19.10.2020

Höhle der Löwen-Finale: Investoren treffen auf den „härtesten Verhandler der Showgeschichte“

Beim Staffelfinale von "Die Höhle der Löwen" wurden hohe Anteil abgegeben, es ging um Plastikeinsparung und lokales Superfood. Zudem kamen zwei Löwen beim Ausverhandeln eines Deals ordentlich "ins Schwitzen".
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Höhle der Löwen, Dümmel, Maschmeyer, Kofler, Wöhrl, Glagau, Rosberg, Williams, Nui Cosmetics
(c) TVNOW / Bernd-Michael Maurer - Swantje van Uehm aus Berlin präsentierte mit NUI Cosmetics Naturkosmetik.
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Die ersten beim Staffelfinale auf der Höhle der Löwen-Bühne – die bisher immer Montags um 20.15 Uhr bei VOX zu sehen war und weiterhin jederzeit auf Abruf über TVNOW.at nachsehbar ist – waren Richard Birich und seine Cousine Inga Plochow. Sie präsentierten den Löwen die erste wiederverwendbare Wasserfilterkartusche. Leitungswasser zu trinken, erspart nicht nur das Kistenschleppen, sondern ist auch nachhaltig. Doch manchmal ist es unumgänglich, das Wasser aufgrund von enthaltenen Schwermetallen, Schadstoffen wie Blei und Chlor oder des Geschmacks zu filtern, so die Gründer.

24 Kartuschen pro Jahr im Müll

Mit einer Tischwasserkanne sei das zwar kinderleicht, aber der regelmäßige Austausch der Filterkartuschen produziert eine Menge Müll und macht aus Umweltschutzgründen keinen Sinn. Innerhalb von zwei Jahren werden 24 Kartuschen verbraucht. „So landen jährlich über zwölf Millionen Kartuschen im Restmüll. Dabei ist die Filterkartusche einwandfrei, es ist lediglich das Filtermedium erschöpft“, erklärt der Gründer.

Trinkwasserfilter-System in der Höhle der Löwen

Da es keine Alternative zu den üblichen Produkten auf dem Markt gab, hat Richard Birich Yucona entwickelt. Das Trinkwasserfilter-System besteht aus der wiederverwendbaren Kartusche und den Filtertaschen aus Vlies mit natürlicher Aktivkohle aus Kokosnussschalen. Nur diese müssten dann zukünftig gewechselt werden. Dadurch werde bis zu 96 Prozent des Kartuschenmülls eingespart. Die ersten Packages konnten bereits online verkauft werden. Um zu wachsen, benötigen die Gründer ein Investment von 250.000 Euro und bieten dafür 20 Prozent der Firmenanteile an.

Yucona
(c) TVNOW / Bernd-Michael Maurer – Inga Plochow und Richard Birich brachten ihre wiederverwendbare Wasserfilterkartusche „YUCONA“ mit.

In einem Jahr zwei Millionen Umsatz?

Die Firma kann bisher 16.000 Euro Umsatz und für die Marke einen Gebrauchsmusterschutz vorweisen. Im Business-Plan seien zwei Millionen Euro für nächstes Jahr eingeplant.

Fehlendes Zertifikat

Konzernchef Nils Glagau glaubte jedoch nicht daran und stieg als erster aus. Familienunternehmerin Dagmar Wöhrl folgte, da dem Startup in Sachen Trinkwasserqualität das deutsche Zertifikat noch fehle. Auch Carsten Maschmeyer zog sich zurück, ihm war unter anderem der Gründer „zu selbstbewusst“ und die Firmenbewertung zu hoch.

Produkt großartig

Beauty-Queen Judith Williams stimmte passiv zu und meinte, der Gründer müsste sich etwas beim Präsentieren und Verhandeln zurücknehmen, das Produkt wäre aber großartig.

Dümmel schickt Gründer hinter die Bühne und…

LEH-Experte Ralf Dümmel, der das Wasser-Geschäft gut kennt, meinte, die Gründer hätten etwas entwickelt, das der „absolute Hammer“ sei. Allerdings wäre die Bewertung deutlich zu hoch. Statt ein Angebot zu machen, sandte er die Gründer hinter die Bühne, um mit einem besseren Deal-Vorschlag zurückzukehren.

…fordert mehr Anteile für Cousine

Inga Plochow und Richard Birich kamen mit folgendem Vorschlag zurück: 250.000 Euro für 45 Prozent Beteiligung. Nach diesem überraschendem Angebot, machte der Löwe etwas Ungewöhnliches: Er nahm 35 Prozent für die Viertelmillion und verlangte, dass Plochow zu den bisherigen fünf Prozent Anteilen, die ihr gehörten, die restlichen zehn dazubekäme. Deal für Yucona.

2000 Jahre altes Rezept

Die nächsten Gründer in der Höhle der Löwen hatten die Idee zu einem lokalen Superfood. Jannis Birth und Alexander Wies verbrachten während einer gemeinsamen knapp dreijährigen Reise zwei Jahre auf einer Vulkaninsel inmitten eines Süßwassersees in Lateinamerika und arbeiteten dort auf einer biologischen Plantage. Durch sein Fernstudium der Philosophie stieß Birth zufällig auf ein 2000 Jahre altes Rezept – ein sonnengetrocknetes Flachbrot aus Getreidesprossen.

