04.05.2023

Headwave TAG: Startup macht Motorradfahren zum Konzert

Beim Motorradfahren, beim Snowboarden oder beim Radfahren: Der Helm von Sophie Willborn soll es Ridern erlauben, während ihrer Fahrten Musik zu hören. Headwave TAG produziert daher Helme mit integrierten Lautsprecher.
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Headwave implementiert Lautsprecher in Motorradhelmen. (C) Headwave
Headwave implementiert Lautsprecher in Motorradhelmen. (C) Headwave

Die Berlinerin Sophie Willborn hat das Ziel Innovation in Motorradhelme zu bringen. Ein integrierter Lautsprecher in der Schutzausrüstung sollen sowohl einen angenehmen 3D-Sound ermöglichen, wobei auch wichtige Straßenklänge nicht unterdrückt werden.

Die Idee für Headwave TAG entstand in der Fahrschule

Als Willborn ihren Motorradführerschein macht, kam ihr die Idee für ihr Startup. Damals war die Lautsprecherverbindung mit ihrem Fahrlehrer derart miserable, dass sie zum Tüfteln begann. Während ihres Maschinenbau-Studiums entwickelte sie dann einen Bluetooth-Lautsprecher für Motorradhelme, bei dem die Schallwellenden den Helm als Klangkörper nutzen. 

“Der Headwave TAG ist ein anklebbarer Lautsprecher, der den Helm in eine echt Boombox verwandelt. Er besteht aus einem Resonanzlautsprecher, zwei Akkus und einem Bluetooth-Chip. Mit dem mitgelieferten Klebepad kann er an jeden Helm angebracht werden”, erklärt Willborn.

Umgebungsgeräusche können wahrgenommen werden

Die Klebefläche ist so stark, dass sie Geschwindigkeiten von über 300 km/h standhält. Wer sich daran stört kann diese aber auch rückstandlos wieder entfernen. Via Bluetooth wird der TAG mit dem Smartphone verbunden und ist damit komplett kabelfrei.

Laut der Gründerin ist der Headwave TAG die legale und sichere Lösung, um auf dem Motorrad Musik oder Navigations-Ansagen zu hören und gleichzeitig alle Umgebungsgeräusche wahrzunehmen.

Seit 2016 gibt es ihr Produkt auf dem Markt und konnte bereits einen Umsatz im siebenstelligen Bereich erzielen. Im nächsten Schritt möchte Sophie eine kleinere Variante für Actionsport-Helme auf den Markt bringen. 

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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In der heimischen Startup-Szene wurde es mitunter eher belustigt kommentiert: Als im September das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts im Prozess der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity ausgesprochen wurde, sahen sich beide Seiten bestätigt. Und wenn alle gewonnen haben, ist ja alles gut, könnte man meinen. Tatsächlich aber kommt die jüngste Entwicklung für die meisten Beobachter:innen wohl nicht wirklich überraschend: Sowohl Kammer als auch Startup legen nun Berufung gegen das Urteil ein.

Beide Seiten sahen sich in “wesentlichen Punkten” bestätigt

Nach der Klage vor etwa einem Jahr und den bis Juni dieses Jahres andauernden Verhandlungen erging vor etwa einem Monat das Urteil – brutkasten berichtete. Das Ergebnis in erster Instanz: Während sämtliche Hauptbegehren der ÖNK vom Handelsgericht abgewiesen wurden, bekam sie bei einer ganzen Reihe von Unterpunkten, sogenannten “Eventualbegehren”, Recht. Die Kammer sah sich damit “in wesentlichen Punkten bestätigt”. Und auch bei notarity meinte man “in allen für uns wesentlichen Punkten” Recht bekommen zu haben. Die sich durch die Stattgabe der Eventualbegehren ergebenden Änderungen habe man zudem bereits im Winter, kurz nach der Klage, umgesetzt, hieß es vom Startup.

Berufung: “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes”

Nun geht der Prozess aber in die nächste Instanz. 55 Seiten umfasst die Berufung der ÖNK laut einer Aussendung von notarity – die Kammer äußerte sich bislang noch nicht öffentlich zur neuen Entwicklung. Darin werde dem Startup unter anderem “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes” vorgeworfen. Es sei in den “geschützten Berufsstand eingedrungen und habe sich‚ entgegen der unrichtigen Ansicht des Erstgerichts nicht auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen”.

Eigene Berufung von notarity

Man wolle nun mit einer eigenen Berufung “dagegenhalten”, heißt es von notarity. “Damit wollen wir für das digitale Notariat und unsere Kundinnen und Kunden weitere Verbesserungen wie z.B. eine erhöhte Preistransparenz und eine vereinfachte Leistungsverrechnung erreichen”, kommentiert CEO Jakobus Schuster. Auch die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung ganz oben auf der Startseite der Website und die Teilung der Gerichtskosten halte man für ungerechtfertigt.

Man sehe sich mittlerweile mit “horrenden Anwalts- und Verfahrenskosten” konfrontiert, heißt es von notarity. Aufgrund des zunehmenden internationalen Erfolgs und “der Rückendeckung unserer Investoren”, könne man aber weitermachen, so Schuster. Bezüglich des Ausgangs des Berufungsverfahrens sei man “zuversichtlich”.

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