03.05.2023

Hotspot Startup-Finanzierung: Ertragsteuerliche Behandlung von SAFE-Investments

In ihrem Gastbeitrag informieren David Gloser und Christoph Puchner von Ecovis Austria über SAFE-Investments in der frühphasigen Startup-Finanzierung und geben Tipps zu deren ertragsteuerlichen Behandlung.
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Christoph Puchner und David Gloser von Ecovis Austria (c) Ecovis / AdobeStock

Die Sicherstellung der frühphasigen Finanzierung stellt Startups vor Herausforderungen, da Startups aufgrund der anfänglichen Verlustsituation und des damit einhergehenden Risikos kaum an sich übliche Finanzierungsquellen wie Bankkredite erschließen können und somit auf andere Zwischenfinanzierungen angewiesen sind.

In diesem Zusammenhang schlagen seit einiger Zeit auch in der österreichischen Startup-Szene die aus den USA stammenden SAFE-Instrumente (Simple Agreement for Future Equity) auf. Neben der bilanziellen Abbildung im Jahresabschluss sind dabei auch steuerliche Konsequenzen auf Startup- und Investorenebene zu beachten.

SAFE-Investments: So funktioniert die neue Startup-Finanzierung

Bei SAFE handelt es sich um die Zurverfügungstellung eines zwischen Startup und Investor definierten Investitionsbetrags. SAFE-Investments zielen grundsätzlich darauf ab, in weiterer Folge zeitnahe Anteile am Startup zu vergünstigten Konditionen zu erhalten und stellen somit eine Vorauszahlung für eine künftige Kapitalbeteiligung.

Der SAFE-Investor bekommt seine Kapitalbeteiligung bei künftig vertraglich näher definierten „trigger events“ (Finanzierungsrunde, Exit) – im Verhältnis zu anderen Investoren – zu bevorzugten Konditionen auf Basis einer begünstigten Bewertung, wie zum Beispiel durch „cap“ und/oder „discount“. Der essenzielle Unterschied zum Wandeldarlehen besteht darin, dass es beim SAFE grundsätzlich keinen vorzeitigen Rückzahlungsanspruch auf den zur Verfügung gestellten Betrag gibt, die Mittel unbefristet zur Verfügung gestellt werden und keine Zinsen vereinbart werden.

Einstufung von SAFE-Vereinbarungen als steuerliches Eigen- oder Fremdkapital

Die bei SAFE-Vereinbarungen vereinbarte Nachrangigkeit, die fehlende Zinskomponente und die unbefristete zur Verfügung Stellung sprechen in einer wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung während des aufrechten Investments für steuerliches Eigenkapital. Aus diesem Grund stellt ein SAFE-Investment eine Vorauszahlung auf einen im Rahmen der kommenden Finanzierungsrunde zu gewährenden Kapitalanteil am Startup dar, woraus schlussendlich die Beteiligung am laufenden Gewinn bzw. Liquidationsgewinn resultiert.

Dieser Aspekt wird auch dadurch untermauert, dass SAFE-Vereinbarungen generell auf die Erlangung eines Kapitalanteils an dem betroffenen Startup ausgerichtet sind und somit grundsätzlich auch keine ordentlichen Kündigungsmöglichkeiten beinhalten. Dabei besteht lediglich ein außerordentliches Kündigungsrecht für Sonderfälle.

Vor diesem Hintergrund spricht bei standardgemäßer Ausgestaltung im Regelfall unseres Erachtens vieles dafür, dass SAFE-Investments aus steuerlicher Sicht bereits im Gewährungszeitpunkt unmittelbar als Eigenkapital einzustufen sind. Lediglich wenn die oben angeführten Kriterien nicht erfüllt werden, könnten SAFE-Investments als steuerliches Fremdkapital eingestuft werden.

