31.03.2020

Härtefallfonds für Selbständige wird ausgeweitet

Auch besser verdienende Selbständige können nun den Härtefallfonds der Bundesregierung im Rahmen der Coronakrise in Anspruch nehmen.
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Coronavirus Fonds für Selbständige
(c) Adobe Stock / cherryandbees

Der von der Regierung ins Leben gerufene Härtefallfonds im Rahmen der Coronakrise wird ausgeweitet. In der zweiten Auszahlungsphase werden künftig auch Gutverdiener berücksichtigt, die pro Monat mehr als 5000 Euro brutto verdient haben. Das geht aus Unterlagen hervor, die das Finanzministerium am Dienstag der APA übermittelt hat.

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Bisher galten Besserverdienende nicht als Härtefälle und wurden daher vom Bezug des eine Milliarde Euro schweren Härtefonds ausgeschlossen. Die Grenze in der bisherigen Verordnung lag bei 80 Prozent der jährlichen sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage, das sind heuer 75.180 Euro.

Obergrenze und Untergrenze entfällt für Härtefallfonds

So wie die Obergrenze entfällt künftig auch die Untergrenze, also die jährliche Geringfügigkeitsgrenze von 5500 Euro. Allerdings muss zum Nachweis der tatsächlichen Selbständigkeit eine entsprechende SV-Anmeldung erfolgt sein, außerdem müssen im Durchschnitt der letzten drei verfügbaren Steuerbescheide Einkünfte aus Selbständigkeit deklariert sein.

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Der Verdienstentgang der aktuellen Phase im Zeitraum zwischen 16. März und 15. April wird laut Blümel im Vergleich zum bisherigem Einkommen zu 80 Prozent ersetzt, gedeckelt mit 2.000 Euro pro Monat auf maximal drei Monate. Phase zwei soll nach Ostern starten.

Härtefallfonds als Erste-Hilfe-Maßnahme

Der Härtefallfonds mit einem Ausmaß von vorerst rund einer Milliarde Euro ist als eine rasche Erste-Hilfe-Maßnahme der Bundesregierung für die akute finanzielle Notlage von Unternehmen in der Coronakrise gedacht. Er soll alle jene Selbständigen, die jetzt keine Umsätze haben, bei der Bestreitung ihrer Lebenshaltungskosten unterstützen. Das Geld ist ein einmaliger Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.

Die Wirtschaftskammer wickelt den Härtefonds für die Bundesregierung ab. Die Antragstellung ist ausschließlich online möglich. Weitere Informationen und einen Link zur Antragstellung bietet die Wirtschaftskammer unter diesem Link.

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(c) Lebensstimmen

Die Lebensstimmen GmbH, international unter dem Namen „Words that Remain“ unterwegs, hat den Einstieg von Helmut Marko Anfang dieser Woche auf LinkedIn bekanntgegeben. Der als Motorsport-Legende bekannte Unternehmer beteiligt sich als Investor an dem 2026 gegründeten Unternehmen. Über die Höhe der Beteiligung machte das Startup keine Angaben.

„Der Motorsport wurde nie durch Zufall besser, sondern durch den Mut, neue Technologie konsequent in den Dienst der Menschen zu stellen. Genau diese Haltung erkenne ich bei Lebensstimmen“, wird Marko in dem LinkedIn-Posting zitiert.

KI-Trauerrede zu Lebzeiten

Lebensstimmen entwickelt eine Plattform, auf der Menschen zu Lebzeiten ihre eigene Grußbotschaft oder „letzte Rede“ gestalten können, in eigener Stimme, mit eigenen Inhalten, Musik und Bildern. Angehörige sollen nach einem Todesfall zudem eine digitale Trauerrede erstellen können. Insgesamt umfasst das Angebot vier Produkte: die „Grußbotschaft“, „Meine letzte Rede“, einen neutralen „KI-Trauerredner“ sowie das Format „Aus Sicht der Familie“. Vertrieben werden soll über Bestattungsunternehmen, Vorsorgeversicherer, Institutionen und Medienpartner im Lizenz- und White-Label-Modell.

