09.08.2021

Ab wann geben wir KI Persönlichkeitsrechte?

Erstmals wurde bei einem Patent eine KI als Erfinder zugelassen. Was das bedeutet, behandelt Mic Hirschbrich in seiner aktuellen Kolumne.
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Mic Hirschbrich: Wann geben wir KI Persönlichkeitsrechte?
Brutkasten-Kolumnist Mic Hirschbrich | Hintergrund: (c) Adobe Stock

Filme bereiten uns schon länger auf die Frage vor, ab wann denn Künstliche Intelligenz (KI) – etwa in einem Roboter, weil das schöner zu erzählen ist – Entscheidungen so umfassend treffen können wird, dass sie Menschen darin gleicht oder sogar überragt. Hollywood ist uns da immer ein Stück voraus. Und doch gab es jüngst zwei spannende Entwicklungen, die uns daran erinnern, dass wir uns diesem Punkt Schritt für Schritt annähern.

Künstliche Intelligenz errechnet mit ihren neuronalen Netzen Entscheidungen auf Basis erlernter Muster und trifft diese dann mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit. In manchen („narrow ai„) Bereichen tut sie das schon erstaunlich gut. Zum Beispiel, wenn es um Innovation bei Pharmazeutika geht, etwa im Erfinden neuer Wirkstoffkombinationen oder Methoden, diese herzustellen.

Wenn eine menschliche Intelligenz etwas Neues erfindet, kann sie diese Erfindung mittels Patent schützen. Bei einem Antrag wird dabei die „technische Erfindung“ geprüft, auf Basis folgender Eingaben:

  • Eine technische Beschreibung der Geschäftsidee
  • Patentansprüche (Schutzumfang Ihres Patents)
  • Zeichnungen der Idee (falls notwendig)
  • eine Zusammenfassung der Geschäftsidee (nicht länger als 1.500 Zeichen) sowie
  • eine Erfinderbenennung der Idee

Sie sehen vermutlich schon das mögliche Problem. Wenn eine Künstliche Intelligenz etwas erfindet, dann hat „sie“, flapsig formuliert, Probleme beim Antragstellen.

Zwar braucht es für eine technische Erfindung fast ausschließlich Intelligenz (nicht definiert ob künstlich oder human), diese aber zu schützen, ist sprachlich und implizit formell nur Menschen möglich. Denn weder hat eine KI einen Namen, noch eine Adresse, noch durchsetzbare Persönlichkeitsrechte.

Zwei Patentanmeldungen durch KI erstmals akzeptiert

Ein kleiner Meilenstein in der Evolution künstlicher Intelligenz ist das folgende Ereignis schon. Hätten Maschinen emotionale Bedürfnisse wie Menschen, sie würden jetzt wohl darauf anstoßen wollen. Das Artificial Inventor Project hat folgenden Durchbruch erzielt, basierend auf seinem „Creative Neural Network“-Ansatz: Eine Patentbehörde akzeptierte erstmals in der Geschichte eine Patentanmeldung, in der ausschließlich eine KI als Erfinder gelistet wird. (Hier der Antrag im Detail)

Der Bundesgerichtshof entschied nach Einsprüchen zudem, dass KI auch ein Erfinder sein könne und Patentanmeldungen damit möglich sein müssen. Die Anerkennung zum Patent steht allerdings noch aus.

Am Europäischen Patentamt war ein vergleichbarer Versuch gescheitert, da die Patentbeamten aus dem Formalkriterium, das einen Erfinder mit Name und Anschrift vorsieht, ableiteten, dass dies eine KI nicht erfüllen könne. Das mag historisch begründbar sein. Es scheint aber heute nicht mehr konsistent zu sein, wenn nun auch eine künstliche Intelligenz in der Lage ist, eine Erfindung hervorzubringen. Denn wieso sollte „der Urheber einer Erfindung“, überspitzt gesagt, zusätzlich wohnen, weinen oder Auto fahren können?

Natürlich wird es komplizierter bei der Frage, wer denn die Rechte des Patentinhabers dann halten und nötigenfalls durchsetzen könnte. Schöpfungen durch Maschinen sind derzeit in den meisten Ländern nicht schutzfähig, auch nicht in den sonst technisch progressiveren USA. Dazu braucht es „natürliche Personen“. Nur, welche Person setzt man denn für eine bahnbrechende Erfindung ein, wenn diese (autonom) von einer KI entwickelt wurde? Den Entwickler dieser KI oder mehrere Entwickler? Aber sie waren ja die Schöpfer der KI und nicht der „Schöpfungen, die die KI selbst hervorbringt“.

