23.01.2023

HeldYn: 400.000 Euro Förderung für Startup mit Sebastian Kurz an Bord

HeldYn-Co-Gründerin Simone Mérey erzählte uns über die ersten Monate des Startups, ihr Pläne und ihren prominenten Investor.
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HeldYn - Sabine Niedermüller und Simone Mérey
Sabine Niedermüller und Simone Mérey | (c) HeldYn

Im Oktober des vergangenen Jahrs ging das Wiener Startup HeldYn von Sabine Niedermüller und Simone Mérey, das erst im April davor gegründet worden war, an die Öffentlichkeit. Die Plattform, die pflegebedürftige Menschen mit professionellen Pflegekräften und Therapeut:innen zusammenbringen soll, sorgte dabei auch mit einem prominenten Investor für besondere Aufmerksamkeit: Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz, der über die Gesellschaft AS²K einstieg. Diese betreibt er gemeinsam mit C-Quadrat-Gründer Alexander Schütz, der u.a. als 2 Minuten 2 Millionen-Juror bekannt ist. Es war das zweite bekannte Investment der Beteiligungsgesellschaft des Ex-Kanzlers.

Viel aus der HeldYn-Alphaversion gelernt

In den Monaten seitdem habe sich viel getan, meint Mitgründerin Simone Mérey gegenüber dem brutkasten: „Wir haben nun weit über 50 top Diplompfleger:innen und Physiotherapeut:innen bei HeldYn“. Man sehe schon jetzt eine hohe Kund:innennachfrage und bekomme „sehr viel großartiges Feedback von betroffenen Menschen“. Rückblickend sei man sehr froh, rasch eine Alphaversion von HeldYn herausgebracht zu haben. „Obwohl wir Gründerinnen jahrelange Erfahrung im Gesundheitswesen haben, ist es gut, schnell Kund:innen anzusprechen und aus jeder Buchung und jedem Feedback zu lernen und sich so zu verbessern. Sich nicht davor über jedes kleinste Detail zu Sorgen oder Perfektion anzustreben, hat uns definitiv viel Zeit, Nerven und im Endeffekt auch Kosten gespart“, so Mérey.

Mérey zu Sebastian Kurz und Alexander Schütz: „Natürlich spüren wir ihre Bekanntheit – allerdings nicht negativ“

Und haben dabei auch die prominenten Investoren Sebastian Kurz und Alexander Schütz mitgeholfen? „Wenn wir von ihnen Unterstützung brauchen, sind die beiden und ihre Teams immer zur Stelle. In die tägliche, operative Arbeit sind sie – wie das bei Investoren üblich ist – nicht eingebunden“, meint dazu die HeldYn-Mitgründerin. Dass die beiden Investoren in den vergangenen Monaten und Jahren auch mit öffentlichen Vorwürfen konfrontiert waren, habe keinen Einfluss auf das Startup, meint Mérey. „Natürlich spüren wir ihre Bekanntheit – allerdings nicht negativ, sondern ganz im Gegenteil: Beide sind sehr erfolgreiche und in der Wirtschaftswelt angesehene Persönlichkeiten. Ihr Investment hat Aufmerksamkeit auf unser Unternehmen und damit auch auf unser Bestreben gelenkt, das System der Pflege gänzlich zu verändern“.

400.000 Euro Förderung von der AWS

Nach dem nicht genau bezifferten Investment durch AS²K holte sich HeldYn nun eine weitere Finanzierung. Die AWS erteilte eine Förderzusage über 400.000 Euro. „Wir verwenden die Förderung für die technische Weiterentwicklung der Plattform. Wir entwickeln ein Matching, das mit Hilfe von KI basierten Algorithmen, die am besten geeignete Therapeutin oder Pflegeperson auswählt. Skalierbarkeit und Sicherheit stehen hier im Vordergrund“, erklärt Mérey. in den kommenden Monaten wolle man auch Team und Büro-Fläche vergrößern und das Service in „weiteren Städten, wie Salzburg, Graz und Linz“, ausrollen.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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