17.09.2019

Die Höhle der Löwen, Folge 3: So bewertet Florian Kandler die Pitches der Startups

Am 10.9. wird die zweite Folge der sechsten Staffel von "Die Höhle der Löwen" ausgestrahlt. Florian Kandler, Österreichs bekanntester Pitching-Experte, bewertet die Auftritte der Startups.
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Startup Report Austria 2018
(c) Valerie Voithofer: Startup Report Austria Mastermind Florian Kandler

Heute (17. September) wird die dritte Folge der beliebten deutschen Startup-Show “Die Höhle der Löwen” auf Vox ausgestrahlt. Und auch diesmal analysiert Florian Kandler, Österreichs  bekanntester Pitch-Coach, wieder die Auftritte der Startups.

+++ So bringst du dein Startup in die Finanzierungsrunde +++

Im Zentrum steht dabei, was andere Gründer daraus lernen können, um ihren eigenen Pitch zu perfektionieren. Dazu werden im Lauf der Sendung die Video-Analysen des Experten jeweils nach dem Pitch des Startups in diesen Artikel integriert. Am Ende der Sendung sind alle Analysen der Startup-Pitches hier online on-demand verfügbar.

Die folgenden Startups pitchen in der dritten Episode der sechsten Staffel von “Die Höhle der Löwen”.

Stickerstars

Stickerstars bietet seinen Kunden, zum Beispiel kleinen Sport-Vereinen, die Möglichkeit, ein eigenes Sammelalbum zu kreieren. Alle Spieler, Trainer, Betreuer, Vorstandsmitglieder werden fotografiert. Die Sticker soll es anschließend im lokalen Supermarkt geben.

Die Tagline von Kandlers Analyse: Perfekter Einsatz von Witz&Charme; Vorwegnehmen kritischer Fragen; Aufbau von Spannung und Aufmerksamkeit.

Taste Hero

Taste Hero ist ein Flaschenaufsatz, der sich auf jede handelsübliche Bier-Flasche aufstecken lässt. Durch spezielle Zacken wird das Bier aufgewirbelt und mit Sauerstoff angereichert. So schmeckt das Flaschenbier so, als sei es frisch gezapft worden, heißt es von den Gründern.

Die Tagline von Kandlers Analyse: Schwacher Abschluss des Pitch, und konkreter Vorschlag für einen besseren Abschluss.

 

SunCrafter

SunCrafter produziert einen mobilen Solar-Hub. Die Generatoren, die bei „Die Höhle der Löwen“ vorgestellt werden, generieren komplett eigenständig und unabhängig Strom. Am Tag sammelt und speichert das Gerät Sonnenenergie. Der Strom kann dann nicht nur tagsüber, sondern auch in der Nacht abgerufen werden.

Die Tagline von Kandlers Analyse: Gefahren und Tipps für Pitches in Fremdsprachen mit Sprachbarrieren.

iCapio

iCapio ist ein innovatives Angelködersystem, das den Geruchssinn der Fische reizt. Es wird wenige Zentimeter über dem  eigentlichen Köder montiert. Durch die Bewegung im Wasser geben die darin eingelegten Kapseln langsam den natürlichen Fischgeruch ab. Der Kunstköder wird dadurch „zum Leben erweckt“.

Die Tagline von Kandlers Analyse: Großartige Umsetzung von „Education“; die Methode des „Hero Frame“; guter Einsatz von Humor, selbst wenn man sehr angespannt und nervös ist.

Renjer

Renjer ist ein Snack, der aus Trockenfleisch von Wildtieren besteht. Das Sortiment des Startups mit österreichischem Co-Founder umfasst mittlerweile Rentier-, Elch- und Hirschfleisch.

Die Tagline von Kandlers Analyse: Wenn Investoren deinen Pitch hi-jacken – Fehler und Tipps.


Über Florian Kandler

Florian Kandler ist Seriengründer, Herausgeber des Startup Report, Host des Gründer & Zünder Podcast, Keynote Speaker bei Konferenzen in Europa und Lehrer bei Akzeleratoren und Inkubatoren in mehreren Ländern. Seine eigenen Startups haben mehrere Millionen von Business Angels und VCs aus Europa und den USA geraist – darunter auch Rocket Internet und Oliver Samwer. Florian lebte in Silicon Valley, Kopenhagen, München und derzeit in Wien.

Gründer aus 15 Ländern haben mit der Hilfe von Florian Kandler durch Einzelcoachings, Workshops und seinen Online-Programmen Investoren gefunden und skalierbare Startups aufgebaut. Durch die Pitch-Analysen will er sein Wissen für junge und angehende Gründer verfügbar machen und ihnen helfen, ihre Startups noch erfolgreicher vor Investoren, Kunden oder Geschäftspartnern zu pitchen.

⇒ Zu Kandlers Page derperfektepitch.at

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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