20.04.2020

Schramböck zu Banken: „Es geht jetzt nicht darum Businesspläne abzufragen“

Die österreichische Bundesregierung informierte die Bevölkerung am Montagvormittag im Rahmen einer Pressekonferenz über aktuelle Unterstützungsmaßnahmen für die Wirtschaft. Ab heute Montag startet die zweite Phase des Härtefallfonds. Zudem sollen Kredite mit Staatsgarantien in den ersten zwei Jahren zinsfrei sein.
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Schramböck, Investitionskontrolle, Beteiligung,
(c) BKA Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck stellt Instrument zum Schutz vor ausländischer "Übernahme" vor.

Am Montagvormittag informierte Finanzminister Gernot Blümel und Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck im Rahmen einer Pressekonferenz über die aktuellen Unterstützungsmaßnahmen für die heimische Wirtschaft. Im Zentrum standen der Start der zweiten Phase des Härtefallfonds, die Kreditvergabe durch Banken und die Forderung nach der temporären Aussetzung des EU-Beihilferechts.

+++ Coronakrise, Wirtschaft und die Innovation  +++

Zweite Phase des Härtefallfonds startet

Zu Beginn der Pressekonferenz informierte Finanzminister Blümel, dass heute Montag die zweite Phase des Härtefallfonds startet. Das Geld kann ab 12:00 Uhr über die Website der Wirtschaftskammer beantragt werden. Unternehmer erhalten 80 Prozent ihres Verdienstentgangs aufgrund der Coronakrise abgedeckt – und zwar bis maximal 2000 Euro.

Nebeneinkünfte werden dabei mit einberechnet. Dieser Zuschuss wird längstens dreimal gewährt. Insgesamt sind damit höchstens 6000 Euro an Unterstützung aus dem Härtefallfonds möglich.

Blümel verwies darauf, dass der Bezieherkreis des Härtefallfonds in der zweiten Phase ausgeweitet wurde. Die Einkommensober- und -untergrenzen wurden gestrichen, Mehrfachversicherungen und Nebeneinkünfte sind keine Ausschließungsgründe mehr. Neugründer wurden miteinbezogen, sie erhalten einen Pauschalbetrag.

Bereits erhaltene Zuschüsse aus Phase 1 des Härtefallfonds werden in die Berechnung allerdings mit einbezogen.

Insgesamt stehen zwei Milliarden Euro für den Härtefallfonds zur Verfügung. Bisher gab es 144.000 Anträge, wobei laut Blümel rund 121 Millionen Euro ausgeschüttet wurden.

Schramböck zu Garantien und Kreditvergabe

Der Finanzminister und die Wirtschaftsministerin informierten weiters über die bisher geleisteten Haftungen und Garantien. Diese umfassen ein Kreditvolumen von rund zwei Milliarden Euro.

Der Staat kann bei Krediten bis 500.000 Euro ab sofort eine Ausfallshaftung von 100 Prozent übernehmen. Banken können Kredite so ohne Bonitätsprüfung vergeben. Laut Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck eine Voraussetzung, dass das Geld schnell fließen kann. Dies soll insbesondere KMU zu Gute kommen.

Die Kredite sollen für die ersten zwei Jahre zinsfrei sein, danach werden 0,75 Prozent fällig.

Wirtschaftsministerin Schramböck forderte von den Banken bei der Kreditvergabe die nötige Nachsicht ein. Wichtig sei, wie es dem Unternehmen vor der Krise ging, so Schramböck. Zudem hielt sie fest: „Es geht jetzt nicht darum Businesspläne abzufragen.“

EU-Beihilfenrecht

Zudem forderten Blümel und Schramböck die temporäre Aussetzung des EU-Beihilferechtes, damit Österreich weiterhin Unternehmen unterstützen kann, ohne dabei EU-Recht zu verletzen.

Das europäische Beihilfenrecht soll laut Blümel „keine Einbahnstraße“ sein. In diesem Zusammenhang verwies Blümel auf die Schulden- und Defizitregeln des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts, die bereits Ende März ausgesetzt wurden.

Das EU-Beihilfenrecht hat das Ziel Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Derzeit gehe es allerdings nicht um den Wettbewerb, sondern um Stabilität gegenüber den USA und China, so Schramböck.

Treichl: Banken haben noch genug Liquidität

Im Rahmen der Pressekonferenz war unter anderem Andreas Treichl in seiner Funtion als WKÖ-Obmann der Bundessparte Bank und Versicherung anwesend.