SAFE als steuerliches Eigenkapital

Bei der steuerlichen Beurteilung ist zwischen der Ebene des Startups und des Investors zu unterscheiden:

  • Dieser Fall ist aus Sicht des Startups unspektakulär, da die Wandlung des eigenkapitalartigen SAFE-Investments in eine Kapitalbeteiligung zu einer Umgliederung der Einlage in Stammkapital und Kapitalrücklage führt, jedoch keine nachteiligen steuerlichen Konsequenzen auslöst.
  • Aus Investorensicht stellts sich die Frage, ob in der Wandlung des Investments in Anteile am Startup ein steuerwirksamer Tauschvorgang gesehen werden kann. Verschiedene Aspekte sprechen allerdings gegen einen steuerpflichtigen Tausch. Dazu zählen die Vorauszahlung auf Kapitalanteile, wobei der gesamte Investmentbetrag für die Kapitalerhöhung, inklusive Agio, verwendet wird, die Tauschbesteuerung gem § 6 Z 14 EStG nicht anwendbar sein sollte oder Parallelen zu vergleichbaren Konstellationen wie Aktienzertifikate, Vorzugsaktien.
Zu den Autoren

Der Gastbeitrag wurde von David Gloser, Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, sowie von Christoph Puchner, ebenso Partner und Steuerberater, von Ecovis Austria verfasst. Ecovis Austria ist eine Steuerberatungskanzlei in Österreich im Startup-Bereich.

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xchannels.ai
© zVg - Die xchannels.ai-Gründerinnen Ashley Zvaniashvili (li) und Isabell Claus.

Das Startup xchannels.ai möchte die Sichtbarkeit von Marken in KI-Such- und Antwortsystemen wie ChatGPT, Perplexity, Google, Claude und schlicht dort, wo Zielkunden eines Unternehmens aktiv sind, verbessern. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Wien machte daher im April seine entwickelte Plattform allen Unternehmen zugänglich, wie brutkasten berichtete. Nun wurde man in das TechBoost-Programm der Deutschen Telekom aufgenommen.

xchannels.ai: Zugang zum Ökosystem

Das erst kürzlich gegründete Marketing-Tech-Startup will damit von Vertriebs- und Marketing-Support und umfassenden Cloud-Ressourcen profitieren. Die Partnerschaft soll die Skalierung der KI-basierten-Content-Plattform beschleunigen und den Zugang zu Unternehmenskunden aller Branchen ermöglichen. Etwa bei Vertriebskanälen der Telekom, Unterstützung bei der Kundenakquise und Sichtbarkeit – vor allem im großen deutschen Mittelstand. Zusätzlich stellt das Programm im Detail Ressourcen für die „T Cloud Public“ zur Verfügung, die für die Weiterentwicklung in Europa genutzt werden.

Das TechBoost-Team der Telekom hat xchannels.ai nach einem ausführlichen marktseitigen und technischen Auswahlprozess aufgenommen, bei dem technologische Innovation, Skalierungspotenzial und Marktrelevanz bewertet wurden.

„Die Aufnahme in TechBoost ist mehr als nur Support. Sie öffnet den Zugang zu einem etablierten Unternehmens-Ökosystem und ermöglicht direkte Verbindungen zu zahlreichen potenziellen Unternehmenskunden. Für ein KI-Startup wie xchannels.ai, das KI-basierte Marketing-Skalierung demokratisieren will, ist das ein entscheidender Beschleuniger“, sagt Ashley Zvaniashvili, Mitgründerin von xchannels.ai.

Das Use-Case-Problem

Die Partnerschaft setzt an einem konkreten Problem vieler Unternehmen an: Zwar entwickeln zahlreiche Firmen KI-Strategien, doch es fehlen häufig praktische Anwendungen mit messbarem Nutzen. Xchannels.ai möchte daher eine Lösung für die automatisierte Erstellung und Ausspielung von Marketinginhalten über verschiedene Kanäle anbieten. Nach eigenen Angaben konnte das Startup bereits kurz nach der Gründung erste Kunden in mehreren Ländern gewinnen. Durch die Telekom-Infrastruktur und das Vertriebsnetzwerk soll die Technologie nun breiter verfügbar werden.

Schnellerer Zugang zu Unternehmenskunden

„Für xchannels.ai bedeutet die Partnerschaft vor allem eines: schnellerer Zugang zu Unternehmenskunden im DACH-Raum“, sagt Isabell Claus, Mitgründerin von xchannels.ai. „Die Kombination aus Telekom-Reichweite und xchannels.ai-Technologie soll Marketing-Teams speziell in KMUs dabei unterstützen, ihre Content-Distribution zu automatisieren und messbare Sichtbarkeit zu erreichen.“

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