24.05.2021

„Höhle der Löwen“: Tod, Schmerzen und ein Geldbörsenpflaster

In dieser Folge der "Höhle der Löwen" ging es um Skill-Aneignung, diebstahlsichere Geldbörsel und Sticks gegen Wundreib-Schmerzen. Zudem wollte ein Startup Kork als Universal-Material etablieren, während ein anderes vom Tod sprach.
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Höhle der Löwen, Sumemrsaver, evertree, The Makery, BodyWallet,
(c) TVNOW / Frank W. Hempel - Denise Hahn hat eine Lösung gegen ein sommerliches Schmerzproblem.
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Der erste in der „Höhle der Löwen“ – die es online auf TVNOW und immer montags um 20.15 Uhr bei VOX zu sehen gibt – war Jasper Kolb von The Makery. Die digitale Plattform vermittelt zahlreiche handwerkliche und kreative Workshops. Sie bringt lokale Kreative, Künstler und Experten zusammen, die ihr Wissen und ihre Leidenschaft teilen möchten. Die Anbieter können die Workshops im eigenen Namen und in eigener inhaltlicher und preislicher Gestaltung durchführen. So finden sich auf der Plattform fast 500 verschiedene kreative Erlebnisse zu Themen wie Handwerk, Kochen oder Nachhaltigkeit. Für den 34-Jährigen, der aktuell noch bei Zalando arbeitet, ist sein Startup ein Herzensprojekt. Um seine Plattform groß zu machen, benötigte er 250.000 Euro und wollte dafür 15 Prozent seiner Anteile abgeben.

Handwerk, Naturkosmetik & Achtsamkeit

Die als Einzelperson oder Gruppenevent buchbaren Kurse drehen sich um Malen, Zeichnen, Basteln, Gestalten, Handwerk, Naturkosmetik, Kochen und sogar Achtsamkeit oder Geschenke. Sie sind generalistisch oder anlassbezogen zu Geburtstagen, Firmenfeiern, Junggesellinnenabschieden oder Teamevents. Aktuell in Zeiten von Corona sind persönliche Workshops nicht erlaubt, weshalb es mittlerweile auch ein Onlineangebot gibt. Die meisten Kurse sind dabei für Anfänger geeignet. Wer Blumen pflanzen möchte, Kokedamas erstellen, Siebdruck erlernen, nachhaltiger leben, vegan kochen und essen, fotografieren oder sich sonst wie kreativ betätigen möchte, kann die entsprechenden DIY-Boxen auch für Zuhause bestellen.

Höhle der Löwen, The Makery
(c) TVNOW / Bernd-Michael Maurer – Jasper Kolb präsentierte mit The Makery eine Plattform für handwerkliche und kreative Workshops.

Bisher hat das Startup 150.000 Euro Umsatz gemacht und setzt auf eine innovative Technologieplattform, die stetig im Sinne der Kurs-Anbieter weiter entwickelt wird. LEH-Experte Ralf Dümmel gefiel zwar die Energie des Gründers, er gab aber kein Angebot ab, da er der falsche Partner für das Thema wäre. Beauty-Queen Judith Williams sah es ähnlich und ging ebenfalls ohne Intention einzusteigen. Konzernchef Nils Glagau meinte auch, dass er dem Gründer den Schub, den er benötigen würde, nicht bieten könne. Danach kämpfte Kolb, malte das Bild, dass jedes Unternehmen in Sachen Teambuilding und Events bei The Makery fündig werden könne. Familien-Unternehmerin Dagmar Wöhrl erfuhr danach, dass Marketing eine Hemmschwelle für den Founder sei. Jene hielt sich nach dieser Information vornehm zurück und verwies auf Medien-Profi Georg Kofler.

Die Verhandlung in der „Höhle der Löwen“

Derjenige war in seiner ersten Folge der „Höhle der Löwen“ bei ArtNight als Investor eingestiegen und hatte bereits gute Erfahrungen in diesem Segment. Er bot 250.000 Euro für 24,5 Prozent Beteiligung. Nach einem kurzen Telefonat kehrte Kolb mit einem Gegenangebot zurück. Er würde 20 Prozent abgeben. Schlussendlich einigte man sich auf 21 Prozent Beteiligung. Deal für The Makery.