Schon vor Ort haben sie dieses Rezept ausprobiert und die Rezeptur immer weiter verbessert. Zurück in Deutschland gründeten sie ihr eigenes Unternehmen AHO.BIO – mit lokalen Zutaten. Die Grundlage für ihre Cracker ist immer eine alte Getreidesorte, sowie Leinsamen und Sonnenblumenkerne aus Deutschland – je nach Geschmacksrichtung mit Gewürzen verfeinert.

Verpackung kompostierbar

Für zwei Tage wird der Getreidebrei schonend bei 42 Grad gedörrt, so bleiben alle Nährstoffe und Enzyme erhalten. AHO.BIO ist zu 100 Prozent bio und vegan, reich an Eiweiß, Vitaminen, Mineralstoffen und Omega 3-Fettsäuren. Die Verpackung ist kompostierbar. Für den Ausbau ihres Unternehmens benötigen Birth und Wies 75.000 Euro und boten den Löwen 15 Prozent der Firmenanteile.

Knäckebrot & Pizza

Nach der Vorstellung meinte Dümmel sich an Knäckebrot erinnert zu fühlen, während Maschmeyer und Kofler äußerten, die Pizza-Variante schmecke ihnen nicht.

Fragwürdiges Kompliment?

Das Konzept vom „lokalem Superfood“ indes kam bei den Löwen jedoch gut an. Kofler gratulierte beiden Gründern zur persönlichen Weiterentwicklung vom „Hippie-Dasein“ zu Unternehmern, stieg aber aus. Wöhrl fand das Gründer-Duo großartig, konnte aber nicht investieren, da ihr das Produkt nicht schmeckte.

Die letzte Hoffnung

Auch Maschmeyer stieß in die gleiche Kerbe und ging ebenso als potentieller Investor. Dümmel folgte seinen Vorgängern und ließ Nils Glagau als letzte Hoffnung über.

Kein Höhle der Löwen-Deal

Der gestand, ebenfalls einen bunten Lebenslauf zu haben, nannte die Gründer authentisch, hatte aber ebenfalls Probleme mit dem Geschmack. Kein Deal für Aho.

Der rote Lippenstift

Mit NUI Cosmetics hat Swantje van Uehm eine Produktwelt mit natürlichen und veganen – aber auch stylischen – Kosmetikprodukten erschaffen. Die Gründerin pitchte ihre Idee als Dritte im diesjährigen Finale der Höhle der Löwen und erzählte gleich von den Anfängen. Begonnen hat alles mit einem roten Lippenstift.

Blut der Schildläuse

Denn in den vielen herkömmlichen Produkten ist Karmin, das Blut der Schildläuse, enthalten. Alternativen aus der Naturkosmetik hatten aber nicht die gewünschten modernen Farben in ihrem Angebot. Also kreierte Swantje ihren eigenen Lippenstift ohne synthetische Inhaltsstoffe und ohne Karmin. Mittlerweile umfasst ihr Sortiment 13 Kategorien, darunter Produkte für die Augen oder den Teint.

NUI, Höhle der Löwen
(c) TVNOW / Bernd-Michael Maurer – Swantje van Uehm drängt mit ihrer NUI Cosmetics“ in die glamouröse Naturkosmetikwelt hinein.

Patentierte Verpackung

Eine weitere Innovation ist ihr besonderes Packaging: Für Produkte wie Eyeshadow, Bronzer und andere hat die Gründerin eine patentierte Verpackung entwickelt, die aus recyceltem Material besteht und in Deutschland hergestellt wird. NUI Cosmetics ist bereits erfolgreich am Markt und war von Beginn an profitabel. Van Uehm erhofft sich durch einen Deal mit den Löwen vor allem einen strategischen Partner, mit dem sie ihre Produkte weiterentwickeln und die Marketing- und Vertriebsmaßnahmen ausbauen kann. Das Angebot der Gründerin an die Löwen: 250.000 Euro für 20 Prozent ihrer Firmenanteile.

Style und Farben

Die Gründerin, die 2009 mehrere Monate im Krankenhaus lag, um ihr Leben gebangt und dort den Gedanken entwickelt hatte, Unternehmerin zu werden, diskutierte mit den Löwen um ihre genaue Intention in Sachen Naturkosmetik. Bisheriges in dem Bereich wäre langweilig. Sie würde mehr Wert auf starke Farben und Style legen.

Eine Million Euro Umsatz

Nils Glagau und Georg Kofler stiegen ziemlich rasch aus, während vor allem Judith Williams interessiert zuhörte. Besonders als die Gründerin kundtat, dass sie eine Million Euro Umsatz seit 2017 geschafft hatte.

Kein USP

Die drei Löwen waren allesamt relativ rasch weg. Wöhrl meinte indes, das Motto der Gründerin mit „natürlich & vegan“ wäre nicht neu und sogar zu stark am Markt vertreten. Auch sie ging ohne Angebot.

Löwin verlangt 40 Prozent

Swantje van Uehm wollte nicht aufgeben und sagte, sie gehe nicht ohne Löwen aus dem Studio. Williams hatte tatsächlich Lust mitzumachen und bot 250.000 Euro für satte 40 Prozent.

