10.04.2025
HOCHDOTIERTER FORSCHUNGSPREIS

Houskapreis 2025: Das sind die Preisträger:innen

Mit insgesamt 760.000 Euro ist der gestern vergebene Houskapreis Österreichs größter privater Preis für anwendungsnahe Forschung.
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Houskapreis 2025: Siegerfoto mit Hauptpreisträger:innen
Houskapreis 2025: Siegerfoto mit Hauptpreisträger:innen v.l.n.r.: Wolfgang Hofer (B&C), Birgit Noggler (B&C), Annette Mütze (TU Graz), Siegfried Einhellig (P+F), Johannes Peham (AIT, Molecular Diagnostics), Markus Makoschitz (AIT, Center for Energy), Ivan Basisic (AIT, Molecular Diagnostics), Erich Hampel (B&C) | (c) Alexander Müller

Die Überführung von Forschungsergebnissen in die Wirtschaft ist bekanntlich eine der großen Herausforderungen im Innovationbereich – vor allem auch hierzulande, wo exzellente Forschung den Sprung zum funktionierenden Geschäftsmodell oftmals nicht oder nur sehr langsam schafft. Der jährlich vergebene Houskapreis der B&C Privatstiftung, der dieses Jahr 20-jähriges Jubiläum feiert, will genau dabei unterstützen.

Houskapreis: „Ziel, Forschung mit unternehmerischem Denken zu verbinden“

„Seit zwei Jahrzehnten verfolgt die B&C Privatstiftung mit dem Houskapreis das Ziel, Forschung mit unternehmerischem Denken zu verbinden. Unser Stiftungszweck ist die Förderung des österreichischen Unternehmertums – dazu gehört, wissenschaftliche Erkenntnisse nicht nur zu honorieren, sondern auch für den Standort nutzbar zu machen“, sagt Erich Hampel, Vorstandsvorsitzender der B&C Privatstiftung.

Insgesamt 760.000 Euro Preisgeld beim Houskapreis

Gestern wurde die diesjährigen Preise vergeben. Mit insgesamt 760.000 Euro Preisgeld ist der Houskapreis Österreichs größter privater Preis für anwendungsnahe Forschung. Der mit je 150.000 Euro dotierte Hauptpreis wurde in drei Kategorien vergeben: Hochschulforschung, Außeruniversitäre Forschung und Forschung & Entwicklung in KMU. Die Zweitplatzierten erhalten je 60.000 Euro, die Drittplatzierten je 20.000 Euro, die weiteren Nominierten je 10.000 Euro. Zudem wurde der Mariella-Schurz-Preis mit einem Sachpreis im Wert von 10.000 Euro vergeben.

Das sind die Preisträger:innen des Houskapreis 2025

„Die ausgezeichneten Projekte zeigen eindrucksvoll, wie Forschung konkrete Lösungen schafft, die wirtschaftlich tragfähig und gesellschaftlich relevant sind“, sagt Hampel. Das sind die diesjährigen Houskapreis-Gewinner:

Hochschulforschung: Erster Preis für TU-Graz-Team rund um Annette Mütze

Den ersten Preis in der Kategorie Hochschulforschung holten Annette Mütze, Professorin am Institut für Elektrische Antriebe und Leistungselektronische Systeme an der Technischen Universität Graz, und ihr Team für das Projekt „Vernachlässigt, aber mit enormer Wirkung: Kleinantriebe im Auto“. Ihre Forschung zu energieeffizienten, elektrischen Kleinantrieben im Automobilbereich trage maßgeblich zur Optimierung von Fahrzeugenergiebilanzen bei, heißt es in der Begründung.

„Es freut mich sehr, dass ein Thema wie Kleinantriebe nun die verdiente Aufmerksamkeit erhält. Der Houskapreis ist eine wertvolle Anerkennung und zeigt, wie wichtig jedes Detail für nachhaltige Mobilität ist – besonders in einem Land wie Österreich, das über eine starke Basis an Automobilzulieferern verfügt und in dem wir von der Forschung mit solchen Entwicklungen für die heimische Industrie einen Beitrag leisten können“, kommentiert Projektleiterin Mütze.

