23.10.2018

Höhle der Löwen: „Eigentlich keine Lust mit euch zu reden“

In der achten Folge der aktuellen Staffel der Höhle der Löwen erregte der Auftritt der Gründer Frank Steinmetz und Christoph Hohl die Gemüter der Investoren. Weiters ging es diesmal um "relaxende Tierklänge", Saft aus Birken, Lauftracker und Kaninchen-Urin.
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Höhle der Löwen, Frank Thelen, Georg Kofler, Dagmar Wöhrl, Ralf Dümmel, Carsten Maschmeyer, Judith Williams
(C) MG RTL D / Bernd-Michael Maurer - Bei Höhle der Löwen wurde diesmal unter anderem ein Windelsensor vorgestellt.
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Kaninchenzüchter Sven und Sandra Arnold haben mit „Sanilu Clean“ ein Produkt entwickelt, das die Käfige von Kleintieren säubern soll. Die Schweizer wollten bei Die Höhle der Löwen 60.000 Euro für zehn Prozent Firmenanteile. Nachdem das Reinigungsmittel den Schrubb-Vergleich mit Wasser bestanden hat und das Ehepaar beweisen konnte, dass ihr Mittel Urinsteinablagerung erfolgreich entfernt, ging es in die Vehrhandlungsrunde. Frank Thelen stieg als erster aus, Carsten Maschmeyer wünschte ihnen Erfolg, schloss sich Thelen aber an.

+++ HDL: “Den Schweiß der Edlen nicht wert” +++

Williams als stellvertretende Pitcherin

Am Ende blieb Ralf Dümmel über. Judith Williams drängte ihn dazu in das, laut Gründer, tierfreundliche Produkt zu investieren. „Ich besorge ihnen jetzt diesen Deal“, sagte sie zu den Pitchern. Dümmel zeigte sich unsicher und stieg trotz Überredungskünsten von Williams aus. Was wiederum zur Folge hatte, dass sich die US-stämmige Investorin erneut einklinkte und Dagmar Wöhrl mitnahm. Beide forderten gemeinsam 20 Prozent für 60.000 Euro. Es kam zum Deal.

Ein Windelsensor

„Curaluna“ von Frank Steinmetz und Christoph Hohl ist ein Windelsensor, der Usern am Smartphone per Funkmodul Bescheid gibt, wenn Wickelzeit ist. Dabei richtet sich das Produkt nicht bloß an Eltern, die Babys wickeln müssen, sondern adressiert auch pfelgebedürftige ältere Menschen, die ebenfalls auf Windeln zurückgreifen müssen. Das Duo wollte 600.000 Euro Investment für zehn Prozent Anteile.

Pannen bei Vorführung

Allerdings gab es bei der Vorführung des Sensors Pannen. Die Löwen sollten in präparierte Windeln Flüssigkeit leeren, damit das System am Handy Alarm schlägt. Während es bei Gregor Kofler noch passte, ging bei Thelen und Wöhrl ebenfalls das Signal los, obwohl beide Investoren nichts getan hatten. Das Handy zeigte sogar an, dass die Probewindel von Wöhrl gewechselt worden wäre, obwohl das nicht der Fall war.

Ein wütender Investor

Nach diesem Fauxpas hielt Thelen ein Plädoyder für IoT und betonte, dass in heutigen Zeiten mit den möglichen Technologien das direkte Nachsehen, Fühlen oder Riechen der Windel sinnlos sei. Er finde die Idee der Gründer gut – die Umsetzung aber schlecht. Das Produkt müsse kleiner, flacher und biegsamer sein, zwecks Komfortabilität. Auch Kofler übte Kritik an den Foundern und fand die Bewertung abenteuerlich und stieg empört aus. Wöhrl stimmte zu und verabschiedete sich. Maschmeyer als letzter Höhle der Löwen Juror begann schlussendlich auch seine Meinung kundzutun: „Eigentlich habe ich keine Lust mit ihnen zu reden“. Das Thema jedoch wäre gut, so der Investor.

