08.07.2022

Hofer holt für Photovoltaik-Offensive das Startup one2zero an Bord

Bis 2026 sollen insgesamt 230 Hofer-Filialen in Österreich mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Dafür arbeitet der Discounter mit dem Corporate Startup “one2zero” der Salzburg AG zusammen.
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Leonhard Schitter, CEO Salzburg AG, Jürgen Czernohorszky, Klimaschutz-Stadtrat Wien, Bundesministerin Leonore Gewessler, Horst Leitner, CEO HOFER KG (v.l.). (c) Hofer

Bis 2030 soll 100 Prozent des Strombedarfs aus Erneuerbaren Energien produziert werden – genau dieses Ziel hat sich Österreich im Kampf gegen die Klimakrise gesetzt. Um diesen Vorsatz zu erfüllen, möchte Hofer gemeinsam mit dem Jungunternehmen one2zero – ein Corporate Startup der Salzburger AG, das künftig GreenTech-Lösungen für die heimische Wirtschaft liefern soll – bis 2026 insgesamt 230 Filialen in Österreich mit Photovoltaikanlagen ausstatten. „Der Ausbau Erneuerbarer und unabhängiger Energie bildet einen Grundstein für Klimaneutralität in Österreich. Wir freuen uns, dass wir die HOFER KG auf den Weg in Richtung Zero Emission aktiv unterstützen können, so Leonhard Schitter, CEO der Salzburg AG.

85 Prozent des produzierten Stroms wird in den Filialen verbraucht

Das Startup one2zero versteht sich laut Eigendefintion als Full-Service-Partner rund um emissionsrelevanten Themen. Die Aufgaben von one2zero sind vielfältig und reichen von der Energieberatung bis hin zur umfassenden Umsetzung Erneuerbarer Energielösungen. Neben individueller Unterstützung bei der Erfassung der Unternehmensemissionen und der gemeinsamen Erarbeitung von Reduktionsstrategien integriert one2zero darüber hinaus aus der Energiebranche nachhaltige Technologien direkt bei seinen Kund:innen. 

one2zero greift dabei auf ein Expert-innen-Netzwerk im Hintergrund zurück. “Mit one2zero, das grüne Startup der Salzburg AG, haben wir den perfekten Partner zur Umsetzung unserer Photovoltaik-Offensive gefunden. Noch heuer starten wir mit der Errichtung von 30 Photovoltaikanlagen, die wir bis Ende 2026 auf alle 230 möglichen Filialen ausrollen werden“, sagt Horst Leitner, CEO von Hofer. Mit dieser Nachhaltigkeitsstrategie werde jede Woche eine Photovoltaikanlage auf den Filialdächern österreichweit errichtet, erklärt Schitter weiter. Rund 85 Prozent des produzierten Stroms könne somit direkt in den Filialen verbraucht werden.

“Wichtiger Schritt für die Energiewende”

Neben der Errichtung der Photovoltaikanlagen sei das Jungunternehmen als exklusiver Projektpartner sowohl für den Betrieb als auch für die Wartung dieser zuständig. Die Partner:innen verkündeten zudem die Installation von 60 weiteren Anlagen für 2023. Unterstützt werde die Photovoltaik-Offensive mit Förderungen im Rahmen des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes als auch durch die Stadt Wien. 

“Jedes installierte Sonnenkraftwerk ist ein wichtiger Schritt für die Energiewende und ein wertvoller Beitrag für unsere Unabhängigkeit von fossilem Öl und Gas. Mit dem Erneuerbaren Ausbau Gesetz soll Österreich 2030 100 Prozent seines Stroms aus heimischer Erneuerbarer Energie beziehen. Um dieses Ziel erreichen zu können, muss auch die heimische Wirtschaft mitziehen”, sagt Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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