Deal or No Deal…

Die Gründerin ging in die Verhandlungsrunde und verlangte 300.000 Euro für 40 Prozent. Williams versicherte daraufhin, dass benötigtes Kapital natürlich folgen würde, die Gründerin müsse sich keine Sorgen machen. Schlussendlich blieb der Deal mit der Viertelmillion bestehen.

Inspiriert durch Kinder

Nummer vier in der Folge der Höhle der Löwen war Eike Meyer, der sich inspiriert durch seine beiden Kinder, auf die Suche machte, nach einer Möglichkeit Plastik zu sparen und nachhaltiger zu leben. Seitdem wird Obst und Gemüse auf dem Wochenmarkt und ohne Verpackung gekauft oder Wasser wird aus dem Wasserhahn bzw. aus Mehrwegflaschen getrunken.

Reinigungskonzentrate in Glasflaschen

„Doch bei einer Sache haben wir nichts für uns finden können, und das waren Reinigungsmittel“, erinnert sich der Familienvater. Das sollte sich ändern. Mit Twentyless stellte Eike den Löwen seine umweltfreundlichen Reinigungskonzentrate in Glasflaschen vor und sagt: „Ich möchte das Reinigen zu einer sauberen Sache machen.“

Milch- und Zitronensäure in der Höhle der Löwen

Das Reinigungskonzentrat aus natürlichen Stoffen wie Milchsäure, Zitronensäure oder Zuckertensiden wird mit Wasser gemischt und in die mitgelieferte Sprühflasche umgefüllt, sodass man mit dem Inhalt einer Glasflasche 20 Plastikflaschen mit Reinigungsmitteln ersetzen kann. Mit seinem Glasreiniger, Allzweckreiniger und Sanitärreiniger bietet der 37-Jährige drei Produkte in seinem Online-Shop an. Damit sein Unternehmen wachsen kann, benötigt der gelernte Einzelhandelskaufmann 70.000 Euro und bietet dafür 15 Prozent Firmenanteile.

Höhle der Löwen, Twentyless
(c) TVNOW / Bernd-Michael Maurer – Eike Meyer möchte mit Twentyless“ 20 Flaschen Reinigungsmittel einsparen.

Nach dem Pitch sah man Löwen dem Putzfimmel verfallen, insbesondere Kofler, der den Boden wusch und Wöhrl, die eine vorbereitete Platte des Gründers säuberte. Auch Dümmel machte den Praxistest und zeigte sich wie Rosberg über „Null-Chemie“ überzeugt.

Über 12.000 Euro Umsatz

Zum Zeitpunkt der Aufzeichnung war das Produkt drei Monate am Markt und hatte in der Zeit kumuliert über 12.000 Euro Umsatz machen können. Da die USP des Gründers in der Glasverpackung lag und von den Löwen nicht sonderlich geschätzt wurde, schaffte es Meyer auf charmante Art und Weise zu erklären, dass er sich über sein Alleinstellungsmerkmal Gedanken gemacht habe. Und es in seinem Fall schwer sei.

Gründer ist selbst die USP

Jedoch würde ja, so der Founder, Wöhrl nicht aufhören Hotels zu betreiben, weil es andere Hotels gebe. Oder andere einen Toaster nicht verkaufen, weil es bereits drei andere gibt. Am Ende bezeichnete er sich selbst als USP und erntete sympathisierende Lacher der Löwen.

Zu wenig kommuniziert

Kofler ging dennoch als erster, er könne nicht viel mit Putzmitteln anfangen. Glagau fand den Gründer „klasse“, glaubte aber nicht an Twentyless. Nico Rosberg kritisierte, dass der Gründer die Besonderheiten des Produkts – Natürlichkeit, Einsparung von Plastikflaschen – nicht stark genug kommuniziere. Mit dem F1-Weltmeister waren drei potentielle Investoren plötzlich weg.

Twentyless B2B?

Wöhrl erwähnte, dass ihre Hotels rund drei Millionen Euro im Jahr für Reinigungsmittel ausgeben würden. Die Löwin ordnete das Produkt dem B2B-Bereich zu, stand damit konträr zum Gründer und war auch raus. Ralf Dümmel hingegen widersprach seiner Vorrednerin.

„Befreit die Haushalte!“

„Befreit die Haushalte von Plastikflaschen“, sprach der Löwe freudig, meinte jedoch, dass der Founder seine Idee leider nicht schützen könne. Das Thema sei jedoch riesig. Für den privaten Bereich gebe es ja bisher keine Glasflaschen. Dümmel bot 70.000 Euro für 25 Prozent. Der Gründer schlug schnell zu. Deal für Twentyless.

Verbindungselement für Metall und Faserverbundelemente in der Höhle der Löwen

Lars Molter – der fünfte Pitcher in der Höhle der Löwen – hat mit seinem Unternehmen HYCONNECT ein spezielles Verbindungselement namens FAUSST entwickelt, das Metall und Faserverbundelemente sicher miteinander fügt. Dies setzt dabei vor allem auf die Reduktion von Materialgewicht, denn gerade im Schiffbau oder auch in der Automobilindustrie kann mit leichteren Baumaterialien das Gewicht und somit der CO2-Verbrauch gesenkt werden. Denn 25 Prozent der globalen CO2-Emissionen entstehen im Verkehr, so der Gründer.