Das Geldbörse-Pflaster

Die zweiten, die in der „Höhle der Löwen“ auftraten waren Christian Schranz und Axel Kosuch mit der Bodywallet. Ihre Idee schützt Wertsachen vor Diebstahl oder Verlust und klebt dabei wie ein Pflaster auf der Haut. Das Besondere soll sein: Es ist hautverträglich, atmungsaktiv, sicher und hält drei Tage, auch beim Baden oder Sport. Durch den Plastikzipper ist Bodywallet verschließbar und praktisch in der Handhabung. Zusammen mit einem Löwen wollen die beiden Gründer den Vertrieb und das Marketing voranbringen. Ihr Angebot: 100.000 Euro für zehn Prozent der Firmenanteile.

Bodywallet
(c) TVNOW / Bernd-Michael Maurer – „Löwin“ Dagmar Wöhrl beim Testen der Geldbörse zum Kleben von Bodywallet.

Die Klebe-Geldbörse, die es im Set als Hochformat und Querformat gibt, ist für verschiedene Körperstellen geeignet, sollte allerdings von erkrankter oder empfindlicher Haut, Schleimhäuten, Mund und Nase ferngehalten werden. Kofler konnte in dem Produkt keinen Mehrwert erkennen und stieg relativ rasch aus. Das Startup hatte bisher über 50.000 Stück bei 48.000 Euro Umsatz verkauft. Diese Info führte dazu, dass Multi-Investor Carsten Maschmeyer und Ralf Dümmel meinten, die Bewertung wäre zu hoch. Die Gründer argumentierten, dass sie bei der Automatisierung der Produktion die Herstellungskosten um die Hälfte senken könnten, was die Marge verbessern würde.

Absagen für Klebetäschchen

Danach ging Formel 1 Weltmeister Nico Rosberg ohne Deal-Vorschlag. Ihm folgte Maschmeyer, der auf sein Bauchgefühl hörte und der nächste Löwe war, der sich verabschiedete. Dümmel nannte das Produkt eine clevere Idee, sah Bodywallet im Handel beheimatet, störte sich aber an der Firmenbewertung und stieg aus. Danach versuchten die Gründer mit der Anschaffung von teuren Maschinen zu argumentieren, was bei Wöhrl nicht half. Sie zeige sich wenig begeistert und zweifelte die Funktionalität an. Kein Deal für Bodywallet.

Das Wundreibe-Problem

Die nächste in der „Höhle der Löwen“ widmeten sich Sommer, Sonne und luftiger Kleidung – allerdings mit einem leidigen Problem: Fast jede zweite Frau kenne das unangenehme bis schmerzliche Gefühl von wund geriebenen Stellen, wenn kein Stoff mehr die Haut schützt. Auch Denise Hahn hat Erfahrung mit diesen Schmerzen gemacht und entwickelte eine Lösung. Der Summersaver ist ein Anti-Wundreib-Stick, der Hautirritationen und Wundreibungen verhindern soll. Den cremigen Balsam einfach auf die empfindlichen Hautpartien wie die Oberschenkelinnenseiten oder die BH-Kontur auftragen und die Nutzer sollen so lang anhaltend vor Wundreibungen und Scheuerstellen geschützt sein. Für ihre Rezeptur verwendet sie natürliche Inhaltsstoffe wie z.B. pflegendes Kokos- und Mandelöl. Die Forderung: 250.000 Euro für 15 Prozent der Firmenanteile.

Höhle der Löwen, Summersaver
(c) TVNOW / Frank W. Hempel – Denise Hahn hat mit Summersaver einen Anti-Wundreib-Stick entwickelt.

Hahn wies darauf hin, dass auch Sportler und Leute mit neuen Schuhen, wie Sneaker und Pumps, das Produkt nutzen, wenn die Füße scheuern. Der Zielmarkt wäre groß. Maschmeyer nannte die junge Frau eine Bilderbruchgründerin, er aber investiere nicht in Kosmetik. Danach zeichnete die Founderin heraus, wie sie ihr Produkt extra für die Frau konzipiert habe. Konkurrenzprodukte wie Strümpfe gegen das Scheuern oder Babypuder wären zu kompliziert oder unangenehm zu verwenden.

