21.08.2019

Wiener Bienen-Startup Hektar Nektar sammelt über Crowd-Invest-Kampagne 200.000 Euro

Die Conda-Crowd-Investment-Kampagne des Wiener Bienen-Startups Hektar Nektar wird bis zum 1. Oktober verlängert. Die beiden ehemaligen kununu-Gründer und Founder der Bienen-Plattform Mark und Martin Poreda möchten mit der sechswöchigen Verlängerung das neue Funding-Ziel von 500.000 Euro erreichen.
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Hektar Nektar, Crowd-Invest, Conda
(c) Hektar Nektar - Martin und Mark Poreda_Gründer von Hektar Nektar auf der Suche nach Investoren.

Die Plattform von Hektar Nektar ging im Oktober 2017 online und ermöglicht eine direkte Vernetzung unter Imkern. Gegründet wurde das Startup von Martin und Mark Poreda. Das Brüder-Paar aus Wien hatte 2007 die Arbeitgeber-Bewertungsplattform kununu gegründet und 2013 an das Business-Netzwerk XING verkauft.

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Mit dem Startup Hektar Nektar haben sich die beiden Gründer dem Bienenschutz verschrieben. Dafür haben sie einen digitalen Marktplatz für Bienenhandel etabliert, mit dem Imker ihre Ausfälle an Bienenvölkern rasch und unkompliziert mit dem Kauf neuer Bienen kompensieren können. Nun wurde die Crowd-Invest-Kampagne auf Conda bis 1. Oktober verlängert, um das weitere Wachstum zu gewährleisten.

Deutscher Bauernverlag mit 35 Prozent Anteile

Auf der Crowd-Invest-Plattform konnte das Startup seit Ende Juni 2019 bis dato fast 200.000 Euro von insgesamt 231 Investoren einsammeln. Hektar Nektar vermochte aber bereits vor der Gründung des Bienen-Startups Business Angels auf seine Seite zu ziehen.

2017 investierte etwa der Deutsche Bauernverlag mit einem sechsstelligen Investment und erwarb 25 Prozent der Unternehmensanteile. Diesen Sommer kamen weitere zehn Prozent hinzu. „Jetzt möchten wir weitere Investoren von unserer Idee überzeugen. Bienenschutz geht uns alle an“, sagt Martin Poreda.

Das Fundinglimit der Kampagne beträgt zu Beginn 300.000 Euro. „Wir möchten aber gerne bis zu 500.000 Euro erreichen“, beschreibt Mark Poreda die Ziele des Startups. Deshalb wird die Kampagne nun um sechs Wochen verlängert.

Bienenschutz-Initiative Projekt 2028

Zudem hat das Startup gemeinsam mit 41 Unternehmen und 150 Imkern eine eigene Bienenschutz-Initiative namens „Projekt 2028“ gestartet. Das Ziel ist es, die Bienenpopulation in den kommenden neun Jahren um zehn Prozent zu steigern. In Zukunft sollen auch Privatpersonen durch den Kauf von Honig-Abos die Möglichkeit haben das Projekt zu unterstützen.

Neue Tools geplant

Außerdem soll der digitale Marktplatz von Hektar Nektar um neue Funktionen und Tools erweitert werden. Dazu zählen unter anderem eine Standort- und Honigbörse, sowie Zugang zu Fachwissen rund um die Imkerei. „Mit dem Crowd-Investment erweitern wir Projekt 2028. Dafür vergrößern wir das Team. Ein großer Teil des Investment wird zudem in die Entwicklung der Plattform fließen“, erklären die beiden Gründer.


⇒ Zur Conda-Kampagne

⇒ Zur Homepage der Bienen-Plattform

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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