20.06.2024
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Hololight: Innsbrucker Startup präsentiert neue XR-Streamingplattform

Das Innsbrucker Startup Hololight hat eine neue Streaming-Plattform für VR- und AR-Inhalte von Unternehmen vorgestellt. Wir haben bei Hololight nachgefragt.
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Im "Hololight Hub" können verschiedene VR/AR-Anbieter gebündelt werden. (c) Hololight

Das Innsbrucker Startup Hololight hat bei der Augmented World Expo in Long Beach in Kalifornien die neue Anwendung „Hololight Hub“ vorgestellt. Damit sollen Firmen künftig ihre Angebote im Bereich AR (Augmented Reality) und VR (Virtual Reality) gebündelt managen und ausspielen können.

XR-Angebote bündeln

Hololight nennt das neue Programm „eine XR-Streaming-Plattform und ein XR-App-Ökosystem“. Industrieunternehmen können dort ihre eigenen Inhalte und die von XR-Anbietern wie Arthur, Frontline, Matsuko, Taqtile und Uptale zusammenführen. Die Abkürzung XR steht für Extended Reality und ist ein Sammelbegriff für AR, VR und MR (Mixed Reality). In Österreich wächst die XR-Szene derzeit langsam, aber stetig – brutkasten berichtete.

Aber sind AR/VR-Inhalte nicht zu groß, um sie auch mobil zu streamen? Wie Hololight auf brutkasten-Anfrage bestätigt, funktioniere das Streaming auch ab geringen Bandbreiten von 20Mbit in einem Wi-Fi-5GHz-Netzwerk. Empfohlen werde aber eine Bandbreite von 40 Mbit. Verzögerungen sollen durch bekannte Methoden wie Frame-Skipping verringert werden.

Auch offline verfügbar

Derzeit arbeite das Unternehmen auch mit Telekomanbietern wie Verizon oder der Telekom zusammen, um die Technologie weiter zu verbessern. Der „Hololight Hub“ funktioniere außerdem auch ohne Internetverbindung: Kund:innen können eine lokale Version auf ihrer Serverinfrastruktur speichern und das eigene Firmennetzwerk nutzen.

Nutzer:innen sollen sich mit einem AR- oder VR-Gerät in den „Hololight Hub“ einloggen und „auf bereitgestellte XR-Anwendungen zurückgreifen, die beispielsweise von der IT zentral über einen Webbrowser verwaltet werden“, wie CEO und Co-Founder Florian Haspinger erklärt.

Der Hub ist mit AR/VR-Hardware wie Meta Quest 3 oder Lenovo VRX kompatibel. Für Haspinger besteht der Vorteil darin, dass Unternehmen damit „Komplettlösungen“ erhalten. XR-Applikationen von unabhängigen Softwareanbietern und Unternehmen laufen auf der Plattform nebeneinander. Da die Inhalte nur gestreamt werden, würden sensible Industriedaten auf der Serverseite der jeweiligen Unternehmen verbleiben.

2015 gegründetes Startup holte mehrere Millionen-Investments

Das 2015 gegründete Startup Hololight arbeitet als B2B-Unternehmen an AR- und VR-Lösungen für die Industrie. Zum Kernteam gehören die Tiroler Florian Haspinger (CEO), Alexander Werlberger (CTO) und Susanne Haspinger (COO), sowie der Deutsche Luis Bollinger (CMO). Neben dem Standort in Innsbruck hat Hololight seinen operativen Sitz in München und eine Niederlassung im Technologiezentrum Triangle in Durham, USA.

In den vergangenen Jahren machte das Unternehmen mit recht großen Investment-Runden auf sich aufmerksam: 2019 schloss es eine vier Millionen Euro schwere Series-A-Runde ab, 2021 folgte eine 5,3-Millionen-Euro-Finanzierung. Zuletzt verkündete das Startup im November 2023 seine Series-B-Kapitalrunde über 11,4 Millionen Euro.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic

„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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