31.03.2020

Härtefallfonds für Selbständige wird ausgeweitet

Auch besser verdienende Selbständige können nun den Härtefallfonds der Bundesregierung im Rahmen der Coronakrise in Anspruch nehmen.
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Coronavirus Fonds für Selbständige
(c) Adobe Stock / cherryandbees

Der von der Regierung ins Leben gerufene Härtefallfonds im Rahmen der Coronakrise wird ausgeweitet. In der zweiten Auszahlungsphase werden künftig auch Gutverdiener berücksichtigt, die pro Monat mehr als 5000 Euro brutto verdient haben. Das geht aus Unterlagen hervor, die das Finanzministerium am Dienstag der APA übermittelt hat.

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Bisher galten Besserverdienende nicht als Härtefälle und wurden daher vom Bezug des eine Milliarde Euro schweren Härtefonds ausgeschlossen. Die Grenze in der bisherigen Verordnung lag bei 80 Prozent der jährlichen sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage, das sind heuer 75.180 Euro.

Obergrenze und Untergrenze entfällt für Härtefallfonds

So wie die Obergrenze entfällt künftig auch die Untergrenze, also die jährliche Geringfügigkeitsgrenze von 5500 Euro. Allerdings muss zum Nachweis der tatsächlichen Selbständigkeit eine entsprechende SV-Anmeldung erfolgt sein, außerdem müssen im Durchschnitt der letzten drei verfügbaren Steuerbescheide Einkünfte aus Selbständigkeit deklariert sein.

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Der Verdienstentgang der aktuellen Phase im Zeitraum zwischen 16. März und 15. April wird laut Blümel im Vergleich zum bisherigem Einkommen zu 80 Prozent ersetzt, gedeckelt mit 2.000 Euro pro Monat auf maximal drei Monate. Phase zwei soll nach Ostern starten.

Härtefallfonds als Erste-Hilfe-Maßnahme

Der Härtefallfonds mit einem Ausmaß von vorerst rund einer Milliarde Euro ist als eine rasche Erste-Hilfe-Maßnahme der Bundesregierung für die akute finanzielle Notlage von Unternehmen in der Coronakrise gedacht. Er soll alle jene Selbständigen, die jetzt keine Umsätze haben, bei der Bestreitung ihrer Lebenshaltungskosten unterstützen. Das Geld ist ein einmaliger Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.

Die Wirtschaftskammer wickelt den Härtefonds für die Bundesregierung ab. Die Antragstellung ist ausschließlich online möglich. Weitere Informationen und einen Link zur Antragstellung bietet die Wirtschaftskammer unter diesem Link.

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Berthold Baurek-Karlic, Stiftungsvorstand der World Venture Forum Stiftung | (c) Wilke

„Gemeinnützigkeit“ und „non-profit“ – das sind Begriffe, die man ad hoc nicht mit dem Venture-Capital-Bereich assoziiert. Doch die vor rund einem Jahr gestartete World Venture Forum Stiftung (brutkasten berichtete) will genau das zusammenbringen. Das Ziel: die langfristige Stärkung des Wissenschafts-, Technologie- und Wirtschaftsstandorts Österreich über Bildungsinitiativen und internationale Vernetzung.

„Community für Persönlichkeiten, die unsere gemeinnützige Mission nicht nur unterstützen, sondern aktiv mit Leben füllen“

Nun startete die Stiftung mit dem World Venture Leaders Club eine neue Community, die Scaleup-Unternehmer:innen, Investor:innen und Führungskräfte über Ländergrenzen hinweg vernetzen und Ökosystementwicklungsprojekte unterstützen soll.

„Mit der World Venture Forum Foundation haben wir vor einem Jahr eine Plattform geschaffen, die Unternehmertum, Innovation und Bildung durch internationale Zusammenarbeit stärken soll. Der World Venture Leaders Club ist nun der nächste konsequente Schritt: Wir schaffen eine Community für Persönlichkeiten, die unsere gemeinnützige Mission nicht nur unterstützen, sondern aktiv mit Leben füllen“, kommentiert Venionaire-Gründer Berthold Baurek-Karlic, Vorstand der World Venture Forum Stiftung.

