30.10.2018

Höhle der Löwen: Snackhalter für Hunde und ein Kampf um Investment für „Oberkracher“

Die neunte Folge von Höhle der Löwen erwies sich für drei Wiener Gründer als besonders lukrativ. Mit ihrem Startup "Waterdrop" konnten sie gleich zwei Investoren überzeugen und bekamen ein Millionen-Investment. Zudem sah man in der Sendung einen jungen Gründer um seine Firma kämpfen und eine Maschine, die das Füttern von Babys erleichtern soll.
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Höhle der Löwen, Waterdrop, V.l.: Christoph Hermann, Martin Donald Murray, Thomas Henry
(c) MG RTL D / Bernd-Michael Maurer - Drei Wiener auf Erfolgskurs in Deutschland: (V.l.) Christoph Hermann, Martin Donald Murray und Thomas Henry.
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Höhle der Löwen begann mit einem Knalleffekt. Der Wiener Micro-Drink Hersteller „Waterdrop“ sollte sich am Ende des Pitches über einen gewaltigen Deal freuen. Die Gründer Christoph Hermann, Martin Donald Murray und Henry Wieser hatten in ihr Startup rund zwei Millionen Euro Eigenkapital investiert und mussten in zwei Jahren Forschung und Entwicklung diverese Fehlschläge hinnehmen. Murray erzählt in diesem Zusammenhang von der Kündigung des Jobs, fehlendem Einkommen und einer besorgten Verlobten inklusive Nachwuchs. Diese Sorgen scheinen jetzt aber ein Ende zu haben.

+++ HDL: “Den Schweiß der Edlen nicht wert” +++

Netzwerk in Deutschland gesucht

Waterdrop wurde 2017 in den österreichischen Markt eingeführt. Nun wollten die Gründer für zehn Prozent eine Million Euro haben. Ein Waterdrop-Würfel besteht aus vitaminreichen Pflanzen- und Fruchtextrakten und wird in ganz normalem Wasser aufgelöst. Zur Sendeaufzeichnung gab es fünf Geschmacksrichtungen, „Boost“ mit schwarzer Johannisbeere, Holunderblüte und Açaí. „Defence“ mit Cranberry, Hagebutte und Moringa. „Focus“ (Limette, grünen Kaffee und Baobab) ,“Relax“ mit Hibiskus, Acerola und Aronia. Und  „Youth“ Drops (Pfirsich, Ingwer und Ginseng). Mittlerweile ist „Glow“ mit Mango, Kaktusfeige und Artischocke als sechste Variante dazugestoßen.

Der professionelle Pitch, bei dem die Gründer die Vorteile ihres Produkts aufzählten und sichtlich bei den Investoren Sympathie auslösten, mündete in der Kostprobe. Die Jury scherzte und zeigte sich zufrieden. Carsten Maschmeyer stieg als erster aus, obwohl er gerne investiert hätte, wie er sagt. Die Beteiligung mit Ralf Dümmel beim Superfood-Shop Veluvia würde etwaige Interessenskonflikte auslösen. Nach Klärung der Produktionskosten von 21 Cents pro Würfel und des Umsatzes (im ersten Jahr 750.000 Euro) rückten die Gründer damit heraus, was sie eigentlich wollten: Ein Netzwerk in Deutschland.

Angebot und Gegenangebot bei Höhle der Löwen

Williams und Thelen stiegen aus, da ihnen die elf beteiligten Gesellschafter an Waterdrop zu viel waren. Dümmel und Dagmar Wöhrl indes waren hochbegeistert und machten das Angebot 20 Prozent für die gewünschte Million. Die Gründer berieten sich und machten ein Gegenangebot. Sie boten 12.5 Prozent Anteile und eine Umsatzbeteiligung von 5 Prozent im ersten Jahr und drei im zweiten. Folglich mussten sich die Löwen beraten. Es kam ein drittes Jahr mit 1.5 Prozent Umsatzrückvergütung dazu und der Deal war besiegelt.

Vorgebohrte Snacks

„Boneguard“ von Sonja Labitzke ist ein Sicherheits-Kausnackhalter, der aus einer Halterung mit einer Öffnung besteht, in der der Snack eingesteckt und mit einer Schraube fixiert wird. Um zu expandieren benötigte Sonja 100.000 Euro für 15 Prozent Firmenanteile. Um Erstickungsgefahren bei den größeren Leckerlis zu eliminieren, erfand die Gründerin ihr Produkt in vier verschiedenen Größen und bietet zugleich vorgebohrte Snacks für Hunde – die in „Boneguard“ hineinpassen – auch gleich mit an.