Metall und Leichtbauwerkstoffe durch Textil verbunden

„Je schwerer ein Transportmittel ist, desto mehr Energie wird auch benötigt. Wir verbinden Metall und Leichtbauwerkstoffe mit einem Textil. Dieses Textil wird wie ein Schal aus Metall- und Glasfaserfaden gestrickt und dann verbauen wir es zu Verbindungselementen, die wiederum in die Faserverbundbauteile integriert werden“, erklärt Molter.

Höhle der Löwen, FAUSST
(c) TVNOW / Bernd-Michael Maurer – Lars Molter aus Hamburg lieferte den Löwen eine kleine Verhandlungsschlacht.

Kein komplexes Klebeverfahren mehr

Der Clou: „Wir verzichten also auf das bisher komplexe Klebeverfahren und können Leichtbau-Bauteile schweißbar machen“, so der Gründer. Mit diesem Verfahren soll der Industrie ermöglicht werden, mehr Leichtbau einzusetzen. Das fördert leichtere Designs, weniger Gewicht und dadurch auch mehr Nachhaltigkeit. Dementsprechend großes Potenzial sieht der 39-Jährige in seiner Erfindung, die er mit einem Löwen weiterentwickeln möchte. Dafür benötigt er 500.000 Euro und würde 12,5 Prozent seiner Firmenanteile abgeben.

Textil macht leichter

Nach dem äußerst souveränen Pitch, der stark an eine Leichtmaterial-Bau-Lektüre erinnerte, mussten die Löwen durch Fragen erst verstehen, worum es in diesem Fall wirklich ging. Durch sein Textil würde Molter das „Leichter werden, leichter machen“, fasste Maschmeyer zusammen.

Strukturklebemarkt mit 1,6 Milliarden Euro Umsatz

Der Gründer servierte den Löwen den Schiffbau als Zielmarkt, meinte aber, er habe mit anderen Industrien bereits gesprochen, etwa mit dem Flugzeug- oder Automarkt. Allein im Vorjahr habe der Strukturklebemarkt rund 1,6 Milliarden Euro Umsatz gemacht, nur in Europa.

„Was damit anfangen?“

Maschmeyer und Rosberg zogen sich nach diesem Informationsfluss nach hinten zur Beratung zurück. Dümmel und Wöhrl stiegen aus, der Löwin würden diverse Zertifizierungsprozesse zu lange dauern. Sie hatte auch keine Idee, was sie mit diesem, „zugegebenermaßen tollen“, Material anfangen würde.

Das kluge Nordlicht

Williams nannte Meyer ein „extrem gescheites Nordlicht“, stieg aber aus. Dann kehrten Rosberg und Maschmeyer zurück: Der Formel 1 Weltmeister meinte, genau wegen solchen Ideen wäre er der Höhle der Löwen beigetreten. Er übergab an seinen Kollegen, der hervorhob, dass Vertrieb und die Kontakte zur Automobilindustrie bei den Löwen nicht zu bezweifeln wären und dem Gründer das gewünschte Kapital in zwei Raten bot.

Zwei mal eine Viertelmillion in der Höhle der Löwen

250.000 Euro sofort und 250.000 Euro, wenn die Lizenz da ist. Und das für insgesamt 24,9 Prozent. Molter war das Angebot zu teuer. Nach kurzer Beratung kehrte er „bloß“ mit seinem Ursprungsangebot zurück. Seine Erklärung: In ein paar Jahren würde die Firma eine zweite Investitionsrunde brauchen, damit könne er heute nicht so viele Anteile abgeben.

Verhandlungs-Hick-Hack beim Finale der „Höhle der Löwen“

Dies ließ die beiden Investoren erneut aufspringen und zuerst vorsichtig nach einer Kompromissbereitschaft fragen. Molter bejahte, meinte aber dass er maximal 15 Prozent weggebe. Rosberg fragte dennoch nach 18,75 Prozent Beteiligung. Schlussendlich wurden es nach einem kleinen Hick-Hack 17,5 Prozent für 500.000 Euro. Deal für den, laut Maschmeyer, härtesten Verhandler der Löwengeschichte.

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KI-Kennzeichnung: Was seit Sonntag gekennzeichnet werden muss, und was nicht

Seit 2. August ist Artikel 50 des EU AI Act verbindlich, die Transparenzstufe der KI-Verordnung. Der Wiener Rechtsanwalt Manuel Mofidian erklärt anhand von drei konkreten Anwendungsbeispielen, was gekennzeichnet werden muss und was nicht.
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Rechtsanwalt Manuel Mofidian © Armin Hubner

Ein Unternehmen erstellt selbst oder unter seiner Weisung und Kontrolle einen kurzen Werbeclip. Kein Dreh, kein Team, kein Budget für Schauspieler:innen: Die Person, die im Video das Produkt vorstellt, ist von einer KI generiert. Sie existiert nicht, sieht aber aus wie ein Mensch.

