02.10.2018

Höhle der Löwen: Umarmungsorgie und schwer beleidigte Investoren

In der fünften Folge von Höhle der Löwen ging es zur Sache. Hart verhandelnde FinTech-Gründer, Investment für Kindermöbel und ein Millionen-Deal, der aufgrund der Vorgänge am Ende der Sendung unterging. Doch der Reihe nach.
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Höhle der Löwen, Goleygo, Frank Thelen, Ralf Dümmel
(c) MG RTL D / Bernd-Michael Maurer - Diese beiden Gründer sorgten für Streit zwischen den Löwen.
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Gründer Brando Valencia und Annemarie Heyl, die bereits 2016 mit ihren Geschäftspartnern „Kale&Me“ (kaltgepresste Obst- und Gemüsesäfte) bei Höhle der Löwen präsentierten, eröffneten die fünfte Sendung mit ihrer „Chia-Bowl“. Heyl erinnert sich: „Einen Deal haben wir nicht bekommen, aber so viele tolle Tipps in dem Pitch, die wir dann auch zum Teil in die Tat umgesetzt haben“, sagt die Gründerin über damals. Heute wollte das Duo für zehn Prozent Firmenanteil 150.000 Euro fürs Joint Venture haben.

+++ HDL: Popo-Wackeln und Kampf um Rollator +++

„Uninvestierbar“

Valencia, ehemaliger Mitarbeiter bei „Kale&Me“, pitchte und sprach bei der Chia-Bowl von einer Lücke im Supermarkt für Vegetarier. Das gesunde Produkt gebe es in fünf verschiedenen Geschmacksrichtungen. Die Investoren diskutierten anfangs darüber und hatten grundsätzlich eine positive Grundhaltung – bis auf Dagmar Wöhrl, die als erste ausstieg. Was aber Ralf Dümmel, Carsten Maschmeyer und Frank Thelen, der aufgrund der Firmenstruktur dann doch von „uninvestierbar“ sprach, störte, war die Konstellation des Joint Ventures (50 Prozent Anteile von „Kale&Me“ an „Chia-Bowl“). Heyl gab jedoch nicht auf und besprach mit sich ihren CO-Foundern, ob man an der Firmenstruktur etwas ändern könne. In der Zwischenzeit kam bei den Investoren ein anderes Problem zum Vorschein. Auf dem Etikett der Chia-Bowl stand, dass man am Tag maximal 15 Gramm Chia-Samen essen dürfe, im Glas aber 30 Gramm steckten. Obwohl der Investor für die schnelle Entscheidungsfindung und Lösung in Sachen Firmenstruktur Lob über hatte, stieg Thelen als letzter schweren Herzens aus, da das Produkt noch nicht stimmig sei.

Höhle der Löwen: Investment für Hochstuhl

Der IT-Berater und Designer Alexander Haunhorst (32) hatte einen besonderen Ideen- und Namensgeber: Seinen Neffen. Es begann als Phillip, genannt Flippo, auf die Welt kam. Alexander wollte für ihn ein Möbelstück entwickeln, das ihn von der Geburt bis zur Einschulung begleiten kann. So entstand „flippo one”, das gleich vier Funktionen vereint: einen Hochstuhl mit verstellbarer Rückenlehne und Tischplatte, einen Kinderstuhl, einen Lernturm und eine Sitzbank, die vielseitig einsetzbar ist und bis zu 200 Kilogramm trägt. Der Erfinder bot für 50.000 Euro zehn Prozent. Dagmar Wöhrl stieg darauf ein.

Millionen-Deal für FinTech

Eine Million Euro für zehn Prozent der Firmenanteile, so lautet der Deal-Vorschlag von Alexander Michel (29) und Benjamin Michel (29). Die Zwillinge aus Frankfurt stellten den fünf Investoren ihren Finanzassistenten „Finanzguru“ vor. „Für möglichst viele Menschen wollen wir Finanzen magisch einfach machen”, so Benjamin Michel. Die App ist mit dem Bankkonto des Nutzers verknüpft und erstellt automatisch eine Übersicht über alle regelmäßigen Verträge, die das Konto zum Beispiel über Lastschriftverfahren belasten. Über die App lassen sich Verträge (etwa Zeitschriften-Abos, Fitnessstudio, Bahncard) kündigen oder verändern. „Finanzguru” soll aber nicht nur bei der Kontoverwaltung helfen, sondern auch mögliche Einsparpotenziale errechnen. Diese werden dem Nutzer direkt vorgeschlagen und können über die App gebucht und abgewickelt werden. Geplant wären hier Preisvergleiche im Bereich Stromtarife, Versicherungsprodukte, Kredite und Telekommunikation.

