18.04.2022

„Höhle der Löwen“: Maschmeyer und Williams mit „Schaf-Investition“

In dieser Folge der "Höhle der Löwen" ging es um knuspriges Bauchfleisch, Rettungswesten-T-Shirts und Nägelkunst. Zudem packte ein Startup Blumen in Schafssocken, während ein anderes E-Reader für Blinde lesbar machte.
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(c) RTL / Bernd-Michael Maurer - Anne Baltes-Schlüter (l.) und Alice Özserin aus Berlin präsentieren mit The Plant Box Balkonbepflanzung in Schafswolle.

Die ersten in der „Höhle der Löwen“ waren Alice Özserin und Anne Baltes-Schlüter. Die beiden betraten das Studio mit zwei Schafen: Heidi und Peter. Denn, bei The Plant Box handelt es sich um eine Balkonkastenbepflanzungen in einer Socke aus Schafswolle.

„Ich habe festgestellt, wie schmutzig es wird, wenn man einen Balkonkasten bepflanzt. Wenn man dann noch ohne Auto zum Baumarkt und Erde und Pflanzen schleppen muss, im worst case sogar bis in den vierten Stock – dann hat man den Kaffee auf“, erklärte Baltes-Schlüter den Löwen. „Kein Wunder, dass es so viele triste und kahle Balkone in Deutschland gibt.“

Pflanzenkreationen in Socken

Deshalb bietet das Startup fertig arrangierte Pflanzenkreationen an, die in den Balkonkasten eingelegt werden müssen. In eben jener Socke aus Schafswolle.

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RTL / Bernd-Michael Maurer – Anne Baltes-Schlüter (l.) und Alice Özserin konnten mit Socken aus Schafswolle die Löwen begeistern.

„Schafswolle hat ganz viele tolle Eigenschaften“, führte Gartenbauwissenschaftlerin Özserin im Studio aus. „Sie ist biologisch abbaubar und wasserregulierend.“

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Dazu kämen Inhaltsstoffe wie Kalium, Phosphor, Stickstoff oder Schwefel. Die Kund:innen können aktuell unter einer Auswahl von bis zu 25 Pflanzenkreationen wählen, die entweder nur in der Schafswolle oder optional in der Schafwolle und der eigens entwickelten Plant Box (hergestellt aus 100 Prozent recycelten Pflanzenöl) geliefert werden. Die Forderung: 150.000 Euro für zehn Prozent.

Nach dem Pitch gab es viel Lob für die Gründerinnen und ein Doppel-Angebot von Carsten Maschmeyer und Judith Williams. Beide wollten insgesamt 20 Prozent für 150.000 Euro. Deal für The Plant Box.

Bavarian Meat in der „Höhle der Löwen“

Die nächsten in der „Höhle der Löwen“ waren Alexander Feilen und Tobias Daniel, die sich vor sechs Jahren über ihre Partnerinnen kennengelernt und schnell ihre gemeinsame Leidenschaft, das Grillen, entdeckt haben.

Damit das Grillgut in Zukunft perfekt gelingt, haben die beiden Bayern den Bavarian Rescher (nach der Aufzeichnung in BBQ-Rescher umbenannt) entwickelt, den sie den Löwen schmackhaft machen wollten.

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RTL / Bernd-Michael Maurer – Tobias Daniel (l.) und Alexander Feilen präsentieren mit dem Bavarian Rescher ein Grillutensil für Fleisch und Fisch.

Ihr Bavarian Rescher soll für „den perfekten Garpunkt und die perfekte Kruste bei Fisch und Fleisch“ sorgen. Hergestellt ist ihr Produkt aus einem Stück Edelstahl, mit Haltegriffen sowie Einkerbungen für das Grillgut. Ihr Angebot: 50.000 Euro für 20 Prozent Firmenanteile.

Nach dem Pitch meinten manche Juroren, dass sie sich, trotz großem Lob, keinen Erfolg vom Bavarian Rescher vorstellen könnten. Ralf Dümmel hingegen hatte eine andere Sichtweise und bot 50.000 Euro für 25 Prozent. Auch Dagmar Wöhrl zeigte Interesse und wollte als bayrische Landsfrau mit dem gleichen Angebot einsteigen. Die Gründer nahmen jedoch den Hamburger mit ins Boot. Deal für Bavarian Rescher.

Ein T-Shirt als Rettungsweste

Die dritten in der Höhle der Löwen waren Wassersportler Marco Colombo, Gian-Luca Menn und Nadine Zdych. Die Idee zu ihrem Startup Res-T basiert auf einem schweren Unfall der Freundin des ehemaligen italienischen Profi-Zehnkämpfers Colombo mit dem Stand-up-Paddelboard.

„Sie ist auf dem Board ausgerutscht und gefallen, hat sich die Schulter dabei ausgekugelt und konnte den Arm nicht mehr bewegen“, erklärte er. „Mit letzter Kraft konnte sie sich ans Ufer retten, doch das hätte auch ganz anders ausgehen können.“

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RTL / Bernd-Michael Maurer – Gian-Luca Menn (l.), Marco Colombo und Nadine Zdych haben mit Res-T ein Shirt mit integrierter Schwimmweste erfunden.

