29.01.2021

Heba Aguib, Chief Executive RESPOND: „Investoren sind in der Pandemie vorsichtiger bei der Vergabe von Geldern“

Heba Aguib, Chief Executive RESPOND, BMW Foundation, sucht noch bis zum 15. Februar Teilnehmer für den RESPOND Accelerator. Im Interview mit dem brutkasten spricht sie von den Hürden und Chancen nachhaltiger Startups während der Pandemie, über kommende soziale Herausforderungen und das Problem von vorsichtigen Kapitalgebern.
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RESPOND, HEBA AGUIB, Nachhaltigkeit, Accelerator,
(c) Aguib/FB - Heba Aguib vom RESPOND Accelerator: "Seit der Pandemie treten bestimmte soziale Probleme verstärkt zu Tage, etwa Vereinsamung."

Bewerbungen für den Accelerator können noch bis zum 15. Februar 2021 eingereicht werden. RESPOND möchte Gründer inspirieren und vor allem befähigen, einen Beitrag zu den nachhaltigen Entwicklungszielen der Agenda 2030 der UN zu leisten. Dabei liegen die Schwerpunkte, in denen für das Programm im Jahr 2021 Startups gesucht werden, auf den Bereichen „Zukunft der Arbeit“, „Nachhaltige Urbanisierung“ und „Verantwortungsvolle Wirtschaft“. Mehr Infos hier.

Heba Aguib ist Chief Executive RESPOND, BMW Foundation und erkennt kommende Probleme besonders in Sachen nachhaltigem Wirtschaften, aber auch Chancen für Startups.


brutkasten: Ihr habt euch mit der aktuellen Situation nachhaltiger Startups in der Pandemie beschäftigt. Wie geht es jenen, die ihren Fokus auf Nachhaltigkeit setzen?

Heba Aguib: „Wie es nachhaltigen Startups während der Corona-Pandemie geht, ist sehr stark von den einzelnen Geschäftsmodellen abhängig. Die Pandemie stellt zahlreiche Unternehmen vor große Herausforderungen, auch Startups. Während der Lockdowns können viele Unternehmen kaum Umsätze generieren, zahlreiche Investoren sind in der Pandemie vorsichtiger bei der Vergabe von Geldern. Dadurch können gerade nachhaltige Startups unter Druck geraten, nicht zuletzt, da die Kapitalbeschaffung laut des Green Startup Monitors 2020 bereits vor COVID-19 das größte Problem war. Trotz dieser Schwierigkeiten behaupten sich viele junge Unternehmen allerdings aufgrund ihrer Innovationskraft und Kreativität sehr gut am Markt.“

Hat die Pandemie deiner Beobachtung nach auch Chancen für nachhaltig agierende Startups eröffnet? Oder gar bei manchen Unternehmen einen Shift hin zu mehr Bewusstsein in Sachen nachhaltiges Wirtschaften ausgelöst?

„Ja, teilweise wurden auch Chancen eröffnet. So können einige Unternehmen, gerade im Digital-Health- oder Digital-Education-Bereich, profitieren, da solche Lösungen derzeit besonders gebraucht werden.“

Welche weiteren sozialen und ökologischen Herausforderungen kommen in nächster Zeit auf uns zu? Und mit welchen Lösungen lässt sich dagegen eigentlich angehen?

Bereits seit dem Beginn Pandemie zeigen sich einige Bereiche, in denen die Nachfrage nach Innovationen besonders hoch ist. So traten bestimmte soziale Probleme verstärkt zutage, wie die Vereinsamung, gerade im Alter, soziale Ungleichheit im Bildungswesen oder die psychische Gesundheit. Gerade die starke Isolation in den Lockdowns sowie existentielle Ängste durch die wirtschaftlichen Probleme haben nicht zu unterschätzende Folgen für die psychische Gesundheit, für die es Lösungen braucht. Abseits der Pandemie gibt es natürlich noch eine ganze Reihe von dringenden Herausforderungen, vor denen die Welt steht. Diese werden in der Agenda 2030 der Vereinten Nationen sehr gut zusammengefasst, weshalb sich RESPOND bei seiner Suche nach innovativen Geschäftsmodellen an diesen Zielen orientiert.“

Nachhaltige Geschäftsmodelle sind ja in aller Munde. In diesem Sinne, sind dir weitere Trends für 2021 aufgefallen?

