28.07.2023

Herausforderung des Recruitings: die Bedürfnisse junger Generationen ernst nehmen

Gastbeitrag. Was Unternehmen wissen müssen, um junge Talente erfolgreich anziehen zu können, schildert medienjobs.at-Geschäftsführerin Annina Haslinger-Galipeau.
/artikel/herausforderung-des-recruitings
ein Mann mit Hut sitzt in den Bergen und arbeitet auf einem Laptop
Foto: medienjobs.at
kooperation

In einer digitalisierten und vernetzten Welt hat sich das Recruiting von Arbeitskräften erheblich verändert. Traditionelle Jobbörsen sind zwar immer noch ein bewährtes Instrument, um qualifizierte MitarbeiterInnen zu finden. Dennoch ist es für viele Unternehmen heute schwierig offene Stellen zu besetzen. Aber warum?

Das Problem, dass sich auf Jobinserate keine oder nur wenige BewerberInnen finden lassen, liegt nicht am System Jobbörse, sondern an der Tatsache, dass viele Unternehmen den sich verändernden Anforderungen und Bedürfnissen der Generation Z nicht gerecht werden.

Wir befinden uns derzeit in einem Arbeitnehmermarkt. Das wird sich in absehbarer Zeit nicht ändern, sondern die Problematik noch verschärfen. Die Boomer-Generation verabschiedet sich in die wohlverdiente Pension. Die nachfolgenden geburtenschwachen Jahrgänge können diese Lücke nicht schließen.

Was folgt? Wenige Arbeitskräfte können sich zwischen vielen Stellenangeboten entscheiden. Um erfolgreich zu rekrutieren, müssen Unternehmen in diesem sogenannten Bewerbermarkt also an ihrem Angebot arbeiten, die Bedürfnisse der jungen Generationen ernst nehmen und zu einem modernen und attraktiven Arbeitgeber wachsen.

Aber was bedeutet das jetzt genau?

Die junge Generation legt Wert auf Flexibilität, Work-Life-Balance, eine sinnvolle Tätigkeit und die Möglichkeit Berufliches und Privates miteinander zu vereinbaren. Die starren Arbeitszeitmodelle vieler Unternehmen passen nicht mehr zu den Vorstellungen potenzieller BewerberInnen. Unternehmen müssen erkennen, dass die Umsetzung dieser Vorstellungen aber ein entscheidender Faktor für die erfolgreiche Rekrutierung und Bindung an das Unternehmen ist.

Trotzdem bleiben viele Unternehmen ihren starren Vorgehensweisen treu. Der Arbeitskräftemangel sei schuld. Ja auch, aber gerade deshalb sollten Unternehmen die Chance nutzen für junge BewerberInnen attraktiver zu werden. Der oft angeführte „War for Talents“ ist eben nicht nur eine Floskel. Flexible Arbeitszeiten sowie die Möglichkeit zu Remote-Arbeit und Home Office dürfen kein Phänomen der Corona Zeit bleiben.

Die Technologie ermöglicht es uns heute in vielen Branchen, von praktisch überall aus zu arbeiten und dennoch produktiv und effektiv zu sein. Auch wir bei medienjobs.at bieten unseren MitarbeiterInnen 100 Prozent Remote-Work. Und es funktioniert! Ich glaube fest daran, dass wir alle davon profitieren.

Unternehmen, die diese Optionen aktiv anbieten, haben einen Wettbewerbsvorteil, wenn es darum geht, junge Talente anzuziehen. Das Vertrauen in die Eigenverantwortung der MitarbeiterInnen und die Schaffung einer Unternehmenskultur, die auf Ergebnissen statt Arbeitsstunden basiert, bilden die Grundlage für erfolgreiches Recruiting.

Die junge Generation ist online sehr aktiv und informiert sich über potenzielle Arbeitgeber in sozialen Medien und Bewertungsplattformen. Unternehmen sollten ihre Arbeitgebermarke durch Employer Branding aktiv gestalten und so eine positive Wahrnehmung bei potenziellen BewerberInnen erzeugen. Dazu gehört auch, dass sie ihre Unternehmenswerte authentisch kommunizieren. Über Social Media können Firmen ihr Bestreben nach einem modernen Arbeitsplatz leicht präsentieren und gleichzeitig viele potenzielle Interessierte erreichen.

Wie klappt es nun also mit den BewerberInnen?

Die Suche nach ArbeitnehmerInnen auf traditionellen Jobbörsen sollte Teil einer umfassenderen Strategie sein. Erfolgreiches Recruiting 2023 braucht die Gestaltung und Umsetzung moderner Unternehmenswerte, authentisches Employer Branding sowie die klassische Präsenz auf Online-Jobbörsen. Gerade Nischen-Jobbörsen mit einem Fokus auf gewünschte Zielgruppen bieten hier einen klaren Vorteil und wenig Streuverlust. Übrigens: Auch eine faire und angemessene Bezahlung hilft, um erfolgreiches Recruiting zu betreiben!


Über die Autorin

Annina Haslinger-Galipeau ist Geschäftsführerin und Gesellschafterin von medienjobs.at

Annina Haslinger-Galipeau ist Gründerin und Teil der Geschäftsleitung von medienjobs.at.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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