20.04.2020

Schramböck zu Banken: „Es geht jetzt nicht darum Businesspläne abzufragen“

Die österreichische Bundesregierung informierte die Bevölkerung am Montagvormittag im Rahmen einer Pressekonferenz über aktuelle Unterstützungsmaßnahmen für die Wirtschaft. Ab heute Montag startet die zweite Phase des Härtefallfonds. Zudem sollen Kredite mit Staatsgarantien in den ersten zwei Jahren zinsfrei sein.
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Schramböck, Investitionskontrolle, Beteiligung,
(c) BKA Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck stellt Instrument zum Schutz vor ausländischer "Übernahme" vor.

Am Montagvormittag informierte Finanzminister Gernot Blümel und Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck im Rahmen einer Pressekonferenz über die aktuellen Unterstützungsmaßnahmen für die heimische Wirtschaft. Im Zentrum standen der Start der zweiten Phase des Härtefallfonds, die Kreditvergabe durch Banken und die Forderung nach der temporären Aussetzung des EU-Beihilferechts.

+++ Coronakrise, Wirtschaft und die Innovation  +++

Zweite Phase des Härtefallfonds startet

Zu Beginn der Pressekonferenz informierte Finanzminister Blümel, dass heute Montag die zweite Phase des Härtefallfonds startet. Das Geld kann ab 12:00 Uhr über die Website der Wirtschaftskammer beantragt werden. Unternehmer erhalten 80 Prozent ihres Verdienstentgangs aufgrund der Coronakrise abgedeckt – und zwar bis maximal 2000 Euro.

Nebeneinkünfte werden dabei mit einberechnet. Dieser Zuschuss wird längstens dreimal gewährt. Insgesamt sind damit höchstens 6000 Euro an Unterstützung aus dem Härtefallfonds möglich.

Blümel verwies darauf, dass der Bezieherkreis des Härtefallfonds in der zweiten Phase ausgeweitet wurde. Die Einkommensober- und -untergrenzen wurden gestrichen, Mehrfachversicherungen und Nebeneinkünfte sind keine Ausschließungsgründe mehr. Neugründer wurden miteinbezogen, sie erhalten einen Pauschalbetrag.

Bereits erhaltene Zuschüsse aus Phase 1 des Härtefallfonds werden in die Berechnung allerdings mit einbezogen.

Insgesamt stehen zwei Milliarden Euro für den Härtefallfonds zur Verfügung. Bisher gab es 144.000 Anträge, wobei laut Blümel rund 121 Millionen Euro ausgeschüttet wurden.

Schramböck zu Garantien und Kreditvergabe

Der Finanzminister und die Wirtschaftsministerin informierten weiters über die bisher geleisteten Haftungen und Garantien. Diese umfassen ein Kreditvolumen von rund zwei Milliarden Euro.

Der Staat kann bei Krediten bis 500.000 Euro ab sofort eine Ausfallshaftung von 100 Prozent übernehmen. Banken können Kredite so ohne Bonitätsprüfung vergeben. Laut Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck eine Voraussetzung, dass das Geld schnell fließen kann. Dies soll insbesondere KMU zu Gute kommen.

Die Kredite sollen für die ersten zwei Jahre zinsfrei sein, danach werden 0,75 Prozent fällig.

Wirtschaftsministerin Schramböck forderte von den Banken bei der Kreditvergabe die nötige Nachsicht ein. Wichtig sei, wie es dem Unternehmen vor der Krise ging, so Schramböck. Zudem hielt sie fest: „Es geht jetzt nicht darum Businesspläne abzufragen.“

EU-Beihilfenrecht

Zudem forderten Blümel und Schramböck die temporäre Aussetzung des EU-Beihilferechtes, damit Österreich weiterhin Unternehmen unterstützen kann, ohne dabei EU-Recht zu verletzen.

Das europäische Beihilfenrecht soll laut Blümel „keine Einbahnstraße“ sein. In diesem Zusammenhang verwies Blümel auf die Schulden- und Defizitregeln des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts, die bereits Ende März ausgesetzt wurden.

Das EU-Beihilfenrecht hat das Ziel Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Derzeit gehe es allerdings nicht um den Wettbewerb, sondern um Stabilität gegenüber den USA und China, so Schramböck.

Treichl: Banken haben noch genug Liquidität

Im Rahmen der Pressekonferenz war unter anderem Andreas Treichl in seiner Funtion als WKÖ-Obmann der Bundessparte Bank und Versicherung anwesend.

Bisher wurden laut Treichl rund 113.000 Kreditstundungen vorgenommen und 14 Milliarden Euro an Krediten vergeben.

Die Banken werden die Situation noch länger durchhalten, da sie über ausreichend Liquidität verfügen, so Treichl.

Zudem betonte er die gute Zusammenarbeit zwischen Banken und Regierung. In nur wenigen Ländern funktioniere das Schuldenmoratorium so einwandfrei wie in Österreich. Zudem hätte sich auch die emotionale Seite zwischen Banken und Unternehmen eingependelt.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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