29.07.2019

Loyalty-Startup „hello again“ erhält siebenstellige FFG-Förderung

Das Paschinger Startup "hello again" hat sich auf digitale Kundenbindung- und Analyse spezialisiert. "hello again" startet nun mit der FH Hagenberg ein Forschungsprojekt im Bereich der Datenanalyse, das mit einem siebenstelligen Betrag von der FFG gefördert wird.
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hello again
(c) hello again: Das Forschungsprojekt-Team (FH Hagenberg, FFG und hello again)

Programme zur Kundenbindung im Handel oder der Systemgastronomie sind nichts Neues. Große Player, wie REWE oder McDonalds, betreiben diese schon seit mehreren Jahren, um Kaufentscheidungen zu analysieren und Kunden an ihre Produkte zu binden. Bei kleineren und mittleren Unternehmen sind derartige Programme allerdings noch nicht so weit verbreitet – was meist auf die hohen Entwicklungskosten oder Teilnahmegebühren bereits bestehender Programme zurückzuführen ist.

+++ FFG und aws: „Der Förderdschungel wird oftmals herbeigeredet“ +++

Genau hier möchte das oberösterreichische Startup „hello again“ ansetzen: Das Startup verfolgt laut eigenen Angaben das Ziel, eine erschwingliche Alternative zu Angeboten, wie Payback oder dem Jö-Bonusclub, speziell für KMU anzubieten.

Wie das Unternehmen nun bekannt gegeben hat, startet „hello again“ gemeinsam mit der FH Hagenberg ein Forschungsprojekt im Bereich der Datenanalyse, um die Kundenbindung künftig noch effizienter zu gestalten. Das Projekt wird dabei mit einem nicht näher genannten siebenstelligen Betrag von der FFG gefördert.

Projekt von „hello again“ und FH Hagenberg

Wie Franz Tretter, Gründer und CEO, erläutert, sollen durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz Nachrichten künftig zielgerichtet und individuell auf den Nutzer übermittelt werden können. Als möglichen Anwendungsfall führt er das Essverhalten von Kunden in der Gastronomie an: „Mit unserer Technologie können wir Personen erkennen, die regelmäßig Mittagsmenüs essen. Sie erhalten dann automatisch jeden Montag den Menüplan für kommende Woche direkt auf ihr Handy. Auch können wir das Kundenverhalten identifizieren. Weist ein Kunde ein vegetarisches Essverhalten auf, bekommt dieser keine Informationen über Fleischangebote, sondern nur Produkte gezielt zu seinen Essgewohnheiten.“ Zudem sollen über die Technologie Besucherintervalle erkannt werden können.

Wettbewerbsfähigkeit der KMU stärken

Elisabeth Gruber von der FFG erklärt, dass durch die siebenstellige Förderung gezielt anwendungsorientierte Forschung unterstützt wird. Zudem hebt sie die Vorteile für potentielle Kunden von „hello again“ hervor: „So wird ein Kundenbindungsprogramm geschaffen, welches im Segment KMU und EPU den Kunden ein Tool offeriert, das ihre Wettbewerbsfähigkeit auf lange Sicht steigert sowie sichert.“

Derzeit verfügt „hello again“ über 200 Kunden in fünf unterschiedlichen Ländern. Da das Kundenbindungsprogramm nicht branchengebunden ist, würde dies Vorteile in Bezug auf die Skalierbarkeit mit sich bringen. Als potentielle Zielgruppe nennt das Startup 22 Millionen KMU im europäischen Raum.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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