23.05.2022

Höhle der Löwen: Wiener Startup schnappt sich zwei Investoren

In dieser Folge Höhle der Löwen waren es Wiener, die Löwen zähmen konnten. Zudem gab es CBD-Kosmetik, Spielhäuser und einen Grill-Lieferservice.
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Höhle der Löwen, Keego,
RTL/Bernd-Michael Maurer - Bernd Deussen (r.) und Lukas Angst konnten gleich zwei Löwen mit Keego überzeugen.

DIe Höhle der Löwen startete mit Pim Ampikitpanich. Die Founderin weiß, dass rund 800.000 Deutsche jährlich nach Thailand reisen, denn „sie lieben das Wetter, die Menschen und das Essen. Dank meines Startups müssen sie jetzt nicht mehr so weit fliegen“, erklärte sie den Löwen.

Konkrua: Thailand in der Höhle der Löwen

Vor neun Jahren kam die gebürtige Thailänderin nach Deutschland, um Werbung und Marketingkommunikation zu studieren. In dieser Zeit hat sie ihren Freundinnen beigebracht, wie sie authentische thailändische Gerichte zu Hause selbst kochen können. Ihre Gerichte kamen so gut an, dass sie die Idee hatte, allen Menschen ihre Koch-Geheimnisse zur Verfügung zu stellen.

So entwickelte sie Konkrua – eine Thai-Kochbox für die traditionellen thailändischen Gerichte, wie z. B. rotes und grünes Thai-Curry oder Pad Thai. Jede Box enthält neben den Rezeptkarten alle notwendigen Zutaten, die ohne Kühlung auskommen, wie z. B. Kokosmilch, Fischsaue, eine Kräutermischung, Duftreis, echten Palmzucker und Currypaste ohne Glutamat. Frische Zutaten wie Gemüse oder Fleisch müssen Kund:innen separat besorgen.

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RTL/Bernd-Michael Maurer – Pim Ampikitpanich hat mit Konkrua Thai-Kochboxen entwickelt.

Das Besondere: Alle Kochbox-Zutaten kommen direkt aus Thailand, aus lokalen Produktionsstätten. Verpackt sind sie in Taschen aus Bambus: „Sie werden von älteren Damen handgefertigt. Dadurch haben die Frauen eine sichere Einkommensquelle und müssen keine körperlich schwere Arbeit auf den Feldern verrichten“, sagte Ampikitpanich.

Für eine neue Website, Marketingaktivitäten und Warenbeschaffung benötigte die Gründerin 250.000 Euro und bot 20 Prozent der Firmenanteile an.

Mit 1.000 Euro gestartet

Ampikitpanich hatte am Anfang ihrer Idee über 1.000 Euro Startkapital verfügt, dann aber im ersten Jahr 35.000 Euro Umsatz geschafft, den sie innerhalb von drei Jahren auf 200.000 Euro steigern konnte. Zudem überzeugte sie massiv mit ihrer 40 Prozent Widerverkaufsrate, sowie mit einem 2-Tages-Umsatzvolumen von 50.000 Euro nach der Aussendung eines Newsletters.

Daher boten Dagmar Wöhrl und Judith Williams 250.000 Euro und forderten 30 Prozent. Danach trat Kofler mit dem gleichen Angebot in Konkurrenz.

Der Gründerin waren 30 Prozent zu viel und sie schlug 23 Prozent vor. Wöhrl und Williams stimmten rasch zu. Kofler meinte, eigentlich würde er in der Regel nicht mit sich verhandeln lassen. Allerdings seien die Begründungen der Gründerin – viele automatisierte Prozesse und ein lückenloses Unternehmen ohne Problem – das allerbeste Argument. Auch er stimmte zu. Und bekam denn Deal.

Imagine Playhouse: Ein Kreativitätshaus für Kinder

Roman Römmich folgte als nächster in der Höhle der Löwen. Er hat mit Imagine Playhouse ein Startup gegründet, das erweiterbare Spielhäuser mit Türen und Fenstern entwickelt.