Unternehmen (etwa aus der Pharmaindustrie), die KI für Erfindungen einsetzen, fürchten jedenfalls um Wettbewerbsverzerrungen, wenn nicht die wahren Urheber von Erfindungen benannt werden dürfen (also das KI-System XY), sondern die „menschlichen Entwickler der KI“.

KI-Softwareentwicklung wird unsere Developer herausfordern?

Das jüngste GitHub Produkt (Github gehört seit 2018 Microsoft) namens „Copilot“ (entwickelt zusammen mit dem OpenAI-Institut) wirft recht ähnliche Fragen auf, allerdings aus anderer Perspektive. Dass Software Software schreibt, darüber diskutiert man schon lange und für bestimmte Zwecke verwenden wir das Prinzip auch schon erfolgreich. Der Trend geht dabei von „Low Code“ zu „No Code“.

Screenshot

Bis KI den menschlichen Softwareentwickler ersetzt wird es noch dauern. Wie in den meisten KI-Einsatzgebieten, haben wir heute vor allem „assistive ai“ im Einsatz. Copilot etwa hilft (wie eine Art Assistent für den Entwickler) einen Code zu vervollständigen, schlägt Alternativen vor und führt niederschwellig Tests durch.

Ethisch nicht unumstritten dabei ist der Weg, einer KI zu diesen Fähigkeiten zu verhelfen. „Trained on billions of lines on public code“, heißt es in der Beschreibung der Projektbetreiber. Sprich, die KI erwirbt ihre Fähigkeiten aus den intelligenten Leistungen hunderttausender menschlicher Entwickler, die diese Nutzung ihrer Schöpfung vermutlich nicht erahnen konnten, als sie ihren Code freistellten.

Fazit

Am Ende lernt auch ein Mensch von den Leistungen anderer Menschen, kombiniert, analysiert, adaptiert und erweitert und schafft oder „schöpft“ dann etwas Neues. Die Auseinandersetzung mit KI wird noch viele solcher Fragen aufwerfen und möglicherweise unser Paradigma angreifen, was „intelligente Leistung und kreative Schöpfung“ eigentlich wirklich ist.

Mit der Copyright-Direktive zum Beispiel sagt die europäische Politik, dass man ab sofort keine Textbestandteile aus im Internet frei geteilten Artikeln von Medien nutzen darf (etwa zum Teilen auf Twitter und Facebook), bzw. das bereits zu einer Lizenzpflicht (für das Netzwerk) führt. Wenn aber Software-Entwickler ihren Code irgendwo freigeben, dann können Unternehmen offenbar damit eine KI trainieren und ohne weiteres ein neues, mächtiges Businessmodell darauf aufbauend begründen.

Softwareentwicklung ist jedenfalls eine kreative, intelligente und schöpferische Leistung. Ihre Produkte besser schützbar zu machen, ist wichtig, auch für unseren Standort. Und zwar ganz unabhängig davon, ob sie von Menschen oder künstlicher Intelligenz entwickelt wird. Beides muss als schutzwürdig angesehen werden, nur dann haben beide auch einen Anreiz, sich weiterzuentwickeln, und menschliche Probleme zu lösen.

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Blue Danube Robotics: Konkurs für Wiener Scaleup trotz Kunden wie VW und BMW

Mit seinem Sicherheits-System Airskin konnte Blue Danube Robotics eine ganze Reihe namhafter Kunden gewinnen. Nun meldete das Scaleup aber Konkurs an - mit unterschiedlichen Darstellungen über den Hergang.
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"Airskin" von Blue Danube Robotics im Einsatz | (c) Blue Danube Robotics

Edit: Der Artikel ging ursprünglich am 1. April online. Nachdem sich weitere Personen bei brutkasten meldeten, wurde dieser am 4. April bearbeitet.

VW, BMW, Mercedes-Benz, Ford, Boeing, thyssenkrupp, Magna – die Liste der Referenzen auf der Homepage des Wiener Scaleups Blue Danube Robotics ist beachtlich und ließe sich noch weiter fortführen. Bereits 2013 als TU-Wien-Spin-off gegründet und im INiTS-Inkubator aufgebaut, konnte das Unternehmen schon in frühen Jahren (Achtungs-)Erfolge erzielen. So wurde es etwa 2018 als „Born Global Champion“ ausgezeichnet, wie brutkasten berichtete. Damals hatte das Startup bereits rund 30 Mitarbeiter:innen und Kunden unter anderem in Kanada, Israel und Südkorea.