„Weder als kommerzielle Transaktionsplattform noch als Deal- oder Investment-Club konzipiert“

Der World Venture Leaders Club verstehe sich ausdrücklich als Non-Profit-Community und internationales Netzwerk. Er sei weder als kommerzielle Transaktionsplattform noch als Deal- oder Investment-Club konzipiert, heißt es von der Initiative. „Im Vordergrund stehen persönliches Engagement, vertrauensvoller Austausch und das gemeinsame Ziel, Unternehmertum und Innovation über nationale Grenzen hinweg zu fördern.“

Alexander Rapatz, ebenfalls Vorstand der World Venture Forum Stiftung, führt aus: „Die besten unternehmerischen Ökosysteme entstehen dort, wo Menschen bereit sind, Wissen, Erfahrungen und internationale Verbindungen miteinander zu teilen. Genau diese Kultur der Zusammenarbeit wollen wir mit dem World Venture Leaders Club weiter ausbauen.“

Und wer kommt in den Club? „Unterstützer und Förderer der World Venture Forum Foundation werden automatisch zur Teilnahme am World Venture Leaders Club eingeladen“, heißt es dazu von der Initiative. Sie können dann diverse Community-Formate nutzen, darunter ein jährliches Treffen im Rahmen des World Venture Forum in Kitzbühel, Bildungsprogramme des Business Angel Institute (ebenfalls Teil der Stiftung) und gemeinsame Reisen zu internationalen Startup- und Investor:innen-Events.

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AI Summaries

Härtefallfonds für Selbständige wird ausgeweitet

  • Der von der Regierung ins Leben gerufene Härtefallfonds im Rahmen der Coronakrise wird ausgeweitet.
  • In der zweiten Auszahlungsphase werden künftig auch Gutverdiener berücksichtigt, die pro Monat mehr als 5000 Euro brutto verdient haben.
  • So wie die Obergrenze entfällt künftig auch die Untergrenze, also die jährliche Geringfügigkeitsgrenze von 5500 Euro.
  • Allerdings muss zum Nachweis der tatsächlichen Selbständigkeit eine entsprechende SV-Anmeldung erfolgt sein, außerdem müssen im Durchschnitt der letzten drei verfügbaren Steuerbescheide Einkünfte aus Selbständigkeit deklariert sein.
  • Der Verdienstentgang der aktuellen Phase im Zeitraum zwischen 16. März und 15. April wird laut Blümel im Vergleich zum bisherigem Einkommen zu 80 Prozent ersetzt, gedeckelt mit 2.000 Euro pro Monat auf maximal drei Monate.

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  • Allerdings muss zum Nachweis der tatsächlichen Selbständigkeit eine entsprechende SV-Anmeldung erfolgt sein, außerdem müssen im Durchschnitt der letzten drei verfügbaren Steuerbescheide Einkünfte aus Selbständigkeit deklariert sein.
  • Der Verdienstentgang der aktuellen Phase im Zeitraum zwischen 16. März und 15. April wird laut Blümel im Vergleich zum bisherigem Einkommen zu 80 Prozent ersetzt, gedeckelt mit 2.000 Euro pro Monat auf maximal drei Monate.

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  • So wie die Obergrenze entfällt künftig auch die Untergrenze, also die jährliche Geringfügigkeitsgrenze von 5500 Euro.
  • Allerdings muss zum Nachweis der tatsächlichen Selbständigkeit eine entsprechende SV-Anmeldung erfolgt sein, außerdem müssen im Durchschnitt der letzten drei verfügbaren Steuerbescheide Einkünfte aus Selbständigkeit deklariert sein.
  • Der Verdienstentgang der aktuellen Phase im Zeitraum zwischen 16. März und 15. April wird laut Blümel im Vergleich zum bisherigem Einkommen zu 80 Prozent ersetzt, gedeckelt mit 2.000 Euro pro Monat auf maximal drei Monate.

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