23.02.2022

ÖBB-Innovationschef: „Ein Computer würde Mobilität ganz anders managen“

Peter Schindlecker ist brutkasten "Innovator of the Year" und spricht im Interview über Innovation bei den ÖBB, Österreich als innovatives Land und den Hyperloop.
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Peter Schindlecker, ÖBB © Valerie Voithofer

Mobilität hat in der Pandemie einen ganz neuen Stellenwert bekommen. Flugscham und Fahrradstraßen sind nur zwei Begriffe, die plötzlich im Zentrum der Debatten standen. Mit „Community Creates Mobility“ gibt es in Österreich eine Initiative, die solche Trends beleuchtet und gemeinsam die Zukunft der Mobilität gestalten will. Dahinter steht ganz maßgeblich das Open Innovation Team der ÖBB unter der Leitung von Peter Schindlecker. Der brutkasten „Innovator of the Year“ 2021 in der Kategorie Corporate Innovation verrät im Interview sein Erfolgsrezept, um in großen Konzernen mit Innovationen durchzukommen, über den Streit zwischen Fahrrad und Auto, über den Hyperloop und Reisen in der Zukunft.

Head of Open Innovation bei den ÖBB – warum trägt die Innovationsabteilung bei euch den Titel “Open Innovation”?

Peter Schindlecker: Unser Job ist es, neue Impulse in das Unternehmen hineinzubringen. Wir setzen uns mit Mobilität als öffentliches Gut auseinander und das bedeutet auch immer die Auseinandersetzung mit vielen Stimmen von außerhalb. Jede Österreicherin, jeder Österreicher ist auch ein wenig “Bahnchef” und hat eine Meinung zu diesen Themen. Es ist unser Job, diese Stimmen hineinzubringen. Deshalb Open Innovation.

Wie bist du im Bereich Innovation bei den ÖBB gelandet?

Ich bin seit 2016 bei den ÖBB. Davor war ich lange in Deutschland bei einem DAX-Konzern und bin so im Konzernbereich gelandet. Ich habe Industriedesign studiert, weil ich immer schon gerne Probleme gelöst habe. Mich haben die Strukturen und der Dialog von und mit großen Konzernen immer fasziniert und das ist genau das, was ich jetzt tue. Diesen großen Dampfer dazu zu bringen, interaktiv zu sein und auf Kundenbedürfnisse zu reagieren. 

Vor welchen Hürden steht man mit Open Innovation in einem großen Konzern?

Bei uns funktioniert es, weil wir wie ein Startup im großen Konzern sein dürfen. Wir bekommen viele Freiheiten und arbeiten sehr eigenverantwortlich. Die Hürden sind sicherlich, dass man in so einem Konzern immer sehr viele Menschen abholen muss und sie zu Entscheidungen bringen muss. 

Hast du ein Erfolgsrezept, damit das funktioniert?

Es gibt dieses theoretische Konzept der Ambidextrie von Organisationen. Gemeint ist damit die Beidhändigkeit, dass man große Dinge anstoßen muss aber trotzdem agil und schnell sein muss. Das Erfolgskonzept ist, dass wir auch im Tagesgeschäft Hilfe anbieten, wie Inhouse-Consultants oder mit schnell aufgebauten Teams. Daraus erkaufen wir uns die Freiheit, auch die großen Dinge anzugreifen, die vielleicht Monate brauchen um erste Erfolge zu generieren. In dieser Dualität kann man in einem Konzern gut arbeiten. Man kennt viele Innovationslabs, die bald wieder geschlossen werden, weil sie vom Tagesgeschäft abgehoben sind. 

Welche kleineren und größeren Projekte entstehen da in der ÖBB?

Viele kleinere, kundenzentrierte Produkte und Services sind unser Steckenpferd. Ein Beispiel ist ÖBB 360 – da geht es um intermodale Konzepte für Gemeinden oder Unternehmen. Rund um dieses Thema ist ein eigenes Team entstanden, angetrieben von Anna Mayerthaler, die das jetzt gemeinsam mit Wegfinder herausbringen. Das hat 2019 im Innovationsprogramm seinen Anfang genommen. Ein anderes Projekt ist Postbus Shuttle, da geht es um on-demand Verkehr insbesondere auch in ländlichen Regionen. Und es gibt viele Themen, die wir intern angestoßen haben – im Cargo, also im Güterverkehr, zum Beispiel. Dort läuft ein großes Digitalisierungsprogramm. Aktuell geht die Reise bei uns immer mehr Richtung neue Geschäftsmodelle. 

Was sind neue Geschäftsmodelle für die Bahn?

Die ÖBB hat den Anspruch das Nummer 1 Mobilitätsunternehmen zu sein. In vielen Bereichen sind wir da schon, etwa im Güterverkehr. Der Güterverkehr läuft in ganz Europa, also sind wir es da sogar über die Grenzen hinaus. Darüber hinaus schauen wir uns neue Geschäftsmodelle an, etwa Plattformmodelle in allen Lebens- und Geschäftslagen. Im Agrarbereich sehen wir uns gerade im Zusammenhang mit dem Güterverkehr etwas an. Auch Mobilitätsplattformen im Personenverkehr sind interessant. Wir sehen uns aber auch die Infrastruktur an, das ist der reglementierteste Bereich. Es geht um die Frage, was das System Bahn in Zukunft ist und ob es die Schiene in Zukunft noch braucht. Wie würde man die Bahn erfinden, wenn man sie heute neu erfinden würde? Gar nicht so ähnlich, wie sie jetzt ist. Aber durchaus als Netzwerk. Es hat schon seinen Grund, warum der Hyperloop als Konzept erfolgreich ist. 