Seit Sonntag ist dieser Clip kennzeichnungspflichtig, und die Pflicht trifft das Unternehmen, nicht das Tool, mit dem der Clip entstanden ist. Denn ein Deepfake im Sinne des Gesetzes ist nicht nur die manipulierte Aufnahme einer prominenten Person. Nach den neuen Leitlinien der EU-Kommission genügt es, dass das Dargestellte real existieren könnte und der Inhalt so wirkt, als wäre er echt. Ob jemand täuschen wollte, spielt keine Rolle. Ob der Gesetzeswortlaut wirklich so weit reicht, wird in der Fachwelt diskutiert, denn er knüpft an die Ähnlichkeit mit real existierenden Personen an. Für die Praxis ist vorerst die Kommissionslinie maßgeblich, denn an ihr werden sich die Behörden primär orientieren.

Nein, die EU hat das nicht verschoben

In vielen Geschäftsleitungen ist in den vergangenen Wochen eine andere Botschaft angekommen: Brüssel habe zurückgerudert, man habe Zeit. Diese Lesart ist gefährlich verkürzt.

Die Digital-Omnibus-Verordnung zur KI, Verordnung (EU) 2026/1744, wurde am 24. Juli im Amtsblatt veröffentlicht und ist seit 27. Juli in Kraft, wenige Tage vor dem Stichtag. Verschoben hat sie die Pflichten für Hochrisiko-Systeme: eigenständige Anwendungen nach Anhang III auf Dezember 2027, in Produkte eingebettete KI auf August 2028. Die Transparenzpflichten hat sie in ihrer Substanz nicht angetastet. Sie gelten seit Sonntag.

Eine einzige Ausnahme gibt es, und sie betrifft Anbieter, nicht Anwender (in der KI-VO Betreiber genannt): Generative KI-Systeme, die bereits vor dem 2. August auf dem Markt waren, haben für die technische, maschinenlesbare Kennzeichnung ihrer Ausgaben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit. Auf die Pflichten von Unternehmen, die KI einsetzen, hat das keine Auswirkung.

Was es an Orientierung gibt

Anders als beim Start der DSGVO steht der Stichtag nicht im luftleeren Raum. Die EU-Kommission hat am 10. Juni den Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte veröffentlicht. Die dazugehörigen Leitlinien zur Auslegung von Artikel 50 hat sie inhaltlich am 20. Juli freigegeben, die förmliche Annahme steht noch aus, bis alle Sprachfassungen vorliegen. Beides ist rechtlich nicht bindend, in der Praxis aber der Maßstab, an dem sich Behörden orientieren werden.

Der Kodex wurde von Kommission und AI Board als geeignet bewertet. Wer ihm beitritt, kann sich zum Nachweis der Kennzeichnungspflichten darauf berufen. Wer das nicht tut, muss seine Compliance auf anderem Weg belegen und muss laut Kommission mit mehr Auskunftsersuchen rechnen.

Die wichtigste Unterscheidung, die Sie brauchen

Das Gesetz trennt zwei Rollen: Anbieter und Betreiber. „Stark vereinfacht gesagt: Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt und auf den Markt bringt. Betreiber ist derjenige, der ein KI-System in eigener Verantwortung nutzt. Die Definitionen sind aber deutlich länger und komplexer, also muss im Einzelfall wirklich ausgelegt werden, ob die Tatbestände erfüllt sind, auch weil diese mit den Definitionen von KI-Systemen und -Modellen verzahnt sind“, sagt Manuel Mofidian, Wirtschafts- und Tech-Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf KI-Recht. „Vielleicht sogar 99 Prozent der Unternehmen und Organisationen, die KI einsetzen, sind Betreiber.“

So sei man bereits Betreiber, wenn ein Unternehmen einen eingekauften Voicebot laufen lässt. Aber auch wenn Mitarbeiter:innen auf Anweisung des Unternehmens ein KI-Tool einsetzen, wird dadurch ihr Unternehmen zum Betreiber, nicht der einzelne Mitarbeiter:innen. Heraus fällt nur die rein persönliche und nicht berufliche Nutzung: „Wenn meine Mutter privat ChatGPT verwendet, ist sie keine Betreiberin.“

Die Grenze verläuft dabei nicht per se zwischen Unternehmen und Einzelpersonen, sondern zwischen privat und erwerbsmäßig. Wer regelmäßig wirtschaftlichen Nutzen aus der Nutzung zieht oder sie im Rahmen einer geschäftlichen, beruflichen oder freiberuflichen Tätigkeit einsetzt, ist Betreiber. Creator, die KI-Inhalte monetarisieren, fallen darunter.

Diese Trennung entscheidet, wer welche Pflicht hat. In den drei folgenden Beispielen fällt die Antwort jeweils anders aus.


Beispiel 1: Der Chatbot im Kundenservice

Wer mit einer KI spricht, muss das erfahren. Diese Pflicht trifft allerdings nicht Sie, sondern den Anbieter, also jenes Unternehmen, das den Assistenten gebaut und verkauft hat. Es muss das Produkt so konzipieren, dass die Information rechtzeitig kommt. „Bei der ersten Interaktion, so früh wie möglich und deutlich“, fasst Mofidian zusammen, in der Praxis also z. B. mit einer Ansage zu Gesprächsbeginn.

Eine Ausnahme gibt es, wenn ohnehin offensichtlich ist, dass eine KI interagiert. Ein erkennbarer virtueller Comic-Avatar dürfte darunterfallen. Eine Stimme, die klingt wie ein Mensch, nicht. Auf diese Ausnahme sollte man sich aber nicht zu bequem verlassen: Die Kommission verlangt in ihren Leitlinien eine enge Auslegung, weil die Ausnahme den Betroffenen Transparenz entzieht.