Bisher wurden laut Treichl rund 113.000 Kreditstundungen vorgenommen und 14 Milliarden Euro an Krediten vergeben.

Die Banken werden die Situation noch länger durchhalten, da sie über ausreichend Liquidität verfügen, so Treichl.

Zudem betonte er die gute Zusammenarbeit zwischen Banken und Regierung. In nur wenigen Ländern funktioniere das Schuldenmoratorium so einwandfrei wie in Österreich. Zudem hätte sich auch die emotionale Seite zwischen Banken und Unternehmen eingependelt.


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V.l.: Philipp von Lattorff, Johanna Pirker, Georg Kopetz und Dietrich Haubenberger bilden die Arbeitsgruppe "Science to Business" von Forwit | (c) Johannes Zinner

Die Verhandlungen zur gemeinsamen europäischen Gesellschaftsform EU Inc. bewegen sich langsam auf die Zielgerade zu. Mitsprache haben dabei nicht nur die EU-Kommission, die bereits im März ihren Entwurf vorlegte, und das EU-Parlament, das letztlich über das Regelwerk abstimmen wird, sondern auch der Rat der EU, also die Regierungen der Mitgliedstaaten. In der zweiten Reihe machen zudem einige mächtige Interessensvertretungen, etwa mehrere nationalstaatliche Notariatsverbände, ihren Einfluss geltend.

Eines zeichnet sich dabei bereits klar ab: Die Verhandlungen laufen auf einen Kompromiss hinaus, wie brutkasten bereits analysierte. Bereits der Kommissionsentwurf war eine im Vergleich zu den ursprünglichen Forderungen der im Startup-Umfeld formierten Initiative „EU-INC“ abgespeckte Version. Dass es in den Verhandlungen zu Abänderungen im Sinne der Initiative kommt, ist höchst unwahrscheinlich. Vielmehr stehen Streichungen zentraler Punkte im Raum, die für die Initiative zum Kern des Vorhabens zählen.

„Once in a generation-Chance für Österreich und Europa“

Diese adressiert nun auch die Arbeitsgruppe „Science to Business“ des österreichischen Rats für Forschung, Wissenschaft, Innovation und Technologieentwicklung (Forwit) in einem offenen Brief an mehrere österreichische Regierungsmitglieder. Der Arbeitsgruppe gehören TTTech-Gründer Georg Kopetz, Informatik-Professorin Johanna Pirker, Neurologe Dietrich Haubenberger und Philipp von Lattorff, Aufsichtsratsvorsitzender des Boehringer Ingelheim Regional Center Vienna, an.

Die EU Inc. sei eine „once in a generation-Chance für Österreich und Europa“, heißt es im offenen Brief. Während die Bundesregierung mit der strategischen öffentlichen Beschaffung und der Errichtung eines Dachfonds bereits zwei „kritische Schwachstellen“ im Wissenstransfer in Österreich angehe, könne dies gemeinsam mit der EU mit der EU Inc. auch beim Thema Skalierung „schlagkräftig“ gelingen.

Regierung soll sich für zentrales Handelsregister und Mitarbeiter:innenbeteiligung einsetzen

Zwei aus Sicht von Forwit dafür maßgebliche Elemente der EU Inc., nämlich ein zentrales europäisches Handelsregister und eine standardisierte Mitarbeiter:innenbeteiligung, würden aber aktuell drohen, im Zuge der Verhandlungen gestrichen zu werden. Ersteres brauche man, damit es sich bei der EU Inc. tatsächlich um einen europäischen Standard handle, zweiteres, damit europäische Wachstumsunternehmen im Wettbewerb um Talente bestehen könnten. Zudem betont die Forwit-Arbeitsgruppe auch die Möglichkeiten, die die neue Gesellschaftsform KMU im Allgemeinen bieten könne.

Entsprechend fordert sie die Regierungsmitglieder im offenen Brief konkret dazu auf, sich in den Verhandlungen für das zentrale Handelsregister und die Mitarbeiter:innenbeteiligung einzusetzen, ebenso wie für die freie Wahl des Registrierungssitzes, den Zugang für alle Unternehmen und die Geltung des lokalen Arbeits- und Steuerrechts. Und zudem „die EU Inc. als Bestandteil der Umsetzung der Industriestrategie 2035 zu erachten und in der Folge entsprechend mitzugestalten.“ Man stehe den Adressat:innen und der gesamten Bundesregierung „für eine Vertiefung und Begleitung der österreichischen Position selbstverständlich zur Verfügung.“

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