Blue Danube Robotics: „Airskin“ erspart Industriebetrieben Sicherheits-Zäune und damit Platz

Denn das Produkt verspricht Industriebetrieben einige große Vorteile. Die patentierte „Airskin“ von Blue Danube Robotics ist eine „fühlende Haut“ für Industrieroboter. Sie reagiert unmittelbar auf Berührung und soll so ein neues Level an Sicherheit für Arbeiter:innen bringen. Mit dem System erspare man sich auch Umzäunungen und somit viel wertvollen Platz, so eines der Hauptargumente.

Konkursantrag: „Kostendeckende Umsatzerlöse waren nicht zu erzielen“

Und die Argumente konnten – wie oben angeführt – durchaus überzeugen. Dennoch brachte Blue Danube Robotics nun einen Konkursantrag ein, wie unter anderem beim Alpenländischen Kreditorenverband (AKV) ersichtlich ist. Das Unternehmen soll nicht fortgeführt werden. 99 Gläubiger:innen und 34 Dienstnehmer:innen sind betroffen. Die Höhe der Schulden ist noch nicht bekannt. Die Aktiva betragen rund 380.000 Euro.

Die offizielle Begründung laut AKV:

„Die gesetzten Unternehmensziele wurden nicht erreicht. Kostendeckende Umsatzerlöse waren nicht zu erzielen. Auch wesentliche zukünftige Kundenaufträge wurden so kalkuliert, dass sie zu negativen Deckungsbeiträgen führen werden.“

Anonyme Quelle und ehemaliger Geschäftsführer mit unterschiedlichen Darstellungen

Eine mit dem Unternehmen vertraute Person, die anonym bleiben will, führt die beim Konkursantrag dargelegte Begründung gegenüber brutkasten weiter aus und erhebt dabei Vorwürfe – vor allem gegen einen ehemaligen Geschäftsführer. Dieser äußert sich gegenüber brutkasten zu den Vorwürfen und bestreitet diese teilweise klar.

Vorwurf der „jahrelangen Misswirtschaft“ klar abgestritten

Es habe „jahrelange Misswirtschaft“ gegeben, so die anonyme Quelle. „Projekte sind so kalkuliert worden, dass das Unternehmen am Ende 30 Prozent auf die Projektsumme draufgezahlt hat. Produkte sind mit stark negativem Deckungsbeitrag verkauft worden. Auf große Airskins hat Blue Danube Robotics rund 10.000 Euro draufgezahlt. Es war Jahre lang komplett unprofessionell.“

Der ehemalige Geschäftsführer widerspricht gegenüber brutkasten klar. „Das ist falsch und das lässt sich recht einfach beweisen, wenn man in die Buchhaltung schaut. Wir haben 90 Prozent der Produkte mit Gewinn verkauft – teilweise mit Margen von 40 Prozent.“ Negativ sei man lediglich bei einzelnen ganz neuen Produkten gewesen, bevor diese in die Skalierung gegangen seien. „Da ging es aber um 3.000 Euro Minus, nicht um 10.000“, so der Ex-Geschäftsführer. „Wir hatten auch über all die Jahre ein monatliches Reporting an sämtliche Eigentümer mit allen Zahlen. Eine ‚jahrelange Misswirtschaft‘, wie behauptet, wäre da wohl früher aufgefallen.“

Mehrheitseigentümer soll „Prüfer“ geschickt haben – Geschäftsführer sei „ohne Übergabe gegangen“

Der größte Investor und mit rund 65 Prozent Mehrheitseigentümer AVV Investment GmbH habe über die Jahre etwa 30 Millionen Euro investiert – teilweise als eigenkapitalersetzende Darlehen, so die anonyme Quelle weiter. Nach Erstellung des Budgets für dieses Jahr, das weiterhin mehrere Millionen Euro Kapitalbedarf enthielt, habe die Beteiligungsgesellschaft einen Prüfer geschickt. „Dabei ist vieles ans Licht gekommen“, so die Quelle. Der verantwortliche Co-Founder und Geschäftsführer habe daraufhin „alles hingeschmissen“ und habe ohne Übergabe alle Funktionen niedergelegt.

Hier widerspricht der Ex-Geschäftsführer der Darstellung vehement. Es sei kein „Prüfer“ geschickt worden, sondern der zuständige Beteiligungsmanager des Mehrheitseigentümers habe in einem Standardprozedere Geschäftszahlen durchleuchtet. „Der hat sich auch die Margen angesehen und festgehalten, dass wir bei den meisten Produkten positive Margen hatten und es zwei Projekte gab, bei denen wir leicht daneben waren“, so der Ex-Geschäftsführer. Auch ein externer Berater habe die Projekte über Jahre hinweg regelmäßig geprüft und positive Margen festgestellt.

