20.06.2024
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Hololight: Innsbrucker Startup präsentiert neue XR-Streamingplattform

Das Innsbrucker Startup Hololight hat eine neue Streaming-Plattform für VR- und AR-Inhalte von Unternehmen vorgestellt. Wir haben bei Hololight nachgefragt.
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Im "Hololight Hub" können verschiedene VR/AR-Anbieter gebündelt werden. (c) Hololight

Das Innsbrucker Startup Hololight hat bei der Augmented World Expo in Long Beach in Kalifornien die neue Anwendung „Hololight Hub“ vorgestellt. Damit sollen Firmen künftig ihre Angebote im Bereich AR (Augmented Reality) und VR (Virtual Reality) gebündelt managen und ausspielen können.

XR-Angebote bündeln

Hololight nennt das neue Programm „eine XR-Streaming-Plattform und ein XR-App-Ökosystem“. Industrieunternehmen können dort ihre eigenen Inhalte und die von XR-Anbietern wie Arthur, Frontline, Matsuko, Taqtile und Uptale zusammenführen. Die Abkürzung XR steht für Extended Reality und ist ein Sammelbegriff für AR, VR und MR (Mixed Reality). In Österreich wächst die XR-Szene derzeit langsam, aber stetig – brutkasten berichtete.

Aber sind AR/VR-Inhalte nicht zu groß, um sie auch mobil zu streamen? Wie Hololight auf brutkasten-Anfrage bestätigt, funktioniere das Streaming auch ab geringen Bandbreiten von 20Mbit in einem Wi-Fi-5GHz-Netzwerk. Empfohlen werde aber eine Bandbreite von 40 Mbit. Verzögerungen sollen durch bekannte Methoden wie Frame-Skipping verringert werden.

Auch offline verfügbar

Derzeit arbeite das Unternehmen auch mit Telekomanbietern wie Verizon oder der Telekom zusammen, um die Technologie weiter zu verbessern. Der „Hololight Hub“ funktioniere außerdem auch ohne Internetverbindung: Kund:innen können eine lokale Version auf ihrer Serverinfrastruktur speichern und das eigene Firmennetzwerk nutzen.

Nutzer:innen sollen sich mit einem AR- oder VR-Gerät in den „Hololight Hub“ einloggen und „auf bereitgestellte XR-Anwendungen zurückgreifen, die beispielsweise von der IT zentral über einen Webbrowser verwaltet werden“, wie CEO und Co-Founder Florian Haspinger erklärt.

Der Hub ist mit AR/VR-Hardware wie Meta Quest 3 oder Lenovo VRX kompatibel. Für Haspinger besteht der Vorteil darin, dass Unternehmen damit „Komplettlösungen“ erhalten. XR-Applikationen von unabhängigen Softwareanbietern und Unternehmen laufen auf der Plattform nebeneinander. Da die Inhalte nur gestreamt werden, würden sensible Industriedaten auf der Serverseite der jeweiligen Unternehmen verbleiben.

2015 gegründetes Startup holte mehrere Millionen-Investments

Das 2015 gegründete Startup Hololight arbeitet als B2B-Unternehmen an AR- und VR-Lösungen für die Industrie. Zum Kernteam gehören die Tiroler Florian Haspinger (CEO), Alexander Werlberger (CTO) und Susanne Haspinger (COO), sowie der Deutsche Luis Bollinger (CMO). Neben dem Standort in Innsbruck hat Hololight seinen operativen Sitz in München und eine Niederlassung im Technologiezentrum Triangle in Durham, USA.

In den vergangenen Jahren machte das Unternehmen mit recht großen Investment-Runden auf sich aufmerksam: 2019 schloss es eine vier Millionen Euro schwere Series-A-Runde ab, 2021 folgte eine 5,3-Millionen-Euro-Finanzierung. Zuletzt verkündete das Startup im November 2023 seine Series-B-Kapitalrunde über 11,4 Millionen Euro.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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