13.12.2018

Nach Urteil in München: Hoteliervereinigung mit neuem Angriff auf Airbnb

Der Verwaltungsgerichtshof München urteilte nun, dass Airbnb der Stadt Namen und Adressen von Anbietern illegal genutzter Ferienwohnungen preisgeben muss. Die österreichische Hoteliervereinigung (ÖHT) fordert, dass Wien nachzieht.
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Präsidentin der Hoteliervereinigung Michaela Reitterer - Angriff auf Airbnb
(c) ÖHV: Präsidentin der Hoteliervereinigung Michaela Reitterer

Airbnb wird gerne als Paradebeispiel für Disruption genannt. „Der größte Beherbergungsanbieter der Welt besitzt kein einziges Hotel“, heißt es da häufig. Kein Wunder also, dass der Tech-Gigant aus dem Silicon Valley gerade Hoteliers ein Dorn im Auge ist. Verbände wie die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) kämpfen seit Jahren an mehreren Fronten gegen die Plattform und suchen nach Regelungen, mit denen Airbnb in die Schranken gewiesen werden kann. Selbiges passierte nun in München. Dort gelten private Wohnungen, die mehr als acht Wochen im Jahr als Ferienwohnungen angeboten werden, nach geltendem Recht als „zweckentfremdet“.

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Airbnb muss in Bayern deutsches Recht befolgen

Ein Münchner Verwaltungsgericht urteilte nun, dass Airbnb der Stadt Namen und Adressen von Nutzern preisgeben muss, die gegen die Regelung verstoßen. „Es wurde entschieden, dass Airbnb in Bayern deutsches Recht befolgen muss. Das klingt für uns selbstverständlich. Aber Stadtrat (Anm. Peter) Hanke begründete den Abbruch der Verhandlungen mit Airbnb ja auch damit, dass der Konzern ein Abkommen mit der Stadt wollte, aber ohne österreichisches Recht akzeptieren zu wollen“, sagt Michaela Reitterer, Präsidentin der ÖHV.

„Annäherung der Melde- und Steuermoral“

Das Münchner Verwaltungsgericht halte fest, dass Airbnb bei Tätigkeiten in Deutschland eben deutsches Recht befolgen müsse, nicht irisches (Anm.: Airbnb hat seine europäische Zentrale in Dublin). Wien müsse sich daran orientieren. Sie orte im Urteil einerseits Rückenwind für das Amtshilfeersuchen des österreichischen Finanzministeriums von 2015 an Irland, sagt Reitterer. „Und andererseits auch eine Annäherung der Melde- und Steuermoral in der Sharing Economy an die in der gewerblichen Wirtschaft“.

Hoteliervereinigung: „Es geht nicht um Konkurrenz“

Etwas skurril: Um Konkurrenz für Hotels durch Airbnb ginge es bei ihrem neuerlichen Vorstoß gar nicht, behauptet die Präsidentin der Hoteliervereinigung. „Das ist für uns Alltag“, sagt sie. „Die öffentliche Hand sollte sich schön langsam darüber Gedanken machen, wie sie sich finanziert, wenn Arbeitsplätze, Lohnsteuer und Sozialversicherungen künftig in noch viel größerem Ausmaß wegfallen“. Analysten hätten 80 Mio. Euro Umsatz alleine für Airbnb 2016 in Wien errechnet. Qualitätshotels würden für diesen Umsatz 800 bis 1000 Mitarbeiter beschäftigen, bezahlen und sozialversichern. Airbnb beschäftige dagegen keinen einzigen in Österreich.

⇒ Zur Page der ÖHV

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© Ubitec

Es war 2024, als sich in einer Ausschreibung der Bundesrepublik Deutschland das 2016 gegründete Linzer Startup Ubitec gemeinsam mit den Partnerunternehmen Materna Information & Communications SE und PwC Deutschland durchsetzte. Die Unternehmen schlossen damals einen Rahmenvertrag mit einem Volumen von 45 Millionen Euro über eine Laufzeit von vier Jahren mit ITZB (Informationstechnikzentrum Bund), dem IT-Dienstleister der deutschen Bundesverwaltung, ab.

Ubitec mit modell-agnostischer KI-Plattform

Etwas mehr als zwei Jahre später schließt sich die Ubitec GmbH mit aicx, einem KI-Unternehmen aus Deutschland, zusammen, um eine „der leistungsfähigsten souveränen KI-Plattformen im deutschsprachigen Raum“ zu schaffen.

Beide Unternehmen bündeln künftig ihre Kompetenzen und treten gemeinsam am Markt auf. Ubitec bringt seine modell-agnostische KI-Plattform sowie Chat- und Voicebot-Lösungen ein, die on-premise und in abgeschotteten (air-gapped) Umgebungen betrieben werden können. Eine Referenzinstallation von KIPITZ ist im Umfeld der deutschen Bundesverwaltung im Einsatz. Das deutsche Unternehmen indes bringt mit der Plattform „Heart“ Enterprise-Agenten ein, die nativ in Microsoft Teams, E-Mail und Messengerdiensten integriert sind und Geschäftsprozesse über natürliche Sprache automatisieren können.

Native Mobile-App

Zeitnah soll zudem eine native Mobile-App für agentisches Arbeiten hinzukommen, die mobiles Arbeiten niederschwellig ermöglicht. Auf der Plattform von Ubitec ergänzen dagegen die Multi-Agenten-Fähigkeiten und Systemintegrationen von aicx – etwa in ERP-, CRM- und Kommunikationssysteme – die bestehenden Einsatzfelder in Verwaltung, Finanzwesen und kritischer Infrastruktur, heißt es per Aussendung.

Die Lösungen von Ubitec und aicx können künftig für unterschiedliche Anwendungsfälle eingesetzt werden – vom RAG-gestützten Wissensmanagement über die automatisierte Angebotserstellung bis hin zu durchgängigen Geschäftsprozessen. Je nach Anforderungen lassen sich die Anwendungen in abgeschotteten, streng regulierten Umgebungen oder in bestehenden Cloud- und Systemlandschaften betreiben.

Ubitec mit Fokus auf öffentlichem Sektor

Durch den Zusammenschluss möchten beide Unternehmen ihre gemeinsame Marktabdeckung erweitern. Ubitec konzentriert sich auf den öffentlichen Sektor und regulierte Branchen in der DACH-Region sowie den Nordics, während aicx Unternehmen aus dem Mittelstand und dem Enterprise-Umfeld adressiert.

„Mit aicx liefern wir gemeinsam das europäische KI-Fundament – für Organisationen, die KI zu ihren eigenen Bedingungen nutzen wollen und für die Datensouveränität, Sicherheit und verlässlicher Betrieb nicht verhandelbar sind“, sagt Dieter Perndl, Geschäftsführer der Ubitec GmbH.

Und David Rizek, Geschäftsführer von aicx, ergänzt: „Ubitec bringt mit seiner souveränen, bis in die Bundesverwaltung erprobten KI-Plattform genau das sichere Fundament ein, das unsere praxiserprobten KI-Agenten auch in regulierten Umgebungen einsatzfähig macht – souveräne Infrastruktur und Enterprise-KI aus einer Hand.“

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