Harte Verhhandlungen

Beim charmanten Pitch stellten beide Gründer die kostenlose App vor und zeigten, wie einfach der „Finanzguru“, bei dem die Deutsche Bank bereits mit einer Million Euro für 24.99 Prozent eingestiegen ist, zu bedienen ist. Die Künstliche Intelligenz der App scannt die Kontobewegungen des Bankkontos und listet die Vorgänge für den User auf. „Ihr Jungs druckt Geld“, meinte Thelen, brachte aber zugleich mit Wöhrl das Thema Kundendaten auf. Nachdem beide Gründer versicherten, dass Datenschutz eine Top-Priorität für beide wäre, nannte Thelen die App, einer der Besten seit Bestehen von Höhle der Löwen. Trotz dieser Auszeichnung investierte er nicht, da die Deutsche Bank bereits involviert wäre. Thelen hätte keine Lust mehr mit Corporates zu diskutieren, wie er meinte. So blieb Carsten Maschmeyer über und forderte ein neues Angebot vom FinTech. Der Investor war aber mit den 12.5 Prozent, die folglich am Tisch lagen, unzufrieden und nannte 20 Prozent als Bedingung. Schlussendlich wurden es 15 Prozent für die Million. Damit war der größte Einzeldeal in der Sendungsgeschichte besiegelt.

Diamant für Augenbrauen-Pigmentierung

Beauty-Expertin Brigitte Steinmeyer (55) hat lange geforscht und probiert und stellte den Löwen nun ihre Lösung für Permanent Make-up der Augenbrauen vor: „Diamant Blading“. Dank eines geschliffenen Diamanten im Handstück des Bladers sollen feinste Härchen pigmentiert werden und die Augenbrauen ganz natürlich wirken. Das selbst entwickelte Equipment verkauft die gelernte Friseurin und Kosmetikerin nur an Fachpersonal und das nur nach einer Schulung. Seit 2014 ist Brigitte Steinmeyer mit „Diamant Blading” auf dem Markt, nun wollte sie mit einem Investment von 100.000 Euro für zehn Prozent der Firmenanteile das System zu einer weltweit bekannten Marke machen.

Nach der Vorführung an einem Model, wo ein schmerzfreier Prozess versichert wurde, stiegen zuerst Thelen, Dümmel und Wöhrl aus. Auch Maschmeyer zog sich aufgrund fehlendem Background in der Branche zurück. Judith Williams hingegen sah im Kosmetikbereich bei Steinmeyers Produkt mehr Schwierigkeiten als Chancen und stieg als letzte Investorin ebenfalls aus.

Neuartiges Verschlusssystem mittels Magnet

Der finale Pitch kam von Jérôme Glozbach de Cabarrus und Tim Ley aus Köln. Sie versprechen mit „Goleygo“ allen Hundebesitzerin das Ende von umständlichen Anleinen. Ley war davon stets so genervt, dass er nach anderen Lösungen suchte. So war die Idee zu „Goleygo“ geboren und nach zweieinhalb Jahren Entwicklungszeit entstand ein serienreifes Produkt. Die Gründer boten 25.01 Prozent für eine halbe Million Euro.

Funktion und neue Geschäftsmodelle

Eine Kombination aus Kugelstift und Magnet soll bei „Goleygo“ sogar bei schweren Hunden Zugkraft und zugleich Bewegungsfreiheit garantieren, wie das Duo erklärt. Zudem haben beide Männer Visionen für weitere potentielle Geschäftsmodelle, wie sie ausführen. Mit dem neuartigen Verschlusssystem sei es möglich, in andere Bereiche zu Skalieren, wie etwa im Segel-, Tauch-, und im allgemeinen Sportbereich, sowie der Fitnessbranche. Nachdem Maschmeyer mit Glozbach de Cabarrus erfolgreich einen Schaukeltest (in Sachen Zugkraft) absolviert hatte, ging es in die Verhandlungsgsrunde. Und die brachte ein Novum.

Cliquen-Bildung unter Investoren

Dümmel und Thelen besprachen sich privat, was zur Folge hatte, dass auch die restlichen Investoren gemeinsame Sache machten. Thelen, der die Erfindung eine „brillante Mechanik“ nannte und der zum ersten Mal mit Dümmel kooperierte, nannte 35 Prozent für 500.000 Euro Anteile als Forderung für einen Deal mit den beiden Juroren. Just in diesem Moment, als der Investor die Zahlen aussprach, sprangen die restlichen Jury-Mitglieder auf und berieten sich ebenfalls im Stillen. Kofler, Wöhrl und Maschmeyer ließen, für den TV-Seher schwer zu verstehen, diverse Zahlen fallen, als Dümmel im Spaß meinte, man könne ja bereits jetzt den Deal abschließen.

Harte Kritik an Vorgangsweise

Überraschenderweise hörten die Gründer diesen geflüsterten Vorschlag und stimmten plötzlich zu. Während die drei sich beratenden Investoren völlig perplex fragten, was los sei – und kaum glauben wollten, dass tatsächlich bereits ein Deal geschlossen wurde, kam es weiter vorne zu einer Umarmungsorgie, die in Jubelposen von Dümmel und Thelen gipfelte. Der Deal wurde geschlossen, ohne auf ein Gegenangebot der anderen Jury-Mitglieder zu warten. „Er freut sich wie ein Kind“, sagte Thelen glücklich und lachend über Dümmel, bevor er von Maschmeyer und Wöhrl Kritik für diese Aktion bekam. „Ich bin echt sauer. Das macht man nicht“, sagte der Finanzunternehmer in Richtung seines Sitznachbarn. Dann endete die Folge mit bedrückten Blicken. Und Schweigen.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

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Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

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„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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