15.02.2024

HelloBello: Founder essen Hundefutter, erhalten deutschen Preis und verdreifachen ihren Umsatz

Warum die HelloBello-Founder ihr frisches Hundefutter verkosten, erklärt Co-Founder Wolfgang Maurer. Er skizziert zudem die Entwicklung im deutschen Markt und erzählt von einer prestigeträchtigen Auszeichnung bei den nördlichen Nachbarn.
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HelloBello, Hundefutter, frisches Hundefutter,
(c) HelloBello - Das HelloBello-Founder-Team beim Verkosten ihres Hundefutters.

Das Wiener Hundefutter-Startup HelloBello wurde 2020 von Stephan Freh und Patrick Etz und Wolfgang Maurer gegründet. Seitdem konnte es mit seinem Frischfutter-Fokus und dem Online-Konfigurator für individuelle Anpassung Investoren wie Michael Hurnaus, Gründer des Tracker Startups “Tractive”, Square One Foods und Johann “Hansi” Hansmann für sich gewinnen, wie der brutkasten berichtete. 2021 kam Storebox-Gründer Johannes Braith über die Hardlymountain Capital GmbH dazu.

HelloBello mit 1 Million gekochter Mahlzeiten

Heute hat HelloBello über eine Million Hunde-Mahlzeiten gekocht, die Produktion nach Oberösterreich verlagert und ein Tiefkühlregal-Lager in Passau etabliert, um den deutschen Markt gut bedienen zu können.

Bereits im November 2022 prophezeite Maurer, dass Deutschland der wichtigste Markt für das Tierfutter-Startup werden würde und behielt damit Recht.

„Deutschland hat den österreichischen Markt überholt“, sagt er. „Unser Umsatzsplit beträgt 70 zu 30 Prozent zugunsten unserer deutschen Nachbarn. Wir haben unser Team auf 15 Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen aufgestockt und haben unseren Umsatz verdreifacht.“

Produkt des Jahres in Deutschland

Hilfreich dabei war, dass HelloBello bzw. ihr Produkt im letzten Sommer von der Plattform Futtertester.de mit (aktuell) 9.5 von 10 Sternen bewertet wurde. Und am heutigen Donnerstag zum „Produkt des Jahres“ gekürt wurde, wie Maurer erzählt.

HelloBello
(c) zVg – HelloBello mit deutscher Auszeichnung.

„Unseren deutschen Kunden gefällt unser Angebot. Vor allem, wenn die Geschichte herauskommt und Leute realisieren, was frisch gekocht eigentlich wirklich bedeutet und sie nach zwei, vier oder mehreren Wochen erkennen, was sich bei ihrem Haustier verbessert“, erläutert der Gründer.

Essen für Awareness

In diesem Sinne greift das Gründertrio auf eine bemerkenswerte Kampagne zurück, um mehr Aufmerksamkeit auf die HelloBello-Produkte zu legen. Es isst das eigene Hundefutter.

„Wir verkosten es und zeigen, wie hoch die Lebensmittelqualität ist. Besonders Patrick, der für die Produktion zuständig ist“, sagt Maurer. „Es schmeckt wie Reisfleisch und nicht mehr wie das Nassfutter von früher. Das war schrecklich, allein der Geruch. Seit dieser Aktion sind unsere Produkte mehr in den öffentlichen Fokus gerückt.“

HelloBello plant Finanzierungsrunde

Neben diesen Aktionen und dem Launch der Dental Drops im Vorjahr gibt es seit rund einem Monat eine weitere Neuerung beim Wiener Startup: das Kundendashboard. Dort kann man Feedback hinterlassen, Proteinquellen anpassen und individuelle Speisepläne konfigurieren.

HelloBello ist bis Jahresende ausfinanziert, teilt aber mit, dass man für dieses Jahr eine neue Finanzierungsrunde plant. „Wachstum erfordert Kapital“, so Maurer abschließend. „Da peilen wir im Sommer eine Series A an.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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