21.08.2019

Wiener Bienen-Startup Hektar Nektar sammelt über Crowd-Invest-Kampagne 200.000 Euro

Die Conda-Crowd-Investment-Kampagne des Wiener Bienen-Startups Hektar Nektar wird bis zum 1. Oktober verlängert. Die beiden ehemaligen kununu-Gründer und Founder der Bienen-Plattform Mark und Martin Poreda möchten mit der sechswöchigen Verlängerung das neue Funding-Ziel von 500.000 Euro erreichen.
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Hektar Nektar, Crowd-Invest, Conda
(c) Hektar Nektar - Martin und Mark Poreda_Gründer von Hektar Nektar auf der Suche nach Investoren.

Die Plattform von Hektar Nektar ging im Oktober 2017 online und ermöglicht eine direkte Vernetzung unter Imkern. Gegründet wurde das Startup von Martin und Mark Poreda. Das Brüder-Paar aus Wien hatte 2007 die Arbeitgeber-Bewertungsplattform kununu gegründet und 2013 an das Business-Netzwerk XING verkauft.

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Mit dem Startup Hektar Nektar haben sich die beiden Gründer dem Bienenschutz verschrieben. Dafür haben sie einen digitalen Marktplatz für Bienenhandel etabliert, mit dem Imker ihre Ausfälle an Bienenvölkern rasch und unkompliziert mit dem Kauf neuer Bienen kompensieren können. Nun wurde die Crowd-Invest-Kampagne auf Conda bis 1. Oktober verlängert, um das weitere Wachstum zu gewährleisten.

Deutscher Bauernverlag mit 35 Prozent Anteile

Auf der Crowd-Invest-Plattform konnte das Startup seit Ende Juni 2019 bis dato fast 200.000 Euro von insgesamt 231 Investoren einsammeln. Hektar Nektar vermochte aber bereits vor der Gründung des Bienen-Startups Business Angels auf seine Seite zu ziehen.

2017 investierte etwa der Deutsche Bauernverlag mit einem sechsstelligen Investment und erwarb 25 Prozent der Unternehmensanteile. Diesen Sommer kamen weitere zehn Prozent hinzu. „Jetzt möchten wir weitere Investoren von unserer Idee überzeugen. Bienenschutz geht uns alle an“, sagt Martin Poreda.

Das Fundinglimit der Kampagne beträgt zu Beginn 300.000 Euro. „Wir möchten aber gerne bis zu 500.000 Euro erreichen“, beschreibt Mark Poreda die Ziele des Startups. Deshalb wird die Kampagne nun um sechs Wochen verlängert.

Bienenschutz-Initiative Projekt 2028

Zudem hat das Startup gemeinsam mit 41 Unternehmen und 150 Imkern eine eigene Bienenschutz-Initiative namens „Projekt 2028“ gestartet. Das Ziel ist es, die Bienenpopulation in den kommenden neun Jahren um zehn Prozent zu steigern. In Zukunft sollen auch Privatpersonen durch den Kauf von Honig-Abos die Möglichkeit haben das Projekt zu unterstützen.

Neue Tools geplant

Außerdem soll der digitale Marktplatz von Hektar Nektar um neue Funktionen und Tools erweitert werden. Dazu zählen unter anderem eine Standort- und Honigbörse, sowie Zugang zu Fachwissen rund um die Imkerei. „Mit dem Crowd-Investment erweitern wir Projekt 2028. Dafür vergrößern wir das Team. Ein großer Teil des Investment wird zudem in die Entwicklung der Plattform fließen“, erklären die beiden Gründer.


⇒ Zur Conda-Kampagne

⇒ Zur Homepage der Bienen-Plattform

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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