Zwei Deal-Angebote

Williams haderte, da die Gründerin erst 300 Stück verkauft habe. Außerdem müsse man an der Rezeptur arbeiten. Sie ging ohne Angebot. Hahn wies auf ihr tierversuchsfreie Produkt hin. Kofler zeigte sich begeistert, dass die junge Frau auf diese Idee gekommen sei und lobte die unternehmerische Kompetenz und Fantasie der Pitcherin. Er bot 250.000 Euro für 20 Prozent. Glagau reihte sich in das Lob ein, wollte aber nicht investieren. Dümmel hingegen bot das gleiche wie sein Südtiroler Kollege. Nach der Beratung mit einem Mentor und Unterstützer nahm Hahn Dümmel an Board. Deal für Summersaver.

Die Material-Vorstellung in der „Höhle der Löwen“

Rouven Brauers war der nächste in der „Höhle der Löwen“. Der Gründer ist leidenschaftlicher Surfer und Skateboarder. In den letzten 30 Jahren hat er über 10.000 Surfbretter gebaut und viel auf dem Gebiet geforscht. „In der Zeit bin ich auf ein Material gestoßen, welches mich sehr fasziniert hat. Und das ist Kork“, so Rouven, der mit Alexander Gebler im Studio pitchte und sagte: „Kork ist der Mantel der Korkeiche – mit faszinierenden Eigenschaften. Es ist wasserfest, gasdicht und isoliert sehr gut. Sowohl akustisch als auch thermisch.”

40 Millionen Zellen

Das Geheimnis liege in der Zellstruktur. In einem Kubikzentimeter Kork befinden sich 40 Millionen Zellen, die mit einem Gas-Luftgemisch gefüllt sind. Das mache Kork so leicht und so robust. Auch in puncto Nachhaltigkeit habe Kork Vorteile. „Beim Wachsen der Korkrinde nimmt diese viermal so viel CO2 auf, wie sie später bei der Weiterverarbeitung abgibt“, erklärte Gebler. Beide Founder haben ein Korkgranulat mit Kurzfasern und Harz verbunden. Dieser Faserverbund soll durch Stabilität, hohe Flexibilität, Dämpffähigkeit und Nachhaltigkeit überzeugen. Hardcork könne für die Luftfahrt, die Automobilbranche und in der Schiffsbranche, vor allem im Yachtbau, eingesetzt werden. Konkrete Anfragen lägen den Gründern bereits vor. Für die Expansion ihres Unternehmens benötigten sie 1.000.000 Euro für 20 Prozent der Firmenanteile.

Höhle der Löwen, Hardcork
(c) TVNOW / Bernd-Michael Maurer – Rouven Brauers (l.) und Alexander Gebler präsentierten mit Hardcork einen stabilen Faserverbund aus Kork.

Maschmeyer erwies sich als Kork-Fan, während Dümmel das Skateboard ausprobierte. Danach erklärten die Gründer, dass sie sich als Materialmarke verstehen würden, mit der man Plastik und Ähnliches ersetzen könne. Sie bezeichneten sich als Alternative zur Spannplatte und Karbon. Und hätten VW als Auftragsgeber, um gemeinsam die Möglichkeiten von Hardcork zu testen.

Kofler und Wöhrl störten sich jedoch an der Bewertung. Die Gründer erklärten, dass sie im Business-Plan mit einem Umsatzvolumen von 2,5 Millionen Euro rechnen würden. Als Problem für die Löwen erwies sich dabei aber, dass es bis auf die Testreihe mit dem Autohersteller sonst keine Aufträge gebe. „Zu vage“, nannte es Wöhrl und ging. Dümmel folgte, es sei nicht sein Bereich.

Berechtigte Zuversicht?

Die restlichen Löwen konnten sich nur schwer mit der Zuversicht der Gründer anfreunden, was dazu führte, dass auch Glagau ohne Angebot ging. Kofler fand es schade, dass die beiden ihre Argumentation mit Zahlen nicht belegen konnten. Wieder ein Löwe weniger. Maschmeyer konnte nicht greifen, womit die Gründer nennenswerte wirtschaftliche Einnahmen machen wollen würden. Kein Deal für Hardcork.

