13.07.2016

Hub London: Nach erstem Brexit-Schock herrscht schon wieder Optimismus

Der Brutkasten hat zwei Österreichische Founder in London, Bernhard Niesner von Busuu und Paul Varga von Playbrush, zum Brexit befragt. Beide hatten sich aktiv für die "Remain"-Kampagne engagiert. Doch schon kurz nach dem "Leave"-Votum ist bei beiden von Pessimismus keine Rede mehr.
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(c) fotolia.com - Andrey Kuzmin

Der Morgen des 24. Juni wird Bernhard Niesner von Busuu in Erinnerung bleiben. Wie Millionen andere Menschen auf der Welt erfährt er in der Früh aus den Medien das Ergebnis des britischen EU-Referendums: Das Vereinigte Königreich wird die Union verlassen. Gleich am Vormittag beruft er ein „All Hands Meeting“ ein. Seine Aufgabe als CEO mit internationalem Team: Beruhigen, obwohl er persönlich geschockt ist. „Ich habe gleich allen gesagt, keiner muss die Koffer packen, keiner verliert jetzt den Job“, erzählt Niesner.

+++ Dossier: Hub London +++

Einen Weg um die politischen Entscheidungen herum finden

Wie viele in der Londoner Startup-Community, hatte auch er sich im Vorfeld aktiv für die „Remain“-Kampagne engagiert. Dasselbe gilt für Paul Varga von Playbrush. Er war sogar Mitinitiator einer medial erfolgreichen Social-Media-Kampagne von EU-Bürgern, die unter dem Hashtag #hugabrit die Briten mit Umarmungen zum Verbleib bewegen wollte – wie sich herausstellte, vergeblich. Trotzdem betrachtet er den Brexit schon nach kurzer Zeit sehr nüchtern: „Ich bin natürlich nicht super happy über den Brexit, aber unsere Aufgabe ist es sowieso, einen Weg um die politischen Entscheidungen herum zu finden“, sagt er trocken.

„London bleibt Startup-Haupstadt Europas“

© busuu: Bernhard Niesner (l.) mit Co-Founder Adrian Hilti
© busuu: Bernhard Niesner (l.) mit Co-Founder Adrian Hilti

Inzwischen würden in der Londoner Startup-Szene „Trotz und Optimismus“ überwiegen, so Varga. Langfristig erwartet er keine groben Probleme. Niesner erklärt den Optimismus mit den Rahmenbedingungen, die sich durch den Brexit nicht ändern. So sei London bereits seit Jahren die Startup-Hauptstadt Europas, weil die Firmengründung besonders einfach sei und es Steuererleichterungen für Startups und Business Angels gebe. Und Brexit hin oder her – die Regierung in London wolle diese Position aufrechterhalten oder sogar weiter verstärken. So kam etwa kurz nach dem Votum die Senkung der Corporate Tax auf 15 Prozent.

Bernhard Niesner, Busuu: „London wird immer eine der großen kosmopolitischen Städte der Welt sein“

Situation könnte nach Brexit sogar einfacher werden

Mit 1,5 Millionen Menschen in der digitalen Wirtschaft habe das Vereinigte Königreich einen riesigen Talente-Pool. Durch ein Punktesystem für qualifizierte Leute aus der EU, das nun diskutiert wird, könne die rechtliche Situation für diese nach dem Brexit vielleicht sogar einfacher werden, so Niesner. Und er geht noch weiter: In der Übergangsphase vor dem effektiven Exit könnten ironischerweise noch mehr Talente als davor ins Land kommen, die dann ein „right to remain“ für qualifizierte Jobs in Anspruch nehmen könnten. „London wird immer eine der großen kosmopolitischen Städte der Welt sein“, sagt Niesner.

+++ Erfolgsgeschichten made in London +++

Unsicherheit und Rückgang bei Investments nur diesen Sommer

(c) Playbrush: Paul Varga (Mitte) mit seinen Co-Foundern Matthäus Ittner (links) und Tolulope Ogunsina (rechts).
(c) Playbrush: Paul Varga (Mitte) mit seinen Co-Foundern Matthäus Ittner (links) und Tolulope Ogunsina (rechts).

Allerdings, räumt er ein, wenn Busuu seinen gesamten Umsatz in Großbritannien machen würde – es sind tatsächlich unter fünf Prozent – würde er sich schon Sorgen machen. Für Playbrush hingegen ist das Vereinigte Königreich einer der Haupt-Absatzmärkte. Sorgen macht sich CEO Varga trotzdem keine. Er erwartet zwar für diesen Sommer noch eine Phase der Unsicherheit und einen Rückgang bei den Investments, dann werde es aber wieder bergauf gehen. Ihn betreffe das ohnehin nicht, weil man bei Playbrush im Moment nicht auf Investorensuche sei.

Paul Varga, Playbrush: „Man muss jetzt die Emotion aus der Debatte nehmen und sachlich werden.“

Politische Umstände ein „Trauerspiel“

Bei allem Optimismus wird Varga aber deutlich, wenn es um die politischen Umstände des Brexit geht: Es sei ein „Trauerspiel“. Es gäbe weder seitens des Vereinigten Königreichs, noch seitens der EU Pläne, wie es jetzt weitergehe. Großbritannien stehe nun ohne Leadership da und der Rest der Europäischen Union habe eine Chance verpasst, Einigkeit zu demonstrieren. Für Varga ist klar: „Man muss jetzt die Emotion aus der Debatte nehmen und sachlich werden.“ Niesner schließt dagegen gewohnt optimistisch: „Lasst uns das Beste daraus machen!“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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