28.11.2023

Hololight: Innsbrucker Startup holt 11,4 Mio. Euro Investment

Das Innsbrucker Startup Hololight ist auf AR- und VR-Lösungen für die Industrie spezialisiert und hat Kunden wie BMW und Nokia.
/artikel/hololight-investment-2023-series-b
Hololight Management vlnr.: Luis Bollinger, CMO & Co-Founder, Alexander Werlberger, CTO & Co-Founder, Helmut Gulde, Chief Corporate Development Officer, Isabella Doppler, CFO, Philip Brugger, Chief Revenue Officer, Florian Haspinger, CEO & Co-Founder, Susanne Haspinger, COO & Co-Founder | (c) Hololight
Hololight Management vlnr.: Luis Bollinger, CMO & Co-Founder, Alexander Werlberger, CTO & Co-Founder, Helmut Gulde, Chief Corporate Development Officer, Isabella Doppler, CFO, Philip Brugger, Chief Revenue Officer, Florian Haspinger, CEO & Co-Founder, Susanne Haspinger, COO & Co-Founder | (c) Hololight

Als B2B-Unternehmen schlägt das 2015 gegründete Startup Hololight mit Hauptsitz in Innsbruck recht selten in den Medien auf. In den vergangenen Jahren waren es zumeist recht große Investment-Runden, mit denen der Spezialist für AR- und VR-Lösungen für die Industrie in der breiteren Öffentlichkeit auf sich aufmerksam machte. 2019 schloss es eine vier Millionen schwere Euro-Series A-Runde ab, 2021 folgte eine 5,3-Millionen-Euro-Finanzierung. Nun verkündete das Startup seine ursprünglich für 2022 angekündigte Series-B-Kapitalrunde über 11,4 Millionen Euro.

Öffentliche deutsche VCs an Bord

Mit seinem operativen Sitz in München und mehreren Deutschen im Gründer:innenteam holte sich Hololight in der Vergangenheit bereits mehrmals Kapital von öffentlichen deutschen Risikokapitalgebern. Die aktuelle Finanzierungsrunde wird von der europäischen Growth-Equity-Firma Flatz Hoffman angeführt. Die bestehenden Investoren EnBW New Ventures, Bayern Kapital und Future Energy Ventures sind auch dabei. Mit dem Kapital wolle man die XR-Streaming-Plattform Hololight Hub weiterentwickeln und das globale Wachstum beschleunigen, heißt es vom Unternehmen.

BMW und Nokia unter Hololight-Kunden

Das Startup des Tirolers CEO Florian Haspinger und der drei Deutschen CTO Alexander Werlberger, COO Susanne Haspinger und CMO Luis Bollinger hat eine Enterprise-Streaming-Plattform für immersive Anwendungen in der Industrie entwickelt. Damit konnten mittlerweile rund 150 Kunden gewonnen werden, darunter BMW, Nokia und Engie. Die Unternehmen nutzen die Hololight-Plattform, um ihre industriellen Prozesse in der Produktentwicklung, Fertigung, Schulung oder im Service zu verbessern.

Eröffnung einer US-Niederlassung im Vorjahr

„Mit der neuen Investition will Hololight die XR-Streaming-Plattform weiterentwickeln und zusätzliche Kunden in seinen wichtigsten Branchen wie Automobil, Luft- und Raumfahrt, Maschinenbau und vielen weiteren gewinnen“, heißt es in einer Aussendung. 2022 hat das Unternehmen eine Niederlassung im Technologiezentrum Triangle in Durham, USA, eröffnet, um seine US-Expansion voranzutreiben.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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