15.12.2015

Gaza: Mit 8 Stunden Strom am Tag zum High-Tech-Startup

Im von Kriegen zerrütteten Gazastreifen ein High-Tech Startup zu gründen ist für die meisten kaum vorstellbar. Ein Student hat das geschafft, obwohl es nur acht Stunden Strom pro Tag gibt.
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Student gründet High-Tech-Startup im Gazastreifen. (c) designfgb - fotolia

Die Vorstellung, ein Tech-Startup in einem von Kriegen gebeuteltem Landstreifen mit 43 Prozent Arbeitslosigkeit zu gründen, ist für die meisten Menschen sehr schwer. Wenn dann täglich nur acht Stunden Strom zur Verfügung stehen, wird die Vorstellung fast undenkbar. Doch nicht für Mohammed Kudi – er hat es geschafft im Gazastreifen ein Startup aufzuziehen und beschäftigt mittlerweile 20 Mitarbeiter.

„Haweya for Information Technology“ heißt seine Firma. Er hat sich auf Branding für Firmen spezialisiert. Weiters bietet Haweya örtlichen und internationalen Kunden Eventmanagement sowie Web- und Architekturdesign an. Beispielsweise entwarf das Unternehmen das Logo und das Bühnenbild für das „International Forum for Humanitarian Action“ im Mai in Katar. Und das aus gut 3000 Kilometern Entfernung.

Schwierige Umstände

„Ich war geschockt über die schmerzhafte Arbeitssituation in Gaza. Einen Job zu bekommen ist sehr, sehr schwierig», sagt der 25-Jährige. Das habe ihn auf die Idee gebracht, sich nach seinem Computertechnik-Studium selbstständig zu machen. Was Kudi gelang, gelingt nur wenigen. Die Wirtschaft des Palästinensergebiets hat schwer unter der Wirtschaftsblockade von Israel und Ägypten gelitten.

Dem nicht genug, kam der 50-tägige Krieg zwischen der palästinensischen Hamas und Israel im vergangenen Jahr dazu. Diese katastropohalen Umstände zwingen Haweya dazu innovativ zu sein. Zu kostspieligen High-Tech-Produkten müssen günstige Lokale Alternativen gefunden werden.

+++Mehr zum Thema: Startups im Nahen Osten+++

Entwicklungsprogramm für Startups

Haweya konnte mit Hilfe des „Mobaderoon“-Projekts verwirklicht werden. Das Programm, übersetzt „Entrepreneure“, wird von der Entwicklungseinrichtung Palästinensische Wohlfahrtsvereinigung mit Hilfe von Geldern des Arabischen Fonds für wirtschaftliche und soziale Entwicklung mit Sitz in Kuwait betrieben.

Insgesamt gibt es in Gaza vier Einrichtungen, die High-Tech-Jungunternehmer finanziell unterstützen und beraten. „Fast alle Startups in Gaza befassen sich mit Informationstechnologie. Dieser Trend ist ein Phänomen“, erklärt Jussef Elhallak von Mobaderoon. 100 Jobs hat das Programm bisher geschaffen. Eine kleine Zahl wenn man bedenkt, dass im Gebiet 1,8 Millionen Menschen leben. Aufgrund der Umstände aber doch wieder beachtlich.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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