28.08.2018

Helvetia Venture Fund: Investment in Sicherheitsstartup Alarmplane.de/Theftex

Der Schweizer Helvetia Venture Fund investiert in das deutsche Sicherheitsstartup Alarmplane.de/Theftex. Dieses hat ein Alarmsystem für Planen von Lastkraftwagen und Sattelauflieger entwickelt, das die Sicherheit für Güter im Transportwesen erhöhen soll. Helvetia Venture Fund ist außerdem Partner beim brutkasten Meetup #InsureTech am 12. September.
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Der Helvetia Venture Fund investiert in das deutsche Sicherheitsstartup Alarmplane.de/Theftex.
(c) Helvetia Gruppe. Der Helvetia Venture Fund investiert in das deutsche Sicherheitsstartup Alarmplane.de/Theftex.

Der Helvetia Venture Fund beteiligt sich am deutschen Sicherheitsstartup Alarmplane.de, das inzwischen unter dem Namen Theftex agiert. Das deutsche Jungunternehmen hat ein Alarmsystem für Planen von Lastkraftwagen und Sattelauflieger entwickelt. Damit ist ein kostengünstiger und einfach nachzurüstender Schutz für Planen und Türen vor Ladungsdiebstählen möglich. Schneidet ein Dieb eine LKW-Plane auf, um zu sehen, was der Lastkraftwagen oder Sattelauflieger geladen hat, ertönt ein lautes Alarmsignal. Zusätzlich kann sich der Halter auch über den Vorfall informieren lassen. Dabei erhält er unter anderem die Geo-Informationen zum Standort zugeschickt.

+++ Helvetia startet 50 Mio Euro VC-Fonds und vermeldet erstes Investment +++

Alarmplane.de/Theftex: Ausbau von Marketing und Vertrieb

„Als einer der führenden Transportversicherer Deutschlands wissen wir, dass Diebstähle bei Lastkraftwagen und Sattelaufliegern ein großes Ärgernis sind. Alarmplane.de bietet einen wirksamen und günstigen Schutz dagegen“, erklärt Thomas Lanfermann, Vorstand Komposit und Mitglied der Geschäftsleitung Helvetia Versicherungen Deutschland. „Wir freuen uns sehr, dass wir mit Helvetia Versicherungen einen Partner gefunden haben, der nicht nur einen hohen Bezug zu unserer Tätigkeit hat, sondern uns auch bei der Markterschließung unterstützt“, sagt Andreas Gießler, Gründer und CEO von Alarmplane.de/Theftex. Mit dem zusätzlichen Kapital wird das Startup Marketing und Vertrieb weiter ausbauen. Helvetia Kunden profitieren außerdem von speziellen Konditionen für die Alarmplane und für die Transportversicherung.

brutkasten Meetup #InsureTech am 12. September

Am 12. September findet in Kooperation mit dem Helvetia Venture Fund, der über ein Kapital von rund 50 Millionen Euro verfügt, das brutkasten Meetup zum Thema InsureTech im weXelerate statt. Dort haben Startups die Möglichkeit, ihre Ideen vor einer hochkarätigen Jury zu pitchen un Feedback von Experten zu bekommen. Unter den Jurymitgliedern ist u.a. Michael Wieser, ein Partner beim Helvetia Ventre Fund, mit dabei. Nach seinem Jus-Studium in Wien und Singapur gründete er selbst bereits zwei Startups und investiert als Business Angel in verschiedene Startups. Ein guter Eindruck und ein solider Pitch könnten sich also bezahlt machen. Weitere Artikel rund um das Thema InsureTech findet ihr hier.

+++ Weitere Investment-News +++

Über den Helvetia Venture Fund

Der Helvetia Venture Fund investiert in Startups im Bereich InsureTech und in Jungunternehmen, deren Geschäftsmodelle eine Brücken- oder Unterstützungsfunktion zum Versicherungsgeschäft von Helvetia aufweisen. Der Fund ist eine Tochtergesellschaft mit Sitz in Luxemburg der Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG. Er fokussiert sich auf Startups aus ganz Europa, mit einem Schwerpunkt auf die Schweiz sowie Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich und Spanien. Das Gesamtvolumen beträgt 55 Mio Schweizer Franken.

Medienbericht vom MDR über Alarmplane.de/Theftex

https://www.youtube.com/watch?v=8YTX8YLv48w


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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