17.01.2024

Exit: hokify geht zu 40-Millionen-Euro-Bewertung vollständig an karriere.at

Das Startup hokify, gegründet 2015 von Daniel Laiminger, Simon Tretter und Karl Edlbauer, hat sich innerhalb kurzer Zeit zu einer führenden Job-Plattform in Deutschland und Österreich (achtstelliger Umsatz) entwickelt. Der strategische Investor karriere.at übernimmt nun 100 Prozent der Anteile zu einem Unternehmenswert von mehr als 40 Millionen Euro.
/artikel/hokify-exit
hokify, exit, karriere.at
(c) Georg Molterer - (v.l.n.r.) Daniel Laiminger, Karl Edlbauer, Simon Tretter von hokify.

Spätestens 2016 wurde hokify (damals JobSwipr) mit dem damals größten Investment bei der TV Show „2 Minuten 2 Millionen“ zum Begriff in der Startup Welt. Seit der Gründung konnte sich hokify jedes Jahr im Umsatz und bei übermittelten Bewerbungen mehr als verdoppeln (Compound Annual Growth Rate: 110 Prozent) und verbindet mittlerweile mehr als 55.000 Arbeitgeber:innen und sechs Millionen Nutzer:innen über ihre mobile Job-Plattform in Deutschland und Österreich.

Nun übernahm karriere.at 100 Prozent der Anteile zu einem Unternehmenswert von mehr als 40 Millionen Euro. Bisher hielt karriere.at schon 85 Prozent der Anteile. Die restlichen 15 Prozent, die nun ebenfalls verkauft werden, lagen noch bei den drei Gründern Karl Edlbauer, Simon Tretter und Daniel Laiminger.

hokify: Über 100.000 Jobs

„Wir sind extrem stolz und dankbar, aus unserer Idee mit diesem unglaublich motivierten Team ein nachhaltig erfolgreiches und profitables Unternehmen aufgebaut zu haben“, sagt Co-Founder Karl Edlbauer.

Zur Info: Seit der Gründung konnte sich hokify am Recruiting Markt etablieren: Jobsuchende können sich am Smartphone mit ihrem hokify-Profil ohne Weiterleitung auf externe Portale für mehr als 100.000 Jobs bewerben. Dadurch lernt hokify mit jeder Registrierung und Bewerbung Nutzer:innen besser kennen und ermöglicht Firmen gezielt passende Mitarbeiter:innen zu gewinnen, heißt es in einer Aussendung.

Der Plan bis 2030

Bis 2030 – so der Plan – will sich hokify zur größten Kandidat:innen-Plattform im DACH-Raum entwickeln: „Unsere innovative Plattform mit Kandidat:innen im Mittelpunkt revolutioniert den Recruiting-Markt und bildet die Basis für den langfristigen Unternehmenserfolg“, erklärt Co-Founder Daniel Laiminger.

Georg Konjovic, CEO von karriere.at, sieht einen Arbeitsmarkt, der sich gewandelt hat und in dem Arbeitnehmer:innen im Mittelpunkt stehen: „Daniel Laiminger, Simon Tretter und Karl Edlbauer haben diesen Wandel frühzeitig erkannt und mit hokify eine innovative Plattform geschaffen. Besonders im Blue-Collar-Sektor und bei jungen Menschen ist hokify zum Recruiting-Standard avanciert. Ich gratuliere den Gründern zu ihrem beeindruckenden Erfolg und blicke gespannt auf ihre zukünftigen Projekte“, sagt er.

hokify-Gründer werden strategische Berater und planen neues Startup

Die hokify-Gründer bleiben auch nach der Übernahme von karriere.at als strategische Berater erhalten. Danach wollen die drei erneut gemeinsam durchstarten. „Wir haben in den letzten acht Jahren extrem viel gelernt“, erklärt Co-Founder und CTO Tretter; „und möchten unsere Erfahrungen in den Aufbau eines neuen Startups einfließen lassen.“


Update:

Wie Simon Tretter auf der Karriere-Plattform LinkedIn schreibt, zieht sich das Gründungstrio nach acht Jahren mit Ende Jänner von hokify zurück.

„Der Abschied von unseren Positionen war eine äußerst schwierige Entscheidung. Hokify ist ein Mega-Unternehmen mit den besten Menschen, die man sich wünschen kann“, so Tretter im Post. „Doch im Laufe der Zeit hat uns der Gedanke nicht verlassen, dass das Gründen und Aufbauen unsere große Leidenschaft ist, gemeinsam neue Abenteuer zu erkunden und zur Unsicherheit und Aufregung in den Startup-Modus wieder zurückzukehren.“

Deine ungelesenen Artikel:
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Exit: hokify geht zu 40-Millionen-Euro-Bewertung vollständig an karriere.at

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Exit: hokify geht zu 40-Millionen-Euro-Bewertung vollständig an karriere.at

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Exit: hokify geht zu 40-Millionen-Euro-Bewertung vollständig an karriere.at

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Exit: hokify geht zu 40-Millionen-Euro-Bewertung vollständig an karriere.at

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Exit: hokify geht zu 40-Millionen-Euro-Bewertung vollständig an karriere.at

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Exit: hokify geht zu 40-Millionen-Euro-Bewertung vollständig an karriere.at

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Exit: hokify geht zu 40-Millionen-Euro-Bewertung vollständig an karriere.at

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Exit: hokify geht zu 40-Millionen-Euro-Bewertung vollständig an karriere.at

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Exit: hokify geht zu 40-Millionen-Euro-Bewertung vollständig an karriere.at