01.06.2022

Heylog: Wiener Messaging-Startup holt bei Gründung 3 Mio. Euro Investment

Heylog strukturiert die Kommunikation über WhatsApp, Facebook Messenger und Viber für Speditionen und überzeugte damit einschlägige Investoren.
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Heylog-Gründer Bernhard Hauser | (c) Heylog
Heylog-Gründer Bernhard Hauser | (c) Heylog

Bernhard Hauser ist ein alter bekannter in der heimischen Startup-Szene. Mit seinem Startup oratio probierte er gemeinsam mit Co-Founder David Pichsenmeister vor einigen Jahren mehrere Geschäftsmodelle im Messaging-Bereich aus, 2018 erfolgte jedoch das Aus für das Unternehmen. Nach beruflichen Stationen bei Facebook und in einem eigenen Beratungs-Business ging Hauser nun mit seinem neuen Startup an die Öffentlichkeit: Heylog. Und wieder steht Messaging im Zentrum.

„Wir machen WhatsApp fit für die Logistikbranche von heute“

Heylog hat einen sehr engen Fokus innerhalb der Logistik-Branche gewählt. „Im Tagesgeschäft muss es schnell gehen. Deshalb kommunizieren viele Speditionsunternehmen mit ihren Fahrern und Subunternehmen über Messaging-Dienste wie WhatsApp. Mit Heylog helfen wir, die Kommunikation über WhatsApp strukturiert, effizient und konform mit europäischen Datenschutzstandards zu gestalten“, erklärt Hauser in einer Aussendung. Man speichere dabei alle Daten in Europa und diese könnten vom Disponenten zentral verwaltet werden. „Man könnte sagen, wir machen WhatsApp fit für die Logistikbranche von heute“, so der Gründer.

Speditionen können über diese Oberfläche die Kommunikation mit den Fahrer:innen im Griff behalten | (c) Heylog
Speditionen können über diese Oberfläche die Kommunikation mit den Fahrer:innen im Griff behalten | (c) Heylog

Heylog: Niedrige Einstiegshürde für Speditionen und Fahrer:innen

Über Heylog können Nachrichten direkt in die Sprachen der Fahrer:innen übersetzt werden. Der Messaging-Dienst soll zudem bei der zentralen Verwaltung von Sendungen und dem Austausch von Dokumenten unterstützen. Die Fahrer:innen müssen dazu keine weitere App installieren, sondern können wie gewohnt über WhatsApp, Facebook Messenger und Viber kommunizieren. Die Speditionen sparen sich somit Installationskosten und Integrationsaufwand, meint man bei Startup.

Fahrer:innen kommunizieren weiterhin wie gewohnt über WhatsApp | (c) Heylog

Venture Builder der Schmitz Cargobull Gruppe und Ninepointfive vom Start weg an Bord

Noch scheint die Heylog GmbH nicht im Firmenbuch auf. Gleich zur Gründung holte man sich nun ein Seed-Investment über drei Millionen Euro von einschlägigen Investoren: von KUBIKx, dem Venture Builder der Schmitz Cargobull Gruppe, und dem belgischen VC Ninepointfive. „Die Expertise der Investoren im Aufbau von Logistik Startups ist eine enorme Starthilfe für Heylog, das sich gerade stark mit dem Aufbau des Teams befasst“, kommentiert Bernhard Hauser.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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