01.06.2022

Heylog: Wiener Messaging-Startup holt bei Gründung 3 Mio. Euro Investment

Heylog strukturiert die Kommunikation über WhatsApp, Facebook Messenger und Viber für Speditionen und überzeugte damit einschlägige Investoren.
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Heylog-Gründer Bernhard Hauser | (c) Heylog
Heylog-Gründer Bernhard Hauser | (c) Heylog

Bernhard Hauser ist ein alter bekannter in der heimischen Startup-Szene. Mit seinem Startup oratio probierte er gemeinsam mit Co-Founder David Pichsenmeister vor einigen Jahren mehrere Geschäftsmodelle im Messaging-Bereich aus, 2018 erfolgte jedoch das Aus für das Unternehmen. Nach beruflichen Stationen bei Facebook und in einem eigenen Beratungs-Business ging Hauser nun mit seinem neuen Startup an die Öffentlichkeit: Heylog. Und wieder steht Messaging im Zentrum.

„Wir machen WhatsApp fit für die Logistikbranche von heute“

Heylog hat einen sehr engen Fokus innerhalb der Logistik-Branche gewählt. „Im Tagesgeschäft muss es schnell gehen. Deshalb kommunizieren viele Speditionsunternehmen mit ihren Fahrern und Subunternehmen über Messaging-Dienste wie WhatsApp. Mit Heylog helfen wir, die Kommunikation über WhatsApp strukturiert, effizient und konform mit europäischen Datenschutzstandards zu gestalten“, erklärt Hauser in einer Aussendung. Man speichere dabei alle Daten in Europa und diese könnten vom Disponenten zentral verwaltet werden. „Man könnte sagen, wir machen WhatsApp fit für die Logistikbranche von heute“, so der Gründer.

Speditionen können über diese Oberfläche die Kommunikation mit den Fahrer:innen im Griff behalten | (c) Heylog
Speditionen können über diese Oberfläche die Kommunikation mit den Fahrer:innen im Griff behalten | (c) Heylog

Heylog: Niedrige Einstiegshürde für Speditionen und Fahrer:innen

Über Heylog können Nachrichten direkt in die Sprachen der Fahrer:innen übersetzt werden. Der Messaging-Dienst soll zudem bei der zentralen Verwaltung von Sendungen und dem Austausch von Dokumenten unterstützen. Die Fahrer:innen müssen dazu keine weitere App installieren, sondern können wie gewohnt über WhatsApp, Facebook Messenger und Viber kommunizieren. Die Speditionen sparen sich somit Installationskosten und Integrationsaufwand, meint man bei Startup.

Fahrer:innen kommunizieren weiterhin wie gewohnt über WhatsApp | (c) Heylog

Venture Builder der Schmitz Cargobull Gruppe und Ninepointfive vom Start weg an Bord

Noch scheint die Heylog GmbH nicht im Firmenbuch auf. Gleich zur Gründung holte man sich nun ein Seed-Investment über drei Millionen Euro von einschlägigen Investoren: von KUBIKx, dem Venture Builder der Schmitz Cargobull Gruppe, und dem belgischen VC Ninepointfive. „Die Expertise der Investoren im Aufbau von Logistik Startups ist eine enorme Starthilfe für Heylog, das sich gerade stark mit dem Aufbau des Teams befasst“, kommentiert Bernhard Hauser.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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