13.12.2018

Nach Urteil in München: Hoteliervereinigung mit neuem Angriff auf Airbnb

Der Verwaltungsgerichtshof München urteilte nun, dass Airbnb der Stadt Namen und Adressen von Anbietern illegal genutzter Ferienwohnungen preisgeben muss. Die österreichische Hoteliervereinigung (ÖHT) fordert, dass Wien nachzieht.
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Präsidentin der Hoteliervereinigung Michaela Reitterer - Angriff auf Airbnb
(c) ÖHV: Präsidentin der Hoteliervereinigung Michaela Reitterer

Airbnb wird gerne als Paradebeispiel für Disruption genannt. „Der größte Beherbergungsanbieter der Welt besitzt kein einziges Hotel“, heißt es da häufig. Kein Wunder also, dass der Tech-Gigant aus dem Silicon Valley gerade Hoteliers ein Dorn im Auge ist. Verbände wie die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) kämpfen seit Jahren an mehreren Fronten gegen die Plattform und suchen nach Regelungen, mit denen Airbnb in die Schranken gewiesen werden kann. Selbiges passierte nun in München. Dort gelten private Wohnungen, die mehr als acht Wochen im Jahr als Ferienwohnungen angeboten werden, nach geltendem Recht als „zweckentfremdet“.

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Airbnb muss in Bayern deutsches Recht befolgen

Ein Münchner Verwaltungsgericht urteilte nun, dass Airbnb der Stadt Namen und Adressen von Nutzern preisgeben muss, die gegen die Regelung verstoßen. „Es wurde entschieden, dass Airbnb in Bayern deutsches Recht befolgen muss. Das klingt für uns selbstverständlich. Aber Stadtrat (Anm. Peter) Hanke begründete den Abbruch der Verhandlungen mit Airbnb ja auch damit, dass der Konzern ein Abkommen mit der Stadt wollte, aber ohne österreichisches Recht akzeptieren zu wollen“, sagt Michaela Reitterer, Präsidentin der ÖHV.

„Annäherung der Melde- und Steuermoral“

Das Münchner Verwaltungsgericht halte fest, dass Airbnb bei Tätigkeiten in Deutschland eben deutsches Recht befolgen müsse, nicht irisches (Anm.: Airbnb hat seine europäische Zentrale in Dublin). Wien müsse sich daran orientieren. Sie orte im Urteil einerseits Rückenwind für das Amtshilfeersuchen des österreichischen Finanzministeriums von 2015 an Irland, sagt Reitterer. „Und andererseits auch eine Annäherung der Melde- und Steuermoral in der Sharing Economy an die in der gewerblichen Wirtschaft“.

Hoteliervereinigung: „Es geht nicht um Konkurrenz“

Etwas skurril: Um Konkurrenz für Hotels durch Airbnb ginge es bei ihrem neuerlichen Vorstoß gar nicht, behauptet die Präsidentin der Hoteliervereinigung. „Das ist für uns Alltag“, sagt sie. „Die öffentliche Hand sollte sich schön langsam darüber Gedanken machen, wie sie sich finanziert, wenn Arbeitsplätze, Lohnsteuer und Sozialversicherungen künftig in noch viel größerem Ausmaß wegfallen“. Analysten hätten 80 Mio. Euro Umsatz alleine für Airbnb 2016 in Wien errechnet. Qualitätshotels würden für diesen Umsatz 800 bis 1000 Mitarbeiter beschäftigen, bezahlen und sozialversichern. Airbnb beschäftige dagegen keinen einzigen in Österreich.

⇒ Zur Page der ÖHV

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Wolfgang Hattmannsdorfer | (c) drehwerk / Peter Mayr
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Rufe nach mehr politischer Rückendeckung für den Life-Science-Standort gibt es, wie auch in anderen Bereichen, schon lange. Bewegung in die Sache bringt nun einmal mehr die geopolitische Lage, konkret vor allem weitere Zolldrohungen durch US-Präsident Donald Trump. Bei einem gemeinsamen Medientermin von Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer mit Pavol Dobrocky, Präsident des Verbands der pharmazeutischen Industrie Österreichs, Pharmig, machte der Minister nun einige diesbezügliche Ankündigungen, wie die Tageszeitung „Die Presse“ berichtet.

„Life-Science-Aktionsplan“

Diesen Herbst will die Regierung demnach einen „Life-Science-Aktionsplan“ erarbeiten. Man wolle die Innovationskraft des Sektors stärken, die Standortkosten senken, um mehr Produktion zu ermöglichen, und die Durchführung klinischer Studien erleichtern, wird Hattmannsdorfer in der „Presse“ zitiert. Zudem soll der Industriestrompreis künftig auch für die Erzeugung pharmazeutischer Grundstoffe gelten.

Life-Science-Startups bei Skalierung helfen

Konkret äußerte sich der Minister auch zu Life-Science-Startups. Diesen wolle man dabei helfen, schneller zu skalieren und ihre Produkte in den Markt zu bringen. Laut Austrian Startup Monitor 2025 ist die Branche mit 14,4 Prozent aller Startups die zweitgrößte innerhalb des heimischen Startup-Ökosystems nach IT/Softwareentwicklung.

Zudem wolle man auf EU-Ebene erreichen, dass die Life Sciences in den europäischen Industrial Accelerator Act aufgenommen werden. Der Gesetzesvorschlag soll etwa Investitionen in Produktionsstätten erleichtern und sehe auch „made in EU“-Kriterien bei öffentlichen Ausschreibungen vor. Außerdem denke man Beihilfen an, um Pharmaproduktionen in Österreich zu halten.

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