16.01.2017

Heu-Startup: „Wirtschaftskammer hat mich für verrückt erklärt“

"heu-kaufen.com" ist ein Startup der etwas anderen Sorte. Es geht dabei weder um eine Software, noch benötigt irgendjemand Wlan, um das Produkt zu nutzen. Florian Gollob verkauft hochqualitatives Heu für Nagetiere. Er hat dem Brutkasten erzählt, warum ihn die Wirtschaftskammer für verrückt erklärte und weshalb man sich von seinen Plänen nicht abbringen lassen sollte.
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Üblicherweise setzen Startups auf Internet-basierte Technologien und verarbeiten ihre Lösungen in Form von Apps oder Ähnlichem um. Nicht so Florian Gollob von heu-kaufen.com aus Straßwalchen im nördlichen Salzburg. Denn sollte das Wlan einmal ausfallen, „funktioniert“ sein Produkt immer noch. Gollob vertreibt Premium-Heu für Nagetiere.

„Unser Heu hat einen höheren ß-Carotin Anteil als ein rein durch die Sonne getrocknetes Gras“

Premium-Heu aus dem Alpenvorland

Gollob legt hohen Wert darauf, seinen Kunden ein Produkt zu verkaufen, das auch für die Tiere einen Mehrwert liefert. „Unser Heu wird maschinell endgetrocknet, wodurch es einen weit höheren ß-Carotin Anteil als ein rein durch die Sonne getrocknetes Gras aufweist. Außerdem sind im Endprodukt mehr Blätter enthalten als üblich. Dadurch wird einerseits die grüne Farbe der Wiese beibehalten, andererseits stecken in den Blättern viele wichtige Mineral- und Nährstoffe, was sich unter anderem positiv auf die Verdauung der Tiere auswirkt“, erklärt Gollob. „Hubertusheu“ heißt besagtes Heu, das sein Partner Hubert Neuwirth produziert. Gollob kümmert sich um den Vertrieb und das Marketing. Verarbeitet wird ausschließlich Gras aus dem Alpenvorland.

Redaktionstipps

„Wirtschaftskammer hat mich für verrückt erklärt“

Sein Know-How in Sachen Heu- und Rundballentrocknung bezieht Gollob aus seinem eigentlichen Job bei der Firma „Lasco Heutechnik“. 2014 startete er aus Leidenschaft das Projekt „heu-kaufen“. „Ich habe mich bei der Wirtschaftskammer bezüglich einer Gewerbeberechtigung erkundigt und die haben mich für verrückt erklärt“, sagt der Gründer. Er ließ sich davon jedoch nicht entmutigen. „Nur, weil irgendjemand die Idee schlecht findet, darf man sich nicht von seinem Weg abbringen lassen. Immerhin bin ich der Experte in der Materie und nicht die Wirtschaftskammer.“ Im Vorjahr erzielte Gollob mit „heu-kaufen“ einen Jahresumsatz in Höhe von 65.000 Euro. Leben kann er davon noch nicht, er ist jedoch überzeugt, dass das auf lange Sicht möglich sein wird. „Der Markt lässt es zu. Wenn die Produktqualität passt, kommen die Umsätze und Kunden mit der Zeit ohnehin von alleine.“

Fokus auf Ballungszentren

Der Verkaufsfokus liegt klarerweise auf den Ballungszentren. „In Städten kann man sich nicht einfach von der Wiese oder vom Landwirt nebenan einen Sack Heu holen“, weiß Gollob. 40 Euro für 15 Kilogramm Heu sind zwar kein richtiges Schnäppchen, Kaninchenliebhaber seien jedoch bereit für die bessere Qualität etwas mehr zu bezahlen, meint Gollob weiters. Andere Produzenten beziehen ihr Heu abwechselnd aus Ungarn, Polen oder der Slowakei. Bei „heu-kaufen.com“ kann sich der Kunde auf immer gleichbleibende hochwertige Qualität aus dem Alpenvorland verlassen.

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„Will kein endloses Wachstum“

(c) heu-kaufen.com

Aktuell beliefert „heu-kaufen“ knapp 35 Zoofachgeschäfte in Österreich den Niederlanden und der Schweiz. Zu erstehen gibt es das Premium-Heu aber auch im Online-Shop. 90 Tonnen Heu sind im Umlauf, es gäbe in der Produktion jedoch Potenzial für bis zu 150 Tonnen. Dem klassischen Startup-Bedürfnis nach unendlichem Wachstum steht der Salzburger etwas anders gegenüber: „Wenn ich alles verkaufe, was ich produzieren kann, bin ich zufrieden. Der Markt ist groß genug, die anderen sollen ihre Produkte ebenfalls absetzen können. Weder habe ich Interesse an einem erbitterten Konkurrenzkampf, noch an permanentem Wachstum.“ Das Unternehmen besteht zu 100 Prozent aus Eigenkapital und daran möchte Gollob auch nichts ändern.

„Der Kunde kann sich auf immer gleichbleibende hochwertige Qualität aus dem Alpenvorland verlassen.“

2017 ohne Plastiksackerl

Für 2017 hat sich das Startup zwei klare Ziele gesetzt:

  • Produktpalette erweitern – Heu für Pferde
  • Anzahl Plastiksackerl minimieren

Bei „heu-kaufen.com“ würde man am liebsten zur Gänze auf Plastiksackerl verzichten. Im Einzelhandel sei das jedoch kaum zu schaffen, da der Kunde das Heu sehen möchte, bevor er es kauft.

HIER geht es zu heu-kaufen.com

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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