16.04.2020

150 Millionen Euro für Rettung von Startups in der Coronakrise

Die österreichische Bundesregierung hat am Donnerstagvormittag ein Hilfspaket präsentiert, das Startups bei der Bewältigung der Coronakrise unterstützten soll. Konkret gibt es zwei Fonds, die für Startups zugänglich sein werden. Das Hilfspaket wurde im Beisein Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck, Klimaschutz- und Innovationsministerin Leonore Gewessler und Business Angel Michael Altrichter vorgestellt. Altrichter wird zudem zum Startup-Beauftragten im Wirtschaftsministerium bestellt.
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Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck, Klimaschutz-und Innovationsministerin Leonore Gewessler und Business Angel Michael Altrichter präsentierten das Hilfspaket | (c) BKA Andy Wenzel

In den vergangenen Wochen wurde es bereits mehrmals gefordert, nun wurde es von der Bundesregierung präsentiert: Ein Hilfspaket für Startups in Österreich, um deren Überleben in der Coronakrise zu garantieren.

Konkret wird es zwei Fonds geben, die für Startups zugänglich sein werden – einen aws COVID-19 Hilfsfonds ein der Höhe von 100 Millionen und einen Venture-Capital-Fonds in der Höhe von 50 Millionen Euro. Die beiden Fonds kommen somit auf ein Gesamtvolumen von 150 Millionen Euro.

+++Coronavirus: News, Daten und Hintergründe+++

aws COVID-19 Hilfsfonds

Der aws COVID-19 Hilfsfonds besteht zu 50 Millionen aus Bundesmitteln und 50 Millionen von privaten Investoren. Privates Kapital von 10.000 bis 800.000 Euro wird durch Zuschüsse verdoppelt. Die Zuschüsse sind im Erfolgsfall rückzahlbar.

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck hat angekündigt, dass der Fonds schon nächste Woche zur Verfügung stehen wird. Anspruchsberechtigt sind Startups, die in Österreich gegründet wurden, die privaten Investoren können allerdings aus dem In- und Ausland kommen. „Keinen Vorzug für inländisches Kapital, Vorzug für inländische Startups“, so Schramböck.

Die genauen Kriterien sollen bis nächste Woche Mittwoch ausgearbeitet werden. Ein Kriterium nannte sie bereits, das sich an der gängigen Startup-Definition orientiert. Das Unternehmen darf nicht älter als fünf Jahre sein.

VC-Fonds

Beim VC-Fonds in der Höhe von 50 Millionen Euro stehen österreichische Startups im Fokus, die ohne Covid-19 mit großer Wahrscheinlichkeit eine Finanzierungsrunde abschließen könnten. Startups können finanzielle Mittel von 200.000  bis 100.000 Euro daraus erhalten. Das Kapital des 50 Millionen Euro Fonds wird zu 50 Prozent staatlich garantiert.

Der Fonds muss allerdings erst ausgeschrieben werden. Die Ausschreibung soll laut Schramböck in zwei Wochen fertig sein. Das Fondsmanagement wird über die aws oder Private laufen.

+++ UPDATE: Am frühen Donnerstagnachmittag hat der brutkasten Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und den Startup-Beauftragten Michael Altrichter zu den Hintergründen des Hilfspakets befragt +++ 

Hilfspaket: Die beiden Fonds im Detail:

Hier ein Überblick über die wesentlichen Eckpunkte des Hilfspakets:

  1. aws COVID-19 Startup Hilfsfonds:
  • Im Fokus stehen österreichische innovative Startups, die aufgrund der Corona-Krise in Finanzierungs- und Liquiditätsprobleme geraten sind.
  • Die Architektur sieht vor: Privates Kapital (von 10.000 bis 800.000 Euro) wird durch Zuschüsse verdoppelt. Die Zuschüsse sind im Erfolgsfall rückzahlbar
  • Ziel ist es, unseren wirtschaftspolitisch wichtigen Startups (nicht älter als fünf Jahre) in Corona-Zeiten entsprechenden Flankenschutz zu bieten, da die bisherigen von der Regierung gesetzten Maßnahmen (Härtefallfonds, Überbrückungsgarantien) für Startups nicht immer passend sind.
  • Voraussetzung: innovatives Startup, von Corona-Krise betroffen, 1:1 Zuschuss bei gleichem privaten Kapital, keine verdeckte Rückvergütung durch temporären Kapitalabzug innerhalb von fünf Jahren
  • Volumen: EUR 50 Mio. (Bundesmittel)  – diese werden durch private Investitionen verdoppelt
  • Antragsstellung: hochautomatisiert über aws
  • Besonderheit: EU Beihilferecht – Der befristete EU-Beihilferahmen (‚COVID-19 Rahmen‘) sieht eine Beihilfenobergrenze von 800.000 Euro vor.