Für Unternehmen, die einen solchen Assistenten einkaufen, ist dieser legistische Ansatz dennoch eine Entlastung: Sie müssen die Ansage nicht selbst einbauen. Wer allein einen fremden Chatbot in die eigene Website einbindet, bleibt nach den Leitlinien im Regelfall Betreiber. Die Rolle kann aber kippen: Wer in gewissen Konstellationen das System wesentlich verändert, etwa nachtrainiert, wer seine Zweckbestimmung ändert oder es unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt, kann selbst zum Anbieter werden und „erbt“ dann die Anbieter-Pflichten.

Beispiel 2: Das „Deepfake“-KI-Video im Marketing

Hier kann die Hauptverantwortung das KI-einsetzende Unternehmen treffen, den Betreiber im Sinne der KI-Verordnung. Wer Inhalte veröffentlicht, die als echt durchgehen könnten, muss offenlegen, dass sie künstlich erzeugt wurden. Der Hinweis darf dabei nicht in den Metadaten vergraben sein, er muss für Menschen wahrnehmbar sein. Auf die maschinenlesbare Markierung, die der Anbieter im Inhalt hinterlässt, können Sie sich zur Erfüllung Ihrer eigenen Pflicht ausdrücklich nicht stützen.

Nicht jedes KI-Bild fällt darunter. „Jedes Deepfake ist künstlich erzeugt, aber nicht jeder künstlich erzeugte Inhalt ist ein Deepfake“, sagt Mofidian. „Ich kann tausend Sachen mit einer KI machen, die nichts mit Deepfake zu tun haben. Ein Bild von einem Einhorn zum Beispiel. Hier besteht keine ausreichende Ähnlichkeit mit realen Lebenssachverhalten, weswegen dies kein Deepfake sein kann.“ Bei offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen, fiktionalen oder vergleichbaren Werken kann die Offenlegung in angemessener, nicht die Darstellung beeinträchtigender Form erfolgen. Die Kennzeichnungspflicht entfällt dadurch jedoch nicht vollständig.

Wie eine Kennzeichnung konkret aussehen kann, beschreibt der Verhaltenskodex. Die Kommission stellt dafür einen Satz frei verfügbarer EU-Icons bereit, den Betreiber verwenden können; gleichwertige eigene Labels sind ebenfalls zulässig. Der Kodex macht darüber hinaus Vorgaben zu Gestaltung und Platzierung und sieht Alternativen vor, wo visuelle Labels nicht funktionieren, bei reinen Audioinhalten etwa gesprochene Hinweise.

Beispiel 3: Der automatisch erzeugte Text

Der unauffälligste Teil ist für viele der folgenreichste. Wer KI-erzeugte Texte veröffentlicht, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, muss das kennzeichnen. Hier genügt bereits die Erzeugung, eine Verzerrung der Realität ist nicht nötig.

Jedoch greift eine Ausnahme, wenn der Inhalt einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt.

Entscheidend ist, was als Überprüfung zählt. Die Kommission verlangt eine bewusste Auseinandersetzung mit der Substanz des Inhalts, durch Personen mit einschlägigem Fachwissen und fachlichem Urteilsvermögen. Rein formale oder prozedurale Kontrollen genügen ausdrücklich nicht, Rechtschreib- und Grammatikkorrektur werden als Negativbeispiele genannt. Ein Text muss also nicht verändert, aber inhaltlich geprüft werden. „Es kann reichen, dass du es einmal bewusst inhaltlich substanziell prüfst und durchliest. Keiner verpflichtet dich, einen Beistrich zu ändern“, sagt Mofidian. Entscheidend sei, dass beides zusammenkommt: „Die Prüfung allein genügt nicht. Es muss auch jemand die redaktionelle Verantwortung übernehmen.“

Damit sind klassische Redaktionen weitgehend außen vor. Eng wird es dort, wo der Mensch aus dem Prozess verschwindet. Ein Agent, der Texte generiert und selbst publiziert, ohne dass jemand gegenliest, erfüllt die erste Bedingung nicht. „Wenn das alles autonom abläuft, dann hast du ein Kennzeichnungs-Thema“, sagt Mofidian. Für Unternehmen, die gerade solche Pipelines aufbauen, sei dies eine wichtige Konsequenz des Stichtags.


Was nicht gekennzeichnet werden muss

Rund um den Stichtag kursierte die Warnung, künftig müsse praktisch jeder mit KI erstellte Inhalt ein Label tragen. Das ist so nicht richtig, und die Abgrenzung ist für die Praxis oft entscheidender als die Pflicht selbst.

Nicht erfasst sind KI-erzeugte Texte, die nicht der Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse dienen. Hier braucht es nach Artikel 50 kein Label. Auch der Newsletter über das eigene Sortiment fällt nicht darunter, wohl aber ein Beitrag, der über ein Thema von allgemeinem Interesse informiert.

Nicht erfasst sind erkennbar künstliche Bilder und Videos, vom Fantasiemotiv bis zur sichtbar generierten Illustration.