Die einzelnen Bauelemente bestehen aus einem abwaschbaren Kunststoff (wasserfest und recyclebar). Um die Kinder beim Spielen zu unterstützen, gibt es zusätzlich wieder verwendbare Sticker-Sets, die den Kindern weitere Gestaltungsmöglichkeiten geben und zu Rollenspielen wie Prinzessin oder Polizist einladen sollen.

Ein zusätzlicher Vorteil sei die fast unbegrenzte Erweiterbarkeit. Dank der flexiblen Elemente können mehrere Spielhäuser miteinander kombiniert werden.

Imagine Playhouse
RTL/Bernd-Michael Maurer – Investorin Judith Williams wurde beim Design-It-Yourself-Spielhaus „Imagine Playhouse“ von Roman Römmich wieder zum Kind.

„Der Aufbau ist kinderleicht. Man verbindet die einzelnen Bauelemente einfach mithilfe der Klettverschluss-Kanten und in fünf Minuten steht der Rohbau“, erklärte der Gründer den Löwen. „Und wenn die Spielzeit vorüber ist, lässt sich alles schnell und unkompliziert wieder abbauen und platzsparend verstauen.“ Die Forderung: 50.000 Euro für 20 Prozent seiner Firmenanteile.

Ein sehr souveräner Gründer, der nicht nur seine Zahlen, sondern auch Vertriebskanäle im Griff hatte, sah, was sich immer andeutet, wenn Ralf Dümmel lange schweigt.

Der Handelsprofi wollte mitmachen und offerierte 50.000 Euro für 25 Prozent. Deal für Imagine Playhouse

This Place: Hanfkosmetik

Laura Simonow, Finn Hänsel und Fabian Friede, Gründer der Sanity Group, zu der das nächste Startup This Place gehört, waren die nächsten in der Höhle der Löwen. Das Unternehmen des Trios bietet Naturkosmetik an, bestehend aus Silberweide, blauen Rainfarn, Zink, Zimtrinde, Arnika und Cannabidiol (CBD).

Die Cremes und Öle beinhalten natürliche Inhaltsstoffe und jedes der vier Produkte, wie etwa „The Glow“ oder die Periodencreme „The Hug“, ist für einen bestimmten Anwendungsbereich entwickelt worden und enthält CBD.

Höhle der Löwen
RTL/Bernd-Michael Maurer – Fabian Friede (l.), Laura Simonow und Finn Hänsel bieten mit This Place CBD-Kosmetik an.

Das Startup folgt einem wissenschaftlichen Ansatz, denn die natürlichen Inhaltsstoffe werden mit aktuellen Erkenntnissen aus der Medizin verbunden. Die Forderung: 200.000 Euro für zehn Prozent.

Für Maschmeyer gab es bei This Place zwei Probleme. Erstens die Firmenkonstruktion. Ideengeberin Simonow sollte als Geschäftsführerin der neuen GmbH bloß zehn Prozent Anteile erhalten, zweimal 40 Prozent würden der Sanity Group zustehen, der Rest wäre für die Löwen gedacht.

Das Inkubator-Problem

Ein weiteres Problem war, dass die Sanity Group eine weitere Firma besitzt und beim Multi-Investor das Bild eines Inkubators einnahm. Er ging.

Judith Williams indes war bereit, einzusteigen. Aber für deutlich mehr Prozente als geboten. Die Löwin forderte 30 Prozent von This Place. Die Pitcher:innen wollten dann 250.000 Euro für 20 Prozent haben, was zu einem Gegenangebot von 25,1 Prozent führte. Dies lehnte das Trio ab. Kein Deal.

Keego aus Wien mit erster quetschbaren Titanflasche

Das Wiener Starup Keego von Lukas Angs und Bernd Deussen weiß, was die Probleme von Plastikflaschen sind.

„Plastik beeinträchtigt den Geschmack, neigt zur Schimmelbildung und fördert damit eine Wegwerfkultur. Auch gibt es bei Plastik immer wieder Gesundheitsdiskussionen, aktuell z.B. rund ums das Thema Mikroplastik“, erklärten die beiden Gründer.

