23.09.2020

has.to.be & enspired: Zwei Ö-Startups machen das Laden von E-Autos deutlich billiger

Das Salzburger Startup has.to.be und das Wiener Startup enspired machen nun bei E-Auto-Ladestationen gemeinsame Sache. Für Endkunden soll das Laden dadurch deutlich günstiger werden.
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Mobilitätswende - Kooperation zwischen enspired und has.to.be
(c) Adobestock | TimSiegert-batcam

Mit seiner KI-basierten Software für den Handel mit elektrischem Strom zielte das Wiener Startup enspired bislang nur auf Betreiber flexibler Anlagen zur Stromerzeugung als Kunden ab. Deren Energie wird vom Unternehmen am kurzfristigen Strommarkt vermarktet, wobei maximaler Gewinn dank smartem Algorithmus versprochen wird, der dann verkauft, wenn es besonders teuer ist. Die Schwankungen der Strompreise im Intraday-Handel können freilich auch umgekehrt genutzt werden – sprich: dann kaufen, wenn es besonders billig ist. Dieser Vorgang ist nun Gegenstand einer Kooperation mit dem Salzburger Startup has.to.be.

has.to.be & enspired: E-Autos laden, wenn es billig ist

Das 2013 gegründete Unternehmen mit Sitz in Radstadt, an dem unter anderem die VW-Tochter Elli (mit rund 25 Prozent) beteiligt ist, ist auf Software für E-Auto-Ladestationen spezialisiert. Diese soll dank enspired nun deutlich bessere Preise liefern, wenn seitens der E-Auto-Besitzer eine gewisse zeitliche Flexibilität gegeben ist. „Aktuell werden E-Autos geladen, sobald sie mit der E-Ladestation verbunden werden. Die Daten zeigen, dass dies bei einer wesentlichen Mehrheit der E-Autos morgens oder abends erfolgt. Dies ist jedoch typischerweise genau die Zeit, zu der die Strompreise innerhalb eines Tages betrachtet am höchsten sind. Da die meisten E- Autos allerdings über mehrere Stunden hinweg an den E-Ladestationen hängen, können diese auch in günstigeren Stunden geladen werden“, erklärt Martin Klässner, Gründer und Geschäftsführer von has.to.be.

Jürgen Mayerhofer, Gründer und Geschäftsführer von enspired, führt aus: „Unsere ersten Ergebnisse haben gezeigt, dass wir durch das Optimieren der Ladeprofile Einsparungen von bis zu 40 Prozent erzielen können – und das ist erst der Anfang. Der EAutofahrer kann bequem die Rahmenbedingungen des Ladevorganges, also zum Beispiel bis wann das E-Auto vollgeladen sein soll, bestimmen und wir laden innerhalb der Vorgaben immer genau dann, wenn der Strom kurzfristig zu den besten Konditionen verfügbar ist“. Anders als bei traditionellen Energiehandelsunternehmen, bei denen Händlerteams mit bis zu 15 Bildschirmen gleichzeitig arbeiten und Gebote entweder manuell oder mit statischen Algorithmen platzieren würden, passiere der Vorgang bei enspired durch eine vollautomatisierte Plattform und den Einsatz von selbstlernenden Modellen.

E-Autos als „virtuelle Kraftwerke“ für die Netzstabilität

In der Kooperationen wollen has.to.be und enspired zukünftig noch einen Schritt weiter gehen. „Die Batterien von E- Autos können an den E-Ladestationen nämlich nicht nur ge-, sondern auch entladen werden und damit als Art ‚virtuelles Kraftwerk‘ fungieren, um dem Stromnetz kurzfristig sogar Energie zur Verfügung zu stellen. Damit kann nicht nur ein zusätzlicher Gewinn realisiert, sondern auch die Stabilität des Stromnetzes noch weiter unterstützt werden“, heißt es in einer Aussendung. Letztere zu gewährleisten werde durch den Zuwachs des Anteils an erneuerbarer Energie nämlich immer schwieriger.

„Die Produktion von Wind- oder Solarenergie ist auf Grund unsicherer Wettervorhersagen oft auch fünf Minuten vor der geplanten Lieferung nicht exakt prognostizierbar und Abweichungen müssen in Echtzeit durch die Flexibilität anderer Marktteilnehmer ausgeglichen werden, um großflächige Stromausfälle zu verhindern. Durch den Zusammenschluss vieler E-Autos über die E-Ladestationen von der has.to.be gmbh können wir hier einen wertvollen Beitrag zur Netzstabilität leisten, der nicht nur auf unsere Kunden, sondern auch auf das Voranschreiten der Energiewende positive Auswirkungen haben wird“, meint dazu Jürgen Mayerhofer.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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