„Grundsätzlich befinden sich nachhaltige Geschäftsmodelle im Aufwind, immer mehr Konsumenten legen Wert auf nachhaltige Produkte und Services. Dementsprechend gibt es immer mehr Startups in diesem Bereich. Ich gehe davon aus, dass der Digitalisierung im Gesundheits- und Bildungsbereich weiter eine wichtige Rolle zukommen wird. Durch die Pandemie wurden hier Entwicklungen beschleunigt, die sich fortsetzen werden. Insbesondere in den sehr kritischen Phasen der Krise rückte der Klimaschutz in der öffentlichen Wahrnehmung etwas in den Hintergrund und ich gehe davon aus, dass hier, sobald sich die Lage wieder etwas normalisiert hat, wieder ein verstärkter Fokus liegen wird – was auch dringend notwendig ist.“

Unter anderem gibt es deswegen den RESPOND Accelerator. Was passiert dort genau?

„Das fünfmonatige Programm besteht aus vier Sprintphasen, in denen die Gründerinnen und Gründer in München, sowie digital bei verantwortungsvoller Führung und Skalierung ihrer Unternehmen mit besonderem Fokus auf Nachhaltigkeit unterstützt werden. Neben umfangreichen Coaching- und Mentoring-Angeboten profitieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von dem Austausch untereinander und mit den globalen Netzwerken der BMW Foundation und der UnternehmerTUM.“

Wo konkret liegt der Fokus? Welche Technologien und Bereiche zeichnen sich als die vielversprechendsten aus?

„Für jede neue Kohorte wählen wir drei Schwerpunkte aus der Agenda 2030 der Vereinten Nationen aus, in denen wir Startups suchen. Für das diesjährige Programm sind das ‚Zukunft der Arbeit‘, ‚Nachhaltige Urbanisierung‘ und ‚Verantwortungsvolle Wirtschaft‘. Arbeitswelten und die Rolle der menschlichen Arbeitskraft verändern sich in kürzester Zeit. Wir suchen nach Lösungen, die Menschen mit den richtigen Fähigkeiten und Werkzeugen für die Zukunft der Arbeit ausstatten, ihnen einen gleichberechtigten Zugang zu Beschäftigung ermöglichen und Technologie zur Verbesserung prekärer Arbeitsbedingungen nutzen.“

Und Urbanisierung als zweiter Bereich?

„Ja, das ist ein weiterer Schwerpunkt in diesem Jahr, denn urbane Umgebungen stehen vor komplexen sozialen und ökologischen Herausforderungen. Wir bei RESPOND suchen nach Lösungen, die intelligente und nachhaltige urbane Systeme fördern und helfen, alle Bürgerinnen und Bürger einzubeziehen.“

Wie versteht ihr den dritten Punkt „Verantwortungsvolle Wirtschaft“?

„Wir fokussieren uns auf diesen Bereich, da die Auswirkungen unserer Wirtschaftssysteme klar die Grenzen unserer Erde überschreiten. Deshalb suchen wir nach Innovationen, die einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen, nachhaltige Produktions- und Konsummuster, den Aufbau einer Kreislaufwirtschaft und das Mindern von Umweltrisiken fördern.“

Ein ambitioniertes Unterfangen. Welche Art von Startups wünscht ihr euch fürs Programm?

„Ich möchte Gründerinnen und Gründer innovativer Startups zur Bewerbung um eine Teilnahme motivieren, gerade in dieser herausfordernden Zeit. So zeigte die Unterstützung durch RESPOND bereits im vergangenen Jahr beeindruckende Ergebnisse bei der Skalierung der Teilnehmer. Zahlreiche Startups konnten große Erfolge verbuchen, wie ‚Made of Air‚, die den “Golden Pretzel Award” der Bits & Pretzels erhielten sowie als ‚Science Breakthrough of the Year‘ von der Falling Walls Foundation prämiert wurden. Ich freue mich besonders darauf, auch in diesem Jahr wieder zahlreiche Gründerinnen und Gründer auf ihrem Weg zum Erfolg begleiten und unterstützen zu können.

Vielen Dank fürs Gespräch

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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