Den zweiten Platz holte sich ein Team der des Instituts für Mechanik und Mechatronik an der TU Wien rund um Christoph Hametner mit dem Projekt „Intelligente Betriebsstrategien für Brennstoffzellenfahrzeuge“. Platz drei ging an ein Team des Instituts für Photonik an der TU Wien rund um Andrius Baltuska für das Projekt „ELAN – Entwicklung von Laser-Architekturen für Next-gen-Anwendungen“. Weiters nominiert waren je ein Team von TU Graz und TU Wien.

Außeruniversitäre Forschung: Sieg für AIT-Forschungsgruppe um Markus Makoschitz

Der erste Platz in der Kategorie Außeruniversitäre Forschung ging an Markus Makoschitz, Professor und Lehrstuhlleiter an der Montanuniversität Leoben sowie Principal Scientist am AIT Austrian Institute of Technology, mit seiner Forschungsgruppe am Center for Energy des AIT für das Projekt „MEDUSA – Nachhaltiges Multi-Megawatt Schnellladen am Mittelspannungsnetz“. Die modulare Energiespeicherlösung soll eine flexible und nachhaltige Ladeinfrastruktur für den Güterverkehr ermöglichen und damit einen bedeutenden Beitrag zur Energiewende leisten.

„Unser Ziel war es, Energienutzung und Mobilität intelligent zu verbinden. Der Houskapreis bestätigt unseren Ansatz, nicht nur Technologie zu entwickeln, sondern konkrete Antworten auf zentrale Zukunftsfragen zu liefern“, kommentiert Makoschitz.

Der zweite Platz ging an das Projekt „Elektrisch leitfähige Holzoberflächen für nachhaltiges Interior-Design“ rund um Jürgen Lackner am Institut für Sensorik, Photonik und Fertigungstechnologien, Laser- und Plasma-Processing von Joanneum Research. Rang drei sicherte sich ein Team des Ludwig Boltzmann Instituts für Osteologie rund um Roland Kocijan mit dem Projekt „Optimierung des Fracture Liaison Service (FLS) in Österreich“. Weiters nominiert waren Teams von AIT und SBA Research.

Forschung & Entwicklung in KMU: P+F Products + Features rund um Siegfried Einhellig oben am Treppchen

In der Kategorie Forschung & Entwicklung in KMU wurde Siegfried Einhellig, Mitgründer und COO von P+F Products + Features GmbH, mit seinem Team für die Entwicklung der „TricValve“-Technologie prämiert. Das minimalinvasive Herzklappenimplantat ist eine Lösung für Menschen mit Trikuspidalklappen-Insuffizienz und soll eine risikoarme Alternative zur herkömmlichen Operation bieten.

„Diese Auszeichnung ist für uns ein großer Ansporn. Wir sind stolz darauf, dass unsere medizinische Innovation auch aus einem Unternehmen heraus entstanden ist – mit großer Wirkung für Patientinnen und Patienten weltweit“, kommentiert Einhellig.

Den zweiten Platz holte sich ein Team der Insort GmbH rund um Matthias Jeindl, Judith Lammer und Markus Schlagbauer mit dem Projekt „CIT – Lebensmittelsortierung in Echtzeit mittels chemischer Bildgebung“. Platz drei ging an die Livin Farms AgriFood GmbH rund um Katharina Unger (brutkasten berichte) mit dem Projekt „Zero Waste Insektenproteinanlage“. Weiters nominiert waren Teams der Metalpine GmbH und der PBX GmbH.

Mariella-Schurz-Preis für weiteres AIT-Team

Den Mariella-Schurz-Preis, der im Rahmen der Houskapreis-Verleihung im Andenken an die ehemalige Generalsekretärin der B&C Privatstiftung vergeben wird, erhielt dieses Jahr ein Team vom AIT rund um Ivan Barisic und Johannes Peham. Ihr Projekt „Elektrische Zelllyse für schnelle Antibiotikaresistenztests“, das die Diagnose von antibiotikaresistenten Erregern deutlich beschleunigen soll, überzeugte eine junge Jury bestehend aus Schülerinnen und Schülern der HTL Braunau.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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