26.01.2023

Hawk AI: 17 Mio. US-Dollar Series B für Münchner KI-Startup von österreichischen Gründern

Hawk AI gibt neue Series-B-Finanzierungsrunde von 17 Mio. US-Dollar bekannt und beschleunigt seine globale Expansion.
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Hawk AI, Geldwäsche
(c) Hawk AI - Die Hawk AI-Gründer Tobias Schweiger (r.) und Wolfgang Berner.

Hawk AI, ein Münchner Softwareanbieter für Geldwäschebekämpfung und Betrugsprävention für Finanzinstitute, gibt eine neue Serie-B-Finanzierung in Höhe von rund 17 Millionen US-Dollar bekannt.

Hawk AI-Founder mit 200 Mio. Exit

Das Geld wird dazu genutzt, um die Produktentwicklung sowie die globale Expansion weiter zu beschleunigen. Die Finanzierungsrunde wurde von Sands Capital aus Washington D.C. angeführt und von neuen sowie bestehenden Investoren, darunter DN Capital, Coalition, BlackFin Capital und Picus Capital, kofinanziert.

Die beiden österreichischen Gründer Wolfgang Berner und Tobias Schweiger haben einst die SaaS-Plattformen Pay.On mit aufgebaut und 2015 einen Exit in Höhe von 200 Millionen US-Dollar hingelegt.

Erklärbare Künstliche Intelligenz

Ihr neues Startup Hawk AI möchte Banken und Finanzdienstleister im Kampf gegen Finanzkriminalität unterstützen. Die Plattform des Unternehmens, die auf einer flexiblen Cloud-Infrastruktur basiert und durch erklärbare Künstliche Intelligenz verstärkt wird, erkenne Verdachtsfälle, die andere Systeme übersehen und reduziere gleichzeitig die Fehlalarmrate. Die Compliance-Teams der Finanzinstitute würden dabei von Interfaces profitieren, welche den Fokus auf wichtigen Verdachtsfälle ermöglichen.

“Mein Co-Founder Wolfgang Berner und ich haben Hawk AI aus der gemeinsamen Überzeugung heraus gegründet, dass moderne Finanzkriminalität nur durch hochmoderne Echtzeit-Überwachungstechnologie bekämpft werden kann”, sagt CEO Schweiger. “Damit grenzen wir uns stark von den bestehenden Altsystemen ab. Das Wachstum von Hawk AI wird durch die branchenweite Nachfrage nach KI, Cloud-Outsourcing und der Fusion von Betrugs- und Anti-Geldwäsche-Technologie vorangetrieben. Mit dieser Finanzierungsrunde können wir unser Ziel, die weltweit führende Softwareplattform im Kampf gegen Finanzkriminalität zu werden, schneller erreichen.”

Geldwäsche: Jährlich zwei Billionen US-Dollar Schaden

In Sachen Geldwäsche und Betrug werden jährlich mehr als zwei Billionen US-Dollar gewaschen. Wirtschaftsbetrug hat in wachstumsstarken Märkten in den letzten zwölf Monaten um mehr als 37 Prozent zugenommen.

Hawk AI: Ehemaliger N26-Manager an Board

Das Compliance-Unternehmen – das seit eineinhalb Jahren Frühinvestor und den ehemaligen General Manager für DACH & Nordeuropa bei N26 Georg Hauer als CPO an Board hat – verzeichnete im Jahr 2022 ein Umsatzwachstum von 298 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Kürzlich wurde es mit dem “Fintech Germany Award” ausgezeichnet und hat seine globale Präsenz in München, London, New York, San Francisco, Paris und Warschau um Singapur erweitert.

Hawk AI ist heute in mehr als 60 Ländern in Europa, Nordamerika, Asien und Lateinamerika tätig und überwacht Milliarden von Transaktionen für viele Großkunden. Zusätzlich arbeitet das Startup auch eng mit Partnerunternehmen wie Visa und Diebold Nixdorf zusammen.

“Die Bekämpfung von Finanzkriminalität war in der Vergangenheit aufgrund komplexer Finanzstrukturen und regulatorischer Vorschriften sehr ineffektiv. Die ausgefeilte Technologie von Hawk AI und insbesondere der Einsatz erklärbarer künstlicher Intelligenz liefert nun dringend notwendige Lösungen für Banken und Zahlungsdienstleister”, sagt Chris Eng, Principal von Sands Capital. “Hawk AI ist führend in der Entwicklung eines sicheren Finanz-Ökosystems, und wir freuen uns darauf, das Team von Hawk AI dabei zu unterstützen, diese Plattform weltweit zu etablieren.”

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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Das seit 1. April 2021 geltende “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” wurde im Rahmen der Covid-19-Pandemie seitens der Bundesregierung unter Einbindung der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung geschaffen. Durch die zunehmende Digitalisierung und die damit verbundene Vereinfachung der Bedingungen für die Ausweitung von Telearbeit nimmt die Arbeit im Home-Office mittlerweile einen bedeutenden Stellenwert ein.

Home-Office-Evaluierung startete im Vorjahr

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) wurde daher im Jahr 2023 eine Evaluierung der gesetzlichen Regelungen zum Thema Home-Office durch das Forschungsinstitut L&R Sozialforschung in Auftrag gegeben.

Im Kern der Evaluierung stand die Frage, inwiefern sich durch das “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die Erbringung der Arbeitsleistung im Home-Office verbessert haben und ob im Hinblick auf die praktischen Erfahrungswerte mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen das Auslangen gefunden werden kann. Wesentliches Ergebnis dieser Studie war unter anderem das Vorliegen eines Bedarfs der Ausweitung von Home-Office auf ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung.

Martin Kocher bindet Sozialpartner ein

Infolgedessen fanden auf Einladung des BMAW unter Arbeitsminister Martin Kocher und unter Einbindung des Finanzministeriums, des Sozialministeriums, von Trägern der Unfallversicherung sowie der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung Gespräche zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice statt. Als Ergebnis dieser Besprechungen sieht die vorliegende Novelle insbesondere Folgendes vor:

  • Schaffung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Vereinbarung von Telearbeit auch außerhalb der Wohnung im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und Landarbeitsgesetz 2021.
  • Anpassung der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zur Telearbeit im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B‑KUVG) und Notarversorgungsgesetz (NVG 2020).
  • Durch eine Anpassung des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) sollen auch für den Bereich des Steuerrechts harmonisierte Begrifflichkeiten und Grundtatbestände der Telearbeit gelten.
  • Anpassung der Terminologie im Arbeitsverfassungsgesetz, Arbeitsinspektionsgesetz 1993, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und Heimarbeitsgesetz.

Kocher schrieb dazu auf X (ehemals Twitter): “Wir erweitern die Möglichkeiten des Arbeitens außerhalb des Büros, nicht nur von zu Hause aus. Das bedeutet, dass Arbeiten von überall möglich ist – ob im Park, beim Partner oder beim Besuch der Eltern in einem anderen Bundesland. Der Unfallversicherungsschutz wird erweitert, um ArbeitnehmerInnen auch außerhalb des traditionellen Arbeitsumfelds abzusichern. Im Steuerrecht werden die Begriffe entsprechend angepasst. Die entsprechende Gesetzesnovelle ist in Begutachtung und soll noch vor dem Sommer beschlossen werden.” Das Ende der Begutachtungsfrist ist am 21.05.2024.

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