Jedes Jahr sterben nach WHO-Statistiken weltweit mindestens 236.000 Menschen durch Ertrinken. Deshalb haben die Founder:innen mit Res-T ein Wassersport-Shirt mit UV-Schutz entwickelt, das Bewegungsfreiheit garantiere. Der Clou dabei: „Innerhalb von zwei Sekunden wird aus unserem T-Shirt eine richtige Rettungsweste“, erklärte Zdych. Möglich sei das durch eine kleine im Brustbereich eingearbeitete CO₂-Kartusche und eine Kordel, an der der Träger ziehen muss, um den Aufblasmechanismus auszulösen. Für ihr Startup benötigten die drei Wassersport-Fans 80.000 Euro und boten dafür 15 Prozent Firmenanteile.

Nach dem Pitch zeigten die Löwen äußerst große Skepsis, ob das Startup die relativ nischige Zielgruppe erreichen kann. Sämtliche Versuche der Gründer:innen, die Investoren vom Gegenteil zu überzeugen, misslangen. Kein Deal für Res-T.

Gründer nageln Portraits in der „Höhle der Löwen“

Als nächstes schritten Thomas Willberger und André Gall in die „Höhle der Löwen“. Mit WireStyle präsentierten sie jedem Löwen sein ganz persönliches Portrait – und das aus tausenden Nägeln und einem einzigen kilometerlangen Faden.

„Angefangen hat alles an Weihnachten 2018“, reminiszierte Willberger. „Damals wollte ich meiner Freundin ein unvergessliches Weihnachtsgeschenk machen und ein Fadenbild herstellen.“ Gesagt, getan: Thomas erster Versuch kostete ihn 400 Nägel, 50 Meter Faden und 16 Stunden seiner Zeit.

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RTL / Bernd-Michael Maurer – André Gall (l.) und Thomas Willberger brauchten nur einen Faden und Nägel, um in der „Höhle der Löwen“ zu punkten.

Die Founder haben sich daraufhin überlegt, wie so ein Bild aussehen würde, wenn man statt einiger hundert mehrere tausend Nägel und statt einigen Metern mehrere Kilometer Faden verwende. Der Diplom-Physiker und Fotograf baute einen Roboter, der die Nägel vollautomatisch mit einer Geschwindigkeit von zehn Nägeln pro Sekunde in die Platte schlägt und danach den Faden an den Nägeln entlang zieht.

„Dafür habe ich eine Software geschrieben, die aus einem beliebigen Bild ein fotorealistisches Fadenbild berechnet“, ergänzte Willberger, der einen Bachelor in Mechanical Engineering hat und darüber hinaus Programmierer ist. Im Online-Shop können Kund:innen fertige Motive bestellen oder eigene Bilder hochladen. Damit ihr Unternehmen wachsen kann, benötigten die beiden Gründer ein Investment von 200.000 Euro und wollten dafür 15 Prozent ihrer Firmenanteile abgeben.

Die Löwen waren bei näherer Inspektion der Kunstwerke voller Begeisterung, zweifelten aber an den Kundenbindungsmöglichkeiten. Bis auf Nils Glagau, der 200.000 Euro für 20 Prozent bot. Die Gründer kehrten mit einem Gegenangebot wieder und zeigten sich bereit 17 Prozent abzugeben. Am Ende wurden es 17,5 Prozent. Deal für WireStyle.

E-Book-Reader für Blinde

Den Abschluss der „Höhle der Löwen“ bildete Ralph Brey. Nebenberuflich ist der Handelsunternehmer Thriller-Autor. 2013 veröffentlichte er seinen ersten Roman und verteilte seine Bücher am Arbeitsplatz. Da aber einer seiner Kollegen am Erblinden war, motivierte ihn dieses Schicksal dazu Smartbraille zu erfinden. Ein E-Book-Reader für Blinde, bei dem die Elektronik auf ein Minimum reduziert ist und lediglich ein elektronisches Braille-Zeichen genutzt wird.

RTL / Bernd-Michael Maurer – Ralph Brey will mit Smartbraille die Literatur für blinde Menschen noch mehr öffnen.

Mit einem Sensor – ähnlich wie bei einer PC-Maus – lesen erblindete Personen auf einer virtuellen Seite und spüren am Zeigefinger die Veränderung des Braille-Buchstabens. „Wir haben eine Software geschrieben, die ein E-Book in ein virtuelles Braille-Buch konvertiert, das wiederum auf einen E-Reader geladen werden kann“, erklärte Brey konkret. „Smartbraille bedeutet für blinde Menschen Zugang zur Literatur, zu Bildung, zu Inklusion und Selbstbestimmung.“ Die Forderung: 300.000 Euro für 20 Prozent der Firmenanteile.

Für diese innovative Idee bekam Brey sehr viel Lob, jedoch konnte sich kein Löwe für einen Einstieg in das Startup überzeugen lassen. Es gab Zweifel an den Vertriebsmöglichkeiten und auch die Aussicht, dass es noch weitaus mehr Kapital bedürfen würde, um das Produkt zur Serienreife zu bringen, wurde für die Löw:innen zum Problem. Am Ende gab es Zustimmung für das Vorhaben, das Leben von blinden Menschen durch Literatur anzureichern, aber keinen Deal für Smartbraille.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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