Endgültigkeit des Todes

Den Abschluss der Höhle der Löwen bildeten die Geschwister Helena und Andreas Hohnke. „Die Evertree-Urne lässt aus der Asche Verstorbener neues Leben in Form eines Baumes entstehen und trägt dabei auch noch ganz aktiv zum Klimaschutz bei“, erklärte Helena ihr Produkt. Als der Vater der Geschwister starb, wollten sich Beide mit der Endgültigkeit des Todes nicht zufrieden geben. Die Idee einer Urne, bei der aus der Asche eines verstorbenen Menschen oder Tieres ein Baum wächst und sie so in lebendiger Erinnerung bleiben, entstand.

Aus Friedhöfen Wälder machen

„Die Evertree-Urne spendet Trost und zwar in der schwersten Stunde eines Menschen. Zudem schützt sie noch aktiv das Klima, weil wir dadurch viele Bäume auf der ganzen Welt wachsen lassen wollen. Wir möchten aus Friedhöfen Wälder machen“, so die Gründer zu den Löwen. Es gibt aktuell fünf verschiedene Baumsamen zur Auswahl, die Evertree-Urne besteht aus einem neuartigen Biokunststoffgranulat und ist zu 100 Prozent biologisch abbaubar. Je nach Bodenbeschaffenheit löst sie sich nach ca. sechs bis zwölf Monaten komplett auf und übrig bleibt ein Baum – eine lebendige Erinnerung. Das Angebot: 75.000 Euro für 33 Prozent Firmenanteile.

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(c) TVNOW / Bernd-Michael Maurer – Helena und Andreas Hohnke aus Düsseldorf brachten mit Evertree und ihrer Urne bei der aus der Asche ein Baum wächst das Thema Tod in die Sendung.

Nach einem der emotionalsten Auftritte der Sendegeschichte ging es um Zahlen und Fakten. Innerhalb der sechs Monate hatten die Gründer einen Facebook-Kanal aufgebaut und durchweg positives Feedback erhalten. Anschließend drehte sich der Diskurs um rechtliche Dinge. Eingeäscherte Tiere könnten in Deutschland auch im Garten bestattet werden. Bei Menschen wäre das in ganz Europa, außer in Österreich und ihrer Heimat, möglich. Auch in den USA ginge das. Allerdings gebe es im Nachbarland Bewegung in dieser Thematik. Aktuell würden sich die Gründer aber auf Tierbestattung fokussieren.

Problem menschlicher Bestattungen

Kofler ging ohne Angebot, er wolle nicht mit Bestattungen Geschäfte machen. Dümmel hingegen meinte, man könne sich ruhig mit dem Tod beschäftigen. Allerdings sei dies nicht sein Bereich. Maschmeyer sah es ein, dass die Idee bei Tieren funktionieren könne, aber bei menschlichen Bestattungen sehe er das nicht. Dem widersprachen die Gründer und argumentierten mit ihren Erfahrungen aus Gesprächen mit Kunden, die mit ihrer Trauer umgehen wollten. Der Multi-Investor nannte Evertree eine romantische Idee und einmalig, doch die Gründer bräuchten seiner Meinung nach keinen Venture Capitalist, der mitverdienen wolle.

Schwerer Markenaufbau

Wöhrl und Glagau wussten, dass die Grabbestattungen zurückgingen, teuer wären, und dass es Waldfriedhöfe gebe. Die Investorin erzählte von einem persönlichen Schicksalsschlag, der sie unvorbereitet getroffen habe. Sie wünschte sich, dass die Satzungen in Deutschland bereits anders wären und würde die Gründer mit Tier-Krematorien verbinden, aber ein Investment müsse sie ablehnen. Glagau als letzter Löwe zeigte sich als ein Mensch, der sich mit dem Tod beschäftigt. Er hatte Lust einzusteigen, auch wenn er einen schweren Weg in Sachen Markenaufbau sehe. Er bot die gewünschten 75.000 Euro für 33 Prozent. Deal für Evertree.

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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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