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Am Montagvormittag informierte Finanzminister Gernot Blümel und Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck im Rahmen einer Pressekonferenz über die aktuellen Unterstützungsmaßnahmen für die heimische Wirtschaft. Im Zentrum standen der Start der zweiten Phase des Härtefallfonds, die Kreditvergabe durch Banken und die Forderung nach der temporären Aussetzung des EU-Beihilferechts.
+++ Coronakrise, Wirtschaft und die Innovation +++
Zweite Phase des Härtefallfonds startet
Zu Beginn der Pressekonferenz informierte Finanzminister Blümel, dass heute Montag die zweite Phase des Härtefallfonds startet. Das Geld kann ab 12:00 Uhr über die Website der Wirtschaftskammer beantragt werden. Unternehmer erhalten 80 Prozent ihres Verdienstentgangs aufgrund der Coronakrise abgedeckt – und zwar bis maximal 2000 Euro.
Nebeneinkünfte werden dabei mit einberechnet. Dieser Zuschuss wird längstens dreimal gewährt. Insgesamt sind damit höchstens 6000 Euro an Unterstützung aus dem Härtefallfonds möglich.
Blümel verwies darauf, dass der Bezieherkreis des Härtefallfonds in der zweiten Phase ausgeweitet wurde. Die Einkommensober- und -untergrenzen wurden gestrichen, Mehrfachversicherungen und Nebeneinkünfte sind keine Ausschließungsgründe mehr. Neugründer wurden miteinbezogen, sie erhalten einen Pauschalbetrag.
Bereits erhaltene Zuschüsse aus Phase 1 des Härtefallfonds werden in die Berechnung allerdings mit einbezogen.
Insgesamt stehen zwei Milliarden Euro für den Härtefallfonds zur Verfügung. Bisher gab es 144.000 Anträge, wobei laut Blümel rund 121 Millionen Euro ausgeschüttet wurden.
Schramböck zu Garantien und Kreditvergabe
Der Finanzminister und die Wirtschaftsministerin informierten weiters über die bisher geleisteten Haftungen und Garantien. Diese umfassen ein Kreditvolumen von rund zwei Milliarden Euro.
Der Staat kann bei Krediten bis 500.000 Euro ab sofort eine Ausfallshaftung von 100 Prozent übernehmen. Banken können Kredite so ohne Bonitätsprüfung vergeben. Laut Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck eine Voraussetzung, dass das Geld schnell fließen kann. Dies soll insbesondere KMU zu Gute kommen.
Die Kredite sollen für die ersten zwei Jahre zinsfrei sein, danach werden 0,75 Prozent fällig.
Wirtschaftsministerin Schramböck forderte von den Banken bei der Kreditvergabe die nötige Nachsicht ein. Wichtig sei, wie es dem Unternehmen vor der Krise ging, so Schramböck. Zudem hielt sie fest: “Es geht jetzt nicht darum Businesspläne abzufragen.”
EU-Beihilfenrecht
Zudem forderten Blümel und Schramböck die temporäre Aussetzung des EU-Beihilferechtes, damit Österreich weiterhin Unternehmen unterstützen kann, ohne dabei EU-Recht zu verletzen.
Das europäische Beihilfenrecht soll laut Blümel “keine Einbahnstraße” sein. In diesem Zusammenhang verwies Blümel auf die Schulden- und Defizitregeln des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts, die bereits Ende März ausgesetzt wurden.
Das EU-Beihilfenrecht hat das Ziel Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Derzeit gehe es allerdings nicht um den Wettbewerb, sondern um Stabilität gegenüber den USA und China, so Schramböck.
Treichl: Banken haben noch genug Liquidität
Im Rahmen der Pressekonferenz war unter anderem Andreas Treichl in seiner Funtion als WKÖ-Obmann der Bundessparte Bank und Versicherung anwesend.
Bisher wurden laut Treichl rund 113.000 Kreditstundungen vorgenommen und 14 Milliarden Euro an Krediten vergeben.
Die Banken werden die Situation noch länger durchhalten, da sie über ausreichend Liquidität verfügen, so Treichl.
Zudem betonte er die gute Zusammenarbeit zwischen Banken und Regierung. In nur wenigen Ländern funktioniere das Schuldenmoratorium so einwandfrei wie in Österreich. Zudem hätte sich auch die emotionale Seite zwischen Banken und Unternehmen eingependelt.