 

  1. VC-Fonds:
  • Im Fokus stehen österreichische Startups, die ohne Covid-19 mit großer Wahrscheinlichkeit eine Finanzierungsrunde abschließen könnten
  • Die Architektur sieht vor: Das Kapital eines privater VC Fonds wird zu 50 Prozent staatlich garantiert
  • Fondsvolumen: 50 Millionen Euro (privates Kapital)
  • Finanzierung pro Unternehmen 200.000 Million bis zu einer Million Euro
  • Besonderheit: Fondsmanagement wird öffentlich ausgeschrieben — inhaltliche Bewertung und Auswahl der Startups erfolgt durch diesen privaten Fondsmanager (langfristiger Fokus)

 

Kurzarbeit und Stundungen bei aws und FFG

Außerdem können laut Schramböck Startups weiterhin Kurzarbeit beantragen sowie vom Härtefallfonds profitieren, Stundungen von Kreditraten bei aws und FFG sind bereits möglich. Derartige Stundungen hätten bereits 90 Startups in Anspruch genommen. Alle Startup-Förderprogramme von aws und FFG gehen in üblicher Weise weiter.

Die Wirtschaftsministerin verwies zudem darauf, dass das Hilfspaket auch Arbeitsplätze sichern soll. Startups haben in Österreich bislang rund 17.500 Arbeitsplätze geschaffen.

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Startups befinden sich laut Schramböck in einer besonderes prekären Lage, da sie meist nur geringe Umsätze erwirtschaften, von ihrer Geschäftsbank aufgrund des Risikos keine Kredite bekommen und daher auf private Investoren angewiesen sind.

„Wenn private Geldgeber fehlen können damit wichtige Innovationen versanden. Viele Gründer bringen auch ihr Privatvermögen in die Firmen ein und haben nur wenig Rücklagen, was sie in der Krise besonders anfällig macht“, so Schramböck.

In diesem Kontext verwies sie auf ein unlängst durchgeführte Umfrage von AustrianStartups, in der nur 58 Prozent der Startup-Gründer angegeben haben, dass sie glauben die Krise zu überleben – der brutkasten berichtete.

Michael Altrichter als Startup Beauftragter

Im Rahmen der Pressekonferenz wurde zudem Business Angel Michael Altrichter als neuer Startup-Beauftragter im Wirtschaftsministerium präsentiert – mehr über seinen Background könnt ihr hier lesen.

Schramböck zur Bestellung von Altrichter: „Startups brauchen einen Ansprechpartner, der sie versteht und ein Ohr für die Branche hat. Er soll ihnen auch in der Kommunikation helfen und zugleich Ideengeber und Impulsgeber sein sowie die Branche mit der Regierung vernetzen.“

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In seiner neuen Position als Startup-Beauftragter äußerte sich Altrichter hinsichtlich des Hilfspakets: „Die Regierung hat in den letzten Wochen in einem noch nie dagewesenen Kraftakt viele Hilfsmaßnahmen eingeführt, einige sind für Startups allerdings nicht Eins-zu-eins anwendbar, daher stehen derzeit viele Jungunternehmen vor dem Aus. Daher ist es wichtig, dass wir ein spezielles Maßnahmenpaket für Startups präsentieren, das speziell auf die Zielgruppe zugeschnitten ist.“

(c) BKA/ Andy Wenzel

 

Altrichter betonte im Rahmen der Pressekonferenz, dass derzeit ein Marktversagen vorherrsche und daher neben privaten Kapital auch staatliche Mittel fließen müssen. 