Doch Risikokapital von Maschmeyer

Maschmeyer, der bei pflege.de beteiligt ist, wusste, dass er für die Gründer eine große Chance sei, attestierte ihnen aber „völlige Gedankenlosigkeit“ oder „Gier bishin zur Grenze der Unverschämtheit“. Jedoch erzählte der Investor in weiterer Folge emotional über seine verstorbene und zuletzt pflegebedürftige Mutter, wo er sich ein ähnliches Produkt gewünscht hätte. Obwohl er sauer auf den Auftritt beider Gründer war, bot er 50.000 Euro Starthilfe als reines Risikogeld, um „Curaluna“ gemeinsam zu entwickeln. Nach der Testphase in Pflegeheimen und einem fertigen Patent würde der Investor auf die gewünschten 600.000 Euro hochfahren, jedoch 25.1 Prozent dafür wollen. Steinmetz und Hohl stimmten zu.

Birkensaft aus Estland

Anne -Liis Theisen hat mit „Ösel Birch“ ein Startup gegründet, das Birkensaft produziert. Die Estin wollte 60.000 Euro für 20 Prozent Anteile des Familienunternehmens, das den fermentierten Birkensaft in diversen Geschmacksrichtungen produziert. Nach der Kostprobe der kaloriearmen Getränke, wurde das Problem besprochen, dass das Birkenanzapfen in nur zwei Wochen im Frühjahr geschehen müsste. Diese Einschränkung der Produktion war für Wöhrl der Grund auszusteigen. Williams gab den Rat, sich auf nur eine Geschmacksrichtung zu konzentrieren. Theisen kämpfte mit Argumenten, wurde von der Jury gelobt, bekam aber kein Investment.

Hochfrequente Klangwellen

„Relaxopet“ vom Hypnose-Therapeut Frank Bendix ist eine Erfindung, die Tiere in tiefe Entspannung versetzen soll. Das mobile Gerät funktioniert mittels hochfrequenter Klangwellen. Hinter den hörbaren Melodien befänden sich noch sechs für das menschliche Ohr unhörbare Klänge, die für das tierische Gehör wahrnzunehmen wären. Es sei auch möglich „Relaxopet“ derart einzustellen, sodass nur das Tier „beschallt“ wird. Der Gründer wollte 100.000 Euro für zehn Prozent.

Zwei Angebote für Relaxopet

Bendix hat seine Erfindung bisher für Hunde, Tiere und Pferde konzipiert und plant ein weiteres Addon für Vögel. Der Umsatz von „Relaxopet“ betrug in den letzten fünf Monaten rund eine Million Euro. Dagmar Wöhrl bot exakt die gewünschte Summe. Auch Dümmel fand den Gründer, der als Einzelkämpfer 22.000 Stück verkauft hat, beeindruckend und bot 100.000 Euro für 15 Prozent. Er bekam mit dem schlechteren Angebot dennoch den Zuschlag.

App für Laufdaten

Die letzten Pitcher bei Höhle der Löwen waren Benjamin Bruder und Patrick Haas  mit „Tracktics“. Einer App, die beim Fußball bestimmte Lauf-Leistungsdaten aufzeichnet und darstellt. Die Gründer wollten eine Million Euro für acht Prozent. Der Tracker, der per elastischem Gürtel direkt am Körper getragen wird, überträgt die Daten (etwa Heatmap) per App auf Smartphone oder Tablet.

Von Mini-Real Madrid genutzt

Laut Gründern seien sie das meistgesmutze Tracking-System in der DACH-Region auf Fußballplätzen und würden sogar von der „Fundacion Real Madrid Fußballschule“ genutzt. Da sich das Gerät nur auf die läuferischen Qualitäten bezieht, stieg bei der Jury der Zweifel über die Sinnhaftigkeit auf. Wöhrl stieg als erste aus. Die Gründer bezogen sich daraufhin auf den Netzwerk-Effekt im Fußball und kämpften um ihre Bewertung. Sie brachten zusätzlich den „Gamification-Aspekt“ ein, bei dem sich Team-Kameraden um bessere Leistungen „battlen“ könnten. Kofler bot danach die Million für 35 Prozent. Die Gründer schlugen allerdings überzeugt aus.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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