19.02.2021

Houskapreis 2021: Einreichung für Österreichs Forschungs-Oscar gestartet

Mit einer Dotierung von insgesamt 500.000 Euro ist der Houskapreis der B&C Privatstiftung der größte private Preis für anwendungsnahe Forschung in Österreich. Für die Gewinner winkt ein Preisgeld von bis zu 150.000 Euro. Einreichungen sind bis zum 31. März 2021 online auf www.houskapreis.at möglich.
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Mit dem Houskapreis, der 2021 bereits zum 16. Mal verliehen wird, möchte die B&C Privatstiftung einen aktiven Beitrag zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit des Landes leisten – der brutkasten berichtete bereits. Die Wertschätzung für herausragende Forschungsleistungen von heimischen Hochschulen sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen ist laut den Initiatoren heute wichtiger denn je.

Einreichung bis 31. März 2021 online auf www.houskapreis.at

Daher wird die goldene Houskapreis-Statue auch im Jahr 2021 in den Kategorien „Hochschulforschung“ und „Forschung & Entwicklung in KMU“ vergeben. Mit einer Gesamtdotierung von 500.000 Euro gilt der Houskapreis als heimischer „Forschungs-Oscar“ und ist der größte privat vergebene Preis für anwendungsnahe Forschung in Österreich. Damit folgt die B&C Privatstiftung ihrem Stiftungszweck, österreichisches Unternehmertum zu fördern. Die Einreichung zum Houskapreis 2021 ist bis 31. März 2021 online über das Einreichtool auf www.houskapreis.at möglich.

Mariella Schurz, Generalsekretärin der B&C Privatstiftung: „Wie enorm wichtig der Beitrag der Forschung zu unserem Wohlstand ist, sahen wir selten so deutlich wie in den letzten Monaten. Daher bekennen wir uns gerade jetzt zu unserem Engagement in der Forschungsförderung und werden auch weiterhin an der Höhe unseres Preisgeldes festhalten. Wir möchten heimische Hochschulen und KMU ermutigen, ihre innovativsten Projekte einzureichen.“

Houskapreis: 500.000 Euro Preisgeld

Die beiden Kategorien „Hochschulforschung“ und „Forschung & Entwicklung in KMU“ werden in einem zweistufigen Verfahren von hochkarätigen Fachbeiräten und einer international anerkannten Expertenjury getrennt voneinander beurteilt.

Die Gewinner des 1. Platzes erhalten jeweils 150.000 Euro, des 2. Platzes 60.000 Euro, des Publikumspreises 20.000 Euro und die beiden weiteren Nominierten je 10.000 Euro. Seit Gründung des Houskapreises im Jahr 2005 hat die B&C Privatstiftung insgesamt 4,8 Mio. Euro an Preisgeldern ausgeschüttet. Bisher erhielten 20 Top-Forschende den österreichischen „Forschungs-Oscar“.

Online-Voting und Live-Stream der Preisverleihung

Auch 2021 wird das Publikum wieder mittels öffentlichen Online-Votings über den 3. Platz des Houskapreises, den Publikumspreis, entscheiden. Die Gewinner werden auf der festlichen Gala am 23. September 2021 in Wien ausgezeichnet. Die Preisverleihung kann per Live-Stream mitverfolgt werden.

„Die Covid-19-Pandemie hat die Wissenschaft und Forschung in das öffentliche Interesse gerückt und einmal mehr ihre große Bedeutung aufgezeigt. Uns ist es ein zentrales Anliegen, Forscherinnen und Forschern eine Bühne zu geben. Mit dem öffentlichen Online-Voting und Live-Stream der Preisverleihung möchten wir den Publikumskreis erweitern und auch künftig forschungsinteressierte Menschen in den Houskapreis miteinbeziehen“, so Schurz.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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