08.04.2025
SERIES C

Hawk: 52 Mio. Euro Investment für KI-Scaleup zweier Österreicher

Das Münchner KI-Scaleup Hawk der beiden Österreicher Tobias Schweiger und Wolfgang Berner schließt seine Series-C-Kapitalrunde unter dem Lead der britischen One Peak ab.
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Die Hawk-Gründer Wolfgang Berner und Tobias Schweiger | (c) Hawk
Die Hawk-Gründer Wolfgang Berner und Tobias Schweiger | (c) Hawk

Geldwäschebekämpfung, Risikoprüfung und Betrugsprävention sind für Banken und Finanzunternehmen eine tägliche Herausforderung. Die Gesetze und Auflagen sind bekanntlich streng. Die Prüfung ist entsprechend mühselig: Die von den gängigen Systemen ermittelte Verdachtsfälle müssen von Compliance-Teams händisch überprüft werden. Sehr viele davon stellen sich letztlich als „false positive“ heraus. Auf der anderen Seite werden eigentlich positive Fälle nicht erkannt. Hier setzt das Münchner KI-Startup Hawk an, das von den beiden Österreichern Tobias Schweiger und Wolfgang Berner gegründet wurde.

Weniger falsche und mehr richtige Verdachtsfälle

Dabei will das Scaleup mit seinem KI-basierten System über den traditionellen, regelbasierten Ansatz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Betrug hinausgehen, der zu den besagten großen Mengen an falsch-positiven Warnmeldungen führt. Gleichzeitig fänden Kriminelle immer neue Wege, die Regeln zu umgehen, und illegale Aktivitäten zu verschleiern, heißt es vom Unternehmen. „Hawk erhöht drastisch die Genauigkeit bei der Aufdeckung von Straftaten, während die KI-gestützte Technologie auch die Anzahl der falsch-positiven Ergebnisse reduziert“, so das Versprechen.

Hawk-CEO: „Konnten die Vorhersagegenauigkeit in einigen Fällen auf fast 90 Prozent erhöhen“

„Finanzinstitute, die Risiken frühzeitig erkennen wollen, kommen an KI nicht vorbei – sie reduziert die manuelle Prüfung und erhöht die Genauigkeit“, meint Co-Founder und CEO Schweiger. „Dabei sind die Ergebnisse sehr überzeugend: Wir konnten die Vorhersagegenauigkeit in einigen Fällen auf fast 90 Prozent erhöhen und gleichzeitig die Anzahl der Fehlalarme halbieren. Außerdem decken wir doppelt so viele bisher unentdeckte Fälle von neuartigen kriminellen Aktivitäten gegenüber traditionellen Systemen auf.“

52 Millionen Euro in Series-B-Kapitalrunde

Damit konnte Hawk nicht nur rund 80 Kunden, darunter Vodafone oder die VakifBank, überzeugen. Bereits 2023 sammelte das Scaleup in seiner Series-B-Finanzierungsrunde 17 Millionen US-Dollar ein, wie brutkasten berichtete. In seiner nun kommunizierten Series-C-Runde kam es auf nicht weniger als 52 Millionen Euro. Angeführt wird diese von der britischen One Peak. Auch die Bestandsinvestoren Rabobank, Macquarie, BlackFin Capital Partners, Sands Capital, DN, Picus und Coalition beteiligen sich.

Hawk will US-Expansion vorantreiben

Das frische Kapital soll die Weiterentwicklung der Plattform sowie in die globale Expansion – „insbesondere in den USA“ – fließen, heißt es vom Scaleup. „Der Wert, den Hawk für Compliance-Teams auf der ganzen Welt schafft, ist wirklich bemerkenswert. Finanzinstitute jeder Größe bestätigen, dass Hawk beeindruckende Ergebnisse, außergewöhnliche Zuverlässigkeit und partnerschaftlichen Support bietet“, kommentiert David Klein, Managing Partner bei One Peak, der von einem „Weltklasseteam“ spricht.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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