegen Witterungseinflüsse an der Oberfläche (U-Bahnen sind ein gutes Beispiel), so dass es dem Hyperloop nichts ausmachen würde, wenn an der Oberfläche ein Orkan wütet. Man würde es nicht einmal bemerken“. Noch dieses Jahr will man mit Test im großen Stil beginnen, heißt es vom Unternehmen.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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