Auf die Frage eines Journalisten, ob er einen Interessenkonflikt in seiner Position als Startup-Beauftragter und Investor sieht, antwortete er: „Ich sehe mich als neutrales Sprachrohr in einem Spannungsfeld zwischen Gründern, Investoren und der Regierung. Ja, ich bin auch Investor, stehe allerdings mit meinen 37 Beteiligungen eher auf der Bremse bei Neuinvestitionen. Daher sehe ich keinen Interessenkonflikt gegeben“, so Altrichter. Abschließend bedankte er sich bei der Community für ihr Vertrauen.

4,4 Millionen Euro für EcoTech-Startups

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler hat zudem angekündigt, dass 4,4 Millionen Euro für das Seed-Programm aus dem Klimaschutzministerium für die Unterstützung von EcoTech-Startups bereitgestellt werden. „Viele Startups sind nicht nur junge und innovative Unternehmen, sondern arbeiten an grünen Technologien und somit aktiv an unserem gemeinsamen Ziel eines klimaneutralen Österreichs“, so Gewessler.

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Die Schwerpunkte bei den Seed-Förderungen liegen derzeit laut Gewessler bei den Informations- und Kommunikationstechnologien und den Life-Sciences. Der Fokus auf „nachhaltige Innovationen“ soll künftig noch ausgebaut werden. „In Zukunft wollen wir noch stärker in Richtung Green-Innovation und somit in die Entwicklung von CO2-reduzierenden Technologien gehen“, so Gewessler. Im Rahmen der Pressekonferenz dankte sie Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck für die Zusammenarbeit.

Gewessler
(c) BKA | Andy Wenzel

Startup-Szene hatte Positionspapier präsentiert

In den vergangenen Wochen hatte sich Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer bereits mehrfach für eine Unterstützung der Startups im Rahmen der Coronakrise ausgesprochen. Am 8. April hatte die Startupszene zudem ein gemeinsames Positionspapier präsentiert. Hier wurden Maßnahmen gefordert, mit denen vor allem die Liquidität der Startups in der Coronakrise gesichert werden soll (Details und Download des Papiers unter diesem Link).

Konkret wurden die folgenden kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Maßnahmen gefordert:

Kurzfristige Maßnahmen, umsetzbar in wenigen Tagen:

● Öffentliche Förderungen: Aussetzen von Milestones, Stundung von fälligen Rückzahlungen, Weiterfinanzierung von laufenden Calls und schnelle Auszahlung
● Garantieprogramme: Anpassung & Erweiterung der Double Equity Programme sowie Anpassung der AWS Überbrückungsgarantie an Realität von Startups

Mittelfristige Maßnahmen, umsetzbar in wenigen Wochen:

● Mobilisierung von privatem Kapital: Errichtung eines Runway-Fonds idHv. 50 Mio. Euro sowie Einführung eines Modells zur Verlustverrechnung für Privatinvestor*innen
● Neue Instrumente zur Sicherung der Liquidität: Schaffung von Substanzgenussrechten und Besserungsscheinen
● Maßnahmen zur Kostenreduktion bei Startups: Befreiung von SVA Abgaben sowie anteilige Finanzierung von Gehältern für neu geschaffene Arbeitsplätze

Langfristige Maßnahmen, umsetzbar in wenigen Monaten:

● Sicherung des Fortbestandes von öffentlichen Förderprogrammen nach der Corona-Krise
● Einführung eines Beteiligungsfreibetrags für private Investor*innen
● Errichtung eines 300 Mio. Euro Dachfonds zur Stimulierung der VC Industrie
● Umsetzung der Maßnahmen im Regierungsprogramm


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Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Um vom Flughafen in Tallinn in die Innenstadt zu kommen, bietet sich eine Fahrt mit dem Fahrdienst Bolt an. Die Autos, E-Scooter und Leih­räder des estnischen Unicorns prägen hier das Straßenbild. 2013 gegründet macht das Unternehmen mittlerweile mehr als zwei Milliarden Euro Umsatz. Die Erfolgsgeschichte von Bolt ist in Estland kein Einzelfall: Bei 1,3 Millionen Einwohner hat der baltische Staat bereits zehn Unicorns hervorgebracht – eine der höchsten Konzentrationen pro Kopf weltweit. Das Auto wird per App bestellt, keine zwei Minuten später ist es da. Der Fahrer scherzt über die durchaus kühlen 16 Grad Mitte Juli: „Estonian summer!“, sagt er schmunzelnd, mit russischem Akzent. Ungewöhnlich ist das in Estland nicht, war man hier vor knapp 40 Jahren doch noch Teil der Sowjetunion.