Der Vorwurf, dass er „alles hingeschmissen“ habe und ohne Übergabe gegangen sei, tue ihm besonders weh, sagt er. Tatsächlich habe er nach einer Strategieänderung ab Ende 2024 eine Meinungsverschiedenheit mit Mehrheitseigentümer AVV gehabt. Das verbunden mit persönlichen Gründen habe ihn zur Kündigung bewogen. „Und ich habe mehrfach gesagt, dass ich natürlich für die Übergabe bereit stehe. Das wurde allerdings nicht wahrgenommen“, so der Ex-Geschäftsführer. „Ich bin immer noch Miteigentümer und sehe mich verantwortlich für die Mitarbeiter. Ich will, dass das Unternehmen gut läuft – auch ohne mich.“

Kein weiteres Investorengeld für Blue Danube Robotics

Doch bekanntlich kam es zum Konkursantrag. Der Hergang laut anonymer Quelle: Nach dem Abgang des Geschäftsführers hätten ein neu erstellter Budgetplan, neue Kalkulationen, neue Preise und Gespräche mit Kunden ergeben, dass Blue Danube Robotics durchaus profitabel werden könnte und viele Kunden auch bereit wären, den höheren Preis zu zahlen. „Aber es lässt sich nicht von Heute auf Morgen drehen“, so die Quelle. Der Mehrheitseigentümer sei nicht mehr bereit gewesen, die laut neuem Plan notwendigen fünf bis acht Millionen Euro zu investieren. Das sei direkt auf das vorangegangene „Missmanagement“ zurückzuführen. „Ein tolles, hochinnovatives Technologieunternehmen wurde aufgrund von Unfähigkeit in den Boden gerammt“, meint die Quelle.

Laut dem Ex-Geschäftsführer nahm die Entwicklung dagegen ihren Ausgang in besagtem Strategie-Wechsel ab Herbst 2024. Durch diesen seien Aufträge im Umfang mehrerer Millionen Euro hereingekommen. „Wir hatten dadurch einen hohen Bedarf für Vorfinanzierung, den der Haupteigentümer nicht decken wollte.“ Dieses fehlende Kapital sei „einer der Hauptgründe“ für die nunmehrige Insolvenz. „Ich habe zwölf Jahre in das Unternehmen investiert und glaube weiterhin voll an die Airskin-Technologie und dass sich diese am Markt durchsetzen kann und wird. Die Reaktionen, die ich nach der Insolvenz bekommen habe, unterstreichen das“, schließt er.

Patente, Anlagen und Co könnten aus Konkursmasse gekauft werden

Wie immer im Konkursfall besteht die Möglichkeit, Patente und Anlagen aus der Konkursmasse herauszukaufen. Das Ende der GmbH besiegelt also nicht zwingend das Ende des Produkts. Dieses könnte von einem anderen Unternehmen oder auch in einer neu gegründeten Gesellschaft fortgeführt werden.

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VW, BMW, Mercedes-Benz, Ford, Boeing, thyssenkrupp, Magna – die Liste der Referenzen auf der Homepage des Wiener Scaleups Blue Danube Robotics ist beachtlich und ließe sich noch weiter fortführen. Bereits 2013 als TU-Wien-Spin-off gegründet und im INiTS-Inkubator aufgebaut, konnte das Unternehmen schon in frühen Jahren (Achtungs-)Erfolge erzielen. So wurde es etwa 2018 als „Born Global Champion“ ausgezeichnet, wie brutkasten berichtete. Damals hatte das Startup bereits rund 30 Mitarbeiter:innen und Kunden unter anderem in Kanada, Israel und Südkorea.

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Laut dem Ex-Geschäftsführer nahm die Entwicklung dagegen ihren Ausgang in besagtem Strategie-Wechsel ab Herbst 2024. Durch diesen seien Aufträge im Umfang mehrerer Millionen Euro hereingekommen. „Wir hatten dadurch einen hohen Bedarf für Vorfinanzierung, den der Haupteigentümer nicht decken wollte.“ Dieses fehlende Kapital sei „einer der Hauptgründe“ für die nunmehrige Insolvenz. „Ich habe zwölf Jahre in das Unternehmen investiert und glaube weiterhin voll an die Airskin-Technologie und dass sich diese am Markt durchsetzen kann und wird. Die Reaktionen, die ich nach der Insolvenz bekommen habe, unterstreichen das“, schließt er.

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