Nicht erfasst ist KI, die im Hintergrund unterstützt, ohne den Inhalt wesentlich zu verändern, etwa bei Standardbearbeitung oder Berechnung. Ebenso wenig erfasst sind Systeme, die weder mit Menschen interagieren noch Inhalte erzeugen und auch keine Emotionen erkennen oder Menschen biometrisch kategorisieren, also der Großteil klassischer Analyse-Anwendungen in der Produktion.

Nicht erfasst ist schließlich, was vor dem Stichtag erzeugt wurde: Eine rückwirkende Kennzeichnung älterer Inhalte verlangt niemand. Eine Ausnahme sollten Unternehmen mit vorbefülltem Content-Kalender kennen: Bei Text kommt es auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung an. Wer einen KI-Text im Juli erzeugt und im September publiziert, muss ihn kennzeichnen, sofern er unter die Pflicht fällt.

Und schließlich ist die maschinenlesbare Kennzeichnung, über die derzeit viel geschrieben wird, eine Pflicht der Anbieter, und sie richtet sich nicht an den Leser. „Für dich muss die Kennzeichnung nicht eindeutig sein, sondern für eine Maschine“, erklärt Mofidian den Unterschied. „Beim Deepfake muss es dagegen so sein, dass ein Mensch es versteht.“ Wer KI-Werkzeuge einkauft, muss also keine Wasserzeichen in seine Dateien bauen.

Wer allerdings dokumentieren kann, wie ein Inhalt entstanden ist und wer ihn freigegeben hat, ist im Streitfall besser aufgestellt. Nachweisbarkeit ist keine Pflicht aus Artikel 50, aber sie entscheidet, wie belastbar man dasteht, wenn jemand nachfragt.

Die Falle: KI-Recht ist mehr als nur die KI-VO

Selbst wer nach dieser Aufteilung zum Schluss kommt, als Betreiber in gewissen Konstellationen wenig tun zu müssen, sollte nicht zu früh aufatmen. Dass der AI Act in gewissen Konstellationen entlasten kann, sagt Mofidian, „heißt für andere, ebenfalls einschlägige Rechtsgebiete noch nichts“. „KI-Recht ist eine Querschnittsmaterie. Das Kennzeichnungs-Regime des AI Acts ist nur eine Schicht. Daneben laufen DSGVO, Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte, Lauterkeitsrecht, Vertrags- und Haftungsfragen.“

Für die Praxis besonders relevant: Das Label schützt nicht vor anderen Rechtsfolgen. „Ein gekennzeichnetes Deepfake kann trotzdem rechtswidrig sein, etwa weil es das Bildnis einer realen Person verletzt“, sagt Mofidian. Zudem droht die Durchsetzung nicht nur von Behördenseite: „Eine fehlende Kennzeichnung, aber auch eben z. B. Rechtsverstöße aus anderen Bereichen, holen dich unter Umständen schneller über eine Mitbewerber-Abmahnung ein als über eine Behörde.“ Die Kennzeichnung beantwortet nur die Frage, ob KI im Spiel war, nicht, ob der Inhalt selbst zulässig ist oder Rechte anderer verletzt, etwa Geschäftsgeheimnisse.

Deutlich zeige sich dies z. B. im Datenschutzrecht. Dort kann sich das Verhältnis in gewissen Konstellationen fast schon umdrehen, wobei auch hier jedenfalls im Einzelfall geprüft werden muss: Während nach der KI-Verordnung Pflichten wie der „Chatbot-Hinweis“ oder die maschinenlesbare Markierung beim Anbieter liegen können, kann datenschutzrechtlich das einsetzende Unternehmen der Verantwortliche sein, weil es über Zweck und Mittel der Datenverarbeitung entscheidet. Der KI-Anbieter kann in dieser Konstellation datenschutzrechtlich betrachtet häufig Auftragsverarbeiter sein, wobei denkbar ist, dass KI-Anbieter daneben auch zu eigenen Zwecken verarbeiten und insoweit selbst Verantwortliche sind. Arbeitet der Anbieter nicht DSGVO-konform, kann das auf das einsetzende Unternehmen zurückfallen, das nach der KI-Verordnung „nur“ Betreiber ist, nach der DSGVO aber Verantwortlicher.

Was Verstöße kosten

Verstöße gegen die Transparenzpflichten liegen auf der mittleren Sanktionsstufe: bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Für Unternehmen gilt der höhere der beiden Werte.

Für kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Startups dreht die Verordnung diese Regel um. Dort gilt der niedrigere Wert. Ein Startup mit zehn Millionen Euro Umsatz riskiert damit maximal 300.000 Euro, nicht 15 Millionen. Die oft zitierten 35 Millionen Euro betreffen ausschließlich die verbotenen KI-Praktiken und haben mit Kennzeichnung nichts zu tun.