„Das Land hatte es natürlich nicht einfach. Als es 1991 unabhängig wurde, standen die Esten erst mal vor dem Nichts. Aber sie hatten auch die Chance, von null anzufangen – und haben dann aufs richtige Pferd gesetzt: die Digitalisierung“, sagt Tim Schnöckelborg, ein Deutscher, der seit eineinhalb Jahren in Estland lebt und hier bereits mehrere Unternehmen gegründet hat.

Der digitale Staat

An diesem sonnigen Tag tummeln sich auf dem Rathausplatz in der Mitte Tallinns viele Menschen. Schnöckelborg ist einer von ihnen. Vom digitalen Staat hat er vor allem bei der Gründung seiner Unternehmen profitiert. Bei einem Kaffee erklärt er, was den Kern des Systems ausmacht:

„Der große Vorteil kommt dadurch zustande, dass hier die gesamte Administration des Landes digitalisiert ist. Du kannst also mit der elektronischen Unterschrift alles nutzen, was ein Staat an Dienstleistungen bietet.“

© Hannah Fasching – Tim Schnöckelborg.

Wer sich einen Überblick verschaffen will, kann das e-Estonia Briefing Centre aufsuchen, ein eigenes Besucherzentrum, das über den digitalen Staat informiert. Ein Besuch zeigt: Die digitale Gesellschaft basiert zunächst auf Wissen. Durch landesweite Schulungsprogramme und Initiativen für Senior wurde die gesamte Bevölkerung mitgenommen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Transparenz: „Die Behörden können auf sehr viel zugreifen, theoretisch auch auf mein Bankkonto. Wichtig ist aber: Niemand kann deine Daten geheim abrufen. Ich kann online einsehen, wer wann mit welcher Begründung welche Daten von mir von einer Behörde in die andere transferiert hat. Das schafft Vertrauen“, beschreibt Schnöckelborg seine Erfahrung.

Unternehmensgründung aus der Ferne

Schnöckelborg hat in Estland schon mehrere Unternehmen gegründet, er ist ein sogenannter „e-Resident“. Das estnische e-Residency-Programm ermöglicht ausländischen Staatsangehörigen einen sicheren Zugang zu den elektronischen Behördendiensten Estlands. So lässt sich aus fast allen Ländern der Welt in rund 15 Minuten ein estnisches Unternehmen gründen.

„Anfangs dachten wir, es wäre vor allem für Menschen außerhalb der EU attraktiv, da ein estnisches Unternehmen ihnen den EU-Binnenmarkt öffnen würde. Nach etwa der Hälfte der Zeit stellten wir fest, dass es aufgrund der geringen Bürokratie auch für EU-Bürger sehr attraktiv ist“, erzählt Liina Vahtras, Managing Director von e-Residency. Seit dem Start des Programms 2014 haben mehr als 133.000 Personen aus 185 Ländern den e-Residency-Status erhalten und zusammen etwa 39.000 Firmen gegründet. So auch Tim Schnöckelborg:

„Ich habe mein erstes Unternehmen als e-Resident an einem Freitagabend gestartet, und am Samstagmorgen war die Firma da“, blickt er nach wie vor verblüfft zurück.

Was Gründer zusätzlich nach Estland zieht, ist das Steuersystem. „Wir besteuern Unternehmen nicht, solange sie das Geld im Unternehmen belassen. Es gibt also keine Körperschaftsteuer auf einbehaltene Gewinne. Steuern fallen erst an, wenn man Geld aus dem Unternehmen entnimmt, und davon profitieren auch wir: Im vergangenen Jahr zahlten e-Residency-Unternehmen Steuern in Höhe von über 125 Millionen Euro in Estland“, so Vahtras. Im „International Tax Competitiveness Index“ der US-Denkfabrik Tax Foundation, der die OECD-Länder vergleicht, liegt Estland seit zwölf Jahren auf Platz eins.