Von Deepfakes grenzt sich das Unternehmen ausdrücklich ab. Alle Inhalte sollen stilisiert, als KI-generiert gekennzeichnet und von Menschen kuratiert sein, mit Zustimmungs- und Widerrufsregeln, DSGVO-konform und in der EU gehostet. Rechtlich begleitet wird das Projekt von der Kanzlei Scherbaum Seebacher.

„Es geht nicht darum, Menschen digital zurückzubringen. Es geht darum, dass jeder Mensch die Möglichkeit haben sollte, den eigenen Abschied selbstbestimmt zu gestalten – zu Lebzeiten, mit Würde und nach eigenen Vorstellungen. KI macht das erstmals wirklich möglich“, sagt Mitgründer und CEO Philipp Berkessy.

Gründerteam aus der Bestattungsbranche

Hinter Lebensstimmen stehen drei Grazer Unternehmer. Markus Pinter ist Inhaber der Pinter Bestattung, war Geschäftsführer der Bestattung und Friedhöfe Wien und ist Vizepräsident der Europäischen Bestattervereinigung EFFS. Philipp Berkessy führt die Berkessy Consulting GmbH und war zuvor unter anderem Geschäftsführer am Red Bull Ring und COO der DTM. Lukas Stern ist Gründer der Aldea Agency und verantwortet die technische Architektur. Getragen wird das Unternehmen von den drei Gesellschaften der Gründer.

„Auch in der Bestattungsbranche macht Digitalisierung und KI Unmögliches möglich: Die Lebensstimmen ergänzen das Dienstleistungsangebot in einer hochemotionalen Form, ohne die Pietät und Menschlichkeit zu verletzen“, sagt Pinter. Seine Pinter Bestattung fungiert als erster Pilotpartner.

Den Markt beziffert das Startup mit rund 1,4 Millionen Sterbefällen pro Jahr im DACH-Raum, digitale Angebote gebe es bislang praktisch keine. Nach eigenen Angaben liegen bereits mehrere Absichtserklärungen von Bestattungsunternehmen, Versicherern und Verbänden aus dem In- und Ausland vor. Namen nannte das Unternehmen nicht. Anfang September gab Lebensstimmen zudem auf der LEAP in Riad eine Partnerschaft mit dem Tokenisierungsanbieter Green Encoded bekannt: Die zu Lebzeiten lizenzierte Stimme soll damit zu einem verifizierbaren digitalen Asset werden. Die Technologie soll Anfang Oktober auf der Messe Ai Everything in Abu Dhabi präsentiert werden. Danach stehen die GITEX in Dubai und die CES in Las Vegas auf dem Plan. Der internationale Rollout des Lizenzmodells ist für das erste Quartal 2027 vorgesehen.

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Härtefallfonds für Selbständige wird ausgeweitet

  • Der von der Regierung ins Leben gerufene Härtefallfonds im Rahmen der Coronakrise wird ausgeweitet.
  • In der zweiten Auszahlungsphase werden künftig auch Gutverdiener berücksichtigt, die pro Monat mehr als 5000 Euro brutto verdient haben.
  • So wie die Obergrenze entfällt künftig auch die Untergrenze, also die jährliche Geringfügigkeitsgrenze von 5500 Euro.
  • Allerdings muss zum Nachweis der tatsächlichen Selbständigkeit eine entsprechende SV-Anmeldung erfolgt sein, außerdem müssen im Durchschnitt der letzten drei verfügbaren Steuerbescheide Einkünfte aus Selbständigkeit deklariert sein.
  • Der Verdienstentgang der aktuellen Phase im Zeitraum zwischen 16. März und 15. April wird laut Blümel im Vergleich zum bisherigem Einkommen zu 80 Prozent ersetzt, gedeckelt mit 2.000 Euro pro Monat auf maximal drei Monate.

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  • Der Verdienstentgang der aktuellen Phase im Zeitraum zwischen 16. März und 15. April wird laut Blümel im Vergleich zum bisherigem Einkommen zu 80 Prozent ersetzt, gedeckelt mit 2.000 Euro pro Monat auf maximal drei Monate.

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