Keego, Höhle der Löwen
RTL/Bernd-Michael Maurer – Bernd Deussen (r.) und Lukas Angst erfanden eine quetschbare Titan-Trinkflasche.

Doch warum werden diese Flaschen weiterhin benutzt? Die Antwort des Duos: „Eine Sportflasche muss quetschbar sein, um schnell, in Bewegung, einhändig auf dem Fahrrad oder auch ganz wichtig hygienisch ohne Mundkontakt beim Teilen im Team zu trinken.“

Bei der Entwicklung ihrer Sportflasche sind die beiden Gründer daher auf das Material Titan gestoßen, das auch in der Luft- und Raumfahrttechnik oder in Medizin für Prothesen zum Einsatz kommt.

Titan ist geschmackslos

„Titan ist absolut beständig und dauerhaft, es ist geschmacks- und geruchslos und hat anti-bakterielle sowie schmutzabweisende Eigenschaften”, erklärte Deusser. Beide Founder haben, um – auch als USP – Titan elastisch zu machen, eine neuartige Materialkombination gefunden.

Keego besteht aus mehreren Schichten. Auf der Innenseite soll reines Titan vor Plastik schützen und das Getränk sauber halten. Außen sorge ein langlebiger Kunststoff für Robustheit. Das Angebot 380.000 Euro für zwölf Prozent der Firmenanteile.

Zum Problem wurde kurz eine Art Vorführeffekt. Nils Glagau hatte die Flasche gequetscht und für einen sogenannten „Weißbruch“ gesorgt. Zur Erklärung: Weißbruch ist die weißliche Verfärbung, die bei Überstreckung bzw. Überdehnung auftritt. Als die Gründer erklärten, dass dies nicht der klassische Bruch einer Flasche sei und manchmal auftreten könnte, ging es weiter.

Harte Verhandlungen zwischen Löwen und Wiener Startup

Es kamen erste Absagen. Dann zeigte sich Kofler interessiert, haderte aber wie auch Maschmeyer mit der Bewertung. Ein eigener Produktionsprozess und das Patent waren die Argumente der Gründer für ihre hohe Forderung.

Die letzten beiden Löwen wollten für die 380.000 Euro insgesamt 25,1 Prozent Beteiligung aushandeln. Das war den Foundern jedoch zu viel. Ihr Gegenangebot: 18 Prozent. Maschmeyer warf sofort 20 in den Ring. Deal für Keego.

Grillaxed als „All in one“-Grill-Lieferservice

Jonas Bräuer, Jonas Möslein und Erik Lachmann waren die letzten Investorensucher in der Höhle der Löwen. Ihr Startup Grillaxed ist ein Lieferservice für das Grillen. So geht’s: Über die Website einloggen, Lieferort und -zeit auswählen, Personenanzahl angeben und das Grillmenü inkl. Getränke zusammenstellen. Per Lastenfahrrad werden die Grillboxen samt Grill, Anzünder, Grillzange, Geschirr und Bestecke angeliefert.

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RTL/Bernd-Michael Maurer – Erik Lachmann, Jonas Bräuer und Jonas Möslein stellten ihren Grillaxed-Lieferservice vor.

„Das Herzstück unserer Box ist der eingebaute Holzkohlegrill. Dank neuster Technik ist es sowohl raucharm als auch funkenflugfrei sowie innerhalb von fünf Minuten auf Betriebstemperatur“, erklärte Lachmann den Löwen. „Nach dem Grillen holen wir alles wieder ab, inklusive des Mülls. So bleiben die Parks schön sauber und die Kunden können ganz relaxed bleiben.“

Bisher ist Grillaxed in der deutschen Stadt Leipzig vertreten, plant aber die Expansion in mehrere Städte. Dafür benötigen sie Kapital. Konkret: 75.000 Euro für 20 Prozent.

Trotz eines sympathischen Auftritts konnten die Gründer die Löwen nicht überzeugen. Kein Deal für Grillaxed.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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