Europa, der zersplitterte Markt

In den Gesprächen, die von Euphorie über das estnische System geprägt sind, schleicht sich immer wieder Frustration ein. Denn so gut das System hier funktioniert: Im europaweiten Markt stoßen die Gründer dennoch auf Blockaden. Hedi Mardisoo, Board Member der Estonian Founders Society, kennt die Probleme.

Mardisoo ist Gründerin des Insurtechs Cachet, das sie von Estland aus in elf Länder skalierte. Heute setzt sie sich in der Society für die nächste Generation von Gründer:innen ein und versucht, Blockaden europaweit abzubauen. „Wenn ich mit meinem Unternehmen in Europa expandieren will, begegne ich 27 verschiedenen Arten der Unternehmensregistrierung, 27 verschiedenen Notar- und Gerichtssystemen. Wenn du als kleines Startup ein globales Unternehmen aufbauen willst, bist du oft besser dran, woanders hinzugehen, meist in die USA. Das tun viele Startups – und das ist nicht gut für Europa“, so Mardisoo.

© Mardisoo – Hedi Mardisoo, Board Member der Estonian Founders Society.

Auf die Frage, warum die EU für Unternehmensgründungen so unattraktiv sei, antwortet Mardisoo ohne Zögern: „Zu 100 Prozent das Geld. Die Hauptprobleme sind das Geld, die Investor:innen und die Investitionen.“

Vahtras von e-Residency ergänzt: „Investoren sagen sehr oft: ‚Gründe eine Firma in Delaware, weil das für mich einfacher ist‘“ – einfacher, als sich mit den unterschiedlichen Rechtsordnungen der EU-Mitgliedstaaten auseinanderzusetzen. Um diesen Kapital- und Talentabfluss zu stoppen, ruht die Hoffnung nun auf einem Konzept aus Brüssel: der EU Inc.

Das „28. Regime“

Hinter der EU Inc. steht die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Gesellschaftsform, dem sogenannten „28. Regime“: Neben 27 nationale Rechtsformen soll eine 28. treten, die eine schnelle, vollständig digitale Gründung ohne Mindeststammkapital ermöglicht.

Nachdem die Forderung nach der EU Inc. über die Jahre von Tausenden europäischen Gründer getragen wurde, verkündete EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am 20. Jänner 2026 beim Weltwirtschaftsforum in Davos das Vorhaben. Ziel sei eine wahrhaft europäische Unternehmensstruktur mit einheitlichen Kapitalregeln in der gesamten EU: „Unsere Unternehmer, die innovativen Firmen, werden ein Unternehmen binnen 48 Stunden in jedem Mitgliedstaat anmelden können, komplett online. Letzten Endes brauchen wir ein System, in dem Unternehmen nahtlos in ganz Europa Geschäfte machen und Finanzmittel beschaffen können, genauso einfach wie auf einheitlichen Märkten wie den USA oder China.“

Am 18. März 2026 legte die Kommission den Verordnungsentwurf erstmals vor. In der europäischen Startup-Szene stieß er auf heftige Kritik, weil zentrale Forderungen wie die freie Wahl des Registrierungssitzes von Unternehmen nicht erfüllt wurden. Eine Überarbeitung fordern europaweit Vertreter der Szene mit der Initiative „EU-INC“.

Estland als Weg zur EU Inc.?

Zurück im baltischen Staat: Was mit dem 28. Regime gefordert wird – also der Digital-first-Ansatz, geringes Startkapital sowie eine schnelle und grenzüberschreitende Unternehmensgründung –, setzt Estland mit e-Residency bereits seit mehr als zehn Jahren um. Warum das Konzept also nicht einfach kopieren?

© Vahtras – Liina Vahtras, Managing Director von e-Residency.

