08.01.2026
LEIBNIZ MECHANICS

Hofrat: KI hilft bei Behördenwegen – ohne „Data Drift“ nach Deutschland

Hofrat ist das eher beiläufig entstandene erste Produkt des Wiener Startups Leibniz Mechanics. Mittel- und langfristig hat Gründer Matthias Willau noch viel mehr vor, wie er brutkasten erzählt.
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Matthias Willau, Gründer von Leibniz Mechanics mit Hofrat | (c) Leibniz Mechanics
Matthias Willau, Gründer von Leibniz Mechanics | (c) Leibniz Mechanics

Er arbeitete bei der Erste Group, bei der Finanzmarktaufsicht (FMA), bei der Nationalbank (OeNB) und zuletzt beim Beratungsriesen KPMG. Das große Thema, mit dem sich Matthias Willau dabei beschäftigte, war immer das Gleiche, wie er erzählt: Regulatorik. Seit Herbst ist er als Gründer des Startups Leibniz Mechanics selbstständig, das sich eben diesem Thema widmen will.

Erstes Produkt Hofrat fällt aus der Zielsetzung

„Wir bauen Tools für verschiedene Stakeholder – sowohl Regulatoren als auch etwa Banken und Versicherungen“, erklärt Willau. Das erste Tool, mit dem das Startup nun in der Beta-Version online ging, richtet sich aber an keine dieser Gruppen, sondern an Endkund:innen. Hofrat ist ein KI-Assistent, der Nutzer:innen zu Behördengängen berät. Der Clou: Im Gegensatz zu allgemeinen Chatbots gibt es bei diesem keinen „Data Drift“. „Fragt man nach Behördenwegen, antworten die Modelle oft auf Basis deutscher Behördenwege. Hofrat nutzt unter anderem RAG-Technologie, um diesen Bias zu korrigieren und im österreichischen Kontext zu bleiben“, erläutert Willau.

Doch warum passt das erste Produkt nicht so recht in die Zielsetzung des Gründers? „Ursprünglich habe ich Hofrat als technischen Prototypen bzw. Proof-of-Concept gebaut, um zu testen, ob mein Ansatz für kommende, wesentlich größere bzw. komplexere Produkte in verschiedenen Bereichen funktioniert. Hofrat hat sich beim Testen jedoch als so nützlich erwiesen – er hat mir bei meiner Unternehmensgründung in einzelnen Schritten geholfen -, dass ich mich entschieden habe, ihn als erstes Produkt anzubieten“, so der Gründer.

Und Willau ist so überzeugt, dass er auch Ausbaupläne für das Tool formuliert: „Es gibt durchaus eine Roadmap. Wir wollen etwa lokale Informationen integrieren. Es kann aber in unterschiedliche Richtungen weitergehen, davon abhängig, was die User:innen wollen“, sagt der Gründer. Bei den angekündigten Tools im Bereich Regulatorik hält sich Willau indessen noch recht bedeckt. In den kommenden Monaten sollen die ersten davon auf den Markt kommen.

„René“ soll beim Bootstrapping helfen

Bis dahin vertreibt Leibniz Mechanics sein erstes Produkt Hofrat in drei Varianten: der Gratis-Version „Hofnarr“, der Bezahlversion „Bürgerin“ für 99 Cent pro Monat und der VIP-Version „René“ für 99 Euro pro Monat. Das soll auch für die nötige Finanzierung sorgen. „Der aktuelle Plan ist Bootstrapping. Wenn ich damit an die Grenzen stoße und mit den eigenen Ressourcen nicht mehr weiterkomme, wende ich mich an Investor:innen“, so Willau.

Benannt ist das Startup übrigens nach dem Universalgenie Gottfried Wilhelm Leibniz, der unter anderem das binäre Zahlensystem definierte – „die Grundlage aller Computer“, wie Willau betont. „Er war lustigerweise selbst Hofrat, was ich allerdings erst nach der Gründung herausgefunden habe“, erzählt der Gründer. Den Markennamen habe er übrigens als Software-Produkt markenrechtlich geschützt.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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