Thelen war begeistert, hatte aber mit der Thematik wenig am Hut und stieg aus. Dümmel befand in diesem Sinne, dass Labitzke als „Selfmade-Frau“ ihn nicht brauche, da sie mit „Trixie Heimtierbedarf“ lizenzmäßig bereits den richtigen Partner hätte. Carsten Maschmeyer stimmte zu und stieg wie der Rest aus.

Individuell einstellbare Werbung

Andreas Widmann hat mit „RoadAds interactive“ ein Startup gegründet, mit dem er LKWs mit neuartigen 64 Zoll ePaper-Displays ausrüsten möchte, um damit Werbeanzeigen zu schalten. Er wollte bei Höhle der Löwen 500.000 Euro für zehn Prozent der Anteile haben. Der Student der Biowissenschaften hat in sein Produkt neben einem Linux-System, LTE auch GPS hineingepackt, um den genauen Standpunkt des LKWs zu verorten und somit die Werbung ländersepzifisch und sogar wetterbedingt automatisch anzupassen.

„Oberkracher“ und Kampf ums Investment

Wöhrl stieg als Erste aus, weil sie bei dem Unternehmen mehr Folgekosten (Ausrüstung, Wartung, Reinigung der LKWs und Hardware) sah, als der Gründer. Widmann kämpfte beim Pitch und nannte seine 23 laufenden Kampagnen mit 100.000 Euro Umsatz als Argument – darunter Kunden wie Daimler und Rapid Wien. Frank Thelen nannte die Idee einen „Oberkracher“, sagte aber zugleich, dass er keine Werbung möge; es wäre nicht sein Thema. Auch er stieg aus. Der Student ließ nicht locker und beeindruckte die Investoren. Kofler bot daraufhin die halbe Million, forderte allerdings 25 Prozent. Nach einer Beratung mit seinem Vater und Partner kam ein Gegenangebot von 15 Prozent. Daraufhin zogen sich Maschmeyer und Kofler zurück und boten gemeinsam 750.000 Euro für 25 Prozent (Kofler: 500.000 EUR und 16.66%, Maschmeyer 250 000 EUR und 8.33%). Dieser Deal ging durch.

Wie die Bild berichtet, allerdings bloß im TV. Aufgrund unterschiedlicher Einschätzungen, habe man nicht zusammengefunden, so der Gründer. Beide Investoren stiegen nach der Aufzeichnung wieder aus. Der Kontakt zwischen den VCs und Widmann sei aber noch aktiv.

„Sitzen als neues Rauchen“

„Fitseat“ wurde vom ehemaligen Leistungssportler Jan Gumprecht und Stefan Christ gegründet. Das Unternehmen bietet eine Mischung aus einem Fahrrad-Ergometer und einem Bürostuhl an, bei dem man sich am Arbeitsplatz fit halten kann, ohne den Schreibtisch zu verlassen. Die Founder wollten 150.000 Euro für zehn Prozent Anteile.

„Sitzen ist das neue Rauchen“ lautete das Motto ihres Pitches. Die Investoren probierten den Sitz aus und wollten der Behauptung der Gründer – man könne während man in die Pedale tritt arbeiten – selbst nachgehen. Frank Thelen blieb skeptisch. Auch der Verkaufspreis von 1.740 Euro war ein kritischer Punkt in den Augen der Jury. Niemand ging auf den Deal ein.

Babymilch-Automat

Corina und Jochen Riedinger habern bereits 575.000 Euro in „Milquino“ gesteckt. Dabei handelt es sich um einen rund 280 Euro teuern Babymilch-Vollautomat, der das Wasser sterilisiert, es auf die richtige Temperatur bringt und das Milchpulver dosiert. Die Erfindung ist sogar per App steuerbar. Die Gründer wollten für 25 Prozent 250.000 Euro haben. Keiner der Investoren stieg auf die Forderung ein, da der Mehrwert laut Investoren nicht gegeben war.

Diamantene Fugenreinigung

Mit „Fugentorpedo“ haben Bernd Müller sowie Geschäftspartner Matthias Herrnbröck und Frank Eckert eine Methode zur Fugenreinigung entwickelt. Dabei wirkt eine Kombination aus Diamantschliff und Bürstentechnik. Die Gründer wollten 100.000 Euro für 15 Prozent, einen strategischen Partner und Mentor haben.

Ralf Dümmel und Dagmar Wöhrl probierten das Produkt gleich aus, während Thelen es mangelhaft entwickelt nannte. Es mache keinen Spaß es in der Hand zu halten. Diese Aussage hielt aber die vorigen „Tester“ nicht davon ab, jeweils ein Angebot abzugeben: 100.000 für 20 Prozent gab es von Dümmel, während Wöhrl exakt auf die Forderung der Gründer einging. Trotz des schlechteren Deals bekam Dümmel den Zuschlag.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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