„Wir haben zur Kommission gesagt: ‚Schaut euch unser Programm an, schaut, wie wir das gelöst haben; vielleicht könnt ihr es wiederverwenden‘“, sagt Vahtras, und weiter: „Unser System ist nicht zu 100 Prozent das, was die EU Inc. sein soll, aber auch, wenn wir nur 50 Prozent der Lösungen bereits umsetzen, sind wir bereit, das zu teilen. Ich hoffe, dass die EU Inc. funktionieren wird – und dass sie die estnische e-Residency als eine Art Blaupause in Betracht ziehen; einfach, um zu sehen, was für uns funktioniert.“

Starken Gegenwind bekommt die EU Inc. von lokalen Akteuren wie Gewerkschaften und Notariatskammern. „Ich glaube nicht, dass irgendjemand Angst vor der EU Inc. haben sollte“, erklärt Hedi Mardisoo. „Einige große Länder blockieren die Umsetzung immer noch und versuchen, viele der wichtigsten Punkte zu verwässern. Man muss sich die Frage stellen: Will man das Alte tatsächlich verändern – oder will man die neue Regulierung einfach so hinbiegen, dass sie zum eigenen System passt? Das kann nicht funktionieren. Wenn man neue Innovationen regulieren will, kann man sie nicht in die alten Rahmenbedingungen quetschen.“

Um mit der EU Inc. erfolgreich zu sein, brauche es einen Mentalitätswandel, sagt Mardisoo: „Was wir aus Estland mitgeben können, ist, alles so einfach wie möglich zu gestalten. Ich war in anderen Ländern tätig, wo die Menschen Angst vor den Behörden hatten. Das zu ändern ist das Erste, was wir anstreben sollten. Dann wird das Umfeld für Unternehmen viel günstiger, die aus der Komfortzone heraustreten und etwas Neues und Innovatives aufbauen wollen.“

Die Währung Vertrauen

„Selbst wenn es eine EU Inc. geben würde, würde ich jedes Mal wieder hier in Estland gründen. Ich sehe den positiven Ansatz der EU-Initiative, aber ich glaube, dass sie in der Realität bei Weitem nicht konkurrenzfähig zu dem Modell ist, das man hier über Jahrzehnte aufgebaut hat“, zieht Tim Schnöckelborg sein Fazit.

Dass Estland heute die Früchte seiner radikalen Digitalisierungsstrategie aus den 90er-Jahren erntet, steht außer Frage. Dennoch ist jede Gesellschaft ein Resultat ihrer Vergangenheit, und in Europa gibt es 27 verschiedene davon. Die Umsetzung einer EU Inc., die den Vorstellungen aller entspricht, bleibt eine Herkulesaufgabe. Estland kann keine Lösung für alle sein, aber der Besuch im baltischen Staat zeigt: Es kann anders gehen, und das mit Erfolg. Das kleine Land profitiert dabei vor allem vom wichtigsten Gut, das man braucht, um Strukturen zu verändern: Vertrauen. Vielleicht ist es genau dieses Vertrauen, das erst geschaffen werden muss, bevor eine EU Inc. für alle und damit eine europaweite Verbesserung der Gründungsbedingungen gelingen kann.


Dieser Beitrag ist im Rahmen von „eurotours 2026“ entstanden, einem Projekt des Bundeskanzleramts, finanziert aus Bundesmitteln.

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150 Millionen Euro für Rettung von Startups in der Coronakrise

  • Die österreichische Bundesregierung hat am Donnerstagvormittag ein Hilfspaket präsentiert, das Startups bei der Bewältigung der Coronakrise unterstützten soll.
  • Konkret gibt es zwei Fonds, die für Startups zugänglich sein werden.
  • Das Hilfspaket wurde im Beisein Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck, Klimaschutz- und Innovationsministerin Leonore Gewessler und Business Angel Michael Altrichter vorgestellt.
  • Altrichter wird zudem zum Startup-Beauftragten im Wirtschaftsministerium bestellt.

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  • Das Hilfspaket wurde im Beisein Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck, Klimaschutz- und Innovationsministerin Leonore Gewessler und Business Angel Michael Altrichter vorgestellt.
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