Es ist sicher eine sehr schwierige Aufgabe, diese Themen komplett neu zu denken.

Absolut. Mein Lieblingsbeispiel ist der Fahrplan. Wer würde heute noch einen Fahrplan erfinden? Das ist ein Organisationskonzept aus dem beginnenden 20. Jahrhundert. Heute geht es um on-demand Mobilität. Ein Computer würde Mobilität ganz anders managen, als wir das gewohnt sind. 

Mit Community Creates Mobility habt ihr eine auf den ersten Blick sehr ungewöhnliche Community begründet, sie wirkt von außen für eine Corporate-Initiative so selbstlos – worum geht es bei diesem Projekt?

Ein wichtiger Teil dessen, was die ÖBB darstellt ist der öffentliche Anspruch an Mobilität. Mobilität für alle und mit allen. Es gibt heute sehr viele Beispiele, in denen Mobilitätskonzepte Aufreger sein können. Klimaschutz verstärkt das und auch Corona war da ein Katalysator. Der Leitgedanke von Community Creates Mobility ist, ein Ökosystem aufzubauen und in den Dialog zu gehen. Mittlerweile gibt es auch ein Maifest und es dreht sich viel um Mobility as a Common, also Mobilität als Gemeingut. Die Idee ist, die Mobilität der Zukunft im Dialog zu gestalten. Expertinnen und Experten gemeinsam mit Zivilgesellschaft und Forschung. Da gibt es kein richtig und falsch und kein gut und böse. Wir würden auch nicht sagen, Autoverkehr ist etwas von gestern. Es geht um den besten Mobilitätsmix und wie man dorthin kommt. 

Wie könnte ein guter Mobilitätsmix in der Stadt aussehen oder was macht ihn aus?

Bei einem guten Mobilitätskonzept muss man sich überlegen, was die Einflussfaktoren sind. Bei Beispielen wie Stadtstraße und Lobautunnel wären das zum Beispiel Klimafaktoren. Eine gute Lösung ist es aus meiner Sicht dann, wenn man nicht auf ein Verkehrsmittel zurückgeworfen wird und das für alle Wege nutzen muss. Wir definieren Zielgruppen nicht nur aufgrund ihres Alters oder ihrer Lebensumstände sondern aufgrund der Wege, die sie haben. Wir denken oft, der Weg ist das Ziel, aber eigentlich ist das Ziel das Ziel.

In der Pandemie ist auch die Nachhaltigkeitsfrage rund um den Flugverkehr aufgekommen und unter dem Schlagwort Flugscham laut geworden. Hat das der Bahn stark in die Karten gespielt?

Absolut. Das Nachtzuggeschäft boomt. Insbesondere durch Corona hat das noch einmal einen besonderen Schub bekommen. Wir haben immer mehr Verbindungen in ganz Europa, die es früher vielleicht schonmal gab, die jetzt wieder aktiviert wurden. 

Warum fahren Menschen Nachtzug? Er ist teurer und dauert länger.

Der Preis ist weniger ein Thema, da es im Vergleich zu Flug und Hotel zu sehen ist. Interessant ist zum Beispiel, dass die teuersten Kategorien am schnellsten ausverkauft sind. Allgemein sind Nachtzugreisen ein Thema für Menschen, die klimabewusst reisen wollen und auch für Menschen, die in Gesellschaft reisen wollen. Motorradfahrer oder Hundebesitzer sind hier zum Beispiel unsere “extreme users”. 

Findest du als jemand, der sich beruflich mit Innovation beschäftigt, dass Österreich ein innovatives Land ist?

Da bin ich geteilter Meinung. Wir sind gut im Zurücklehnen und “schauen wir einmal”. Wir haben aber eine interessante Fähigkeit, die mir noch stärker auffällt, seit ich länger in Deutschland war. Wir sind sehr gut im Improvisieren und darin, etwas Temporäres oder ein Provisorium aufzubauen. Ich glaube, dass es genau das braucht. Es braucht nicht immer gleich die perfekte Lösung. 

Fast forward: Wie werden deine Enkelkinder mal zur Arbeit und in den Urlaub reisen?

Ich glaube, es wird weniger Reiseanlässe geben und dafür qualitativ hochwertigere. Mehr Reise und weniger Kurztrips – sowohl privat, als auch beruflich. Ich hoffe, dass es auch eine bessere Ausnutzung der Systeme gibt. Mehr shared und das nutzen, was man gerade zu einem bestimmten Zeitpunkt braucht. 

Deine Enkel werden noch einen Führerschein machen?

Ja, aber vielleicht mehr, weil es Spaß macht. 

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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