24.03.2020

Höhle der Löwen, Folge 3: Zwei Startups aus Österreich pitchen

Mit Music Traveler und CB.Lash pitchen heute gleich zwei Startups aus Österreich in der Vox-Gründershow "Die Höhle der Löwen".
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Music Traveler bei
Aleksey Igudesman und Julia Rhee von Music Traveler sind heute bei "Die Höhle der Löwen" zu Gast. (c) Music Traveler

Am 24. März 2020 um 20:15 wird auf dem deutschen TV-Sender Vox die dritte Folge in der aktuellen Staffel der Gründershow „Die Höhle der Löwen“ ausgestrahlt. Neben diversen Teilnehmern aus Deutschland versuchen diesmal auch zwei Startups aus Österreich, die Investoren zu überzeugen.

+++Die Höhle der Löwen: Alle Fakten und Hintergründe+++

Pro Startup sitzen fünf „Löwen“ im TV-Studio, darunter Beauty-Expertin Judith Williams, Wirtschaftsgröße Carsten Maschmeyer, Medienunternehmer Georg Kofler, Handelsmogul Ralf Dümmel, Familienunternehmerin Dagmar Wöhrl, Orthomol-Geschäftsführer  Nils Glagau und Start-up-Legende Frank Thelen. Thelen geht in der aktuellen Staffel das letzte Mal als Löwe auf die Jagd nach neuen Deals.

CB.LASH aus Judenburg bei „Die Höhle der Löwen“

Eines der beiden Startups aus Österreich ist CB.LASH aus Judenburg. „Bei uns dreht sich alles um das Klimpern der Wimpern“, stellen Barbara „Babsi“ Reiter (55) und Christian Steiner (51) ihre künstlichen Wimpern vor. Die Friseurmeisterin und ausgebildete Perückenmacherin hat selbst nur spärliche, feine und kurze Wimpern und erklärt: „Ich habe alles ausprobiert, was der Markt zu bieten hat.“

Bei ihrer Recherche stieß sie auf Magnetwimpern, deren Technik die Haar-Expertin allerdings nicht zufriedenstellte. Ihr Partner Christian ist ein Tüftler und fand eine Zwei-Komponenten-Lösung: „Am Wimpernkranz befinden sich Mikromagnete, die optimal platziert sind. Den Gegenpol für den Magneten haben wir in unserem Eyeliner integriert.“ Das Ergebnis sind Magnetwimpern, die einfach verwendbar und qualitativ hochwertig sind, dabei perfekt und natürlich aussehen, lange haften und bis zu 50 Mal wiederverwendbar sind.

Allerdings haben die Gründer ein großes Problem: „Wir sind keine Profis in Marketing und Vertrieb“, gibt Christian zu. Barbara ergänzt: „Uns fehlt die Logistik, aus eigener Kraft ist das für uns nicht machbar.“ Das Paar hofft auf die fachliche Hilfe und 200.000 Euro von den Löwen und bietet dafür 20 Prozent Unternehmensanteile.

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Music Traveler aus Wien wolle in der Vox-Sendung überzeugen

Das zweite österreichische Startup bei „Die Höhle der Löwen“ ist heute Music Traveler aus Wien. Aleksey Igudesman, Geiger, Komponist und Dirigent ist wie viele andere Musiker  ständig unterwegs und hat dabei immer das gleiche Problem: Wo probe ich? So kam ihm die Idee zu Music Traveler: „Das ist eine Plattform, die Musiker mit einem Raum zum Musizieren verbindet.“

+++Music Traveler: Wiener Startup mit Billy Joel und John Malkovich als Testimonials+++

Doch nicht für die Profis, auch für Kinder, Studenten, Hobbymusiker, DJs und Bands sei Music Traveler interessant. „Es ist die einzige Plattform, auf der man ganz einfach den perfekten Raum zum Kreativsein finden kann. Ob für Musikunterricht, Proben oder Aufnehmen. Sogar Konzerte können gespielt werden. Wir haben auf unserer Plattform 500 Musik-Locations. Angefangen vom privaten Wohnzimmer bis hin zum Wiener Konzerthaus und das Kings Theatre in New York“, so Dominik Joelshon.

+++Wiener Startup Music Traveler will die Musikwelt revolutionieren+++

Die ehemalige Pianistin Julia Rhee komplementiert das dreiköpfige Gründerteam und das kann schon einen berühmten Investor vorzeigen. Hans Zimmer, Hollywoods Star-Komponist und Oscar-Gewinner hat eine Botschaft für die Löwen: „Music Traveler ist eine ganz tolle App, bei der ich schon investiert habe. Ich hoffe, Ihr seid auch dabei und dass wir uns dann mal sehen werden.“ Aber auch Billy Joel und John Malkovich gehören zu ihrem Netzwerk, die sie bei ihrer Idee unterstützen. Was die Gründer in der Vox-Sendung fordern: 500.000 Euro für zehn Prozent der Firmenanteile.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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