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AI Summaries

Höhle der Löwen-Finale: Investoren treffen auf den „härtesten Verhandler der Showgeschichte“

  • Da es keine Alternative zu den üblichen Produkten auf dem Markt gab, hat Richard Birich Yucona entwickelt. Das Trinkwasserfilter-System besteht aus der wiederverwendbaren Kartusche und den Filtertaschen aus Vlies mit natürlicher Aktivkohle aus Kokosnussschalen.
  • Die nächsten Gründer in der Höhle der Löwen hatten die Idee zu einem lokalen Superfood. Durch sein Fernstudium der Philosophie sind sie zufällig auf ein 2000 Jahre altes Rezept gestoßen – ein sonnengetrocknetes Flachbrot aus Getreidesprossen.
  • AHO.BIO ist zu 100 Prozent bio und vegan, reich an Eiweiß, Vitaminen, Mineralstoffen, Omega 3-Fettsäuren und die Verpackung ist kompostierbar.
  • Mit NUI Cosmetics hat Swantje van Uehm (32) eine Produktwelt mit natürlichen und veganen – aber auch stylischen – Kosmetikprodukten erschaffen.
  • Inspiriert von seinen beiden Kindern, machte sich Eike Meyer (37) auf die Suche nach einer Möglichkeit Plastik zu sparen und nachhaltiger zu leben. Deshalb erfand er einen umweltfreundlichen Reinigungskonzentrat in der Glasflasche.
  • Lars Molter hat mit Fausst ein spezielles Verbindungselement entwickelt, das Metall und Faserverbundelemente sicher miteinander fügt

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Höhle der Löwen-Finale: Investoren treffen auf den „härtesten Verhandler der Showgeschichte“

  • Da es keine Alternative zu den üblichen Produkten auf dem Markt gab, hat Richard Birich Yucona entwickelt. Das Trinkwasserfilter-System besteht aus der wiederverwendbaren Kartusche und den Filtertaschen aus Vlies mit natürlicher Aktivkohle aus Kokosnussschalen.
  • Die nächsten Gründer in der Höhle der Löwen hatten die Idee zu einem lokalen Superfood. Durch sein Fernstudium der Philosophie sind sie zufällig auf ein 2000 Jahre altes Rezept gestoßen – ein sonnengetrocknetes Flachbrot aus Getreidesprossen.
  • AHO.BIO ist zu 100 Prozent bio und vegan, reich an Eiweiß, Vitaminen, Mineralstoffen, Omega 3-Fettsäuren und die Verpackung ist kompostierbar.
  • Mit NUI Cosmetics hat Swantje van Uehm (32) eine Produktwelt mit natürlichen und veganen – aber auch stylischen – Kosmetikprodukten erschaffen.
  • Inspiriert von seinen beiden Kindern, machte sich Eike Meyer (37) auf die Suche nach einer Möglichkeit Plastik zu sparen und nachhaltiger zu leben. Deshalb erfand er einen umweltfreundlichen Reinigungskonzentrat in der Glasflasche.
  • Lars Molter hat mit Fausst ein spezielles Verbindungselement entwickelt, das Metall und Faserverbundelemente sicher miteinander fügt

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Höhle der Löwen-Finale: Investoren treffen auf den „härtesten Verhandler der Showgeschichte“

  • Da es keine Alternative zu den üblichen Produkten auf dem Markt gab, hat Richard Birich Yucona entwickelt. Das Trinkwasserfilter-System besteht aus der wiederverwendbaren Kartusche und den Filtertaschen aus Vlies mit natürlicher Aktivkohle aus Kokosnussschalen.
  • Die nächsten Gründer in der Höhle der Löwen hatten die Idee zu einem lokalen Superfood. Durch sein Fernstudium der Philosophie sind sie zufällig auf ein 2000 Jahre altes Rezept gestoßen – ein sonnengetrocknetes Flachbrot aus Getreidesprossen.
  • AHO.BIO ist zu 100 Prozent bio und vegan, reich an Eiweiß, Vitaminen, Mineralstoffen, Omega 3-Fettsäuren und die Verpackung ist kompostierbar.
  • Mit NUI Cosmetics hat Swantje van Uehm (32) eine Produktwelt mit natürlichen und veganen – aber auch stylischen – Kosmetikprodukten erschaffen.
  • Inspiriert von seinen beiden Kindern, machte sich Eike Meyer (37) auf die Suche nach einer Möglichkeit Plastik zu sparen und nachhaltiger zu leben. Deshalb erfand er einen umweltfreundlichen Reinigungskonzentrat in der Glasflasche.
  • Lars Molter hat mit Fausst ein spezielles Verbindungselement entwickelt, das Metall und Faserverbundelemente sicher miteinander fügt

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Höhle der Löwen-Finale: Investoren treffen auf den „härtesten Verhandler der Showgeschichte“

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  • Die nächsten Gründer in der Höhle der Löwen hatten die Idee zu einem lokalen Superfood. Durch sein Fernstudium der Philosophie sind sie zufällig auf ein 2000 Jahre altes Rezept gestoßen – ein sonnengetrocknetes Flachbrot aus Getreidesprossen.
  • AHO.BIO ist zu 100 Prozent bio und vegan, reich an Eiweiß, Vitaminen, Mineralstoffen, Omega 3-Fettsäuren und die Verpackung ist kompostierbar.
  • Mit NUI Cosmetics hat Swantje van Uehm (32) eine Produktwelt mit natürlichen und veganen – aber auch stylischen – Kosmetikprodukten erschaffen.
  • Inspiriert von seinen beiden Kindern, machte sich Eike Meyer (37) auf die Suche nach einer Möglichkeit Plastik zu sparen und nachhaltiger zu leben. Deshalb erfand er einen umweltfreundlichen Reinigungskonzentrat in der Glasflasche.
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